Jeder Schüler hat die freie Wahl der Schulform, nicht aber die einer bestimmten Schule. Das gilt für Schüler mit Förderbedarf genau so wie für die ohne.
Das gilt auch nicht flächendeckend, siehe Übertrittsregelung in Bayern. Wir sind in der Tat näher an der freien Wahl der Schulform als an der freien Wahl einer bestimmten Schule. Selbst in dem Fall könnte man die pädagogische Sinnigkeit dahinter kritisch reflektieren. Und ob das wirklich in alle Richtungen gilt. Der Fall dürfte in der Praxis kaum vorkommen, aber ob ein Kind ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Weiteres (auf Elternwunsch) an einem sonderpädagogischen Förderzentrum beschult werden dürfte? Die (rein theoretische) Argumentation könnte ja lauten "bessere Ressourcenausstattung als an allgemeinbildenden Schulen + besserer sozialer Anschluss, da bereits Freunde (m/w/d) oder Geschwister jene Schule besuchen".