• Hallo zusammen,

    ich bin in NRW beschäftigt und habe im Zuge mehrerer Dienstreisen sowie einer fachlichen Abordnung zahlreiche Dienstreiseanträge eingereicht – den ersten bereits im November 2024. Laut Rückfrage sind alle Anträge ordnungsgemäß eingegangen.

    Trotzdem warte ich bis heute auf die Erstattung. Inzwischen handelt es sich um einen Betrag von rund 700 €.

    Hat jemand Erfahrung damit, wann das Geld in solchen Fällen in der Regel ausgezahlt wird – oder ob es überhaupt irgendwann kommt?

  • Hat jemand Erfahrung damit, wann das Geld in solchen Fällen in der Regel ausgezahlt wird – oder ob es überhaupt irgendwann kommt?

    Ein ähnliches Problem hatte ich vor zwei Jahren auch. Die Sachbearbeitung war lange ausgefallen usw. Nach einem kurzen Telefonat/Email mit der Dezernatsleitung was das Geld nach einer Woche da.

  • In Niedersachsen wartet man nie länger als ein paar Monate. Niemals 1,5 Jahre. Ich würde nachhaken. Das klingt für mich nach einer Panne.

    Wie kommst du auf 1,5 Jahre? Seit Nov. 2024 sind doch erst sechs Monate vergangen ;) . Ich habe allerdings auch nie länger als max. acht Wochen auf eine Rückerstattung von Fahrkosten warten müssen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ich bin in NRW beschäftigt und habe im Zuge mehrerer Dienstreisen sowie einer fachlichen Abordnung zahlreiche Dienstreiseanträge eingereicht – den ersten bereits im November 2024. Laut Rückfrage sind alle Anträge ordnungsgemäß eingegangen.

    Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Meinst du damit wirklich nur die Dienstreiseanträge oder die Anträge auf Gewährung von Reisekostenvergütung? Das sind nämlich zwei getrennte Paar Schuhe.

  • Es dauert leider nicht nur bei dir sehr, sehr lange (NRW). Ich habe bisher auch jedes Mal über ein halbes Jahr warten müssen. Es kam, es wurde auch alles bezahlt, aber es ist natürlich ärgerlich.

    Wäre schön, wenn das Ganze mal vollständig digitalisiert wird. Da sind uns andere Bundesländer weit voraus.

  • Ist man überhaupt zum Vorstrecken verpflichtet? Bei derartig langen Erstattungszeiträumen wäre angemessener, die Kosten würden vom Schulkonto getragen und auch dorthin zurückerstattet.

    Jein, das Kernproblem ist, dass der Anspruch auf Reisekostenerstattung ein persönlicher Anspruch gegen den Dienstherrn ist und letztlich davon abhängt, dass man einen solchen Antrag auch rechtzeitig einreicht. Daher kommt eine vorherige Zahlung vom Schulkonto und die spätere Erstattung auf ebenjenes nicht in Frage.

    Und gleichzeitig hätte man auch Anspruch auf einen Vorschuss auf die zu erwartenden erforderlichen Aufwendungen (vgl. §669 BGB). In der Praxis wird dieser nur selten eingefordert.

  • Interessant, danke.

    Ich mag das Invorkassegehen, das an Schulen ja irgendwie meist üblich ist, überhaupt nicht. In meiner Ausbildungsfirma wurden Dienstreisen von der Sekretärin der jeweiligen Abteilung gebucht und natürlich auch vom Unternehmen bezahlt. Im Studentenjob ebenso. Im Kosmos Schule läuft vieles so krass unprofessionell und übergriffig in private Kassen..

  • Wie oben bereits ausgeführt: es besteht auch im öffentlichen Dienst der Anspruch auf Vorschuss und andersherum gibt es auch in der freien Wirtschaft eine ganze Reihe Unternehmen, die erst nach Dienstreise abrechnen. Den genannten Anspruch muss man halt auch artikulieren, darauf verzichten seltsamerweise viele. Fairerweise: es ist vermutlich auch weitgehend unbekannt und ich bin mir sicher, dass an vielen Dienststellen suggeriert wird, das ginge nicht.

    Mir geht es da wie dir und ich vermeide wann immer möglich (also nahezu immer) das eigene Invorkassegehen. Ausnahme hiervon sind bestenfalls mir persönlich sehr wichtige und zeitkritische Dienstreisen.

  • Mir war es bisher tatsächlich nicht bekannt. Ist im Hinblick auf Klassenfahrten aber interessant und werde ich mir merken 😊 Meine alte Schule hat das, was ich nicht in Vorleistung gehen wollte, vom Schulkonto vorgestreckt, aber das war vermutlich kein offiziell gewünschter Weg.

Werbung