Zum eigentlichen Thema:
Wenn es ein absolutes No-Go ist und gar keine Komprommisbereitschaft besteht, ist der Lehrerberuf wohl der falsche. Das soll nicht heißen, dass die Sichtweise an sich "extrem" ist, aber zumindest nicht kompatibel mit unserer Vorstellung des Lehrerberufs und den damit einhergehenden Verpflichtungen.
Beiträge von k_19
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Wir müssen beides bekämpfen. Jedoch empfinde ich deine Aussagen als verharmlosend, wenn man sich die islamistischen Terroranschläge in Deutschland vor Augen führt.
Du magst ja gerne von einem "viel größeren Problem" sprechen. Wenn ich die Anzahl der Getöteten in den letzten Jahren durch islamistische Terroranschläge betrachte und auch die Besetzungen von Universitäten in Berlin und das wilde Rumgesprühe von Hamas-Dreiecken an Hauswänden finde ich deine Aussage in der Art und Weise zumindest unpassend, weil du die Diskussion damit direkt in eine andere Richtung lenkst...
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Es haben sich mitterweile selbst einige muslimischen Länder (Saudi-Arabien, VAE, ...) angepasst. Bei denen ist nicht mehr Freitags frei, sondern ebenfalls Sonntags, obwohl der Sonntag für die Muslimen ja eigentlich ein ganz normaler Arbeitstag ist (bzw. jetzt nur noch "war").
Genau das verwirrt mich in dieser Diskussion: der fehlende Pragmatismus. Ich kann verstehen, dass man an seinen Abläufen festhalten möchte, soweit dies möglich ist. Aber dies als absolutes Ausschlusskriterium zu sehen, finde ich widersprüchlich und ich habe hier einfach Zweifel, dass diese Auslegung so gängig und weitverbreitet ist, wie es hier z. T. dargestellt wird.
Ich sehe an vielen Stellen deutlich mehr Pragmatismus (siehe: Fasten im Ramadan) und wundere mich über diesen, ja, ich nenne es mal Absolutismus, in diesem Thread.
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Islamistischer Extremismus ist real. Die Existenz von Rechtsextremismus darf nicht davon ablenken, dass religiöser Extremismus in Deutschland existiert.
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Gerade die fehlende Bereitschaft, sich auf Alternativen einzulassen und jegliche Fragen zu beantworten mit "fragt bei eurer örtlichen Moschee nach" zeigt, dass es bzgl. des Gebets keine Kompromissbereitschaft gibt.
OP sieht es für sich als zwingend an und dass darauf einige Nachfragen kommen zu den persönlichen Ansichten finde ich doch mehr als berechtigt. Das heißt natürlich nicht, dass OP in irgendeiner Art und Weise extrem ist. Aber man kann sich dann nunmal auch nicht darüber echauffieren, dass es zu Nachfragen kommt, wenn es für viele andere Muslime eben doch möglich ist.
Es ist eine Tatsache, dass wir in Deutschland stellenweise Probleme mit Extremismus haben und dass man in einem Lehrerforum zumindest mal nachfragt, wenn jmd. trotz möglicher, legitimer Alternativen der Meinung ist, dass Moslems am Freitag während der Gebetszeit nie arbeiten dürfen, finde ich nachvollziehbar. Das scheint mir hier einfach verkürzt. Der Lehrerberuf ist ein sehr wichtiger, bedeutsamer Beruf.
Kinder und Schwangere müssen im Islam während des Ramadans auch nicht fasten. Wir sehen aber immer häufiger, dass solche Ausnahmen in der alltäglichen Praxis keine Beachtung finden. Kinder fasten fast alle mit und wenn ihnen dann schwindelig wird und es ihnen schlecht geht, kann man ihnen ja noch nichtmal ein Glas Wasser reichen. Also bleibt ja nur abholen lassen...
Wir haben in Berlin gezielte Anfeindungen gegen einen homosexuellen Lehrer gesehen und zuletzt gab es auch Beschwerden aus Hamburg. Dort wurden bsw. Kinder angepöbelt, wenn sie ein Brötchen mit Schinken zur Schule brachten ("Schweinefresser").
