Nochmal. Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?
Was passiert denn mit der (angestellten) Buchhalterin, die einzelne Rechnung noch 10x in alle Himmelsrichtung prüft, ehe sie diese schlussendlich bezahlt? Sie macht kurzfristig Überstunden, die sie je nach Unternehmenskultur entweder abfeiert oder ausgezahlt bekommt.
Langfristig wird sie von der Personalabteilung gefragt werden, warum ausgerechnet sie immer Überstunden machen muss und wenn sie dann ihr Vorgehen beschreibt, wird die Personalabteilung die Führungskraft der Buchhalterin bitten, entweder die Notwendigkeit der regelmäßigen Überstunden zu bestätigen (was den Bedarf einer weiteren Stelle begründet und damit im nächsten Schritt zu einer Stellenausschreibung führt) oder die Buchhalterin anzuhalten, ihre aufgewandte Arbeitszeit effizienter zu nutzen.
Auf die Lehrkraft umgemünzt: Die Person, die für die Prüfung der Arbeitszeiterfassung zuständig ist, wird vermutlich irgendwann skeptisch und dann muss sich die Lehrkraft erklären. Und daraus ergeben sich dann wie bei der Buchhalterin Folgeschritte. Natürlich wird nicht direkt mit dem Disziplinarrecht gedroht, aber sollte sich die Lehrkraft über einen längeren Zeitraum diversen Anweisungen seitens Behörden und Schulleitung verweigern, kann irgendwann hierzu gegriffen werden.
Ein Unterschied zur Buchhalterin wäre sicher noch, dass die Lehrkraft (mit hoher Wahrscheinlichkeit) Überstunden nicht abfeiern wird (da das die Strukturen des Schulsystems nicht wirklich vorsehen), sondern eher ausgezahlt bekommt.