Ich beende das jetzt mal an dieser Stelle. Vielen vielen Dank an alle Teilnehmenden dieses Threads - gerade auch wegen eures teils sehr kritischen und hinterfragenden Mitdenkens. Ihr habt mir sehr weitergeholfen, vielen Dank dafür.
Grüße!
Lehra
Ich beende das jetzt mal an dieser Stelle. Vielen vielen Dank an alle Teilnehmenden dieses Threads - gerade auch wegen eures teils sehr kritischen und hinterfragenden Mitdenkens. Ihr habt mir sehr weitergeholfen, vielen Dank dafür.
Grüße!
Lehra
Als kurze Ergänzung dazu: auch hier mag das in einzelnen Bundesländern anders aussehen. Wir sind dazu angehalten, Vertretungstätigkeiten gerade nicht als Kettenverträge zu gestalten. Es kann also sein, dass eine Vertretungskraft, die bereits öfter eingesetzt wurde, anschließend keine Verträge mehr erhält. Gerade um zu vermeiden, dass sich daraus ein Anspruch auf Entfristung ohne passende feste Stelle ergeben könnte.
Danke für die ehrlichen Einschätzungen. Ich habe einen steinigen Weg vor mir, das ist mir klar. Aber aus meiner Sicht keinen unmöglichen. Ich mag es, Kindern Sport zu vermitteln. Das habe ich bereits 7 Jahre lang in der OGS bei einem sportorientierten Träger gemacht (mit gutem Feedback), und nun mehr als 2 Jahre in der Rolle als Sportlehrer an 2 Schulen mit gutem (Schule 1) und gemischtem (Schule 2) Feedback. Für mich kein Grund, nun direkt aufzugeben.
Alles anzeigenWeiß vielleicht jemand von euch, wie das Prozedere bei einer schriftlichen Gegenäußerung nach § 16 (6) OVP ist? Ich habe nun schon länger recherchiert, aber jeweils nur immer die gleichen dürren Sätze gefunden, die in der OVP selbst stehen. Von der Gewerkschaft habe ich bislang noch keine Rückmeldung.
Also:
- Welchen Weg nimmt die Gegenäußerung, also wer liest sie?
Wer beurteilt die Beanstandungen?
- Was ist formal einzuhalten?
- ...
Vielleicht gibt es ja jemanden, der damit Erfahrung hat? Das wäre toll.
Grüße!
Noch einmal ein kleiner Push... Weiß vielleicht jemand etwas darüber? Das wäre super.
Das halte ich für eine völlige Fehleinschätzung.
Wenn du nicht gerade an einer Grundschule ohne andere Sportlehrer bist, dich auf einen Mini-Vertrag entfristen lässt, oder als völlig inkompetent angesehen wirst, sodass man nicht weiß, wo man dich am besten parkt, dann wirst du mit ziemlicher Sicherheit an der Grundschule sehr viel mehr als Sport unterrichten müssen. In der Regel gibt es da das Klassenlehrerprinzip.
Danke für den Hinweis, viele wissen das nicht und täuschen sich da hinsichtlich ihrer Aussichten. Es ist jedoch so, dass ich sehr viele Leute kenne, die mit Diplomsport OBAS und/oder eine PE gemacht haben, und deshalb eine ungefähre Vorstellung von den Aussichten habe: Viele sind mittlerweile tatsächlich Klassenlehrer:innen - aber nicht alle. Ich habe zum Beispiel einen Bekannten, der seit Jahren an einer großen Grundschule 28 Stunden Sport/Woche unterrichtet. Das ist sicher die Ausnahme bei einer vollen Stelle, das ist mir klar. Aber es gibt schon Nischen und Zwischenstufen zu den Extremen, die man dann halt finden muss. Und ich strebe eh eher 14-20 Stunden an (sofern man sich das so aussuchen kann
), was meine Chancen auf einen hohen Sportanteil vielleicht noch etwas erhöht. Danke fürs Mitdenken!