Ich erwarte, dass man zumindest Stellung bezieht und nicht einfach nur "auf die örtliche Moschee verweist". Es geht nicht um örtliche Moscheen; es geht um das Individuum. Es geht nicht darum, ob ein Lehrer muslimischen Glaubens ist. Es geht darum, wie er diesen Glauben und seine Kultur auslebt. Allein das ist doch relevant.
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Mittlerweile sehen wir aber bundesweit ein Umdenken beim Thema Handynutzung. Es geht ja nicht nur um Ablenkung. Es geht auch um Cybermobbing und verbotene Aufnahmen, auch in den Toiletten, die die Schulen kaum unterbinden können.
Die Abgabe von Handys zu Beginn des Schultages wäre eine von vielen Lösungen. Ja, vllt. hat jmd. ein Zweitgerät. Aber irgendwo muss man ja ansetzen.
Die Handys stellen ein Sicherheitsrisiko dar und sind nur eine massive Ablenkung vom Unterricht.
Medienkompetenzen zu vermitteln verändert leider erfahrungsgemäß nicht oder nur kaum das Nutzungsverhalten der Schüler.
Es reicht völlig, wenn Schulen Computerräume und Leihgeräte (Tablets) haben. Damit kann man doch schon alles Mögliche machen, z.B. Recherche betreiben. Dafür brauchen wir keine Handys.
Zum Thema Inklusion: Es kommt drauf an, wie sie umgesetzt wird. Ein extra Stuhl im Klassenraum ist keine Inklusion. Ich wende mich nicht grdsl. gegen jede Form der Inklusion. Jedoch müssen die Belange der Gruppe Vorrang haben. Wenn ein Kind den Unterricht zum Erliegen bringt, muss es vorerst anders betreut oder beschult werden, zumindest solange, bis es sein Verhalten so anpasst, dass es sich zumindest weitestgehend sozialveträglich verhält.
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Es ist mal wieder erschreckend zu sehen, dass Vorgesetzte, die sich auf den Schlips getreten fühlen, durch "Beratungsgespräche" fähige Leute unter Druck setzen und diese "Rechenschaft ablegen" müssen, weil sie unliebsame Dinge öffentlich äußern.
Diese verkrusteten Strukturen und die ausbleibende Fähigkeit mit Problemen offen umzugehen schaden dem Bildungsstandort Deutschland erheblich. Würden die "Mächtigen" ihr Ego zurückfahren und auch Lösungen anderer Bundesländer in Betracht ziehen und umsetzen, wenn sie sich bewährt haben, wären wir schon deutlich weiter.
Die verpflichtende Vorschule und verpflichtende Testung und Diagnostik wie in Hamburg finde ich hervorragend. Wieso wird so etwas nicht bundesweit umgesetzt? In der Doku schreckte der Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz ja vor einem verpflichtenden Vorschuljahr für Kinder mit Förderbedarf zurück. Man habe eine Lösung gefunden, die für RLP die beste sei. Genau davon müssen wir weg.
Hamburg macht es richtig? Übernehmen! Und das gilt für alle Bundesländer. Wieso kann man nicht mal akzeptieren, dass ein Bundesland - in diesem Fall Hamburg - den richtigen Weg eingeschlagen hat und sich daran orientieren?!
Wo ein Wille, da ein Weg. Einzelne Besonderheiten können bei der Umsetzung in anderen Bundesländern ja beachtet werden. Aber Freiwilligkeit ist an der Stelle nicht der richtige Weg. Ein gewisses Maß an Zwang ist nötig, auch um die Kinder manchmal vor den Fehlern ihrer Eltern zu schützen.
Wir haben so große Probleme im Bereich Bildung. Es sind harte Einschnitte und Reformen nötig. Pflicht statt Freiwilligkeit und ausreichend Geld für die frühkindliche Bildung ist der Weg, den wir einschlagen müssen. Handyverbote, die auch durchgesetzt werden, sind alternativlos an Schulen der Sekundarstufe I. Die Gruppe muss Vorrang vor dem Individuum haben und das Ermöglichen von Unterricht Vorrang haben vor der Beschulung von "Systemsprengern" in Regelklassen.
