Beiträge von Paraibu

    Hier kommt jemand mit ffp2 Maske zur Arbeit. Das ist ausreichend, insbesondere wenn derjenige keine Symptome hat.

    Das ist sachlich - sorry - schlicht falsch. Eine Übertragung ist bei gemeinsamen Aufenthalt in einem geschlosenem Raum auch bei völliger Symptomfreiheit und Tragen einer Maske über Aerosole selbstverständlich möglich.


    Wer Corona hat (= Testergebnis positiv), hat am Arbeitsplatz nichts verloren. Eine entsprechende Krankschreibung wird so gut wie jeder Arzt vornehmen.

    Nun - deine Kenntnisse und Vorstellungen von der Mächtigkeit der Tabellenkalkulationsprogramme dünkt mir überaus rudimentär zu sein.
    Zudem erachte ich deine Einstellung zu "Office-Angestellten" (wer immer das sein mag) als 'grandios' überheblich.
    ;)

    Es ist nicht überheblich, anzuerkennen, was ist.


    Statt "Office-Angestellten" hätte ich vielleicht besser das Wort "Sachbearbeiter" verwenden sollen. Meine bessere Hälfte zum Beispiel arbeitet als Sachbearbeiterin in einem Versicherungskonzern. Bei weitgehend industrialisierten Arbeitsprozessen in Großunternehmen sind tiefergehende Excel-Kenntnisse überflüssig. Besondere Kompetenzen sind in fachlicher Hinsicht erforderlich, nicht bezüglich Anwendersoftware. Alles andere wäre in einer arbeitsteiligen Unternehmensorganisation ökonomisch widersinnig.


    Von daher bleibe ich bei meiner Aussage: Mit einem eintägigen Kurs läßt sich ein Level erreichen, dass die Kenntnisse von 99% aller Beschäftigten hinter sich läßt. Dass man damit noch nicht in der Lage ist, Excel bis an seine Grenzen zu nutzen, verteht sich von selbst. Aber wozu auch? Für die standardisierte Verarbeitung großer Datenmengen in Unternehmen ist Excel das falsche Tool, dafür gibt es Datenbankapplikationen.

    Das könnte das Problem sein. Auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen ist hier im Thread aber oft genug mit den konkreten einschlägigen Normen verwiesen wurden.

    Die einschlägige Hamburger Norm für verbeamtete Lehrer habe ich ja selber gegoogelt und hier eingestellt. Demnach diesbezüglich kein prinzipieller Unterschied zu Angestellten, aber die Formulierungen bleiben recht vage.


    Ich kann aber nicht beurteilen, ob und wenn ja welche übergeordneten Normen für alle Beamtenverhältnisse und welche konkreten Normen für die übrigen 15 Bundesländer gelten.

    Ich kenne das Beamtenrecht nicht.


    In einem Angestellten-Arbeitsverhältnis beruht Homeoffice auf beidseitiger Freiwilligkeit. Die Arbeitszeiten im Homeoffice und die konkrete Ausgestaltung der Arbeit (z.B. bezüglich Erreichbarkeit) müssen mit dem Arbeitgeber einvernehmlich abgestimmt werden. Arbeitszeiten müssen zudem erfasst werden.

    Naja, das spräche wiederum für IPads bzw. ist es dann offenbar doch egal, welches Gerät?

    Für sich betrachtet spräche es dafür, dass es auch ein paar gespendete Pool-Notebooks im "IT-Raum" tun würden.


    Bei übergeordneter Betrachtung sollte zunächst definiert werden, welche Inhalte vermittelt werden sollen, und dann die dazu passende technische Ausstattung gewählt werden.

    Was z.B. die 2-Faktor-Authentisierung angeht setze ich auf XKeePass und Yubikey (die Datenbank wird, wenn ich zu Hause bin per Syncthing auf alle Geräte verteilt).

    Entschuldige die doofe Frage, aber wie kann man sich den Zugriff im Falle eines Verlustes des Telefons denn konkret ermöglichen, wenn der 2. Faktor an der Telefonummer hängt (SMS z.B)?

