Ich denke, dass im Grundschul-Bereich der Dienstherr sogar Teilzeit bevorzugt. Stell dir mal vor ein Kollege verlangt Vollzeit. Dann müsste er ja 28 Stunden (???) pro Woche eingesetzt werden. Dieser Kollege ist jetzt Klassenlehrer in der 1. Klasse. Die Klasse hat aber maximal nur 20 Stunden, fünf Tage a vier Stunden. Und selbst in der 4. Klasse si d es maximal 30 Stunden, fünf Tage a sechs Stunden, in denen der Kollege eingesetzt werden kann. Da bekommt der Stundenplaner Spaß. Zwei Teilzeitkräfte sind für den Dienstherren viel bequemer, denn die kann er gleichzeitig einsetzen.
Ja das ist ja das unfaire am Deputatssystem: Man kann den TZ-Lehrerinnen/Lehrern die Klassenleitung aufdrücken und der ganze Mehraufwand wird (weil keine Entlastung erfolgt) nicht bezahlt. Elterngespräche, Förderpläne, Dokumentationspflichten, Kommunikation und der ganze andere Krempel, der immer mehr zugenommen hat, wird weder in der Arbeitszeit noch in der Bezahlung berücksichtigt. Und nein: Das Runterfahren der anderen Aufgaben zum Ausgleich funktioniert eben nicht.
Da ist der Ersatz einer VZ-Person durch zwei TZ doch wunderbar: Da hat man da ja zwei statt einer Peron, die KL und die damit verbundene Arbeit machen kann ![]()
Ganz schlimm ist das an Grundschulen und da dann noch im Brennpunkt...