Beiträge von k_19

    Ich verstehe nur noch Bahnhof. Die Rechtslage ist doch offensichtlich und die Rechtsprechung zu Anscheinsbeweisen ist doch öffentlich einsehbar? In den Prüfungsordnungen der jeweiligen Bundesländer steht doch, wie zu verfahren ist.

    Für NRW z. B.:

    Oberstufe:

    Zitat

    (6) Bei einem Täuschungsversuch

    a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist,

    b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,

    c) kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden, wenn es sich um einen umfangreichen Täuschungsversuch handelt.

    Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Leistung festgestellt, ist entsprechend zu verfahren.

    APO-GOSt §13 Abs. 6

    Für die Abiturprüfung wird in §24 Abs. 1 auf §13 Abs. 6 verwiesen, also das gleiche Vorgehen:

    Für das Verfahren bei Täuschungshandlungen gilt § 13 Abs. 6 entsprechend. In besonders schweren Fällen kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden.

    Für die Sekundarstufe 1:

    Zitat

    APO-S I §6 Abs. 7

    (7) Bei einem Täuschungsversuch

    1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,

    2. können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder

    3. kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.

    Und für Abschlussprüfungen §38 Abs. 2:

    Bei einem Täuschungsversuch gelten die Vorschriften für die Leistungsbewertung (§ 6 Absatz 7) entsprechend. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Da wir im Thread mittlerweile beim Thema Inklusion angekommen sind...

    Wir sind als Gesamtschule besser vorbereitet auf Inklusionsschüler durch zusätzl. Räume, mehr Sonderpädagogen und Schulsozialarbeiter und vermutlich auch einfach ein etwas anderes Mindset. Trotzdem gibt es viel Skepsis, was das Thema Inklusion anbelangt, und ich sehe es an der Stelle nicht anders.

    Man hat z. B. 29 Kinder in einer Klasse und mehrere davon haben einen Förderschwerpunkt. Das sind bei uns fast immer "Lernen", "emotional-soziale Entwicklung" und "Sprache", nur hin und wieder etwas anderes, weshalb ich dazu auch wenig sagen kann, da ich da bisher noch kaum Berührungspunkte hatte (außer Hören, bei der man ggf. ein zusätzliches Mikro trägt für den Schüler).

    Die Förderschwerpunkte sind Sammelbecken für alles Mögliche und sagen für sich sehr wenig aus, inwiefern eine Beschulung in einer Regelklasse funktioniert oder nicht.

    Bei Lernbehinderungen habe ich Fälle gesehen, bei denen es "okay" lief. Eine vernünftige, zielgeleitete Förderung ist in so großen Klassen kaum möglich, selbst mit Schulbegleitung. Solange die Kinder sich integrieren können und wirklich auch Teil des Klassenverbands sind, kann das Ganze trotz unzureichender Förderung noch gut gehen. Das ist nicht immer der Fall. Was ich fast immer sehe, ist, dass die Schüler mit zunehmenden Alter das Gefühl kriegen, dass sie "anders" sind oder "zu doof". Es nimmt immer mehr zu, je näher sie sich der 10. Klasse nähern. Es zeigen sich häufiger psychische Auffälligkeiten und gerade bei Jungen habe ich auch gesehen, dass man dann eben versucht, sich auf andere Art und Weise aufzuwerten, z. B. durch Gewalt.

    Im Fall "emotional-soziale Entwicklung" variiert es auch stark. Mal klappt's ganz gut, wenn der Schüler auf Konsequenzen reagiert, das Elternhaus mitzieht und auch vernünftige Gespräche mit dem Schüler geführt werden können. Es ist aber definitiv einiges an Zusatzarbeit, die zu leisten ist und die am Ende an den Lehrern, insb. den Klassenlehrern, hängen bleibt. Eine Schulbegleitung hat nunmal einfach nicht die Funktion, die ein Lehrer hat, und kann hier nur eingeschränkt die Lehrer auch entlasten.

