Was willst du denn einklagen? Eine bessere Unterrichtsbeurteilung? Das halte ich für ausgeschlossen, weil nicht wiederholbar und kein Verfahrensfehler ersichtlich.
Insbesondere wenn die Kollegin jung und relativ neu dabei ist, würde ich das auch befürchten:
...da sie die Angst hat, dass ihr Name dann überall (negativ) bekannt sein würde. Zumindest in meinem BL kennen sich alle Entscheider persönlich und durch so ein Verfahren würde man zu (ungewollter) Bekanntheit gelangen.
Trotzdem halte ich ein Gespräch für den ersten Schritt. Man hat doch Anrecht auf Erläuterung der Bewertung.
Dann kann man nachfühlen, vielleicht hat die Schulleitung auch noch andere bedenken bzgl. der Stelle, auf die sich beworben werden wollte? Du meinst zwar, ein genaues Bild zu haben, meint man ja immer. Trotzdem kann ein Gespräch mehr Klarheit bringen auch bzgl. der Personalentwicklung an der eigenen Schule- Die Schulleitung wird ja wohl begründen können, was plötzlich so viel anders war als die Jahre zuvor.
Im Übrigen kann man auch eine Stellungnahme einreichen und zur Bewertung heften lassen. Wenn der Fall so klar gelagert ist wie von euch vermutet, kommt wahrscheinlich auch ein anderer darauf, dass da was dran sein könnte. Der Hinweis könnte dann wichtig sein.