Aber wäre dann nicht OBAS in Teilzeit besser als in Zukunft eine Entfristung einer Vertretungsstelle anzustreben? Eine entfristet Stelle hat wesentlich mehr Nachteile als eine normale Stelle nach vollständiger Ausbildung.
Danke, ich weiß um die Vor- und Nachteile. Ich habe die Stunden bereits etwas reduziert gehabt, aber inklusive aller sonstigen Umstände (Familie, weiter Anfahrtsweg etc.) war es immer noch zu viel. Und 20 Stunden sind das Minimum bei OBAS. Und ich habe germerkt, dass ich eher in der Turnhalle als in der Klasse zu Hause bin und eine Tätigkeit als Sportlehrer für mich das Passendste ist. Ist ja auch eine wichtige Erkenntnis.
Verstehe ich dich richtig: Weil das Gutachten nach dem abgebrochenen/ unterbrochenen Seiteneinstieg so bescheiden ist, willst du dich zwar nicht unbedingt vollständig ausbilden und professionalisieren, durchaus aber weiterhin als Vertretungskraft tätig werden- trotz aller (noch) vorhandenen Mängel?
Na ja, ich habe ja schon einiges dazu geschrieben, wie ich an den Punkt kam, an dem ich jetzt stehe. Ich habe zudem auch die Herausforderung des OBAS-Seiteneinstiegs bei gleichzeitigen familiären Verpflichtungen völlig unterschätzt und bin dadurch in eine Lage geraten, wo ich viel (!) weniger Zeit zum Vorbereiten hatte, als ich gebraucht hätte. Ganz besonders den immensen Aufwand für den 'Erwerb' eines zweiten Fachs - in dem ich nun ja auch eine sehr schlechte bekommen Note habe - habe ich unterschätzt. Dieses werde ich in einer potenziellen zukünftigen Tätigkeit als Vertretungslehrer Sport (Fach 1) dann höchstens als 'Feuerwehrmann' mal punktuell unterrichten würde.
In meiner vor OBAS liegenden Zeit als Vertretungslehrer Sport habe ich gutes Feedback bekommen, auch von meiner Fachleitung Sport habe ich nun gutes Feedback bekommen, und von meiner Sport-Mentorin wie geschildert ja zunächst auch. Das ist ja gerade das Seltsame, wo da auf einmal die 4 herkommt trotz anderslautender mündlicher Aussage.
Und ich wiederhole, dass es an dieser Schule in meiner kurzen Anwesenheit mehrere äußerst seltsame Abgänge von Lehrkräften gab, und am Ende blieb ein Scherbenhaufen übrig. Und die Wahrheit auf der Strecke. Und vor meiner Anwesenheit war es laut der Aussagen vieler anderer ebenso. Daran habe ich dann gedacht, als ich das Zeugnis sah. Weil aus meiner Sicht da irgendetwas nicht stimmte.
Nun kennt ihr mich natürlich nicht, und so etwas zu behaupten ist immer leicht. An Selbstreflexion mangelt es mir jedoch ganz sicher nicht. Bei all diesen sich widersprechenden Bewertungen und Feedbacks plus meiner eigenen Einschätzung komme ICH für mich jedenfalls zu dem Ergebnis, dass eine weitere Tätigkeit als Sport-Vertretungslehrer sinnvoll und auch fachlich zu rechtfertigen ist.
Und: Natürlich habe noch eine Menge zu lernen, so oder so. Ich habe jedoch sowohl zeitlich als auch inhaltlich die Kriterien einer Pädagogischen Einführung (PE) in Sport während meiner OBAS-Zeit (6-monatige Einführung + 7 Monate) (über-)erfüllt, das hat mir mein Fachleiter auf Nachfrage auch bestätigt. Inhaltlich übererfüllt wegen der aufwändigen benoteten UBs (beide Note 2), die in der PE so nicht vorkommen.