    Dann gibt's welche, die den Unterricht MASSIV stören. Ich habe schon einen Fall erlebt, bei dem jegliche Konsequenzen Schall und Rauch waren. Es spielte wirklich absolut keine Rolle, ob man auf den Schüler einredete, ob man die Eltern einschaltete, die selbst hilflos waren, ob man dies und jenes gemacht hat... Vollkommen egal. Der "Terror" ging weiter. Es wird nicht nur der Unterricht gestört, sondern z.T. werden durch gezielte Manipulation noch Schülergruppen aufgehetzt und die Klassenatmosphäre wird stark negativ beeinträchtigt.

    Dann gibt's die, die durch Gewalt auffallen, entweder sehr gezielt, um sein eigenes Ego auszubauen (Mobbing, Demütigung, Schläge etc.) oder unkontrolliert aufgrund massiver Probleme bei der emotionalen Regulation. Da kann dann plötzlich ein Stuhl auf ein Mädchen knallen und der Junge hat das in seiner totalen Rage noch nicht einmal gewollt.

    Die Eltern haben viel zu viel Entscheidungsbefugnisse. Sie können alles ausbremsen, sie können alles stoppen, sie können gegen alles klagen. Wir sind so stark von dem Willen der Eltern abhängig, allein schon, damit überhaupt ein Förderschwerpunkt festgestellt werden kann, der zusätzliche Hilfen ermöglicht oder ermöglichen kann. Einige Eltern schauen schließlich lieber weg.

    DIE SCHULE muss entscheiden können, wer in einer Regelklasse beschult werden kann und wer nicht. Es gibt Fälle, in denen das entweder gut oder zumindest ohne massive Beeinträchtigung der anderen Schüler funktioniert. Aber in allen anderen Fällen müssen die Schüler aus der Regelklasse herausgenommen werden. Mir ist egal, ob die jetzt an der gleichen Schule in eine eigene kleine Fördergruppe kommen, wo sie von Sonderpädagogen betreut werden oder auf eine Förderschule. Das ist für mich schon fast eine Scheindebatte. Die Kleingruppen könnte man genauso an Regelschulen einführen. Wenn's dann wieder besser läuft, kann man einen neuen Anlauf wagen und das Kind kann wieder probeweise in eine "normale Schulklasse". Geht's doch nicht? Ab zurück.

    Der Schutz der Gruppe ist wichtiger als individuelle Bedürfnisse. Die anderen Kinder, die sich zumeist an Regeln halten, können doch nicht ständig Einzelnen entweder zum Opfer fallen oder im Unterricht total ausgebremst werden, weil der Lehrer sich mit einem Kind beschäftigt oder beschäftigen muss, dass in der 7. Klasse gerade mal bis 10 zählen kann. Im letzteren Fall hängt's halt, wie zuvor auch geschildert, davon ab, ob eine Schulbegleitung hier diesen Auftrag so erfüllen kann, dass der Lehrer nicht zeitgleich mit dem Stoff der 1. Klasse und der 7. Klasse beschäftigen muss. Zudem muss bei Kindern mit einer Lernbehinderung die Klassensituation und das Selbstbild mit beachtet werden. Selbst, wenn es in der Klasse "klappt", soll auch ein Kind mit kognitiven Einschränkungen doch nicht ständig das Gefühl haben, dass es "nicht gut genug" ist.

    Grundschulen arbeiten bekanntermaßen gut inklusiv und an vielen Grundschulen ist die Arbeit, die in diesen Bereichen geleistet wird, beachtlich. Jedoch sind weiterführende Schulen in vielerlei Sicht anders. Die Schüler werden älter, die Dynamik ändert sich und alte Strukturen und Strategien funktionieren plötzlich nicht mehr.

    Inklusion muss stets mit der Option einhergehen, dass Kinder bei Bedarf in separaten Kleingruppen unterrichtet werden können und die Praktiker vor Ort müssen oder sollten dies evaluieren und nicht die Eltern, die keinen unabhängigen Blick auf die Situation haben.

