Beiträge von Ragnar Danneskjoeld

    Oder halt: Will man ihn zukünftig als Chef haben, dann übersieht man diese Konferenz, oder will man es nicht, dann feuert man die Breitseite.

    Ich weiß nicht, wie streng das bei euch gehandhabt wird, aber bei uns würde dieses organisatorische Versäumnis nichts groß an einer etwaigen Beförderung auf A15 ändern. Da kenne ich zu viele Fälle von geschossenen Böcken ganz anderen Kalibers, die davongekommen sind. Leider.

    Wenn dort was beschlossen wurde, muss das Teil nochmal durchgeführt werden.

    Rechtlich stimmt das alles. Die entscheidenden Fragen für mich als sterblicher Kollege wären: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine ordnungsgemäß durchgeführte Konferenz zu einem anderen Ergebnis käme, gibt es da irgendeinen Beschluss, der mir so gar nicht behagt und ist es mir das wert, volle Breitseite abzufeuern? Erneut durchgeführt werden muss die Konferenz erst dann, wenn es eine offizielle Beschwerde gibt. Und als jemand, der dreimal gegen die eigene Schulleitung remonstriert hat, weiß ich aus leidlicher Erfahrung, dass man sich genau überlegen sollte, ob sich die Konfrontation lohnt. Mehr wolle ich nicht gesagt haben.

    Ein Freund ist Psychotherapeut mit Niederlassung. Der sagte zu mir ganz unzweideutig, dass PKV-Patienten, v.a. jene mit Beihilfe, die aufwendigsten sind. Er selber ist jedoch privat versichert. Warum? Weil es so für ihn am besten sei. Vielleicht nur anekdotische Evidenz, aber wer weiß...

    Also wurde weder form- noch fristgerecht (Einladung zur Bildungsgangkonferenz mindestens 1 Woche vorab) eingeladen. Damit sind sämtliche Beschlüsse aufgrund des Formfehlers hinfällig. Ich würde entsprechend in der nächsten Konferenz das Protokoll nicht akzeptieren und sämtliche Tagesordnungspunkte der unzulässigen Konferenz erneut auf die Tagesordnung setzen.

    Das kann man schon machen - muss im Umkehrschluss dann aber mit einer erneuten Durchführung rechnen. Und wenn die Konferenzleitung nachtragend ist, dann wird die Chose erneut an einem Samstag durchgeführt. Respice finem und so...

    Ja, kann man hinterher immer leicht sagen, ich habe am Freitag auch eine kleine Position gekauft.

    Aber ehrlicherweise hat man als Kleinanleger selten das optimale Timing und es ist reiner Zufall, dass Trump heute gerade die Kurve macht. Es hätte genau su gut auch noch 20% weiter nach unten gehen können. Und wenn ihm morgen was neues einfällt, kann das auch weiterhin passieren.

    Da hast du recht. (Bei mir war's Dienstag.) Aber time in the market beats market timing. Wenn ich also einen Rücksetzer von 15% habe, dann kaufe ich nach. Kurzfristig nicht optimal, aber optimal ist nix im Leben. Mittelfristig eine höhere Wahrscheinlichkeit auf Gewinn. Und langfristig sind wir eh alle tot.

    Interessant. In den Podcasts der Probst ist von diesen ganz erheblichen Risiken kaum die Rede oder wird klein geredet, so kommt es mir vor.

    Probst geht es nach meiner Wahrnehmung weniger um die finanzielle Planung, sondern viel eher um die emotionale Auseinandersetzung mit der Thematik Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und möglichen Alternativen. Dass für finanzielle Planungen andere Experten kontaktiert werden sollten sagt sie immer wieder - das kann man ihr also nicht wirklich vorwerfen.

    Was ich immer noch nicht verstanden (oder überlesen - in diesem Falle sorry) habe:

    Worüber genau beschweren sich die Schüler denn bei der Klassenleitung?

    Sind es einzelne Schüler, die die ganze Klasse negativ beeinflussen oder doch die Mehrheit?

    Verhält sich die Klasse nur bei dir so oder auch bei anderen Kollegen?

    Hast du dich von der Klasse mal evaluieren lassen oder dir sonst in irgendeiner Weise mal Feedback geben lassen?

    Unabhängig davon: mein aufrichtiges Beileid zum Tod deines Vaters. Nimm dir vielleicht wirklich eine Mini-Auszeit zum Durchschnaufen. Das ist wichtiger als 'ne bekloppte Personalratstante oder eine (wohlstands-)verwahrloste Klasse.

    Das stimmt so pauschal auch für BW nicht. Drei Begleitpersonen sind zwar sehr schwierig durchzusetzen, zumindest in Hauptschulzugklassen/ Inklusionsklassen bekommen wir die aber durchaus bewilligt, da es in manchen Klassen sonst gar nicht möglich wäre ins Schullandheim zu fahren.

    Das stimmt. Die meisten Klassen sind aber eben keine Inklusionsklassen. Was nicht heißt, dass es keine verhaltenskreative Schüler gibt. Seit mehreren Jahren bekriegen sich daher an meiner Schule regelmäßig die Klassenlehrer mit Rechtsanwälten der Eltern dieser Schüler, weil die Kollegen und Schulleitung oft keine andere Möglichkeit sehen, als diese Schüler von der Teilnahme vorab auszuschließen.

    Aber sicheres Verhalten im Straßenverkehr sollte dein Kind können. Und das wäre der passende Vergleich. Der Führerschein ist da völlig unerheblich.

