Unpopuläre Meinung aber als jemand, der in den letzten beiden Jahren fast keine Woche ohne zwei bis vier Stunden Vertretung war, bin ich mittlerweile so weit, dass ich in Vertretungsstunden das mache, was ich für angemessen halte. Und dazu gehören nicht die Aufgaben, die eine erkrankte Kollegin stellt. Zu oft hatte ich es jetzt, dass da Aufgaben waren, die die Lerngruppe nicht bearbeiten konnte oder die ich nicht angemessen begleiten konnte, weil das einfach nicht mein Fach ist. Ich wüsste auch nicht, wie ein Kollege da etwas zu unterbinden hat. Von mir erteilter Unterricht wird von mir verantwortet, nicht von der zu vertretenden Person oder von dem Klassenlehrer.
Erstens: Du bist Lehrkraft und kein Sozialpädagoge, der für Einzelförderung eingestellt wurde.
Zum zweiten machst du dann genau das, was du kannst und eben nicht das, was du nicht kannst aber vertreten sollst. Hier überschreitet möglicherweise die Person ihre Kompetenzen.
Und klar, wenn ich wochenlang krank gewesen wäre, müsste ich wohl mit dem leben, was in der Zwischenzeit schiefgelaufen ist. Ich gehe aber von dem Fall aus, dass ich viel in meiner Klasse bin und wenn jemand dort Murks machen würde, würde ich die Schulleitung darauf hinweisen. Irgendwas ist nicht immer besser als nichts.
Wieso sollte die Person aus dem Ausgangsbeitrag nicht mit den Kindern all das machen, wozu sie ausgebildet wurde? Ist halt die Frage, ob sie "vertritt" oder "beaufsichtigt", das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Aber letztlich eben Sache der Schulleitung, wenn was schief läuft.