Ich verstehe es, wenn man sich "aus Prinzip" in etwas reinsteigert, aber warum ist dir das so wichtig, jetzt die Kraft, die du gesundheitlich nicht hast, darin zu investieren, wenn du eh weißt, dass du nie wieder einsteigen wirst? Oder denkst du darüber nach und willst es dir offen lassen?
Ich sehe mich durchaus in der Lage, eine Vertretungsstelle mit moderater Stundenzahl in meinem 'Hauptfach' auszuüben. Es gibt da durchaus passende Stellen in meiner Region, und ich hatte auch schon Vorstellungsgespräche. Langsam benötige ich aber mal ein Zeugnis für die Bewerbungen, da ich seit Ende April raus bin. Das habe ich ja nun auch bekommen... deshalb der Aufwand. Und es macht mir auch Spaß und funktioniert auch (wie gesagt, Fachleitung sagt 2, Mentorin nennt mir mündlich auch eine 2-3). Ich bin mit der kompletten Einarbeitung in ein neues Fach plus die Anforderungen, die mit einem "Referendariat on top" wie bei OBAS einhergehen, plus familiäre Anforderungen, im Moment überfordert. Nicht mit einer Tätigkeit als Lehrer generell. Und durch Vertretungstätigkeit kann man ja auch eine Entfristung erreichen irgendwann.
Weiß vielleicht jemand von euch, wie das Prozedere bei einer schriftlichen Gegenäußerung nach § 16 (6) OVP ist? Ich habe nun schon länger recherchiert, aber jeweils nur immer die gleichen dürren Sätze gefunden, die in der OVP selbst stehen. Von der Gewerkschaft habe ich bislang noch keine Rückmeldung.
Also:
- Welchen Weg nimmt die Gegenäußerung, also wer liest sie?
Wer beurteilt die Beanstandungen?
- Was ist formal einzuhalten?
- ...
Vielleicht gibt es ja jemanden, der damit Erfahrung hat? Das wäre toll.
Grüße!
Ich verstehe immer noch nicht, warum nach 7 von 18 Monaten und 3 von 10 Unterrichtsbesuchen überhaupt ein Langzeitgutachten erstellt wird. Vor allem dürften da keine Noten gegeben werden.
Das Langzeitgutachten wird erstellt, da die Ausbildung vorerst als unterbrochen gilt. Das heißt, ich könnte (theoretisch) nach einer gewissen Zeit meine Ausbildung wieder aufnehmen. Bei diesem grandiosen Erfolg bislang nicht unbedingt die erste Idee, die ich habe... ![]()
Deshalb muss formal alles so festgehalten werden inklusive Beurteilungsbeiträgen und Langzeitbeurteilung durch Schule und ZfsL, dass eine potenzielle zukünftige Schule + ZfsL (und das Prüfungsamt NRW) alle notwendigen Infos zu meinem Leistungsstand etc. hat.
Unabhängig von einer Bewertung nach den internen Kriterien, die der internen Verwendung dient, habe ich den Anspruch als Tarifbeschäftigter auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dies ist nach der allgemeinen Rechtsprechung wohlwollend auszustellen. Leider sind die Schulämter und Bezirksregierungen offen sichtlich nicht immer so auf dem Stand der Dinge. Hier rate ich wirklich fachanwaltliche Hilfe zu nehmen und das ggf. durch gerichtliche Überzeugungskraft durchzusetzen.🤣🤷
Danke für den Hinweis! Das werde ich definitiv angehen.
Wobei das im 'günstigsten Fall' (formal vor Prüfungsphase abgebrochen) dann nur ein Arbeitszeugnis wäre. Das hat mit den Langzeitbewertungen dann nur bedingt etwas zu tun.
Danke für den Hinweis, daran hatte ich tatsächlich nicht gedacht. Das wäre dann natürlich immer noch ein schlechtes Zeugnis, es würde mich aber vielleicht - wenn ich der Aussage meiner Rektorin glauben darf - vor einem 'mangelhaft' insgesamt bewahren. Und vor der noch zu besprechenden kritischen Beurteilung meiner persönlichen Eignung.
