Beiträge von pppp

    Die Zeiterfassung wird zu ganz vielen Problemen führen - sofern sie überhaupt annähernd realistische Werte für einzelne Tätigkeiten ausweist.

    Es läuft dann alles auf zu wenig Personal hinaus, das eben nicht auf Bäumen wächst. Also muss dann getrickst werden, dass das Ganze trotz Zeiterfassung wieder passt. Es wird dann Pauschalen für einzelne Tätigkeiten geben, die lächerlich gering bemessen sein werden. Beispielsweise 10 Minuten durchschnittliche Korrekturzeit für eine vierstündige Deutsch-LK-Klausur.

    Das Ganze wird vielen derjenigen, die noch motiviert und engagiert sind, den Rest geben.

    Das ist eine sehr verdrehte Sicht der Dinge. Die Zeiterfassung wird in erster Linie bereits existierende Probleme evident machen. Jetzt wird eben noch nicht mal "getrickst", sondern stillschweigend hingenommen, dass das Pensum eben enorm hoch ist (wenn man seinen Job gut machen will).

    Und genau deshalb finde ich es überhaupt nicht verwunderlich, dass manche Kolleg*innen sich nicht wesentlich über den Unterricht hinaus engagieren.

    Davon abgesehen: Woher kommt deine Annahme, dass die Motivation der Kolleg*innen sich in Drittel einteilen lässt? Ich hätte da jetzt viel eher eine Normalverteilung vermutet...

    Also wenn eine Lehrkraft eine AU vorlegen muss, dann ist doch nur so ein Klickie buntie ich fülle mal einen Fragebogen aus und spreche 2 Minuten mit einem Menschen, der mich gar nicht kennt, überhaput nicht zu gebrauchen. Wenn schon jemand ein Attest vorlegen muss, dann hat das ja einen Grund und den sollte der Arzt kennen. Da ist das einzig sinnvolle zu seinem lokalen Arzt zu gehen, der einen richtig kennt und nicht bei einem Arzt eben nur etwas abzuhaken, der nur Geld verdienen will und sich eigentlich für seine "Kunden" gar nicht richtig interessiert. Also gerade in dem Fall halte ich es sogar für gefährlich so einen Dienst nutzen zu wollen. Das macht für den betreffenden die Situation nur schlimmer, weil es ihm gar nicht hilft.

    Es ging hier nicht um kulturpessimistische persönliche Meinungen, sondern um die Rechtslage.

    Würde es etwas bringen, wenn ich der Schulleitung ansage/"drohe", dass ich kündigen werde, falls ich keine Freigabeerklärung bekomme?

    Was soll das denn bringen? Der SL ist doch klar, dass sie dich so oder so "verlieren" wird. Insofern ist die Androhung der Kündigung ein zahnloser Tiger.
    Dein Ziel ist es doch, die Freigabeerklärung zu bekommen. Da wird diese (sinnlose) Eskalation deine Chancen eher verschlechtern.

    Ich kann dir nur das Buch/die Bücher „Physikalische Freihanexperimente“ von C. Berthold (Aulis bzw. Friedrich-Verlag) empfehlen.

    Sie enthalten dutzende (>100 ?) Freihandexperimente mit anschaulicher Anleitung und Erklärungen. Die meisten sind sehr günstig mit Alltagsgegenständen umzusetzen und viele wirklich faszinierend. Sollte einen soliden Grundstock an Experimenten für eine AG darstellen.

    Edit: Gerade gegoogelt, es sind wohl > 400 Experimente.

    Wer regt sich denn auf? O. Meier hat auf eine bestimmte Lesart der Formulierung hingewiesen, ich bin an einem Austausch an Sprache interessiert. Zum Teil wird das ins Lächerliche gezogen, hier wird mit Winnetou "gedroht" etc.

    Das muss am „white savior complex“-Komplex liegen, der hier sehr verbreitet zu sein scheint.

    <Mod-Modus>

    Ja, dein echauvieren über das Bild ist irrelevant. "Türkischer Basar" als Synonym für "Feilschen" ist nicht wirklich rassistisch. Dort wird nun mal gefeilscht. ("Schwedischer Basar" würde also nicht passen.)

    Hör bitte auf, andere User unnötigerweise anzugreifen.

    Danke.

    kl. gr. frosch, Moderator

    Das sieht mir eher nach persönlicher Meinung als Mod-Modus aus.

    Inwiefern erfordert ein "unnötiger Angriff", wie du ihn hier erkennen möchtest, eine inhaltliche Antwort, wie du sie lieferst?

    Nuja, das wären dann (bei 70% Ruhegehaltssatz) 910€ zusätzliche Pension. Würde man als GRV-Versicherter einen Rentenpunkt kaufen (Wert eines Rentenpunkts liegt gegenwärtig bei 39,32€; Beitragszahlung pro Rentenpunkt: 8427€), müsste man dafür ca. 195.000€ aufwenden.....

    Dieser Vergleich hinkt gewaltig (anderswo wurde ja schon darüber diskutiert, dass wir uns die Pension durch Abzüge bei den Bezügen „erkaufen“) und nach Steuern wird das mit den 910€ auch nicht mehr so rosig aussehen.

    Ich kann dich voll verstehen, Fossi.

    Bei uns gibt es auch immer wieder Veranstaltungen o.ä., bei denen die Lehrerschaft teilweise durch Abwesenheit glänzt bzw. immer die gleichen zu sehen sind.

