Die zu häufige Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen kann zur Vertragskündigung durch die Versicherung führen, dafür gerne einfach mal in die Vertragsbedingungen schauen. Das wird bei einem einfachen Telefonat eher weniger das Problem sein, aber mich irritiert dennoch die Tendenz, bei einem so klaren Fall wie hier gleich Rechtsbeistand zu suchen noch bevor überhaupt die dienstinternen Möglichkeiten wie Gespräche, Beiziehung des PR usw. ausgeschöpft sind.
Das ist keine Inanspruchnahme von Versicherungsleistung sondern eine Auskunft.
Ich sage nochmal: ich weiß dienstrechtlich sehr gerne vorher, woran ich bin. Gewerkschaft bei mir Komplettausfall (weiß garnicht, warum ich da noch Mitglied bin), Personalrat für meine Schule: viel Lärm um Wenig.
Ist letzten Endes auch egal. Ich wüsste, wie ich mich absichere, jede macht es am besten einfach wie sie meint.