Beiträge von Gymshark

    Jeder Schüler hat die freie Wahl der Schulform, nicht aber die einer bestimmten Schule. Das gilt für Schüler mit Förderbedarf genau so wie für die ohne.

    Das gilt auch nicht flächendeckend, siehe Übertrittsregelung in Bayern. Wir sind in der Tat näher an der freien Wahl der Schulform als an der freien Wahl einer bestimmten Schule. Selbst in dem Fall könnte man die pädagogische Sinnigkeit dahinter kritisch reflektieren. Und ob das wirklich in alle Richtungen gilt. Der Fall dürfte in der Praxis kaum vorkommen, aber ob ein Kind ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Weiteres (auf Elternwunsch) an einem sonderpädagogischen Förderzentrum beschult werden dürfte? Die (rein theoretische) Argumentation könnte ja lauten "bessere Ressourcenausstattung als an allgemeinbildenden Schulen + besserer sozialer Anschluss, da bereits Freunde (m/w/d) oder Geschwister jene Schule besuchen".

    Maylin85 : An Hochschulen werden doch oft Sprachkurse angeboten. Wäre sowas nichts für dich? Ich weiß zwar nicht, wie viele Bewerber (m/w/d) es auf solche Stellen gibt, aber das Niveau wäre zumindest höher als in den meisten deiner derzeitigen Kurse.

    Es soll doch eine Teilhabe ermöglichen. Wenn mir ein Bein fehlen würde, dann würde ich mir vielleicht wünschen nicht auf eine Körperbehindertenschule zu kommen. Und wenn mich meine Mitschüler*innen täglich die Treppen hochtragen müssen.

    Auch wenn ich dein Beispiel verstehe, finde ich es schwierig, dass implizit mitschwingt, dass ein sonderpädagogisches Förderzentrum Teilhabe verhindere. Meine Position wäre, dass besagte Förderzentren, und seien es in dem von dir genannten Beispiel Zentren mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Teilhabe überhaupt erst ermöglichen.

    Wenn ich z.B. mich besonders mal auf den zweiten Teil der Förderschwerpunktbezeichnung beziehe: Wie soll eine Lehrkraft in einer Klasse mit 25 Schülern (m/w/d) ein Kind besonders fördern, wenn dieses wirklich große Probleme in der Motorik hätte? Da sind einfach die Möglichkeiten, selbst bei genug Fachwissen und Engagement der Lehrkraft, begrenzt. In einem Setting, wo Fachkräfte arbeiten, die darauf spezialisiert sind, Kinder und Jugendliche mit körperlich-motorischem Förderbedarf zu unterrichten und sonderpädagogisch zu fördern, ist doch die Wahrscheinlichkeit höher, dass das motorisch eingeschränkte Kind die Unterstützung erhält, die es benötigt, um später möglichst selbstständig am gesellschaftlichen Leben Teilhabe erfahren zu können, als in einem Setting, in dem vielleicht alle paar Jahre mal ein Kind diese Einschränkungen aufweist.

    Das Thema wurde damals im Januar an dieser Stelle besprochen. Ich schrieb dazu damals, dass der technische First Level Support keine klassische Sekretariatsaufgabe sei, dass einschlägige Stellenbeschreibungen aber durchaus anführen, dass zusätzliche Aufgaben (insofern Bezug zur formalen Qualifikation erkennbar) nach individuellem Bedarf der Schulen zugewiesen werden können und es durchaus Sinn macht, die Ressourcen, die die Fachkräfte qua ihrer formalen Qualifikation mitbringen, auch zu nutzen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass eure Schulassistenz keinen Verwaltungshintergrund hat, sondern über eine formale Qualifikation im IT-Bereich verfügt.