    So sollte es sein, ja, aber die Belastung in der Lehrerschaft ist nicht fair verteilt - im Gegenteil. Gehört man zu denen mit hoher Belastung, kann man das Gespräch mit der SL suchen, so dass in Zukunft die Kurse / die Aufgaben anders verteilt werden. Wenn man Glück hat, bringt's vllt sogar etwas.

    Den Korrekturen wird ein Deutsch/Englisch-Lehrer bsw. aber nie "entkommen" können. Sie sind da, sie müssen irgendwie erledigt werden und lösen sich nicht in Luft auf.

    Grdsl. ja, aber man "fliegt" ja auch nicht mal eben so. Krankheitszeiten bis 3 Monate werden ganz normal bei der Probezeit berücksichtigt.

    Ggf. kann es bei Zweifel der gesundh. Eignung zu einer Verlängerung der Probezeit kommen von 3 Jahre auf maximal 5 Jahre.

    Aber alles besser, als systematisch zermürbt zu werden. Und wenn man dann doch mal an einzelnen Tagen fehlt... es dauert schon eine Weile, bis das System "reagiert" und das Schuljahr ist bald vorbei. Wenn man durch den Einsatz dort krank wird und nichts passiert, muss man ja irgendwie reagieren, um sich zu schützen.

    Ich hatte aber nicht mehr im Blick, dass OP gerade erst angefangen hat. Jedoch wird bsw. eine Krankmeldung von 2 Wochen und einzelne Krankentage nichtmal großes Aufsehen erregen. Der Weg über eine längere Krankschreibung und Wiedereingliederung wäre dann aber wohl nicht die erste/beste Wahl...

    Das Problem ist, dass ich die Klasse noch einige Male habe und ich kann mich nicht bis zum Schuljahresende krankschreiben lassen.

    Mal eben so sicher nicht. Jedoch ist es durchaus üblich, im Falle psychischer Belastung eine Krankschreibung für bsw. 2 Wochen zu erhalten und dann wieder beim Arzt vorstellig zu werden. Dass ein Arzt jdn. nicht mal eben so für Monate rauszieht, ist denke ich auch nachvollziehbar.

    Wenn du mehr als 6 Wochen fehlen solltest, würde ein BEM-Gespräch folgen. Hier kann man erneut auf die besondere Belastung an dieser Schule aufmerksam machen. Da idR. auf ärztl. Rat eine Stundenreduktion bei der anschließenden Wiedereingliederung erfolgt (nach und nach werden die Std. wieder erhöht) und auch andere Vereinbarungen getroffen werden können (z. B. kein Einsatz an der besagten Schule), könnte das auch letztlich dazu führen, dass du eben aus gesundh. Gründen dort nicht mehr eingesetzt wirst.

    leichtes OT in eigener Sache:
    Die Begründung / das Attest landet beim PR?
    Nur bei Ablehnung oder auch bei Zustimmung?

    (Mein Antrag auf TZ war formlos "aus gesundheitlichen Gründen", das Attest habe ich viel später direkt der BR nachgereicht. Ich habe nichts zu verstecken, aber irgendwie fände ich es seltsam, wenn der PR ohne mein Zuschalten meine Unterlagen bekommt. Oder?)

    Da bin ich mir nicht sicher. Vllt. weiß hier jmd. mehr, der im Personalrat tätig ist?

    Ich würde aber so oder so vorab mit dem PR das Gespräch suchen - da kann man ja auch nachfragen. Sollte das ärztl. Attest Diagnosen enthalten, kann man es sonst auch in einen zusätzl. Umschlag tun und mit vertraulich/persönlich beschriften oder es vermerken, dass es nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden soll.

    Bei einem Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls bsw. ist es ja auch gestattet, vertrauliche Informationen in einen Umschlag zu tun, so dass nur die zuständigen Bearbeiter zur Einsicht berechtigt sind. Das Ganze läuft ja über den Tisch der SL, evtl. möchte man ja aber nicht, dass die SL detailliert Auskunft erhält über den eigenen gesundh. Zustand.

    Du kannst den Antrag stellen. Er wird abgelehnt werden. Die Schulleitung kann zustimmen, der zuständige Dezernent muss aber auch zustimmen und wird den Antrag bei voraussetzungsloser Teilzeit ablehnen.