    Es reicht nicht nur, die Kinder einfach wiederholen zu lassen und sonst nix zu tun. Besonders jüngere Schüler brauchen auch Begleitung zu Hause, dass Defizite erkannt und an Schwächen geübt wird. Lesen üben, Einmaleins üben, Themen für Klassenarbeiten wiederholen, da sollte man schwächeren Schülern zu Hause schon helfen. Leider wird bei manchen alles der Schule überlassen.

    Was du hier beschreibst, ist die Realität. Ohne Unterstützung durch die Eltern ist eine erfolgreiche Schullaufbahn mindestens erschwert.


    Diese Realität macht IMHO aber den bildungspolitischen Anspruch an eine chancengleiche Schule zur Makulatur.

    Nunja, irgendwoher muss die App ja wissen, wo die Mitteilung hinsoll. Insofern wird es auch eine Form der Adressierung geben. Das System läuft ohne einen Server oder andere zentralisierte Struktur? Und die, wie auch immer gearteten Adressen denken die Teilnehmerinne sich auch? Ganz ohne Administration.

    Die Nutzer pflegen ihre Profile inkl. Anschrift, E-Mail, und Vertretungen selbst.


    Die zentrale Administration beschränkt sich auf das initiale namentliche Erfassen des Kindes und 1-2 Erziehungsberechtigten pro Kind, sowie die Herausgabe einer Start-PIN für die Erstanmeldung. Weiterhin die Löschung der Accounts, wenn das Kind die Schule verlässt.


    Es handelt sich um eine Cloud-Applikation eines kommerziellen Anbieters, kein schuleigener Server. Als Nutzeroberflächen gibt es Apps für IOS und Android, für Admins auch Zugriff via Web.

    Wehe, das Handy ist plötzlich nicht mehr verfügbar (- kaputt, verloren, gestohlen) - man ist quasi nicht mehr lebensfähig. Kein Ticket mehr für den ÖPNV, sämtliche Logins mit 2-Faktor-Authentifizierung mausetot. Wer ein Smart-Home hat, kommt möglicherweise nicht mehr in sein eigenes Haus hinein.

    Das glaube ich nicht. Es wird häufig beklagt, dass berufseinsteigende Akademiker häufig nicht mal mehr einfachste Excel Probleme nicht lösen können. Das ist in der heutigen Zeit schon heftig.

    Einfache (!) Office-Kenntnisse sind das einzig Konkrete, was für Nicht-IT Jobs in der Regel erwartet wird. Weiterhin eine schwer fassbare generelle Medienkompetenz (- wie präsentiere ich, wie nutze ich KI, wie erkenne ich Fakes). Jenseits dessen kommt man schnell zu Anforderungen, die ausgeprägt unternehmensspezifisch sind und ohnehin geschult werden müssen.


    Jeden halbwegs aufgeweckten Berufseinsteiger kann man mit einem einzigen Schulungstag auf ein Excel-Level bringen, das die Kenntnisse von 99% üblicher Office-Angestellter hinter sich lässt. Der Aufwand ist so gering, dass es nicht lohnt, ernsthaft ein Thema daraus zu machen. IT-Defizite dieser Art lassen sich sehr viel einfacher beheben als beispielsweise Lücken in Englisch oder Mathe.

    Wenn du schon Rechenspiele machst:
    30 Minuten Pausenzeit ist das Minimum, also 16 Uhr30.
    Hast du auch die Ferienerreichbarkeit mit einbezogen oder bist du auch der Meinung, in den Schulferien zwischen 8 und 17 Uhr (wann ist deine Pause?) erreichbar sein zu müssen.
    Herzlichen Glückwunsch zur Schule ohne Abendveranstaltungen und Konferenzen...

    Natürlich kann es für Schulveranstaltungen auch mal später werden. In meinem Fall kein Problem, denn die Arbeitszeit wird bei uns gesetzeskonform erfasst.


