Beiträge von RosaLaune

    Chemietechnik als berufsbildender LK dürfte in NRW auch nur an einer oder zwei Schulen angeboten werden. Ich habe mir mal vor einiger Zeit die Statistik angesehen, die Schülerzahlen waren sehr gering und es läuft wohl auch als Schulversuch. Die Synergieeffekte dürften natürlich bei der Kombination Chemie+Chemietechnik groß sein.

    Streng genommen ist der weitere Leistungskurs der erste Leistungskurs, der berufsbildende Leistungskurs der zweite. Der weitere LK ist aber immer ein allgemeinbildendes Fach, manchmal ist auch der berufsbildende LK ein allgemeinbildendes Fach (Englisch oder Kunst). Aber das ist auch ein großes Wirrwarr. Am Ende bietet ja jedes BK nur einen oder zwei oder drei Möglichkeiten an, wenn überhaupt.

    Unter den Abifächern müssen zwei aus dem Kanon Deutsch, Mathematik, Fremdsprache sein. Das ist nicht möglich, wenn zwei Naturwissenschaften Abifächer sind.

    Ah, das ist dann wohl vergleichsweise neu. Aber auch dagegen verstoßen unsere Bildungsgänge am BK wohl nicht (auch wenn ich jetzt nicht alle durchgegangen bin).

    Edit: bei manchen berufsbildenden Leistungskursen kann diese Bedingung wohl doch nicht erfüllt werden. Chemietechnik als berufsbildender Leistungskurs geht mit Chemie als weiteren Leistungskurs zusammen, drittes Abiturfach ist dann Deutsch oder Englisch und das vierte dann Gesellschaftslehre, Wirtschaftslehre oder Religionslehre. Da fällt Mathe wohl hinten durch.

    Am Gymnasium ist die Wahl der Abiturfächer an bestimmte Bedingungen geknüpft, die drei Bereiche Sprachen, Gesellschafts- und Naturwissenschaften mit Mathematik müssen vertreten sein. Ich kann als LKs keine zwei Gesellschafts- oder Naturwissenschaften oder Fremdsprachen wählen. Wenn ich Sport, Kunst oder Musik als Abiturfach haben möchte, muss ich trotzdem die drei Bereiche abdecken.

    Wenn ich mir die Prüfungsfächer an BKs durchlese, scheinen die Bedingungen da eben viel fachspezifischer zu sein, so dass ich nicht noch zusätzlich in Sprachen und Gesellschaftswissenschaften geprüft werden muss, wenn ich eine bestimmte Fachrichtung belege.

    Bei uns müssen die Bereiche auch abgedeckt sein. Unsere GO Technik hat als berufsbildenden Leistungskurs Maschinenbau- oder Elektrotechnik, als weiteren Leistungskurs Mathematik. Das dritte Abiturfach können sie zwischen Deutsch und Englisch wählen, das vierte Abiturfach muss dann Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Wirtschaft sein. Da ist alles abgedeckt.

    Seit wann kann man denn in NRW nicht mehr zwei LKs aus den Naturwissenschaften wählen? Ich meine, das war zu meiner Schulzeit noch möglich. Jedenfalls meine ich mich an einige Physik/Chemie-LKler zu erinnern.

    Ich finde es ja sinnvoll, dass man ein berufsbezogenes Abitur machen kann. Da das aber in erster Linie eben auf diese Berufsrichtung vorbereitet, fände ich es sinnvoller, das dann auch so zu benennen und dass es nur zu einem Studium in diesem Bereich berechtigt.

    Das nennt sich fachgebundene Hochschulreife. Machen bei uns viele in der FOS13. Der Unterschied liegt aber einzig und allein am Vorhandensein einer zweiten Fremdsprache.

    Haltet Ihr es dann für sinnvoll, für so einen spezialisierten Rahmen die allgemeine Hochschulreife zu vergeben?

    Ich finde es schon etwas absurd, wenn man als sportlich talentierter Mensch den Bildungsgang für Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sport belegt, um einen guten NC für das Jurastudium zu erreichen.

