Beiträge von Viola

    Ob man vorab eine konkrete Info erhält oder nicht, finde ich zweitrangig. Ob die Ankündigung des Gesprächs bedrohlich wirkt oder nicht, hat meiner Meinung nach mehr mit Persönlichkeit der Schulleitung zu tun. Eine gute Schulleitung würde übrigens im Vorfeld Äußerungen tätigen wie "Es ist nichts Schlimmes" oder "Es gibt da ein Problem, aber wir werden gemeinsam eine Lösung finden".

    Hallo liebes Forum,

    ich bin momentan in der Wiedereingliederung und möchte die nächste- zweite - Stufe des Wiedereingliederungsplan ein wenig abwandeln. Das werde ich mit meinem Hausarzt besprechen.

    Muss die Bezirksregierung der Änderung erneut zustimmen oder nimmt sie diese nur zur Kenntnis?

    Habt ihr persönliche Erfahrungen damit gemacht?

    Vielleicht eine Idee für die Primarstufenleute:

    Ich habe meine Elternschaft gebeten, mir maximal einen Büchergutschein zu schenken, damit ich Bücher für meine Klassenbücherei kaufen kann.

    Ich fand die Idee gut und dachte, das ganze Gedöns um die Schenkerei sei damit sinnvoll gelöst.

    Die Klassenpflegschaft schien nicht zufrieden. Sie meinte, dass sie mir persönlich etwas schenken wollte, also für mein persönliches Wohlbefinden und nichts für den Beruf. Ich habe dann beteuert, dass es mir eine riesige Freude bereitet, ein Buch zu beschaffen, über das sich dann die Kinder der Klasse freuen.

    Wir haben seit einigen Wochen eine tolle und patente Alltagshelferin an der Schule (Grundschule NRW, Brennpunkt). Wir setzen Sie bisher u.a. für folgende Dinge ein: Kopieraufträge, Begleitung bei Ausflügen, Schulobst schneiden, Laternen basteln, Elternanrufe, wenn Kinder abgeholt werden müssen, Hilfe beim Umziehen im Sportunterricht (Erstklässler), Pausenaufsicht, Botengänge, bei manchen KollegInnen sammelt sie Geld für z.B. Ausflüge ein und führt die entsprechenden Listen. Generell hilft sie auch einfach oft beim Aufräumen und Chaos beseitigen in der Klasse, beim Reinigen der Tische nach dem Kleistern oder Basteln usw. Im Lehrerzimmer hängt ein Einsatzplan, in den wir uns wöchentlich eintragen können, wenn wir sie brauchen. Wenn es akut ist , erreichen wir sie auch über ihr Handy und dann flitzt sie zu uns. Bisher ist sie eine große Entlastung und Stütze für uns, da viele kleinere und größere Aufgaben, die den Unterrichtsfluss stören, abgegeben werden können. Für unsere Schule ein echter Zugewinn!

    Vielen Dank für deinen Beitrag.:rose: Genau das hatte ich gemeint.

    @ Quittengelee (Beitrag #41)


    Leider findet man bei den Bestimmungen zu Alltagshelfer*innen auch folgende Aufgabenbeschreibung:


    Zitat:

    "Begleitung in offenen Situationen am Schultag, zum Beispiel durch Beaufsichtigung"


    Was ist damit wohl gemeint?


    @ kleiner Frosch: Hast du eine Idee, wie das gemeint sein könnte?

    Vielen für den Einblick. Es ist interessant zu sehen, was in anderen Bundesländern gebräuchlich ist.


    Mir ging es aber tatsächlich um die Praxis in NRW.

    Ich frage mich zum Beispiel, wie es um die Aufsichtspflicht bestellt ist...

    Darf ein Alltagshelfer eine Gruppe/Klasse allein beaufsichtigen? Wer steht in der Verantwortung, wenn einem Kind etwas passiert?


    Diese Auflistung der Aufgaben kenne ich auch.

    Mich würde jedoch interessieren, wie es in der Realität umgesetzt wird und wie gut es funktioniert.

    Alltagshelfer*innen gibt es bisher nur an wenigen Schulen, aber vielleicht etabliert sich dieses System ja.

    Also wer mag von seinen persönlichen Erfahrungen berichten?

    Erscheinungsdatum


    Und nu: STSTELLBIERESEL

    Hallo Pepe,

    kannst du bitte mal einen Tipp geben, in welche Richtung dein Wort geht. Flora und Fauna? Unbelebte Natur?

    Ist evtl. ein Buchstabe zu viel aufgeführt? ;-)

    Hallo,

    vielleicht kennt sich jemand von euch ja aus:

    was passiert eigentlich, wenn man während der Wiedereingliederung erkrankt, beispielsweise einen Erkältungsinfekt hat.

    Während der Wiedereingliederung ist man doch eh durchgehend krankgeschrieben, oder?

    Muss man dann trotzdem zum Arzt bzw. ab welchem Tag ist dies vorgeschrieben?

    Ich habe gelesen, dass die Wiedereingliederung als gescheitert gilt, wenn man mehr als 7 (Wochen- oder Werktage) am Stück krank ist.

    Ist das zutreffend?

    Danke für etwaige Rückmeldungen!!

    Dir auch vielen Dank für deinen Beitrag. Okay, das klingt so, als ob es die Arbeit der Lehrkräfte erleichtern würde, was per se ja nicht schlecht ist.

    Ich sehe dabei aber nicht den (digitalen) Mehrwert für die Schüler. Ist nicht bös gemeint ...

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