Einer von uns müsste also nach der Verordnung die 12 Klausuren mit allen Teilen korrigieren? Nee, das wird nicht so gehandhabt. Jeder korrigiert, was er aufgesetzt hat. Normalerweise in "seinem Ursprungskurs". Jetzt soll es ja nach dem Willen der KuK auch auf den anderen Kurs verteilt werden. Aber in einer Klausur aus 3 Teilen würden dann 3 Kollegen korrigieren in der Erstkorrektur.
Ich weiß gar nicht, was wir hier noch tun sollen, als deutlich darauf hinzuweisen, dass das nicht rechtskonform ist und ihr euch als Schule dadurch deutlich angreifbar macht. Das ist tatsächlich ein grober Fehler in der Durchführung des Prüfungsverfahrens.