    Es gibt deutschlandweit (auch an meiner Schule) noch viele Assistenzen, die unter der alten Bezeichnung "Sekretär" (m/w/d) eingestellt wurden und deren damalige Stellenbeschreibung noch enger gefasst waren. Dieselbe Position in der Privatwirtschaft hat sich ja auch weiterentwickelt, warum also nicht auch in der Schule? Für Kollegen (m/w/d), die schon länger in dieser Position sind und denen ggf. Kompetenzen im Umgang mit bestimmten Programmen fehlen, können ja Weiterbildungen durchgeführt werden. Kompetenzen können so gebündelt und Lehrkräfte entlastet werden. Ich wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte, außer man hängt sich daran auf, dass diese und jene Kompetenz in Stellenbeschreibungen vor 30 Jahren nicht gelistet waren (was bei unserer Profession aber auch selten ein Hindernis darstellt).

    Habt ihr noch pädagogische Fachkräfte, die das Ganztagesangebot (mit-)gestalten?

    Wenn im Forum von "Schulassistenten" (m/w/d) die Rede ist, ist die früher gängige Bezeichnung "Sekretäre" (m/w/d) gemeint. In der freien Wirtschaft ist inzwischen die Bezeichnung "Assistenz der Geschäftsleitung" geläufig: eine Fachkraft mit Verwaltungs- oder kaufmännischer Ausbildung, die an der Schnittstelle zur Geschäftsführung Termine organisiert und vorbereitet, allgemeine Büroverwaltung und Aufbereitung von Geschäftszahlen durchführt, in kleineren Unternehmen auch weitere kaufmännische Aufgaben übernimmt. Daraus leitet sich wiederum im Schulkontext der die Berufsbezeichnung "Schulassistenz" ab.

    Und wenn dann einer geklagt hat,...

    Das ist momentan eines unserer größten Probleme innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Jeder Präzedenzfall wurde zum Anlass genommen, Gesetze zu erlassen und Dokumentationspflichten zu verhälten, nur um sicher zu gehen, dass keiner mehr klagen und im Zweifelsfall Recht bekommen könnte.

    Was in einzelnen Fällen vielleicht sinnig erschien, führte auf der Makroebene zu einem Bürokratieübermaß, das zum Zweck der Rechtssicherheit öffentliches und privatwirtschaftliches Handeln zunehmend erschwert.

    Palim : Gerade der Ansatz, dass sich Lehrkräfte um alles selbst kümmern müssen, sollte dringend hinterfragt werden. Auch weil er im Zeitalter multiprofessioneller Teams nicht mehr wirklich zum Zeitgeist passt. Es gibt ja gerade die pädagogischen Fachkräfte, die Schulassistenz und den Hausmeister (m/w/d), sodass die Lehrkräfte sich wieder stärker um ihre Kernkompetenzen kümmern können - was ja auch im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist.

    Da könnte man dann den Sportunterricht ausfallen lassen. Schließlich haben sich die Kinder auf dem Hin- und Rückweg schon genug bewegt.

    Auch wenn ich den pragmatischen Ansatz verstehe: Der Sportunterricht dient auch dem Kompetenzerwerb und sollte nicht darauf reduziert werden, den Schülern (m/w/d) einen Bewegungsanlass zu bieten.

    Ich freue mich für (!) die Kinder mit Förderbedarf, dass das Schulangebot, das sich extra nach ihnen Bedürfnissen richtet, erweitert wird, sodass sie die Möglichkeit haben, hiernach entsprechend gefördert zu werden, statt im Regelschulbereich einfach nur mitzulaufen. Es gibt durchaus einige Eltern, die explizit wünschen, dass ihr Kind an einem sonderpädagogischen Förderzentrum beschult wird - ich fände es eher behindertenfeindlich, ihnen diesen Wunsch zu verwehren.

    Vermutlich ist es aber nötig, an der Stelle zu erwähnen, dass es Förderschwerpunkte gibt, die im Rahmen der Beschulung ein besseres Image haben (geistige Enwicklung, körperliche Einschränkungen) als andere (Lernen, sozial-emotionale Entwicklung).

    Oder man nimmt Urlaub oder baut Überstunden ab. Ist aber egal, Schüler sind keine Beschäftigten.

