Haha, du musst ein Formular mit Bitte um Beurlaubung abgeben , einreichen und warten, ob das gnädig genehmigt wird :-))
Ich bin mir nicht sicher bzw. habe bisher nichts Eindeutiges gefunden, ob der Dienstherr für medizinisch notwendigen Arzttermine während der Arbeitszeit einen solchen Antrag verlangen kann. Ich halte das zumindest für unüblich, da die SL nicht die Möglichkeit hat, den Antrag zu verwehren. Er muss genehmigt werden.
Das Ganze ist also nur eine Formsache, um den Leuten das Gefühl zu geben, dass sie sich bedanken müssten für eine Freistellung. Der Zwang der Freistellung ergibt sich schon aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Für mehr Klarheit würde ich den Personalrat fragen. Bei weiteren Unklarheiten hierzu wäre wohl auch hier eine Rückfrage bei dem/der Vorgesetzten der SL sinnvoll.