    Du solltest dem TZ-Antrag eine Begründung beifügen mit Bezug auf deine persönliche Belastung, deine zusätzlichen Aufgaben und der damit einhergehenden Überschreitung der vorgesehenen Arbeitszeit, ggf. mit Verweis auf die zzt. ausbleibende Arbeitszeiterfassung.

    Die Ablehnung landet im Anschluss beim PR - deshalb ist die Begründung auch von Relevanz. Ggf. kann die Schulleitung dir auch entgegenkommen, um deine individuelle Belastung zu verringern bei gleichbleibender Stundenzahl.

    Wenn du darlegen kannst, dass du durch deine Aufgaben die vorgesehene Arbeitszeit von regulär 41 Stunden regelmäßig überschreitest, hast du vorm Verwaltungsgericht gute Karten. Der für dich zuständige Bezirkspersonalrat kann dich hier beraten und unterstützen.

    Die Ablehnung ist aber auch bei guter Begründung im Antrag sehr wahrscheinlich und dann bleibt dir (nach Widerspruch) nur noch der Klageweg.

    Ein anderer Weg wäre mittels ärztlichen Attests: Wenn ein Arzt dir bescheinigt, dass du aus gesundh. Gründen die Stunden reduzieren solltest, stellt sich die Frage, ob der Dienstherr bei Ablehnung seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt. Ich weiß nicht, ob man dich ggf. noch zusätzl. zum Amtsarzt schicken würde - wäre ja aber auch kein Problem.

    Die Frage ist: Gibt es plausible Gründe, die den Umstand erklären? Kann der Schüler beispielsweise glaubhaft schildern, dass er die Sachen zuvor auswendig gelernt hat oder ist das aufgrund der Gestaltung der Klausur oder des Themas nicht möglich?

    Wenn euer Urteil ist: "Ja, das ist möglich", sollte man die Klausur auch regulär bewerten.

    Ist das nicht der Fall? Dann sollten die jeweiligen Aufgaben mit 0 Punkten bewertet werden. Meist landen solche Schüler dann aber meist eh bei einer 5, 5- oder 6, da der Rest nicht vorzeigbar ist... oder man bewertet die ganze Klausur mit einer 6.

    Ich habe schon solche Anscheinsbeweise geführt. Ich habe es aber auch nur in den Fällen so gehandhabt, in denen ich wusste, dass es eben keine andere Erklärung gibt für die erbrachten Leistungen.

    Wir mussten schon einen Schüler in einer ähnlichen Situation alleine nach Hause schicken. Es sollte nach Großbritannien gehen, der Schüler hatte die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/türkisch), wir haben ihm alle gesagt er solle bei der Einreise nach UK den deutschen Pass vorlegen. Er legte den türkischen Pass vor und meinte anschließend noch provozierend mit dem Grenzbeamten diskutieren zu müssen von wegen Visum (das er nicht besaß)…

    Am Ende legte er dann lächelnd den deutschen Pass vor woraufhin der Grenzbeamte nur antwortete: „Ihnen wurde die Einreise bereits verweigert!“

    So, was macht man dann? Die ganze Fahrt abbrechen, weil man nicht genug Lehrkräfte für die komplette Gruppe zusätzlich zu einer Einzelbetreuung für die Heimfahrt hat? Wer trägt die doppelten Reisekosten für die Lehrkraft, die mit dem Schüler nach Hause fährt und wieder zurück nach London reisen muss (dann mit dem Flugzeug)?

    Schön, wenn Schüler auch mal mit der "echten Welt" konfrontiert werden und nicht mit ihrer schwierigen Art durchkommen ;)

    Ich denke, dass man sich immer den Einzelfall anschauen muss. Wie alt ist der Schüler (15? 18? 21?) und ist er selbst in der Lage - also hat er die Fähigkeiten - wieder eigenständig nach Hause zu kommen...? Wir lassen alle Schüler bzw. Eltern vorab die Regeln unterschreiben und, dass alle entstehenden Kosten für eine vorzeitige Rückreise selbst zu tragen sind. Der Schüler wusste es besser, hat die Anweisung der Lehrkraft missachtet? Tja...