    Wer Jura studieren möchte, braucht jetzt keine gute Abiturnote. Bremen war zulassungfrei, die RUB hat immer irgendwas von 2,x.

    Aber klar, warum soll man damit nicht die allgemeine Hochschulreife erlangen können? Die Prüfungsordnung ist so geschrieben, dass die Anforderungen was Fächerwahl, Klausuren, etc. betrifft dem entspricht, was auch im allgemeinbildenden Gymnasium verlangt wird. Und die Qualität des Deutschunterrichts in der Oberstufe hängt ja nicht davon ab, welche Lektüren ich lese. Ich kann sowohl Erpenbecks "Heimsuchung" als auch "Als Hitler das rosa Kaninchen stahl" auf Abiturniveau behandeln oder den Deutschunterricht nach bestimmten Fragestellungen der beruflichen Fachrichtung ausrichten, etwa mehr Fokus auf Mensch-Maschinen-Beziehungen in den technischen Bildungsgängen oder auf Neurodivergenz im Schwerpunkt Gesundheit und Soziales. Und das geht natürlich auch für andere Fächer.

    Edit: Ich habe mal eben geschaut, wie die Vorgaben für Deutsch im Jahr 2026 sind. Unsere GO Technik macht da in der 13.1 "Stellung des Individuums in technologischen und gesellschaftlichen Umbrüchen", unsere GO Wirtschaft und Verwaltung ebenfalls in der 13.1 "Das Individuum zwischen Chancen zur Selbstentfaltung und Risiken des sozialen Seins: Macht und Machtmissbrauch". Die Pflichtlektüren sind andere, aber wo soll da bitte das Problem sein, dass man damit keine allgemeine Hochschulreife bekommt.

    Was ist mit den SuS, die sich auf einen Studienplatz bewerben? Ist die Note gleichwertig, egal, wo man Abi gemacht hat? Meine Mutter war Gymnasiallehrerin, die erzählte, dass die Unis sogar unter den verschiedenen Gymnasien das Abi unterschiedlich bewerten - das kann ich gar nicht glglauben

    Die Note ist die Note und wird nicht gewertet.

    Ob einfacher oder schwieriger ist schwer zu beurteilen. Ich würde aber durchaus behaupten, dass Maschinenbautechnik oder Elektrotechnik an sich schon schwieriger sind als so manche Fächer an allgemeinbildenden Schulen.

    Populistisch finde ich die Forderungen nicht, aus Sicht der Beitragszahler*innen finde ich sie völlig gerechtfertigt. Wird natürlich trotzdem nichts, weil niemand seine eigenen Pfründe aufgeben will (viele Abgeordnete kommen aus dem verbeamteten Spektrum, arbeiten mit ebensolchen zusammen..).

    Für bisherige Beamte wird ein Wechsel kaum rechtssicher machbar sein, das heißt die Beamten, die derzeit Abgeordnete im Bundestag sind, werden nicht unter dieser Entscheidung zu leiden haben.

    In unserem Arbeitsrecht gibt es zwei Arten der Befristung. Sachgrundlos und mit Sachgrund. Eine Befristung ohne Sachgrund ist dabei sehr stark eingeschränkt (darf zum Beispiel höchstens 2 Jahre erfolgen). Eine sachgrundlose Befristung ist dagegen sehr viel einfacher umsetzbar, sofern ein Sachgrund vorliegt. Aber klar, wenn der Sachgrund (hier Krankheit) wegfällt, dann endet eben auch das Beschäftigungsverhältnis. Für die Vertretungskraft ist das ärgerlich und mit Unsicherheiten verbunden, aber für den AG ist dies die günstigste Möglichkeit.

    "Nicht weit" ist aber halt doch drüber. Wenn man allerdings die Pausen im Vormittagsbereich abzieht - und ja, es sind formal Pausen, auch wenn man oft auch in dieser Zeit dienstliche Geschäfte verrichtet - müsste es passen.

