Beiträge von Naschkatze90

    Versetzung innerhalb des selben Schulamtes/ Teilzeit in Elternzeit:


    Ich habe vor mich selbst zu vertreten, allerdings nicht mehr an meiner Stammschule. Ich möchte aus diversen Gründen nicht zurückkehren. Das Schulamt, also meine Sachbearbeiterin (X), sicherte mir sehr euphorisch zu, sehr bald ganz wohnortsnah untergebracht zu werden. Ich solle einfach den zeitlichen Umfang und die ortswünsche per Mail schildern. Allerdings sein dann eine andere Sachbearbeiterin (Y) zuständig , an die sie mich verwies. Man würde schnell eine Lösung finden. Das ist nun über einen Monat her. Frau Y sagte am Telefon, sie dürfe mir erst Auskunft über den Dienstort erteilen, wenn im Mai Stellenbesetzungsgespräche gelaufen seien. Sie verwies mich wiederum an die zuständige Schulrätin. Vielleicht würde sie mir selbst etwas verraten, wenn ich meine Beweggründe dort schildern würde.


    Warum hält man denn so hinterm

    Berg, was für wichtige Gründe kann es geben?


    Bei mir geht es übrigens um

    Kinderbetreuungstage (welche das sind, gilt es nämlich noch festzulegen- man sollte meinen , ein Schulamt sei dankbar und kooperativ , wenn man sich nach den Bedürfnissen der Schule zu richten versucht) und Konferenztag, auch ein zweiter Elternteil braucht ein wenig Vorlauf- und Planungszeit mit seinem Arbeitgeber, oder?

    Es gibt auch Leute, die wollen gar keine Kekse :schreck:

    genau. Bei mir (so etwa 10 Jahre her, in NRW) war damals eine kernseminarleitung in den letzten Zügen ihrer Dienstzeit (35+ jahre im Dienst, wie lange am Seminar kann ich nicht sagen). Zu ihrem Besuch wünschte sie sich „was Frisches“ , sollte heißen, keine popligen Doppelkekse aus der Packung oder so. Es endete dann in Weintrauben und crackern und natürlich Getränken.


    Tja und am Prüfungstag gab es kürbissuppe, belegte Brötchen und noch einiges mehr ,wenn ich mich recht entsinne. Es wurde gut angenommen und war auch an anderen Schulen und bei anderen Prüfungen an der Tagesordnung. 🫢

    Entgegen meinem Usernamen finde ich Intervallfasten (16:8 Methode mit zwei Mahlzeiten) toll. In der Schule gibt’s dann zur Pause die 1. Mahlzeit (gegen 10.00 Uhr) und dann vor 18.00 Uhr die zweite. Der Schlaf und die Leistungsfähigkeit verbessern sich, was wiederum positive gesundheitliche Effekte haben kann.

    Vielleicht auch, angesichts des Mangels an GS- Lehrkräften, deutlich machen, auf wie viele Stunden du reduzieren müsstest ohne Versetzung, um Kinderbetreuung und Pendelweg überhaupt irgendwie bewältigen zu können im Vergleich zu den Stunden, die du mit Versetzung arbeiten könntest.


    Sind die Schulämter denn gewillt bzw. bemüht, alternative Stellen mit höheren möglichen Deputatsstundenzahlen zu ermitteln? Sprich: wird dann konkret mit Schulen Rücksprache gehalten, so nach dem Grundsatz „ich habe hier eine Person wohnhaft in x, das ist ja nahe ihrer Schule, wir könnten die Person mit y Stunden zu ihnen schicken, bevor sie an Schule z nur y-5 Stunden gibt?“

    Ich schwanke aktuell zwischen an der Stammschule bleiben und weniger Stunden „in Kauf nehmen“ vs. für mehr Stunden in die Offensive zu gehen und mit dem Schulamt ins Gespräch zu gehen. Bei mir ist die Kinderbetreuung und die Anfahrt zur stammschule nämlich auch die Krux, obwohl sie die Wegstrecke innerhalb der gesetzlichen 50km-Grenze liegt.

    Du verkennst etwas: diejenige Person, die dich „abschmettert“ (sic!), verwaltet den Mangel und soll auch dafür sorgen, dass die anderen Personen im System (Kolleg*innen und Kinder) keine Nachteile haben.

    Zaubern kann sie ja nicht…

    Welche Nachteile sind anderen zu befürchten, wenn Klassenlehrer, die Vollzeit- oder hohe Teilzeitarbeit leisten, in den ersten Stunden in ihren Klassen sind und die Fachkollegen kommen häppchenweise dazu. Manche früh, andere in der Mitte, wieder andere später. Es gibt doch hier kein Kurssystem oder ähnliches. Wenn Religion läuft, könnte ich zur Sprachförderung eingesetzt werden. Dieser Fachunterricht ist in der Regel der einzige, der in der ersten Stunde stattfindet. Ansonsten wird immer alles von den Klassenlehrern abgedeckt. „Den Mangel verwalten“ kann vieles heißen. Für mich bedeutet das aber nicht, dass Stunden abgewiesen werden.


