Schüler wollen Mietwagen auf Klassenfahrt – erlaubt?

  • Und wie auch immer die Erfahrung der durchführende Lehrkraft aussieht, sie entscheidet. Tom123 kann ja gerne Schüler zurückschicken oder sich betrinken lassen, es bleibt sowieso hypothetisch.

    Ok, was machst Du denn wenn die mit der Klasse beim Abflug in z.B. Paris stehst und ein volljähriger Schüler nicht mitfliegen darf, weil er seinen Ausweis vergessen hat. Also rein hypothetisch. Und wer zahlt dann die Mehrkosten?

  • Ok, was machst Du denn wenn die mit der Klasse beim Abflug in z.B. Paris stehst und ein volljähriger Schüler nicht mitfliegen darf, weil er seinen Ausweis vergessen hat. Also rein hypothetisch. Und wer zahlt dann die Mehrkosten?

    Wir mussten schon einen Schüler in einer ähnlichen Situation alleine nach Hause schicken. Es sollte nach Großbritannien gehen, der Schüler hatte die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/türkisch), wir haben ihm alle gesagt er solle bei der Einreise nach UK den deutschen Pass vorlegen. Er legte den türkischen Pass vor und meinte anschließend noch provozierend mit dem Grenzbeamten diskutieren zu müssen von wegen Visum (das er nicht besaß)…

    Am Ende legte er dann lächelnd den deutschen Pass vor woraufhin der Grenzbeamte nur antwortete: „Ihnen wurde die Einreise bereits verweigert!“

    So, was macht man dann? Die ganze Fahrt abbrechen, weil man nicht genug Lehrkräfte für die komplette Gruppe zusätzlich zu einer Einzelbetreuung für die Heimfahrt hat? Wer trägt die doppelten Reisekosten für die Lehrkraft, die mit dem Schüler nach Hause fährt und wieder zurück nach London reisen muss (dann mit dem Flugzeug)?

  • So, was macht man dann? Die ganze Fahrt abbrechen, weil man nicht genug Lehrkräfte für die komplette Gruppe zusätzlich zu einer Einzelbetreuung für die Heimfahrt hat? Wer trägt die doppelten Reisekosten für die Lehrkraft, die mit dem Schüler nach Hause fährt und wieder zurück nach London reisen muss (dann mit dem Flugzeug)?

    Genau das wäre meine Frage an Quittengelee. Es muss ja angemessen sein. In einer akuten Notsituation ist es sicher etwas anderes. Aber bei einem Volljährigen. Schwierig aus meiner Sicht.

  • So, was macht man dann? Die ganze Fahrt abbrechen, weil man nicht genug Lehrkräfte für die komplette Gruppe zusätzlich zu einer Einzelbetreuung für die Heimfahrt hat? Wer trägt die doppelten Reisekosten für die Lehrkraft, die mit dem Schüler nach Hause fährt und wieder zurück nach London reisen muss (dann mit dem Flugzeug)?

    Muss er halt selbst sehen wo er bleibt. Ich fahre ja auch nicht mit jedem einzelnen nach der Schule nach Hause. (Da wäre ich erst am späten Abend daheim.)

    Manche Dinger hier sind einfach nur noch absurd.

  • Wir mussten schon einen Schüler in einer ähnlichen Situation alleine nach Hause schicken. Es sollte nach Großbritannien gehen, der Schüler hatte die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/türkisch), wir haben ihm alle gesagt er solle bei der Einreise nach UK den deutschen Pass vorlegen. Er legte den türkischen Pass vor und meinte anschließend noch provozierend mit dem Grenzbeamten diskutieren zu müssen von wegen Visum (das er nicht besaß)…

    Am Ende legte er dann lächelnd den deutschen Pass vor woraufhin der Grenzbeamte nur antwortete: „Ihnen wurde die Einreise bereits verweigert!“

    So, was macht man dann? Die ganze Fahrt abbrechen, weil man nicht genug Lehrkräfte für die komplette Gruppe zusätzlich zu einer Einzelbetreuung für die Heimfahrt hat? Wer trägt die doppelten Reisekosten für die Lehrkraft, die mit dem Schüler nach Hause fährt und wieder zurück nach London reisen muss (dann mit dem Flugzeug)?

    Schön, wenn Schüler auch mal mit der "echten Welt" konfrontiert werden und nicht mit ihrer schwierigen Art durchkommen ;)

    Ich denke, dass man sich immer den Einzelfall anschauen muss. Wie alt ist der Schüler (15? 18? 21?) und ist er selbst in der Lage - also hat er die Fähigkeiten - wieder eigenständig nach Hause zu kommen...? Wir lassen alle Schüler bzw. Eltern vorab die Regeln unterschreiben und, dass alle entstehenden Kosten für eine vorzeitige Rückreise selbst zu tragen sind. Der Schüler wusste es besser, hat die Anweisung der Lehrkraft missachtet? Tja...

    Wenn er die finanziellen Mittel nicht hat, muss man evtl. vorstrecken, die Schule gibt mir das Geld wieder und die Familie kriegt ein nettes Schreiben, in denen das Geld zurückgefordert wird. Ab da bin ich dann raus. Mein Geld hab ich ja dann schon wiederbekommen.