Ich denke, du wirst die beiden Sachen unabhängig voneinander bekommen müssen/dürfen. Da du ja in Ausbildung warst, bekommst du auf jeden Fall eine Beurteilung. Es ist auch richtig, wenn eine der beiden Noten mangelhaft ist, dann muss dir die Schulleitung eine 5 geben, egal wie die andere Note lautet. Aber die Einzelnoten gibt auch deine Schulleitung und nicht die Mentoren, da diese nur Beurteilungsbeiträge schreiben. Die Schulleitung darf das übernehmen, muss sie aber nicht.
Du kannst höchstens die Beurteilung von einer Gewerkschaft prüfen lassen, ob diese formale Fehler enthält. Alles andere packt wohl kein Anwalt an.
Tut mir sehr leid für dich!
Danke, das werde ich tun. Grüße!
Tut natürlich wenig zur Sache, aber warum machst du nicht das Ref weiter? Dann steigerst du deine Fähigkeiten, dein Zeugnis wird besser und du hast einen Abschluss.
Es ist mir mittelfristig gesundheitlich nicht möglich, die hohen Anforderungen eines Referendariats neben umfangreichem Stundenumfang (nichts anderes ist OBAS) zu erfüllen.
Alles anzeigenKeine, wenn kein Formfehler passiert ist.
Wie jede andere Note auch. Mangelhaft ist da kein Sonderfall.
Das ist sehr problematisch. Wenn das der Eindruck war, den du erweckt hast, dann ist es richtig, dass das im Gutachten steht. Falls du weiter im Bildungsbereich tätig sein willst, würde ich mir dazu Feedback geben lassen. Vor allem weil du das offenbar nicht so wahrnimmst.
Von welchem Zeugnis redest du denn?
Hast du in der Prüfungsphase abgebrochen, sodass die Staatsprüfung mit einem nicht bestanden gewertet wurde?
War dein Seminargutachten ebenfalls mangelhaft oder nur ausreichend, sodass du deshalb nicht zur Staatsprüfung zugelassen wurdest und diese als nicht bestanden gewertet wurde?
Hast du vor der Prüfungsphase abgebrochen und jetzt nur so Einzelbeurteilungsbeiträge?
Letztlich läuft das auf die Frage hinaus, ob du nun ein endgültig nicht bestandenes Staatsexamen hast und deshalb nicht mehr an staatlichen Schulen als Lehrer eingestellt werden darfst. Das ist durchaus kompliziert und da gibt es mit Obas auch Sonderfälle, z.B. wenn du vorher schon unbefristet beschäftigt gewesen bist.
Das ist so richtig und steht explizit in den Hinweisen zur Langzeitbeurteilungen. Teilnote mangelhaft/ungenügend bedeutet Gesamtnote der Langzeitbeurteilung mangelhaft/ungenügend.
Vielen Dank für die umfassenden Antworten, das gibt mir deutlich mehr Klarheit. Ich rede hier von meiner Langzeitbeurteilung. Offiziell gilt die Ausbildung trotz Aufhebungsvertrags lediglich als unterbrochen, weshalb die Langzeitbeurteilungen von Schule und ZfsL erstellt werden. Ich habe vor Beginn der Prüfungsphase abgebrochen/unterbrochen, weshalb ich glücklicherweise nicht als 'nicht bestanden' gelte. Grüße!
Beträgt die Gesamtdauer der Ausbildung denn 18 oder 24 Monate? Da die Ausbildungszeit hier nur 12 Monate umfasste, haben ja wahrscheinlich nicht alle Unterrichtsbesuche stattgefunden. Das Gutachten kann doch dann eigentlich nur eine Art Zwischenbericht sein und keine abschließende Beurteilung ...