Die Politik ist viel zu ängstlich. Sie traut sich einfach nicht.
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Keine Gesamtschulen (oder woanders "Gemeinschaftsschulen" wie in BaWü)?
Da komme ich schon auf Seite 1 nicht mehr weiter. Es wäre ja falsch, Gymnasium oder Realschule einzutragen. Das ist es ja nunmal einfach nicht.
Die Hauptschule/Mittelschule (Bayern) fehlt auch. Woanders gibt's noch Sekundarschulen (NRW) oder Oberschulen (Sachsen) oder Stadtteilschulen (Hamburg)...
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Ich verstehe sowieso nicht, wieso die Schulleitung da so involviert ist und die Aufteilung vornimmt. Man muss als Schulleitung auch mal Dinge abgeben können.
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Kannst ja eine Mail schreiben, dass du bei über 20 Schülern laut Vorschrift eine weitere Begleitung benötigst, aus dem Plan aber hervorgeht, dass du über 20 Schüler alleine betreust. Ich würde auch reinschreiben, dass du um eine schriftliche Rückmeldung bittest, da es Schulleitungen gibt, die ihre Anweisungen persönlich erklären wollen. Dann kann man im Anschluss nichts mehr nachweisen.
Eine weitere Methode, um dieses Dilemma zu umgehen, ist, nach persönlicher Rückmeldung das Besprochene in einer Mail noch einmal zusammenzufassen und an die Schulleitung (und ggf. weitere Personen) zu schicken und "zu bestätigen".
Oder du lässt es so, gehst dem Konflikt aus dem Weg und vertraust darauf, dass 6 Lehrkräfte für die ganze Gruppe grdsl. genügt.
Viel mehr Möglichkeiten gibt es eh nicht. Eine rein mündliche Rücksprache kann man sich schon fast sparen. Im Zweifelsfall gab es dann ein Missverständnis und man hat es einfach falsch verstanden.
Grundsätzlich sollte das Miteinander aber so - idealerweise - nicht funktionieren. Eine Schulleitung, die deine Sorgen nicht ernstnimmt - gerade bei Dingen wie der Aufsichtspflicht - erfordert aber ein gewisses Vorgehen, die dem Selbstschutz dient.
Der Plan der SL ist hier nicht unbedingt das Problem. Das Problem ist, wenn deine Bedenken hierzu nicht ernstgenommen werden.
Dass die SL sich vllt. auf den Schlips getreten fühlt, kann sein. Man muss halt überlegen, was die eigenen Prinzipien sind oder ob man lieber nicht anecken möchte. Wenn du sagst, das ist so nicht okay, ist es auch richtig, das zurückzumelden.
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Fragen zu Hausaufgaben etc. beantworte ich nicht, außer ich hab einen guten Tag.
Notenauskunft erfolgt nicht per Mail. Was ist, wenn ich mich vertippe...?
Zusatzaufgaben, die unaufgefordert per Mail kommen - nett gemeint, aber da ich KI-Nutzung nicht ausschließen kann, ist es nicht verwertbar.
Eltern erhalten direkt eine Info, dass ich auf bestimmte Dinge nicht antworte und die Schüler sich bei Mitschülern erkundigen können.
Wenn ich es in der nächsten Stunde beantworten kann, beantworte ich die Mail häufig nicht und spreche den Schüler einfach direkt an.
Sinnvolle Mails mit nachvollziehbaren Anliegen beantworte ich zeitnah. Wenn um ein persönliches Gespräch gebeten wird, probiere ich es erstmal mit einem Telefonat - wenn der Sachverhalt es zulässt.
"Infos" wie der Kuchen, der verspätet kommt (so eine Mail hab ich allerdings noch nie bekommen...), beantworte ich mit Floskeln wie "Danke für die Info" oder "okay, dann weiß ich Bescheid". Kurz und bündig. Oder ich beantworte es gar nicht.