  • Ok, was machst Du denn wenn die mit der Klasse beim Abflug in z.B. Paris stehst und ein volljähriger Schüler nicht mitfliegen darf, weil er seinen Ausweis vergessen hat. Also rein hypothetisch. Und wer zahlt dann die Mehrkosten?

    Wie gesagt, ich hatte das schon. Rückflug aus dem Ausland, Schüler hat während der Fahrt seinen Ausweis verloren, aber das fällt ihm erst morgens um 5 Uhr beim Check-In ein. Jetzt ist es ja so, dass man ja sowieso immer zwei Begleitpersonen hat. Und eine Gruppe Oberstufenschüler, die man schon am Flughafen und eingecheckt hat, bekommt man auch mit einer Begleitperson nach Hause. So gesehen wäre es schon möglich gewesen, dass ein Kollege bei dem "Problemfall" bleibt. Das macht die Abwägung aber noch schwieriger. Denn theoretisch scheint beides zumutbar: Den anderen Kollegen mit der Gruppe alleine heimfliegen zu lassen, um den einzelnen Schüler nicht ohne Hilfe zurückzulassen, oder eben den volljährigen einzelnen Schüler zurückzulassen. Er ist volljährig, er ist im europäischen (sicheren) Ausland, er spricht die Sprache gut genug, um sich zu verständigen. Und dann würde es mich wirklich interessieren, ob ich Anspruch auf Kostenerstattung hätte, wenn ich eben bleibe und einen neuen Rückflug für mich buchen muss, oder ob dann der Dienstherr sagt, ich hätte den (volljährigen!) Schüler auch alleine lassen können. Wenn ich nicht verantwortlich bin, wie es ja hier immer wieder behauptet wird, wäre das aus Sicht des Dienstherrn schon sehr logisch, die Zahlung zu verweigern. Und ggfs. aus Sicht der Eltern auch.

    Im konkreten Fall haben nette Mitarbeiter der Airline übrigens versucht, früh morgens jemanden in Deutschland ans Telefon zu bekommen (Zoll? Einwanderungsbehörde? Keine Ahnung). Es ging darum, die Erlaubnis zu bekommen, den Schüler auch ohne Papiere zu transportieren und die Absprache zu treffen, dass die Personalien bei der Einreise erfasst werden. Das hat dann zeitlich gerade so geklappt, wir haben kurz vor dem Boarding mit der Gruppe aufgeschlossen und am Flughafen in Deutschland ging die Erfassung der Personalien so schnell, dass die Gruppe noch nicht mal das Gepäck hatte, als wir wieder bei ihr waren.)

  • Mein Weg wäre wahrscheinlich sicherzustellen, dass er weiß, was er nun tun muss, ggf. noch bei der Erstkontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen helfen, dann aber selbst fliegen.

    Mir wäre das Risiko einer Ablehnung der Kostenübernahme zu hoch.

  • Man wird mit dem 18. Geburtstag nicht über Nacht erwachsen und als Teilnehmer einer Klassenfahrt ist man nach wie vor Schüler. Was auch immer Gerichte entscheiden würden im Ernstfall, man muss als Lehrkraft eine Entscheidung als verantwortliche Lehrkraft und Mensch treffen und kann sie nicht als Jurist*in treffen.

  • Was soll der Quatsch? Die meisten Azubis im 1. Bildungsweg sind U18 und keine 24.

    Das Beispiel war, dass man mit 25 Jahren noch als Azubi schulpflichtige sein kann. Ich habe darauf entgegnet, dass man da natürlich auch einfach kündigen kann, was ein normaler Schüler nicht kann. Darauf war Humblebee verwirrt und hat geschrieben, dass er trotzdem noch seine 12 Jahre Schulpflicht nachkommen muss. Aber diese wird er mit 24 erledigt haben.

    Azubi u18 sind auch nicht volljährig. Letztlich habe ich ja verstanden, dass die Situation entstehen kann, dass jemand volljährig wird und trotzdem seine 12 Jahre Schulpflicht noch nicht erfüllt hat. Da gibt es dann im Einzelfall noch eine "echte" Schulpflicht. Aber viele Volljährigen werden die 12 Jahre Schulpflicht erfüllt haben und können somit einfach kündigen und nichts machen. Genauso werden volljährige auf einer Abschlussfahrt im Abi ihre zwölfjährige Schulpflicht in der Regel erfüllt haben.

  • Das Beispiel war, dass man mit 25 Jahren noch als Azubi schulpflichtige sein kann. Ich habe darauf entgegnet, dass man da natürlich auch einfach kündigen kann, was ein normaler Schüler nicht kann. Darauf war Humblebee verwirrt und hat geschrieben, dass er trotzdem noch seine 12 Jahre Schulpflicht nachkommen muss. Aber diese wird er mit 24 erledigt haben.