Die Gesamtdauer beträgt 24 Monate, und nach einführenden 6 Monaten beginnt im Prinzip ein Referendariat von 18 Monaten. Davon habe ich 7 Monate absolviert, wenn man meine Krankheitszeit abzieht. Unterrichtsbesuche habe ich 1/5 und 2/5 absolviert, also insgesamt 3/10. Das Gutachten ist auch nicht abschließend, zumindest offiziell, aber ich habe für mich entschieden, es nun als Vertretungslehrer in Fach 1 zu probieren und benötige natürlich ein Zeugnis, mit dem ich mich bewerben kann.
Hier kannst Du vielleicht einhaken. Die Frage ist nämlich, ob eine sehr frühe Beurteilung überhaupt rechtens ist und man nicht die Zeit zur Entwicklung geben muss.
Wäre ich zu Beginn beurteilt, wäre ich sicher auch nicht so gut beurteilt worden. Ich hatte auch so meine Schwierigkeiten zu Beginn.
Danke. Mit frühzeitig war hier lediglich gemeint, dass die Situation - also die Beurteilung in Fach 1 - noch vor meinem Beschäftigungsende stattgefunden hat. Also einige Wochen, bevor ich die gesamte Langzeitbeurteilung der Schule bei der Rektorin abgeholt habe.
Und ja, die Langzeitbeurteilung der Schule wird noch mit der Langzeitbeurteilung des ZfsL ergänzt und davon wird dann eine Gesamtnote gebildet. Bei einer 4 und einer 2 von den Fachleiter:innen und guter Mitarbeit im Kernseminar sollte es mindestens eine 3 geben aus meiner Sicht. Das wäre dann bei 50:50-Gewichtung eine 4, da muss ich mir die Rechnung nochmal ansehen. Der Makel einer 5 durch die Schule bleibt natürlich dennoch.
@alle: Vielen lieben Dank für die rege Teilnahme!
Danke für die Rückmeldung! Ja, ich bin als Seiteneinsteiger angestellt gewesen nach OBAS (Abkürzung für den Seiteneinstieg).
Ja, meine Gedanken gehen auch bereits in Richtung Anwalt.
Grüße!
Ich habe den Seiteneinstieg an einer Grundschule aufgrund von gesundheitlichen Problemen nach 17 Monaten vorzeitig beendet. Die letzten 5 Monate davon habe ich nicht mehr gearbeitet. Vor dem Seiteneinstieg war ich bereits knapp 1 Jahr an einer anderen Grundschule als Vertretungslehrer tätig.
Nun habe ich die Langzeitbeurteilung von meiner Schule erhalten. Zu meiner negativen Überraschung ist es insgesamt mangelhaft (Fach 1: ausreichend; Fach 2: mangelhaft; insgesamt: mangelhaft). Obwohl ich mit einem durchwachsenen bis schlechten Zeugnis gerechnet hatte, war und bin ich geschockt von diesen Bewertungen. Ich hatte mit einer zwei bis drei in Fach 1 gerechnet. So sagte es mir meine Mentorin in Fach 1 auch mündlich, und zwar unmittelbar (!), bevor sie mich bat, schon einmal die Einzelbewertung des Fachs 1 zu lesen und direkt zu unterschreiben. Sie hatte meine Bewertung des Fachs 1 schon frühzeitig fertiggestellt, sodass ich sie schon zu einem früheren Zeitpunkt hätte unterschreiben können. Ich habe mich damals geweigert, die Einzelbewertung zu unterschreiben, da ich sofort bemerkte, dass ihre soeben getätigte Aussage ‚zwei bis drei‘ absolut nicht mit dem Text übereinstimmte, der unter anderem Formulierungen wie „... hat zufriedenstellend gearbeitet“ oder „...im Wesentlichen erfüllt...“ enthielt, was eher einer Note 4 bis 5 entspricht. So weit, so seltsam.