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Beides. Mich würde interessieren, wie das an anderen Schulen geregelt ist. Meiner Meinung nach müssten sich die Fachlehrer entweder an einer Stelle, die ihnen in der Situation sinnvoll erscheint, positionieren oder man sagt, Lehrer X läuft zwischen den Klassen 1 und 2 und Lehrer Y zwischen den Klassen 3 und 4.
Ist das an Grundschulen so eine große Sache? Wird das so minutiös durchgeplant? Wir sprechen uns kurz vorab ab und fertig...
Liegt vllt. daran, dass die Schüler deutlich jünger sind...
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Okay, jetzt hab ich's verstanden.
Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.
Die Fragen, die man sich stellen muss, sind meines Erachtens Folgende:
Reicht eine Aufsichtsperson für 25 Erstklässler? Da ich kein Grundschullehrer bin, keine Ahnung... Das werden hier andere sicher besser einschätzen können.
Reicht eine Aufsichtsperson für diese Erstklässler? Sind sie vorher schon auffällig gewesen? Sind verhaltensauffällige Kinder in der Klasse? Dann wäre die Antwort nein. Das Verhalten der Schülergruppe muss bei der Aufsicht miteinbezogen werden.
Grundsätzlich gilt: Je schwieriger und je jünger die Schülergruppe, desto stärker müssen sie beaufsichtigt werden.
Wenn du der Meinung bist, dass eine Aufsichtsperson für deine Klasse nicht ausreicht, bist du dazu verpflichtet, dies deiner Schulleitung zurückzumelden, da du die Pflicht hast, die Sicherheit deiner Schüler ausreichend zu gewährleisten. Offensichtlich hast du ja Bedenken?
Das Szenario, dass man dich am Ende anklagt und verurteilt, weil ein Kind aus dem Nichts vors Auto läuft, sehe ich als nicht realistisch an...
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So ganz verstehe ich es nicht. Wenn 100 Kinder unterwegs sind, müssen die Lehrer sich ja verteilen. Die können ja nicht alle an der Spitze laufen?
Wenn eure Schulleitung wünscht, dass ihr euch vorher clont, kann sie das gerne tun, aber das ist ja nicht möglich. Es ist faktisch unmöglich, überall zu sein.
Ich weiß halt gerade nicht, welche Relevanz die Aussage der SL hier hat bzw. was hier die Sorge ist. Es macht faktisch keinen Unterschied. Ihr habt alle Schüler im Blick? Dann nehmt ihr die Aufsicht für alle wahr. Interne Absprachen zur Durchführung des Wandertags dürfen und sollen stattfinden, da sie auch der Sicherheit der Schüler dienen.
Was ist hier konkret deine Sorge? Haftung? Solange vorne und hinten einer ist, man die Kinder so gut es geht im Blick hat und man die Kinder nicht über rote Ampeln schickt o.Ä., müsst ihr euch keine Sorgen machen - und ans Erste-Hilfe-Set denken

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Grdsl. führt man immer "Aufsicht", wenn man im Dienst ist.
Beispiel: Man kommt früher zur Arbeit, um vorher in Ruhe einen Kaffee zu trinken und sieht auf dem Weg zum Lehrerzimmer einen Konflikt. Dann wird erwartet, dass man nicht einfach vorbeigeht, sondern seinen Pflichten nachkommt und, je nach Situation, angemessen eingreift.
Wenn man also mit 100 Schülern gemeinsam unterwegs ist, ist man grdsl. eine "Aufsichtsperson" für alle Schüler - wie im Schulgebäude auch. Jedoch spricht nichts dagegen, sich untereinander abzusprechen und aufzuteilen. Wie soll man sonst einen Wandertag auch durchführen?
Aufsichtspflicht bedeutet nicht, jeden dauerhaft im Blick zu haben. Das ist ja auch gar nicht möglich. Wie willst du auf Schüler aufpassen, die ganz vorne sind bei deinen Kollegen, wenn du bei den Schülern weiter hinten bist?