    Wenn er die finanziellen Mittel nicht hat, muss man evtl. vorstrecken, die Schule gibt mir das Geld wieder und die Familie kriegt ein nettes Schreiben, in denen das Geld zurückgefordert wird. Ab da bin ich dann raus. Mein Geld hab ich ja dann schon wiederbekommen.

    Es dauert leider nicht nur bei dir sehr, sehr lange (NRW). Ich habe bisher auch jedes Mal über ein halbes Jahr warten müssen. Es kam, es wurde auch alles bezahlt, aber es ist natürlich ärgerlich.

    Wäre schön, wenn das Ganze mal vollständig digitalisiert wird. Da sind uns andere Bundesländer weit voraus.

    Da wirst du so schnell nicht mehr glücklich werden. Schulsozialarbeiter können einen Superjob leisten und sich sehr positiv auf die schulische Atmosphäre auswirken - manche neigen aber auch zu Überaktionismus und nehmen alles, was Schüler sagen, für bare Münze. Das hat dann wiederum den gegenteiligen Effekt.

    Ehrliche Meinung? Meld dich krank. Die Bedingungen dort machen ja auch krank. Wenn man sich wundert, wieso du an den Tagen krank bist, kannst du ja ehrlich antworten, was es bei dir auslöst. Es ist ja nicht gelogen. Du machst ja nicht blau. Und sonst bist du halt nicht nur an den Tagen krank, sondern länger, um dich wirklich vollständig zu erholen.

    Wenn du wieder Kraft getankt hast, kannst du ja dagegen ankämpfen. Bis dahin können die gucken, dass die die Lücke irgendwie anders stopfen. Sie brauchen dich ja offensichtlich nicht. Dann können sie den Unterrichtsausfall ja "genießen" bzw. sich jmd. anderen suchen.

    Die Lehrer in London sind verknackt worden, weil sie im Vorfeld nicht die Erkrankungen der Schüler*in erfragt haben, daher in Unkenntnis der Diabetes waren und sie deshalb in der Notsituation nicht schnell genug adäquat reagiert haben.

    Wenn du in dem oben skizzierten Fall eine HLW beginnst, passiert dir garnichts! Da wird auch kein Anwalt der Welt dir irgendwas andichten können.

    Eine kurze Ergänzung zu dem Fall, damit hier kein falscher Eindruck entsteht.

    Das war am Ende der angeführte Grund für die Verurteilung. Genauer: Es erfolgte keine schriftliche Abfrage. Ein mündlicher Hinweis ist erfolgt am Elternabend, galt aber als unzureichend.

    Es kam dabei aber noch einiges hinzu. Die beiden Lehrerinnen haben noch weitaus mehr Fehler gemacht, die am Ende zu der Verurteilung geführt haben. Andere Lehrer, die auch mit auf der Klassenfahrt waren, wurden schließlich nicht angeklagt und verurteilt.

    Es gab dazu ja schon einen langen Thread und immer wieder die Erwähnung vieler User, dass sie "nie mehr auf Klassenfahrt fahren". Wenn man sich mit den Einzelheiten auseinandersetzt - beispielsweise, dass man über längere Zeit trotz deutlicher Hinweise von Schülerinnen - nicht nach dem Mädchen geschaut hat, sollte man eher erleichtert sein, dass hier am Ende Recht gesprochen wurde. Es gab Whatsapp-Verläufe und Audionachrichten von besorgten Schülerinnen, die ein wirklich bedenkliches Bild zeichneten.


    Wie bei dem Schwimmunfall müssen wir überlegen, was wir tun können und müssen, um Sicherheit zu gewährleisten. Das ist unsere Aufgabe. Wenn man eklatante Fehler macht, muss man mit Konsequenzen rechnen. Das müssen andere in anderen Berufen ja schließlich auch. Jedoch sind Verurteilungen dieser Art äußerst selten und kein Massenphänomen.