Vor allem, weil ich mit meiner Mentorin in Fach 1 stets ein gutes Verhältnis hatte und ich sie immer als fair und mir wohlwollend gegenüberstehend wahrgenommen habe. Nach einer Recherche habe ich sie - bereits nach meinem Beschäftigungsende - freundlich und sachlich per E-Mail darauf hingewiesen, dass ich die Formulierungen recherchiert hätte und es eine Diskrepanz zwischen dem von ihr Gesagten und dem von ihr Geschriebenen gäbe. Sie verbat sich eine Einmischung und meinte, sie hätte problematische Formulierungen nun entfernt und müsse das Zeugnis eh formal noch einmal umformulieren, da sie sich an einer neuen Vorlage (die auch eine ‚echte‘ Note erfordert) orientieren müsse. Das Ergebnis dieser Umformulierung bleibt leider dasselbe: ‚Ausreichend‘ für Fach 1 plus einen dazu passenden Bewertungstext. Meine Fachleitung vom ZfsL hat mir in Fach 1 übrigens eine 2 gegeben, und mein eigenes Gefühl ging auch in Richtung mindestens 3. Die 4 passt da einfach überhaupt nicht ins Bild.
In Fach 2 habe ich ebenfalls eine böse Überraschung erlebt, dort jedoch unter schlechteren Grundbedingungen. In Fach 2 hatte ich tatsächlich Probleme, einen konsistenten Unterricht zu planen und durchzuführen. Entsprechend bin ich von einer 4 ausgegangen. So wurde ich auch von meiner Fachleitung bewertet. Letztendlich ist es ‚mangelhaft‘ geworden, was mich wirklich schockiert hat. Und auch böse Folgen für mich hat. Aber dazu später. Neben der schlechten Note kann ich besonders eine Formulierung absolut nicht nachvollziehen: ‚Xy wurde sich seiner Vorbildrolle den Kindern gegenüber zunehmend bewusst.‘ Auf Deutsch: Ich bin meiner Rolle als Vorbild den Kindern gegenüber nicht gerecht geworden. Für mich eine wirklich üble Beurteilung, die mich neben - gewiss vorhandenen - fachlichen Schwächen als Lehrperson insgesamt schlecht aussehen lässt. Ich arbeite nun seit neun Jahren an Grundschulen mit Kindern (zuvor OGS), und noch nie wurde ich mit diesem Vorwurf konfrontiert. Auch meine Mentorin aus Fach 2 hat dies mir gegenüber persönlich zuvor nie erwähnt. Auch dies finde ich äußerst seltsam. Allerdings hatte ich zu ihr auch generell ein schwieriges Verhältnis.
Fach 1 wurde also statt einer zwei bis drei eine vier, Fach 2 statt einer 4 eine 5. Beides für sich genommen schon schlimm genug. Vor allem, weil ich beabsichtige, in Fach 1 - wie auch bereits zuvor schon - wieder als Vertretungslehrer zu arbeiten.
Noch schlimmer ist allerdings, dass nun die gesamte Langzeitbeurteilung der Schule (so nennt sich das Zeugnis genau genommen) ebenfalls mangelhaft ist. Meine Rektorin erklärte mir bei der Zeugnisabholung, dass sie mir ja gerne mindestens insgesamt ein ausreichend gegeben hätte, aber ihr leider die Hände gebunden seien, da sie nur ganze Noten geben könnte (statt beispielweise eines ausreichend minus) und die Einzelnoten durch 2 geteilt ja 4,5 und somit ein mangelhaft ergäben. Sie sagte auch, dass die Schulnote immer ein mangelhaft sein müsse, wenn ein Fach mangelhaft sei. Da ich tatsächlich etwas unter Schock stand, während sie mir das erläuterte, bin ich mir nicht mehr ganz sicher, welche dieser Gründe sie hauptächlich meinte.
Wie immer es auch sein mag: Dieses Zeugnis bedeutet im Prinzip das komplette Ende meiner Tätigkeit als (Vertretungs-)Lehrer. Und das, obwohl ich in Fach 1 - also in dem Fach, in dem ich auch einen universitären Hintergrund habe, von meiner Fachleitung (nach 2 unbenoteten und 2 benoteten UBs) mit einer 2 bewertet wurde und meine Mentorin mir - zu meinem eigenen Gefühl passend - mündlich eine 2-3 ‚versprochen‘ hatte. Mit diesen Noten hätte ich mich - wie von mir geplant - gut als Vertretungslehrer für Fach 1 bewerben können.
