Der Widerspruch liegt aber doch darin, mit der Argumentation, man habe nur ein anerkennbares Fach, eine Gehaltseinstufung vorzunehmen, aber gleichzeitig zu erwarten, dass dennoch mehr Fächer unterrichtet werden. Das passt für mich auch 0 zusammen und ist cherry picking des Dienstherrn.
Es ist umgekehrt, ein zweites Fach muss nachstudiert werden oder ableitbar sein- dazu kommt das Ref, dann erhält man E13. Wenn man keine Lust hat, das alles nachzuholen, wird man nicht so eingruppiert wie die Kolleg*innen, die das gemacht haben.
Der fachfremde Unterricht hat mit der Eingruppierung m.E. nichts zu tun.
Ob das alles ne tolle Lösung ist und ob der TE mehr von Mathe oder Bio versteht, ist für die Einschätzung, ob er dagegen vorgehen kann zweitrangig. Klar, der Dienstherr lacht sich ins Fäustchen, aber es ist juristisch korrektes Lachen.
Offenbar ist das mal was, das bundeslandübergreifend gilt. (Allein, dass die Promotion zur Lehrbefähigung für die SekII führt war mir neu, ich weiß nicht, ob das überall so ist.)