    Schulferienzeiten, die nicht deckungsgleich mit individuellem Urlaub sind, sind bei uns ganz normale Arbeitszeit. Unsere Schule ist bis auf etwa 2 Wochen im Jahr offen (Hortbetreuung, Ferienangebote).


    In Öffentlichen Schulen sieht die praktische Umsetzung naturgemäß anders aus. Aber einen Anspruch auf Unerreichbarkeit beim Aufenthalt außerhalb der Schule innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (Sonderfall TZ ausgenommen) sehe anhand der oben verlinkten Rechtslage nicht.

    zum ersten Punkt: Wenn meine Schule auf betriebsübliche Arbeitszeiten verweisen würde, dann wären meine drei Prüfungskorrekturen und die zusätzlichen Zweitkorrekturen (und auch bei den meisten KuK) in diesem Jahr mal wieder nicht rechtzeitig fertig geworden. Also auch die Seite der Schule müsste mit so etwas höllisch aufpassen. Oder: Ruhezeiten...


    zum zweiten Punkt: Welche Konsequenzen konkret?

    Alles was über maximal und ausnahmsweise 10 Stunden am Tag und maximal und ausnahmsweise 48 Stunden die Woche hinausgeht, ist schlicht rechtswidrig.


    Betreffend Konsequenz: Würde ich auf ein dienstliches Handy bestehen, würde ich, wie gesagt, ein museales Trumm bekommen und mit mir rumtragen müssen - nein Danke. Meine Einstellung wäre vielleicht eine andere, wenn ich meine Nummer herausgeben müsste - was bei uns aber technisch bedingt nicht nötig ist.

    Nein. Lies die letzten Seiten mal durch: Man hat kein Problem damit, während BEZAHLTER Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Das Problem ist da gegeben, wo jemand kraft seines Anrufes erwartet, dass die Lehrkraft zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung zu stehen hat, auch wenn die Lehrkraft seine Arbeitszeit anders verteilt hat.

    Und: Es wird erwartet, dass die Lehrkraft das bitteschön mit privaten Geräten zu regeln hat.


    Die Kombination aus beidem sorgt für Unmut.

    Dass Arbeitszeit nicht willkürlich nach eigenem Gusto verteilbar ist, sondern sich entweder nach dem Betriebsüblichen oder nach einer beidseitigen Vereinbarung zu richten hat, finde ich nachvollziehbar. Warum sollte der Gesetzgeber sonst auf die betriebsübliche Arbeitszeit verweisen? Wie sonst sollte kollegiale Zusammenarbeit organisierbar sein?


    Nutzung von Privatgeräten: Kann formal nicht verlangt werden, klar. Ich halte es aber nicht unbedingt für sinnvoll, hieraus ein großes Thema zu machen, denn die Konsequenzen sind nicht unbedingt im eigenen Interesse. In meinem Fall: Was hätte ich davon, mir ein öddeliges, großes, 5 Jahre altes dienstliches Samsung aufzuhalsen, nur um die Nutzung einer einzelnen App auf dem privaten Handy zu vermeiden, das ich sowieso immer bei mir habe?

    Da steht nicht, wann die wöchentliche Arbeitszeit abzuleisten ist sondern nur, wie hoch sie ist.

    Doch, s. 1)


    Im Schulbetrieb dürfte vom Vorhandensein einer betriebsüblichen (Vollzeit-) Arbeitszeit ab Schulbeginn 08:00 Uhr + 8 Arbeitstunden zuzüglich Pausenzeiten auszugehen sein.


    Entsprechend sollte werkstags bei Vollzeit nach 17:00 keine Erreichbarkeit mehr erwartet werden dürfen. Bis dahin aber schon.

    Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein


    Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf die Fragestellung der Threadstarterin, bei der es um Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit geht (- unterichtsfreier Tag wg. Teilzeit).


    Ich finde es verwunderlich, aber es bestätigt verbreitete Vorurteile gegenüber unserem Berufsstand.

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