    Außer dem sehr schwammigen Argument, Fairness gegenüber den anderen wahren zu wollen, wurden überdies keine konkreten Gründe genannt, die gegen eine hohe Stundenzahl sprechen.

    Wenn es so ist, sollten 18 Deputatsstunden verteilt auf 20 DeputatsUnterrichtsstunden in der Theorie auch passen.


    Praktische Umsetzungshindernisse kann es aber natürlich trotzdem geben.

    75% von 28 sind 21. In der Praxis wäre ich mit 20 auch einverstanden.

    Wenn, wie du gesagt hast, alle Schüler nachmittags im Ganztag von anderem pädagogischem Personal betreut werden, verteilen sich die 28 Deputatsstunden der Vollzeitkollegen doch auch auf nur 5× 6 Unterrichtsstunden am Vormittag.

    Oder habe ich das falsch verstanden?

    So ist es!

    Weder Homeoffice noch Gleitzeit. Ist auch in einer Branche, in der das sehr unüblich bzw nicht möglich ist. Noch dazu ist er Berufseinsteiger. Ich habe schon einige Dienstjahre „auf dem Buckel“.


    Trotzdem würde das unter dem Strich weniger gemeinsame Familienzeit bedeuten. Ich finde, da müssen schon konkrete dienstliche Gründe gegensprechen bzw auch benannt werden, um es schmackhaft zu machen, ihn über Gleitzeit mit seinem Chef verhandeln zu lassen. Die fehlen bisher. Polemik und Machtdemonstrationsgehabe ziehen da bei mir nicht.

    Die Termine nach 15 Uhr sind hier off Topic, die sind mir bewusst aber danach hab ich nicht gefragt.

    80% von dem Pensum, das unsere Betreuungseinrichtung als Maximum anbietet.

    Und wenn man die betreuten Stunden meines Kindes im Verhältnis zu einer Arbeitskraft sieht , die sich mit 32 von 40 Stunden in nem Nine-to-Five-Job selbst vertritt (deren Kind wäre dann vermutlich fünfmal die Woche von 8-15 Uhr betreut), dann find ich’s nicht wenig.

    Long Story Short: In Zeiten des Mangels noch so abgeschmettert zu werden, hätte ich nicht erwartet.

    Betreuung an vier von fünf Tagen (entspricht rechnerisch 80%) von 8-15 Uhr passt grundsätzlich eigentlich gut für eine berufstätige Betreuungsperson, die mehr als 50 prozent Arbeitszeit anstrebt. Soweit meine Theorie.

    An unserer Schule wäre ein Einsatz mit 75 % nicht mit einem freien Tag vereinbar... oder nur schwer...

    Damit gehe ich konform… da ich aber einen Betreuungsplatz über 80% in Anspruch nehme und letztendlich auch zahle, und es offenbar einen Lehrermangel gibt, leuchtet mir nicht ein, warum sie einen 50%igen Einsatz vorzuziehen scheint.

    Das hätte ich noch erwähnen sollen: Aufgrund der Betreuungszeiten werde ich die erste Stunde ausklammern müssen. Nachmittagseinsatz fällt auch weg, da wir seit dem laufenden Schuljahr bedingt durch eine Umstrukturierung im Ganztag keine Hausaufgabenbetreuung im Nachmittag mehr haben und damit auch keine Lehrerstunden dort einfließen. Dadurch ist mir jetzt auch klar, dass ich auf keine 21 Stunden (75% von 28) kommen kann, aber dann gleich auf eine halbe Stelle zu drängen, damit hätte ich in Zeiten ausgeprägten Personalmangels nicht gerechnet. Zumal ich fächer-technisch und qualifikationsmässig gut dastehe (Englisch als Fach, etc.). Hmpf…

    An die Elternteile, die ihr Kind vornehmlich betreuen (weil Partner Vollzeit berufstätig) mit vier-Tage- Betreuungsplatz, wie viel Deputat schafft ihr ?


    Ich war mit meiner SL im Gespräch. Die 75% (Maximum bei TZ in EZ) wollte sie mir regelrecht ausreden. Begründung: Stundenplantechnisch sei das kaum umsetzbar bzw sie könne diese Stundenzahl nicht garantieren.


    Wie kann es jetzt weitergehen ? Ich möchte mich ungern auf 50% runter“handeln“ lassen.


    Sollte es nicht auch in ihrem Interesse sein, Lehrerstunden an die eigene Schule zu binden?

    Ist hier jemand , so wie ich, aktuell in Elternzeit, der im August noch Bezüge erhalten hat ? Dieser Personenkreis soll ja offensichtlich auch berücksichtigt werden.

    Lest ihr es so, dass wir die einmalige Sonderzahlung erhalten oder auch die monatlichen Zahlungen ab Januar 2024 ?

    Mir wurde auch durch eine Sachbearbeiterin im telefonischen Gespräch nahegelegt, die sechswöchige Abstandsdauer einzuhalten. Beim nächsten kind werde ich mich nicht so unter Druck setzen lassen. Die Schulleitungen , von denen ich bisher diesbezüglich Information habe, tragen diesen Unsinn mit. Dabei kann sich keine Schulbehörde über Gesetze des Bundes hinwegsetzen.

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