    Wenn in den Pausen dienstliche Geschäfte verrichtet werden, dann sind es keine Pausen mehr, jedenfalls dann, wenn nicht 15 Minuten am Stück pausiert werden kann.

    Es gab auch andere Meinungen (vor allem in den 90ern). Auch über Potentialität wird diskutiert (in den Parlamenten saßen viele, manche kritische Partei auch in der einzelnen Landesregierung, reicht das schon für Potentialität? Die Hürde ist hoch.

    Die aktuelle Linke sehe ich auch nicht als verfassungswidrig an. Ich war daher sehr überrascht, dass ihr sie im Vergleich zur AfD herangezogen habt. Deshalb habe ich meinen Beitrag formuliert.

    Bei der Linken wurde nie ernsthaft über Potentialität diskutiert. Den Begriff hat das BVerfG ja auch erst recht spät eingeführt, bzw. aus der Rechtsprechung des EGMR übernommen. Und dort würde ich auch hinblicken, wenn es darum geht zu schauen, was denn nun darunter fallen kann. Die spanische bzw. baskische Partei Batasuna wurde in Spanien 2003 verboten, der EGMR bestätigte das Verbot 2009. Die Partei war gefährlich genug, dabei erhielt sie im Baskenland zuletzt nur 10 % der Stimmen und war aufgrund der Beschränkung auf baskisches Territorium nur spärlich in den Cortes und im Europäischen Parlament vertreten und ohne jede Regierungsaussicht. Jetzt kann man das auf die AfD nicht unbedingt übertragen, da Batasuna mehr oder weniger einer der politischen Arme der ETA war und die AfD bisher nicht terroristisch auftritt (und hoffentlich bleibt das auch so), die Gefährlichkeit sehe ich bei der AfD im Sinne der politischen Verankerung aber definitiv. Und bei der Linken auch – aber eben nur bei den Wahlergebnissen sowie Regierungs- und Koalitionsoptionen.

    Ich wollte im Übrigen nicht die Linke mit der AfD vergleichen. Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass man eine Partei ablehnen kann ohne gleich das Schwert des Parteienverbots zu bemühen.

    Manche "Probleme" sind - bei genauerer Betrachtung - keine. Ganz besonders beim Thema "Rezession". In den vergangenen Jahren wurde viel aus den Corona-Jahren nachgeholt und das BIP ist entsprechend gestiegen. Dass es nun sinkt, ist eine logische Folge. Zudem wirken außenwirtschaftliche Faktoren - wie ein Erstarken der chinesischen Wirtschaft in Industriebereichen, in denen Deutschland vormals stark war, wie beim Maschinenbau und der Automobilindustrie. Das der letzten Regierung anzulasten ist Humbug, zumal für die Wirtschaft qua definitionem die Wirtschaft zuständig ist.

    2023 gabs kein Wachstum, 2024 gabs kein Wachstum, 2025 wird's kein Wachstum geben. Und Corona hatten unsere Freunde in Europa auch, trotzdem wachsen die derzeit.

    Ich habe bis jetzt nie befürchtet, dass die Linke entscheidend an die Macht kommt (mit entscheidend meine ich, sie bestimmt (dauerhaft), wie es in Deutschland weiter geht). Und ich habe die Linke vor allem auch wg. Sahra Wagenknecht immer klar abgelehnt (die heutige Linke kann ich noch zu wenig abschätzen, sehr vieles gefällt mir aber immer noch nicht). Ein Verbotsverfahren wäre also gescheitert.

    Ein Verbotsverfahren gegen die Linke wäre gescheitert, weil die Linke nicht verfassungswidrig ist. Die Potenzialität erfüllt die Linke aber gewiss. Sie ist im Bundestag und mehreren Landtagen vertreten und stellt die Regierung in zwei Bundesländern. Das ist schon anders als die NPD, die am Ende nicht mal mehr wirklich kommunal vertreten war.

