Alles anzeigenKeine, wenn kein Formfehler passiert ist.
Wie jede andere Note auch. Mangelhaft ist da kein Sonderfall.
Das ist sehr problematisch. Wenn das der Eindruck war, den du erweckt hast, dann ist es richtig, dass das im Gutachten steht. Falls du weiter im Bildungsbereich tätig sein willst, würde ich mir dazu Feedback geben lassen. Vor allem weil du das offenbar nicht so wahrnimmst.
Von welchem Zeugnis redest du denn?
Hast du in der Prüfungsphase abgebrochen, sodass die Staatsprüfung mit einem nicht bestanden gewertet wurde?
War dein Seminargutachten ebenfalls mangelhaft oder nur ausreichend, sodass du deshalb nicht zur Staatsprüfung zugelassen wurdest und diese als nicht bestanden gewertet wurde?
Hast du vor der Prüfungsphase abgebrochen und jetzt nur so Einzelbeurteilungsbeiträge?
Letztlich läuft das auf die Frage hinaus, ob du nun ein endgültig nicht bestandenes Staatsexamen hast und deshalb nicht mehr an staatlichen Schulen als Lehrer eingestellt werden darfst. Das ist durchaus kompliziert und da gibt es mit Obas auch Sonderfälle, z.B. wenn du vorher schon unbefristet beschäftigt gewesen bist.
Das ist so richtig und steht explizit in den Hinweisen zur Langzeitbeurteilungen. Teilnote mangelhaft/ungenügend bedeutet Gesamtnote der Langzeitbeurteilung mangelhaft/ungenügend.
Vielen Dank für die umfassenden Antworten, das gibt mir deutlich mehr Klarheit. Ich rede hier von meiner Langzeitbeurteilung. Offiziell gilt die Ausbildung trotz Aufhebungsvertrags lediglich als unterbrochen, weshalb die Langzeitbeurteilungen von Schule und ZfsL erstellt werden. Ich habe vor Beginn der Prüfungsphase abgebrochen/unterbrochen, weshalb ich glücklicherweise nicht als 'nicht bestanden' gelte. Grüße!