Das sehe ich nicht so. Ich mache 50% Teilzeit und werde ab der 3. Stunde vergütet, jede VZ-Kraft mit 100% ab der 4. Das ist nicht fairer, sondern stellt mich schlechter als VZ.
Einführung der Bagatellgrenze bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften
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Beitrag von sunshine_:-) (
28. Januar 2026 20:08 )Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Falscher Thread (28. Januar 2026 20:10 ). -
Stimmt, das sollte dann natürlich ab der 2. Stunde ziehen.
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Diese Anzahl Stunden muss mindestens geleistet werden, um eine Vergütung für alle geleisteten Stunden (ggfs. nach Anrechnung in derselben Woche angefallener Minusstunden?) freizuschalten. Andernfalls erfolgt die Bezahlung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Landesverfassung per Gotteslohn.
Mit "nicht nachvollziehbar" meinte ich nicht, dass ich es nicht verstehe, sondern das das Vorgehen m.E. inkorrekt ist. DFU hat das in Beitrag #37 aber besser formuliert.
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Mit "nicht nachvollziehbar" meinte ich nicht, dass ich es nicht verstehe, sondern das das Vorgehen m.E. inkorrekt ist.
Sorry, Macht der Gewohnheit, auch offensichtliche Fragen zu beantworten...

Gibt es eine generelle Handhabe, wie das an Schulen läuft die Langstunden (also 67,5 Minuten oder ähnliches) haben? Da habe ich jedenfalls auch erlebt dass gerundet wird, weiß aber nicht ob das lokal festgelegt wird/werden kann.
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