Beiträge von SteffdA

    Redet einfach nicht von "linken Marken" und Vanilleeis, wenn es um das Tragen rechter Marken geht.

    Da verdrehst du einiges.

    "Ja, in Deutschland haben manche Farbigen es schon schwer, aber schau doch mal in die USA, da ist es richtig schlimm" -> Ich muss mich nicht um hier kümmern, weils woanders ja schlimmer ist; und wies woanders ist, kann ich von hier nicht ändern -> Problem für mich gelöst!

    Was ist an dem Begriff "Vergleich" nicht zu verstehen?

    Dass man in deinem Beispiel nicht tun müsse, ist nur eine und dazu noch eine ziemlich beschränkte Schlußfolgerung. Ein solcher Vergleich könnte aber auch zu Tage bringen, dass unterschiedliche Standards angelegt werden. Es könnte auch geschlußfolgert werden, dass man den eigenen Standard verbessern muss. Man kann aus Vergleichen auch lernen, dass man von dem jeweiligen anderen lernen kann. Es gibt da viele Möglichkeiten. Dein Beispiel zeigt ein schwarz-weißes Weltbild.

    ...weil es nur ein Programm gegen rechts gibt?

    Es ist einseitig, es sendet das Signal, das mit anderen Ideologien begründeter Extremismus scheinbar ok / nicht so schlimm ... ist.

    zum Whataboutism:

    Jeder, der einen Vergleich anstellt, Sachverhalte in Realation setzt oder einen Analogschluß zieht, setzt sich dem Risiko eines Whataboutism-Vorwurfes ausgesetzt. Dieser dient m.E. dazu missliebige Meinungen/Diskussionsstandpunkte zu diskreditieren und so einen inhaltlichen Diskurs zu unterbinden.

    Das ist m.E. die (oberflächlich gesehen) intellektuellere Variante der Nazikeule. Einem inhaltlichen Diskurs dient es jedenfalls nicht.

    Was Rassismus an Schulen angeht:

    Ich finde interessant und m.E. sehr einseitig, dass der Arbeit gegen Rassismus (nahezu) immer Arbeit gegen rechts (wie auch immer das definiert wird) gemeint ist.

    Ich denke, Rassismus im erweiterten Sinne (Gruppenbezogende Menschenfeindlichkeit) gehören nicht an eine Schule. Dabei ist es egal, ob die Protagonisten eine politische oder religiöse Ideologie (egal welcher Richtung) oder eine schlechte Kindheit vor sich her tragen um das zu rechtfertigen.

    Irgendwelche Marken zu verbieten greift da m.E. deutlich zu kurz und ändert nichts an den Einstellungen der Menschen.

    ...Marken der rechten Szene...

    Sind das tatsächlich Marken der rechten Szene oder Marken, die auch von Rechten getragen werden?

    Das macht m.E. insofern einen Unterschied, dass wenn die morgen anfangen verstärkt Adidas zu tragen, die Marke Adidas an Schulen verboten werden müsste.

    Also mit anderen Worten.... es wird eine Marke durch Personen, die eine politisch unliebige Position vertreten, verstärkt getragen und evtl. auch als Erkennungsmerkmal genutzt. Inwieweit wäre es sinnvoll sich auf derartige Vorgehensweisen einzulassen und dem mit Verboten u.ä. hinterherzulaufen?

    Mich nervt diese offen zur Schau getragene Menschenfeindlichkeit.

    Sind die Marken menschenfeindlich? Vertreten die Eigentümer/Vertreter dieser Marken menschenfeindliche Positionen und versuchen dies über die Marke zu transportieren? Vertreten die Träger/Käufer dieser Marken menschenfeindliche Positionen?

    Führt man Gespräche, kommt wieder das typische Geseier von wegen man finde die abgebildeten Kampfhunde toll etcpp...

    Die halten vielleicht deine Gesprächspositionen für Geseier..... Das hilft nicht wirklich weiter.

    Und die willst jetzt nicht wirklich mit deinen Schülern eine Diskussion anfangen, in der du aufforderst politisch korrekt zu begründen, warum die liebe Schokoladeneis als Vanilleeis essen?

    Bitte nicht falsch verstehen, menschenfeindliche Positionen haben m.E. an Schulen nicht verloren. Aber die Zuordnung "Träger Marke XY = menschenfeindlich" ist in meinen Augen Symbolpolitik und letztlich nicht tragfähig. Das Tragen von Symbolen der Nationalsozialisten ist auch verboten, sind deshalb deren Ideologie oder Ideen auch verschwunden?

    Zitat

    Eine Wiederöffnung von Kitas, Kindergärten und Grundschulen sei für die Kinder ohne Kleinstgruppenbildung, Abstandswahrung und Maskentragen möglich. Entscheidender als die Gruppengröße sei die Frage „der nachhaltigen Konstanz der jeweiligen Gruppe und Vermeidung von Durchmischungen“.


    Was ist mit den Lehrern?

    Seit wann besteht Schule nur aus Schülern?

    Die Tatsache, dass die Landesregierung es bewußt offen lässt zeigt schon, dass sie sich nicht aus dem Fenster lehnt oder gelehnt hat, zu definieren, was im privaten Umfeld erlaubt ist. Eine gängige Methode, um eine Klage gegen die Verordnung im Vorfeld zu unterbinden und lediglich die richterliche Kontrolle von Maßnahmen NACH ihrer Durchführung prüfbar zu machen - darauf verzichten nämlich die meisten, allein schon aus Kostengründen.