    Und wieso sollte man als Lehrkraft alle möglichen Veranstaltungen besuchen müssen?

    Wenn ich in der Stufe unterrichtet habe, gehe ich auch zum Abiball. Klar.

    Ansonsten habe ich aber ein eigenes Privatleben und investiere genug Zeit in die Schule, da muss ich mir nicht das Flötenkonzert am Samstagnachmittag geben. Auch beim Abiball kann man allerdings durch andere Termine verhindert sein - da hat jede/r das Recht, den privaten Terminen Vorrang zu gewähren.

    Kannst du sicherstellen, dass die SuS dann nicht auf andere Unterlage auf/in Logineo zugreichen können? (zumindest nicht auf solche, die sie ggf. nicht im Sinne von OpenBook verwenden dürfen?

    Theoretisch ist ein Verlassen der Test-Aktivität auf LMS nicht möglich. In der Praxis ist es mir mal durch einen Trick gelungen, auf die Startseite unserer LMS-Instanz zu gelangen und Kurse zu öffnen. Möglicherweise ist das inzwischen behoben. Ob die Schüler diesen Trick finden werden - wer weiß.

    Abgesehen von diesem kleinen "Hack" ist das Verlassen des Prüfungsmodus nur durch Eingabe eines Codes möglich.

    Edit: Wie sieht es bei euch denn aus bzgl. Vermeidungsverhalten? Gibt es Prüflinge, die sich durch taktisches Kennwort-Vergessen versuchen, der Prüfung zu entziehen?

    Warum sollte es? Die Schüler müssen ja auch anderes Material mit ringen, um Leistungen erbringen zu können. Ist das nicht da, kann man das ggf auch nicht ausleihen. Ich denke da an eine selbst verfasste Formelsammlung. Manchmal sind die ja erlaubt.

    Das stimmt, allerdings geht es ja hier nicht um Hilfsmittel. Das Erbringen der Leistung wird nicht erschwert, sondern ist unmittelbar ausgeschlossen.

    Durch die Absicherung "Test auf Papier" ist in solch einem Fall nichts gewonnen - dann hat man im Gegenteil sogar doppelte Arbeit und das Ganze ergibt keinen Sinn mehr.

    Wie gesagt: Ich sehe es wie du. Auf der anderen Seite habe ich der Vergangenheit einige ziemlich schülerfreundliche Härtefall-Entscheidungen registriert.

    Also, ich überprüfe immer digital, da meine Schüler einer Industriesoftware nutzen und ich deren Anwendung überprüfe. Mit der Erzeugung eines pädagogisch-orgaisatorischen Konzepts kann sich auch ab kommendem Schuljahr 40% meines Unterrichts in Distanz absolvieren und sogar dort Leistungen bewerten.

    Gibts das in allgemeinbildenden Schulen auch?

    Zugangsdaten vergessen wäre bei mir sowas wie Taschenrechner und/oder Tabellenbuch vergessen: Pech und Leistung nicht erbracht.

    Das ginge theoretisch in manchen Apps (Anton?), ich möchte aber selbst die Tests erstellen. Das müsste dann über LogineoLMS laufen.

    So wie du es schilderst (nicht erbrachte Leistung) ist es nur fair und so würde es mir auch vorschweben - ich kann mir aber vorstellen, dass das im Zweifel seitens Schulleitung/Bezirksregierung/... Gegenwind geben könnte (deshalb die Frage nach den rechtl. Rahmenbedingungen).

    Hallo zusammen,

    mit inzwischen vorhandenen & erprobten Schul-iPads und automatisch auswertbaren Tests auf LogineoLMS wächst in mir der Wunsch, Tests digital schreiben zu lassen. Technisch ist es (u.a. mit dem Safe Exam Browser) möglich, das Risiko von Täuschungsversuchen stark zu reduzieren.

    Was ich mich allerdings nun frage:

    1. Ist diese Form der Leistungsüberprüfung überhaupt erlaubt? In § 48 Schulgesetz NRW und §6 APO-SI / §13 APO-SII deutet für mich nichts darauf hin, dass das nicht möglich sein sollte. Vielleicht gibt es aber anderswo dazu Vorschriften, die mir nicht geläufig sind? Randnotiz: Auch §6 (3) der DistanzunterrichtsVO besagt nur, dass Klassenarbeiten etc. im Präsenzunterricht stattfinden und distanzunterricht-geeignete Überprüfungsformen daneben möglich sind.
    2. Wie ist damit umzugehen, wenn Schüler (aus taktischen oder welchen Gründen auch immer) mit "leerem" iPad aufschlagen oder behaupten, ihre Zugangsdaten vergessen zu haben? Lässt sich das als eine nicht erbrachte Leistung aus durch den Schüler zu vertretenden Gründen einstufen und somit mit 6 bewerten (-> VV zu §6 (5) APO-SI)?

    Zu beiden Fragen konnte ich bisher nichts Handfestes/Konkretes finden und wäre dankbar für Hinweise.

    Erfahrungen mit digitalen Leistungsüberprüfungen auf LogineoLMS können auch gerne geteilt werden.

    Ich habe den Eindruck, dass du dir sehr viele Gedanken darüber machst, was andere von dir denken oder was „man“ tun „sollte“.

    Davon abgesehen scheinst du doch mit deiner Situation sehr glücklich zu sein - warum also wechseln um des Wechselns willen? Wenn es handfeste Gründe dazu gäbe, hättest du es sicherlich aus eigenem Antrieb schon versucht oder getan.

Werbung