    Azubi u18 sind auch nicht volljährig. Letztlich habe ich ja verstanden, dass die Situation entstehen kann, dass jemand volljährig wird und trotzdem seine 12 Jahre Schulpflicht noch nicht erfüllt hat. Da gibt es dann im Einzelfall noch eine "echte" Schulpflicht. Aber viele Volljährigen werden die 12 Jahre Schulpflicht erfüllt haben und können somit einfach kündigen und nichts machen. Genauso werden volljährige auf einer Abschlussfahrt im Abi ihre zwölfjährige Schulpflicht in der Regel erfüllt haben

    Darauf hatte ich mich ja gar nicht bezogen - ich habe ja überhaupt kein Alter erwähnt - (bitte beachte, welchen deiner Beiträge ich zitiert habe!), sondern auf deine Aussage, dass Azubis, ihre Ausbildung "einfach abbrechen" könnten. Meine Info an dich war, dass sie dann noch schulpflichtig sind und zur Erfüllung ihrer Schulpflicht eine Vollzeitschulform an einer BBS besuchen müssen. Siehe dazu u. a. obiger Link: Wenn junge Menschen 9 Jahre eine allgemeinbildende Schule und noch ein Jahr eine BBS im Vollzeitunterricht besucht haben, endet ihre Schulpflicht vorzeitig.

    Sprich: Wer nach Verlassen der Haupt-, Real-, Oberschule, ... - also nach 9 oder 10 Schuljahren - eine Ausbildung beginnt und diese wieder abbricht, muss halt noch weiter zur Schule gehen, um die Schulpflicht zu erfüllen; i. d. R. erfolgt dieser Schulbesuch an einer BBS in einem Vollzeitbildungsgang. Das gilt auch für diejenigen, die nach 9 oder 10 Schuljahren nicht in ein Ausbildungsverhältnis wechseln.

    Dass viele 18jährige/Volljährige ihre 12 Jahre Schulpflicht bereits erfüllt haben, ist im Übrigen richtig. Allerdings gibt es halt auch so manche, die diese mit ü18 noch nicht erfüllt haben; das begegnet uns an den BBS immer wieder.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee (18. Mai 2025 14:08)

  • Ich habe darauf entgegnet, dass man da natürlich auch einfach kündigen kann, was ein normaler Schüler nicht kann.

    Und ich frage nochmals: Gilt die Schulpflicht dann nicht für ihn? Oder gilt eine andere, als für einen 17-jährigen Azubi?

  • Darauf hatte ich mich ja gar nicht bezogen - ich habe ja überhaupt kein Alter erwähnt - (bitte beachte, welchen deiner Beiträge ich zitiert habe!), sondern auf deine Aussage, dass Azubis, ihre Ausbildung "einfach abbrechen" könnten.

    Dich hat meinen Beitrag verwirrt und ich habe auf das Beispiel mit dem 24jährigen geantwortet. Aber egal. Das es Fälle gibt, wo Leute über 18 sind aber noch schulpflichtig sind, haben wir doch inzwischen geklärt, oder?

    Es bleibt trotzdem dabei, dass die meisten "freiwillig" ihre Ausbildung machen und kündigen könnten ohne eine weitere Schulpflicht zu haben.

  • Und ich frage nochmals: Gilt die Schulpflicht dann nicht für ihn? Oder gilt eine andere, als für einen 17-jährigen Azubi?

    Der Unterschied ist, dass die Schulpflicht "nur" im Rahmen seiner Ausbildung gilt. Wenn ich nach dem Abitur keine Ausbildung starte, habe ich auch keine Schulpflicht. Wenn ich in der Probezeit merke, dass ich keine Lust zur Ausbildung habe, bin ich direkt raus. Wenn ich mit 15 denke, dass ich keine Lust auf Schule habe, habe ich keine Möglichkeiten zu "entkommen".

  • Dich hat meinen Beitrag verwirrt und ich habe auf das Beispiel mit dem 24jährigen geantwortet. Aber egal. Das es Fälle gibt, wo Leute über 18 sind aber noch schulpflichtig sind, haben wir doch inzwischen geklärt, oder?

    Es bleibt trotzdem dabei, dass die meisten "freiwillig" ihre Ausbildung machen und kündigen könnten ohne eine weitere Schulpflicht zu haben.

    Heißt also: Der Azubi könnte Dir sagen: Schulpflicht? Mir doch egal. Ich könnte ja morgen am Tag kündigen, dann hätte ich keine. Und Du würdest sagen: Ok, dann erfassen wir die Fehlzeiten nicht, bist ja freiwillig hier.

    Oder wie denkst Du Dir das?

  • Der Unterschied ist, dass die Schulpflicht "nur" im Rahmen seiner Ausbildung gilt. Wenn ich nach dem Abitur keine Ausbildung starte, habe ich auch keine Schulpflicht. Wenn ich in der Probezeit merke, dass ich keine Lust zur Ausbildung habe, bin ich direkt raus. Wenn ich mit 15 denke, dass ich keine Lust auf Schule habe, habe ich keine Möglichkeiten zu "entkommen".

    Also behandelst Du diese Schüler dann anders? Erkläre mir doch mal, wo der Unterschied ist. ich mache nämlich keinen, vielleicht mache ich was falsch und Du könntest mir da noch was beibringen.

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