    Klar ist niemand gezwungen zu koalieren. Aber wenn das Verbotsverfahren nicht kommt, zeigt das mir, dass die anderen Parteien im Bundestag die AfD doch nicht als so schlimm betrachten. Dann darf man der CDU aber auch nicht vorwerfen, dass sie ggf. Koalitionsverhandlungen mit der AfD führt und mit denen eine Koalition bildet.

    Entweder, oder!!!

    Man kann eine Partei auch ablehnen, ohne gleich ein Verbotsverfahren durchzuführen. Die CDU ächtet die Linkspartei auch seit Jahren und hat da kein Verbotsverfahren in Angriff genommen.

    Wenn es kein Verbotsverfahren gibt, ist die AfD damit eine demokratische Partei wie alle anderen Parteien auch. Entsprechend haben sie dann auch moralisch einen Anspruch auf Gleichbehandlung, was die Finanzierung, die Besetzung der Bundestagsausschüsse, Die Koalitionsfähigkeit etc. angeht.

    Was die Finanzierung angeht, ja. Aber da wird die AfD auch nicht ausgegrenzt. Sie wird ja jetzt auch für ihre politische Stiftung entsprechend Gelder erhalten.

    Aber was Personalien im Bundestag und Koalitionsfähigkeit angeht: es gibt hier keine Ansprüche. Niemand ist gezwungen, mit jemand anderes zu koalieren, auch nicht moralisch (was soll das überhaupt sein?). Es ist auch niemand gezwungen, einen AfD-Abgeordneten zum Ausschussvorsitzenden oder Bundestagsvizepräsidenten zu wählen. Abgeordnete sind in der Ausübung ihres Mandates frei und nur ihrem Gewissen unterworfen, nicht den moralischen Vorstellungen anderer verpflichtet.

    Tatsächlich sehe ich den Aspekt der Potenzialität bezogen auf die AfD anders und gehe davon aus, dass diese- anders als die NPD- diesen problemlos erfüllt. Das habe ich zuletzt auch dementsprechend bei einem Staatsrechtler gelesen, der dennoch 2024 noch davon ausgegangen ist, dass ein Verbotsverfahren voraussichtlich erfolglos bleiben würde, da es schwierig wäre den Nachweis zu führen, dass die Partei in der Breite auf die Abschaffung der freiheitlich- demokratischen Grundordnung ausgerichtet wäre. Ich gehe davon aus, dass mit der Neubewertung des Verfassungsschutzes jetzt auch dieser Nachweis gerichtsfest möglich sein wird.

    Die Potenzialität im Sinne des BVerfG erfüllt die AfD, davon gehe ich auch aus. Der EGMR ist da in seiner Auslegung aber strenger. Da geht es unter anderem um den Einsatz von Gewalt. Das sehe ich bei der AfD als Partei nicht, bei der Anhängerschaft nur vereinzelt. Und der EGMR nimmt auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor. Ein pauschaler Verlust aller Sitze in den verschiedenen Organen des Staates, wie es das Grundgesetz vorsieht, ist mit dem EGMR nicht zu machen. Das Parteienverbot des Grundgesetzes ist durch die völkerrechtliche Verpflichtung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention deutlich weniger schnittig geworden.

    Das Wahlergebnis ist angesichts der verfassungsgerichtlichen Begründung der Ablehnung des NPD-Verbots damals, die mangelnde Gefahr für die Demokratie, ein Grund mehr akut Schritte einzuleiten.

    Das Kriterium der Potenzialität hat das BVerfG übrigens nicht neu erfunden, sondern aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte übernommen. Hätte das BVerfG nur nach seinen bisherigen Maßstäben geurteilt, wäre die NPD zwar verboten worden, hätte dann aber vor dem EGMR wohl Erfolg gehabt und wäre dementsprechend am Ende doch nicht aufgelöst, hätte aber einen großen juristischen Erfolg erzielt. Generell wird mir der EGMR zu stark ausgeblendet bei einem möglichen Verbotsverfahren. Auch die Definition der Potenzialität bleibt einfach außen vor, dabei wird meines Erachtens ein Verbotsverfahren genau daran scheitern.

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