Und es passiert auch äußerst selten etwas beim Schulschwimmen. Wir haben etwas um 11 Mio Schüler in Deutschland. Wenn wir nur mal ganz grob 1 Mio pro Schuljahrgang annehmen und davon aus gehen, dass nur 1 Jahrgang in der GS und 1 Jahrgang in der Sek 1 Schwimmen gehen, gehen jede Woche rund 2 Mio Schüler schwimmen. Viele nur mit 2 Lehrkräften pro Klasse. Und trotzdem passiert nur äußerst selten etwas.
Du hast offenbar vergessen, dass es um ein ertrunkenes Kind geht. Das ist tot. Das ist was anderes als "es ist halt was passiert", das scheinst du wirklich überhaupt nicht begreifen zu wollen. Für ein aufgeschlagenes Knie bei einem Kind zeigt dich niemand an.
Wenn ich von Personenschaden schreibe, meine ich erst mal Verletzte. Ich habe mal ein bisschen recherchiert, es gab zumindest in den letzten Jahren weder in Deutschland noch in der Schweiz einen Todesfall im Praktikum in den Naturwissenschaften. Wohl aber mehrere, zum Teil schwere Unfälle mit u. a. schweren Verbrennungen. Der krasseste mir bekannte Fall ist ein Unfall mit Schwarzpulver irgendwo in Bern bei dem einem Schüler Finger amputiert werden mussten. Selbstverständlich hat die verantwortliche Lehrperson eine Strafanzeige kassiert. Ich mag mich weiterhin an einen Vorfall in Basel erinnern bei dem eine Lehrperson fahrlässig eine Ethanol-Verpuffung herbeigeführt hat und mehrere Schüler*innen, die ohne Schutzbrille viel zu dicht daneben standen, Verbrennungen im Gesicht erlitten haben. Auch das gab selbstverständlich eine Strafanzeige. Nochmal: Gestorben ist da niemand. Mit einer Strafanzeige im beruflichen Kontext wird in der Schweiz in den allermeisten Kantonen automatisch ein Berufsverbot verhängt. Die zwei Lehrpersonen aus Konstanz, die für den Tod des Kindes verantwortlich sind, arbeiten beide weiter als Lehrpersonen, eine davon sogar bei uns in der Schweiz. Ich frage mich da sowieso, wie das rechtlich überhaupt möglich ist bzw. ob das hier noch Konsequenzen haben wird.