    Ist das nicht Mißbrauch? Ich meine, wenn ich ein berechtigtes Anliegen vertreten möchte und diejenigen, die das nicht wollen, ebendieses durch eine derartige Vorgehensweise unterbinden können, heißt das doch, dass Grundrechte in beliebiger Art und Weise unterlaufen werden können.

    Hinterher festzustellen bzw. feststellen zu lassen, daß das nicht rechtens war ist nett, nützt aber m.E. nichts mehr, das Ziel, nämlich die berechtigte Vetretung eines Anliegens, wurde verhindert.

    Wo sind da jetzt die...

    Abwehrrechte gegenüber dem Staat...

    ...die auch diese Bezeichnung verdienen? Eine wirksame Abwehr in diesem Zusammenhang muss doch sein, die Übergriffe das Staates zu verhindern und gar nicht erst zuzulassen und hinterher zu sagen: "Ups".

    Grundrechte gelten nie uneingeschränkt,...

    Warum stehen dann einige Artikel unter Gesetzesvorbehalt, andere nicht? Ich versteh da die Systematik nicht.

    Schade, dass du beim Stöbern im Netz nicht in der Lage warst, selbst den Artikel vom Volksverpetzer zu finden. Frage mich ja immer, wie wir kritisches Hinterfragen bei SuS erwarten können, wenn nicht mal die Lehrkräfte dazu in der Lage sind.

    Sorry, dass ich das Internet nicht vollständig gelesen habe....

    Vielleicht liest du einfach mal die Erlasse/Verordnungen in deinem Bundesland.

    Es gibt einige Presseberichte, die von der Auflösung privater Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen berichten bzw. auch, das diese nicht erlaubt wären.


    Zu o.g. Video...

    Ich habe den Beitrag, den Conni verlinkt hat gelesen, aber nicht vernehmen können, dass der Polizist der Dame im Video erklärt, dass die Demonstration nicht nicht zulässig ist und sie deswegen den Platz verlassen soll. Ich höre da, dass der Polizist etwas sagt von politischer Meinungsäußerung, die unerwünscht ist und sie deshalb gehen soll. Vielleicht kann mir da noch jemand auf die Sprünge helfen.

    Ansonsten finde ich die Ansagen des Polizisten mindestens ungeschickt.

    Hallo Zusammen,

    durch die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen ist das mir ins Blickfeld gerückt, es ist m.E. nicht Corona-spezifisch, deshalb hier im allgemeinen Bereich. Ansonsten bitte ich die Moderatoren diesen Thread entsprechend zu verschieben.

    ich bezeiehe mich als Beispiel auf Art.8 GG

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 8

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Absatz 2 stellt Versammlungen unter freiem Himmel unter Gesetztesvorbehalt. D.h. nach meiner Lesart kann die Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel per Gesetz eingeschränkt werden. Es wird auch nicht spezifiziert, ob dieses einschränkende Gesetz ein Bundesgesetz sein muss oder ein Landesgesetz. Soweit, so gut.

    Für Absatz 1 gibt es hingegen keinen Gesetzesvorbehalt. D.h. nach meiner Lesart, dass Versammlungen (friedlich und ohne Waffen) in einem Raum nicht eingeschränkt werden dürfen.

    Wie verträgt sich das z.B. mit den Corona-Maßnahmen, die auch private Treffen in der eigenen Wohnung ( = Versammlung) eingeschränkt haben?

    Bitte nicht falsch verstehen: Ich erachte solche Maßnahmen in der Sache sehr wohl als sinnvoll, mir geht es hier um die rechtliche Seite.


    Noch eine Unklarheit meinerseits.....

    Beim stöbern im Netz ist mir folgendes Video untergekommen: https://www.youtube.com/watch?v=wgOaAm-gjb4

    Darin wird eine Frau, die bei einer Demonstration das Grundgesetz zeigt von einem Polizisten aufgefordert, das zu unterlassen, weil es als politische Meinungsäußerung nicht erwünscht wäre. Dieser Aufforderung wird Nachdruck verliehen durch die Androhung einer Verhaftung. (So habe ich das verstanden)

    Hä?!?! Eine Demonstration ist doch per Definition eine politische Meinungsäußerung? Und ein (ich vermute) Beamter, der auch auf das Grundgesetz verpflichtet ist verbietet das zeigen desselben?

    Wie bitte ist das einzuordnen?

    Grüße

    Steffen

    PS: Und nein, ich drifte nicht in irgendwelche Verschwörungstheorien und rechtsextreme Ecken ab, mich interessiert eure Meinung und die Diskussion zu den o.g. Dingen wirklich.

    Das es betreff Sachsens Fragen hab, hier auszugsweise die Dienstanweisung vom 12. Mai

    4. Bei Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben und Beachtung der ministeriellen Vorgaben für die eingeschränkte Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 18. Mai 2020 ist es aus arbeitsmedizinischer Sicht vertretbar, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere pädagogische Personal an Schulen im Präsenzunterricht (einschließlich Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung) in der Schule einzusetzen. Dies gilt auch für die Beschäftigten, die den im Schulleiterbrief vom 15. April 2020 aufgeführten Risikogruppen (Personen mit Vorerkrankungen bzw. Personen, die 60 Jahre oder älter sind) angehören.

    ...

    7. Das bestehende betriebliche Beschäftigungsverbot für Schwangere für den Einsatz im Präsenzunterricht wird einer arbeitsmedizinischen Empfehlung folgend über den 18. Mai 2020 hinaus zunächst fortgeführt.

    Da bleibt im Zweifel eben nur, dass man eine Maske trägt, die einen selbst schützt.

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