Die Aussage der Schulleitung ist somit grdsl. schon richtig. Aber die Verantwortung verteilt sich nicht gleichermaßen, wenn es interne Absprachen gibt, wer welche Schüler im Blick hat.
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Zumindest bezogen auf Abschlussprüfungen.
Bei anderen Prüfungen habe ich es auch schon anders erlebt. Aber auch hier kann die Schulleitung nicht eigenständig einfach die Noten ändern und hat auch nicht das Recht, Fachlehrer zu bedrängen. Wenn, dann müssen schon reale Mängel vorhanden sein - schlechte Noten reichen nicht!
In NRW müssen Klassenarbeiten auch nicht vorgelegt werden zur Prüfung - auch wenn z. B. mehr als die Hälfte eine 5 oder 6 hat (edit: außer die Schulleitung weist vorher darauf hin - dann kann sie die Qualität der Korrektur überprüfen. Aber keine neue Prüfung anordnen). Der Erlass existiert schon lange nicht mehr. Es besteht auch kein Anrecht auf eine erneute Prüfung bei schlechten Prüfungsergebnissen. Das ist hier grundsätzlich nicht vorgesehen.
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Dass es grdsl. möglich ist, ist verständlich und richtig. Jedoch geht es dabei sicherlich nicht darum, jeglichen Ermessensspielraum und jede Interpretation eines Fachlehrers anzuzweifeln, um Noten anzuheben, wie es hier im Thread ja geschildert wurde. Das hier geschilderte Vorgehen ist äußerst übergriffig und dient offensichtlich nur dazu, die Noten zu schönen. Eben darauf bezog ich mich.
Ich habe auch noch nie gehört, dass soetwas in einer schriftl. Prüfung zum Tragen käme. Da gibt's ja noch den Zweitkorrektor und ggf. Drittkorrektor bei Abschlussprüfungen. Solange da keiner "Alarm" schlägt und etwas bemängelt.
Zudem steht in der APO-GOSt:
Die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses kann Entscheidungen dieses Ausschusses und Entscheidungen der Fachprüfungsausschüsse beanstanden und die Entscheidung der oberen Schulaufsichtsbehörde herbeiführen. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung.
Hier steht etwas von Beanstandung und es wird auf die Schulaufsichtsbehörde verwiesen. Die Schulleitung kann also, so zumind. meine Interpretation, nicht alleine in die Notengebung eingreifen.
Solche Fälle sind so selten, dass sie ein theoretisches Konstrukt sind für Fälle, in denen offensichtliche Mängel bestehen. Man kann hier definitiv nicht von routinemäßigen Eingriffen sprechen. Ich habe von so einem Fall noch kein einziges Mal gehört. Das soll nicht heißen, dass es nie passiert - es ist jedoch ein klares Zeichen, dass routinemäßige Eingriffe nicht üblich und eigtl. auch nicht vorgesehen sind.
Schulleitungen, die ein so hohes Misstrauen in die Arbeit der Kollegen haben und zudem noch die Noten schönen wollen, sind für ihre Position ungeeignet und nutzen ihre hierarchische Stellung gezielt aus.
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Wir reden hier über (zentrale) Abschlussprüfungen und da ist es durchaus Usus, dass die Prüfungskommission durch SL-Mitglieder besetzt ist. Und ja, diese darf (und soll es laut Verordnung auch wenn nötig) durchaus in die Festsetzung der Prüfungsnoten eingreifen.
Ist das in Niedersachsen so?
Ich habe davon in NRW in der Form noch nichts gehört. Die Hürden für eine Schulleitung in die Notengebung irgendwie einzugreifen sind meines Wissens sehr hoch.
Ich bewerte die Prüfungen und wenn jemand denkt, er kann dort ohne guten Grund eingreifen, folgt unmittelbar eine Beschwerde. Als ob ich da anfange zu diskutieren. Dann sollen sie wem anders die Kurse geben, wenn sie meinen Bewertungen nicht trauen.
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