    Meine Güte....manchen Menschen muss aber auch wirklich alles erklären.... Darum langsam: ich finde es absurd, einen besonderen Bedarf nach Schwimmfähigkeit zu konstruieren, nur weil der Schüler am Bodensee lebte. Ich bin im Voralpenraum aufgewachsen und ich kann bis heute nicht Skifahren. Und jetzt bitte nicht nochmal alles wortwörtlich nehmen. Danke.

    Man kann aber nicht alles auf die Schule abwälzen. Schwimmfähigkeit und Führerschein kannst du doch nicht vergleichen.

    Das tue ich ja nicht - es sei denn man will alles wortwörtlich verstehen.

    Ich bin ja auch der Meinung, dass es es die Aufgabe der Eltern ist, den Erwerb dieser Kompetenzen sicherzustellen. Aber solange wir Schüler dazu aufgrund unserer Bildungspläne nötigen, ins Wasser zu steigen, müssen wir eben besonders vorsichtig sein, insbesondere wenn es eben immer mehr Schüler gibt, die diese Kompetenz eben nicht besitzen. Und das waren die beiden Kolleginnen eben nicht.

    Dennoch bleibe ich dabei; wer am Bodensee lebt muss dafür Sorge tragen, dass sein Kind schwimmen lernt und zwar so früh wie möglich.

    In Konstanz bietet der örtliche Schwimmverein nach Internetsuche Schwimmkurse ab 4,5 Jahren an. Und zwar eine Menge.

    Ich finde es lächerlich erst in der Schule mit Wassergewöhnung/Wasserbewältigung anzufangen. Und ein Seepferdchen bedeutet noch lange nicht dass man sich sicher im Wasser bewegen kann.

    Ich finde diese Einstellung fragwürdig - nur weil ich direkt an der A6 lebe, muss mein Kind auch nicht mit 12 den Führerschein machen. Die Eltern stammen aus Indien (?) - ich weiß nicht, wie sehr man davon ausgehen darf, dass Schwimmkenntnisse bzw. das Bemühen um das Erlangen solcher automatisch vorausgesetzt werden können. Aufgabe der Schule wäre es, die Eltern darauf hinzuweisen - ob das geschehen ist, weiß ich nicht. Ich selber habe in meiner achten Klasse drei Schüler, die nicht kaum/gar nicht schwimmen können, alle drei übrigens mit Migrationsgeschichte. Lächerlich finde ich es einzig, dass Lehrer ihnen unbekannte Schüler im Schwimmunterricht betreuen und sportdidaktisch derart hilflos-unbeholfen agieren. Die Kolleginnen dürfen froh sein, derart glimpflich davon gekommen zu sein. Den Rechtsweg bestreiten können sie zumal.

    Weil es schlicht nicht stimmt. Man kann Klassenfahrten durchaus so planen und durchführen, dass die beteiligten Lehrkräfte gerade nicht im Dauereinsatz sind, sondern (dann teils zeitversetzt) durchaus Auszeiten für die private Verwendung haben.

    So pauschal kann man das nicht sagen. Der Klassiker ist das Landschulheim mit Sechstklässlern oder die Studienfahrt mit jeweils zwei Kollegen. Ein dritter wird in BW schlicht und ergreifend nicht genehmigt, das mag in anderen BL aber anders sein.

    • Hätte ich die Möglichkeit, die Bewertung anzufechten, wenn ich nicht mit ihr einverstanden bin? Wenn ja: Wo und wie?

    Ich spreche für BW, aber da dürften die Uhren auch nicht wesentlich anders gehen. Ich "durfte" damals einen Kollegen bei einer "Rache-Bewertung" der Schulleitung in meiner Funktion als Personalrat unterstützen. Ganz grob gesagt: die Bewertung muss ganz objektiv überprüfbare Mängel oder Fehler haben. Bauchgefühl ("Ich fühle mich unfair bewertet") oder irrelevante Aspekte ("Ich habe im ersten Examen 'ne 1") sind wenig zielführend.

    In "meinem" Fall ging es dann so aus, dass mit Klage gedroht wurde und das Regierungspräsidium den Schulleiter aus verdammt guten Gründen zum Rückzieher aufforderte. In der Beurteilung standen aber auch nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen. Der Kollege konnte dann auch ruckzuck die Schule wechseln.

    In unserem Regierungspräsidium sind Schulleitungen dazu angehalten, angestellten Kollegen die Teilnahme an mehrtägigen Fahrten zu untersagen, um Überstunden zu vermeiden.

    Ich selber weigere ich seit Jahren, an diesen Fahrten teilzunehmen. Ich habe lediglich die Schulleitung darum gebeten, mir einen Plan zu geben, so dass die Ruhezeiten eingehalten werden können - und ehe ich mich versehen konnte, war ich entbehrlich geworden.

    Eine weitere Kollegin hatte dagegen geklagt und ist seitdem von jeglicher Tätigkeit diesbezüglich befreit. (Von der Beförderung natürlich auch, aber das ist es ihr wert.)

    Der Unterschied zwischen A13(z) und A14 beträgt in der höchsten Erfahrungsstufe knappe 500€ Brutto. Davon ca. 70% Pension macht einen Unterschied von immerhin 350€ Brutto. Um einen solchen Zuschlag in der gesetzlichen Rente zu erhalten, wären knapp 9 Rentenpunkte notwendig. Also ganz unbedeutend ist das nicht.

    Daher schrieb ich ja

    Ob man deshalb drauf verzichten möchte, ist eine andere Frage.

    Ich konnte gut und gerne darauf verzichten - zumal in meinem Fall (Steuerklasse 1) bei €350 brutto mehr bestenfalls €250 übrig bleibt. Das sind relative Peanuts angesichts unserer Pensionshöhe.

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