    Sagen wir mal so: Sie bekommen für ihr Handeln kein finanzbasiertes Entgelt, aber müssten sie vor Gericht eine Aussage tätigen, würden sie auf die Frage nach ihrem Beruf "Schüler/in" antworten. Ich sehe die Position des Schülers (m/w/d) näher an einem Beruf als an einem Hobby oder einer kommerziell in Anspruch genommenen Dienstleistung.

    Es gibt noch die Möglichkeit der Fahrgemeinschaft, falls in den höheren Jahrgängen ein Schüler (m/w/d) schon ein eigenes Auto hat oder ein Schülerelternteil an dem Tag nicht oder erst spätet zur Arbeit muss.

    Ansonsten wäre eine einmalige Taxifahrt zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, aber noch eine Notlösung. Vielleicht weiß jemand, ob die Kosten bei Entfall des Regeltransportmitteln den Schülern (m/w/d) sogar erstattet werden können.

    Eine Vollzeitstelle bedeutet entweder pragmatische Unterrichtsvorbereitung oder unbezahlte Überstunden.

    Wie schon erklärt, sind (moderne) Schulbücher nicht per se schlecht und orientieren sich in der Regel an Curricula und zentralen didaktischen Prinzipien. In den modernen Fremdsprachen stellen die Protagonisten (m/w/d), seien es anthropomorphe Tiere oder zielsprachige Kinder oder Jugendliche im Alter der Schüler (m/w/d), sogar didaktisch wichtige Identifikationsfiguren dar.

    Visualisierungs- und haptisches Material macht durchaus ergänzend für jüngere und schwache Lerner (m/w/d) Sinn. Hier liegt aber der Fokus möglichst darauf, dass es einen didaktischen Mehrwert liefert (nicht: es sieht schöner aus) und wieder verwendet werden kann. Auch vor einer Klassenarbeit ist es zur Wiederholung des Unterrichtsstoffes sicher schön, wenn eine abwechslungsreiche Lerntheke angeboten wird. Ich habe mal den Tipp gelesen: Eine schöne Stunde nach Maßstab des Vorbereitungsdienstes pro Woche und der Rest sind solide Butter-und-Brot-Stunden.


    Manchmal sind aber auch curricular Ergänzungsmaterialien notwendig, z.B. Ganzschriften in den Sprachen oder Experimentiermaterial im naturwissenschaftlichen Sachunterricht.

    Aber damals war auch der Hauptschulabschluß noch etwas wert.

    Das ist er immer noch. Momentan haben wir Akademikerschwemme und es fehlen Fachkräfte in klassischen Ausbildungsberufen. Wenn jemand tatsächlich die Kompetenzen aufweist, die ein Hauptschulabschluss gemäß Curricula bescheinigen soll, hat besagte Person derzeit gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das Problem sind diejenigen, die einen Hauptschulabschluss vorlegen, woraufhin die Personaler (m/w/d) oder Ausbilder (m/w/d) bei genauerem Hinsehen feststellen, dass die tatsächlich vorhandenden Kompetenzen sich im negativen Sinne erheblich von diesen bescheinigten Kompetenzen unterscheiden.

    Nein, das gibt es nicht. Man kann verlangen, dass jemand zum Amtsarzt geht, das war's.

    Vielleicht ist das länderspezifisch.

    In Baden-Württemberg heißt es folgendermaßen:

    Zitat

    Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.

    Für mich klingt das schon so, dass eine Attestpflicht bei begründetem Verdacht möglich ist. Aber eben auch die von dir angesprochene amtsärztliche Begutachtung.

    Ja gut, dass Ämter bisweilen merkwürdige Regelungen haben, ist im Land der Bürokratie nicht ungewöhnlich. Da gibt es ja derzeit diverse Baustellen. Dann attestiert ihnen eben, dass sie 2 Minuten 35 Sekunden da waren. Die interne Statistik wird es freuen.

    Für schulische Zwecke macht ihr dann euer Vorgehen und wer dauernd fehlt und sich nicht auf anderem Wege die Inhalte aneignet, wird früher oder später bei den Leistungsüberprüfungen scheitern.

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