Was sind denn "Hausaufgabenüberprüfungen"? Sprechen wir da von einer Art Kurztest oder Abfrage vor der Klasse oder von einer Überprüfung (mündlich/schriftlich), ob die Hausaufgaben bearbeitet wurden?
Das kann beides sein. Mündlich oder schriftlich. Es darf sich nur auf die beiden vorhergehenden Stunden beziehen (wo viele Lehrkräfte schon schummeln), was ja schon vorher galt [SchuO §51 (3): Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten, in der gymnasialen Oberstufe nicht länger als 30 Minuten dauern.]
Neu ist, dass die Überprüfung an sich und die Form (so interpretiere ich die Pressemeldung des BMs) beim Aufgeben der HA angekündigt werden müssen. Der Minister hat hier auch die Formulierung der "klare[n] Ankündigung" verwendet, was die erwartbare Interpretation mancher Lehrkräfte, sich da durch bewusst unklare Aussagen rauszuschummeln, nicht im Sinne des Ministers erscheinen lässt.
In einem anderen Thread wurde ja schon nach dem Ausweg gesucht, dass man dann nicht klar ankündigt sondern mündlich oder schriftlich in den Raum stellt und regelmäßig "aufgrund der Umstände" auf die Überprüfung trotz Ankündigung verzichtet. Ergo: es wird schon direkt mal überlegt, wie man das unterlaufen könnte.