    Ich kenne es so, dass häufig schon vorab durch die SL abgeklärt wird, welche Maßnahmen Bestand haben werden, damit am Ende die Entscheidung nicht nach erfolgtem Widerspruch kassiert wird.

    Von oberer Stelle wird nach meiner Erfahrung viel mehr ausgebremst als an der örtlichen Schule. Ich habe da wenig Verständnis für. Die Urteile der Verwaltungsgerichte sind nicht immer berechenbar; es handelt sich um Einzelfallentscheidungen. Es ist längst nicht so, dass man in allen Fällen von einer Schlappe vor Gericht ausgehen muss und hier z.T. auch einfach die gerichtliche Auseinandersetzung gescheut wird.

    Wenn ich der Meinung bin, dass von einem Schüler eine tatsächliche Gefährdung ausgeht und falsch entschieden wird, würde ich aber immer den Weg der Beschwerde gehen. Ob das in diesem Fall so ist, lässt sich natürlich nur schwer beurteilen. Seinem Gewissen zu folgen und seine Meinung klar und deutlich zu äußern - auch ggü. Personen mit Führungsrolle - ist aber nie falsch. Das ist das, worauf man selbst Einfluss hat und dann kann man auch für sich sagen, dass man sein Bestes getan hat.

    Natürlich hängt's wie immer vom konkreten Einzelfall ab. Was ich aber grdsl. problematisch finde, ist, dass das Leid der Opfer häufig zu wenig Beachtung findet. Unabhängig vom Vorgehen muss eben genau das im Vordergrund stehen. Wie kann dem Opfer geholfen werden und ist es tatsächlich zumutbar, dass sie dem Jungen wieder im Alltag begegnet? Das ist das Wichtigste. Man kann auch bei Jugendlichen nicht immer nur "pädagogisch einwirken" wollen. Die Belange der Opfer müssen zunächst Vorrang haben.

    Pädagogische Maßnahmen (Entschuldigung, Reue, Präsentation zum Thema halten etc. pp.) sind sehr wichtig, um eine tatsächliche Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten zu ermöglichen. Der Ausschluss von der Klassenfahrt kann hier nur ein Teil eines "Maßnahmenpakets" sein. Eine ausreichende räumliche Trennung halte ich ebenfalls für zwingend nötig. Es ist m.E. nicht vertretbar, dass er mit der Schülerin gemeinsam im Unterricht sitzt.

    Sollte der Schüler keine Reue zeigen, müsste man ihn allein schon aufgrund des Wiederholungsrisikos von der Schule entlassen. Andernfalls halte ich das Vorgehen für rechtswidrig. Ein Verbleib an der Schule ist nur vertretbar, wenn anhand des Schülerverhaltens davon auszugehen ist, dass er nicht erneut wieder auffällig wird.

    Wenn davon auszugehen ist, dass die körperliche (oder auch psychische) Unversehrtheit des Mädchens beeinträchtigt ist und die Entscheidungsträger keine Maßnahmen ergreifen, um das Mädchen zu schützen, kann man ausbleibende Konsequenzen durchaus auch als Dienstvergehen oder aufgrund der Garantenstellung ggü. den Schülern gar als strafrechtlich relevant ansehen, wenn durch die Nähe des Schülers zum Opfer es zu erneuten Straftaten kommt.

    Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Sicherheit der anderen Schüler ausreichend gewährleistet. Ob das ein Verweis ist, sei mal dahingestellt. Der Ausschluss von der Klassenfahrt reicht meines Erachtens aber nicht.

    Wenn du der Meinung bist, dass das Vorgehen rechtswidrig ist, bist du sogar verpflichtet, das Vorgehen zu monieren und Beschwerde einzureichen.

    Im Betrieb Schule wird häufig nur an verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen mit den Eltern gedacht. Unzureichende Schutzmaßnahmen können aber mitunter zu einer persönlichen Haftung führen.

    Danke für den Hinweis. Das habe ich übersehen in meinem vorigen Beitrag.

    Ich bin aber recht "optimistisch", dass man gleiche/ähnliche Ruhezeiten einfordern kann mit Verweis auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

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