Naja, ich halte es für datenschutzrechtlich eher unwahrscheinlich, dass die genauen Impfstoffe eingetragen werden. Ich vermute eher, dass da drin steht: Geimpft am. Impfschutz bis.
Da würde ich aber drauf bestehen. Es muss doch möglich sein bei evtl. Spätfolgen das nachzuvollziehen oder wenn Medikamente gegeben werden sollen um Wechselwirkungen zu vermeiden etc..