Ich glaube, dass Du die aktuelle Rechtslage nicht verstehst. Arbeitnehmer (Beamte oder nicht) müssen wegen eines positiven Corona-Test nicht mehr zu Hause bleiben. Trotzdem kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern dass sich andere infizieren. Im Rahmen der Schule reden wir hier auch noch erschwerend von der Fürsorgepflicht der Schulleitung gegenüber Lehrkräften und Schülern.
Sicherlich wird man hier den Einzelfall betrachten müssen. Aber es gibt beispielsweise Kollegien mit vielen älteren Kollegen. Vielleicht unterrichtet die Lehrkraft in ihrer Klasse ein Kind mit vulnerablen Elternteilen. Im Zweifel muss die Schulleitung hier entscheiden. Dabei wird sicherlich auch die Personalsituation und die Möglichkeiten der Schule eine Rolle spielen. Es spricht aber rechtlich überhaupt nichts dagegen, wenn die Schulleitung die Lehrkraft ins Home-Office schickt. Problematisch wird es eher andersrum. Wenn die Schulleitung von besonders gefährdeten Personen weiß und keine Schutzmaßnahmen ergreift. Solche Maßnahmen können natürlich auch sein, dass man eine Maske trägt, die betroffene Person Abstand hält oder was auch immer.
Und ich glaube, dass du nicht in der Lage bist, mein Posting sinnentnehmend zu lesen und zu verstehen. Ich denke, dass ich das sehr wohl korrekt wiedergegeben habe. Einfach zu Hause bleiben bei positivem Test ohne weiteres: Nicht erlaubt.