Nun habe ich einmal darüber geschlafen, und bei mir sind viele Fragen aufgetaucht. Zunächst einmal habe ich mich natürlich mit der 5 in Fach 2 beschäftigt und mich gefragt, in welchen Fällen eine solch schlechte Note gerechtfertigt ist. Ich habe ja schon angemerkt, dass ich dort größere Probleme hatte, ich bin also durchaus selbstkritisch. Die absoluten Grundlagen - respektvoller Umgang mit den Kindern, Vorbildrolle, Ritualisierung der Unterrichtsabläufe, Herstellen einer arbeitsförderlichen Atmosphäre (mit Abstrichen) - habe ich aus meiner Sicht aber erfüllt. Fachlich war es dann wahrscheinlich meist eher ‚bemüht‘ als ‚gekonnt‘. Und genau deshalb stößt mir dieser Satz ‚zunehmend seiner Rolle als Vorbild bewusst geworden..‘ (o.ä.) so dermaßen auf. Weil er mir als absolut grundlegend erscheint. Und ich mich frage, ob er als Rechtfertigung für eine 5 genutzt werden könnte bzw. hier so genutzt wurde.
Da meine Rektorin, die mich in der Langzeitbeurteilung ja auch bewertet, sich für ihre Bewertung größtenteils bei den Einzelbewertungen von Fach 1 und Fach 2 bedient hat, steht dieser unselige Satz nun auch noch mehrmals in meinem Zeugnis. Leider war ich während meiner Zeugnisabholung und -unterschrift nicht geistesgegenwärtig genug, da direkt drauf einzugehen. Das werde ich nächste Woche dann noch nachholen.
Dieses für mich überraschend schlechte Zeugnis inklusive der beschriebenen Umstände haben mich misstrauisch werden lassen. Zudem an der Schule während meiner relativ kurzen Anwesenheit mehrere Lehrerinnen im Streit und unter seltsamen Umständen gegangen sind.
Für diejenigen, die noch dabei sind: Danke fürs Mitlesen und Mitdenken! Das ist ja ein ziemlicher Roman hier. Die genauen Umstände sind aber wichtig für meine folgenden Fragen:
- Was seht ihr für mich für Möglichkeiten, mich gegen dieses Zeugnis zu wehren?
- Ist ein ‚mangelhaft‘ besonders begründungsbedürftig?
- Was haltet ihr von dem von mir genannten kritischen Satz über meine fehlende Vorbildrolle?
- Wird ein Schulamt mir eine Einstellung als Vertretungslehrer trotz Einladung zum Vorstellungsgespräch und positiv verlaufenem Gespräch aufgrund dieses Zeugnisses verwehren?
- Was haltet ihr von der Aussage, dass meiner Rektorin die Hände gebunden sind hinsichtlich der Gesamtnote?
Ich freue mich über jegliche Rückmeldung und bedanke mich erneut fürs Mitlesen und Mitdenken.
Grüße!
Lehra
Ja, der Gedanke kam von mir, aber halt mit Zweifeln, ob es ein 'gutes' Ziel ist. Durch deine Einschätzung und deine Rückfrage fühle ich mich nun in meiner Skepsis bestätigt. Ich werde dies nun nicht als Ziel nehmen. Danke für die Denkanstöße! ![]()
Hallo Palim,
vielen Dank für deine Rückmeldung. ![]()
Deine Anmerkungen sind schon einmal sehr hilfreich, auch in Bezug auf die Reflektion. Nun muss ich mich an den 'Feinschliff' setzen und mich eingrenzen auf ein Hauptziel. Was würdest du denn als ein Teilziel für Motivation sehen? Da kann ich mir gerade nichts drunter vorstellen. Also falls du noch mal antworten magst, gerne.
Grüße!
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