Unverständlich schlechte Langzeitbewertung

  • Ich habe den Seiteneinstieg an einer Grundschule aufgrund von gesundheitlichen Problemen nach 17 Monaten vorzeitig beendet. Die letzten 5 Monate davon habe ich nicht mehr gearbeitet. Vor dem Seiteneinstieg war ich bereits knapp 1 Jahr an einer anderen Grundschule als Vertretungslehrer tätig.

    Nun habe ich die Langzeitbeurteilung von meiner Schule erhalten. Zu meiner negativen Überraschung ist es insgesamt mangelhaft (Fach 1: ausreichend; Fach 2: mangelhaft; insgesamt: mangelhaft). Obwohl ich mit einem durchwachsenen bis schlechten Zeugnis gerechnet hatte, war und bin ich geschockt von diesen Bewertungen. Ich hatte mit einer zwei bis drei in Fach 1 gerechnet. So sagte es mir meine Mentorin in Fach 1 auch mündlich, und zwar unmittelbar (!), bevor sie mich bat, schon einmal die Einzelbewertung des Fachs 1 zu lesen und direkt zu unterschreiben. Sie hatte meine Bewertung des Fachs 1 schon frühzeitig fertiggestellt, sodass ich sie schon zu einem früheren Zeitpunkt hätte unterschreiben können. Ich habe mich damals geweigert, die Einzelbewertung zu unterschreiben, da ich sofort bemerkte, dass ihre soeben getätigte Aussage ‚zwei bis drei‘ absolut nicht mit dem Text übereinstimmte, der unter anderem Formulierungen wie „... hat zufriedenstellend gearbeitet“ oder „...im Wesentlichen erfüllt...“ enthielt, was eher einer Note 4 bis 5 entspricht. So weit, so seltsam.

    Vor allem, weil ich mit meiner Mentorin in Fach 1 stets ein gutes Verhältnis hatte und ich sie immer als fair und mir wohlwollend gegenüberstehend wahrgenommen habe. Nach einer Recherche habe ich sie - bereits nach meinem Beschäftigungsende - freundlich und sachlich per E-Mail darauf hingewiesen, dass ich die Formulierungen recherchiert hätte und es eine Diskrepanz zwischen dem von ihr Gesagten und dem von ihr Geschriebenen gäbe. Sie verbat sich eine Einmischung und meinte, sie hätte problematische Formulierungen nun entfernt und müsse das Zeugnis eh formal noch einmal umformulieren, da sie sich an einer neuen Vorlage (die auch eine ‚echte‘ Note erfordert) orientieren müsse. Das Ergebnis dieser Umformulierung bleibt leider dasselbe: ‚Ausreichend‘ für Fach 1 plus einen dazu passenden Bewertungstext. Meine Fachleitung vom ZfsL hat mir in Fach 1 übrigens eine 2 gegeben, und mein eigenes Gefühl ging auch in Richtung mindestens 3. Die 4 passt da einfach überhaupt nicht ins Bild.

    In Fach 2 habe ich ebenfalls eine böse Überraschung erlebt, dort jedoch unter schlechteren Grundbedingungen. In Fach 2 hatte ich tatsächlich Probleme, einen konsistenten Unterricht zu planen und durchzuführen. Entsprechend bin ich von einer 4 ausgegangen. So wurde ich auch von meiner Fachleitung bewertet. Letztendlich ist es ‚mangelhaft‘ geworden, was mich wirklich schockiert hat. Und auch böse Folgen für mich hat. Aber dazu später. Neben der schlechten Note kann ich besonders eine Formulierung absolut nicht nachvollziehen: ‚Xy wurde sich seiner Vorbildrolle den Kindern gegenüber zunehmend bewusst.‘ Auf Deutsch: Ich bin meiner Rolle als Vorbild den Kindern gegenüber nicht gerecht geworden. Für mich eine wirklich üble Beurteilung, die mich neben - gewiss vorhandenen - fachlichen Schwächen als Lehrperson insgesamt schlecht aussehen lässt. Ich arbeite nun seit neun Jahren an Grundschulen mit Kindern (zuvor OGS), und noch nie wurde ich mit diesem Vorwurf konfrontiert. Auch meine Mentorin aus Fach 2 hat dies mir gegenüber persönlich zuvor nie erwähnt. Auch dies finde ich äußerst seltsam. Allerdings hatte ich zu ihr auch generell ein schwieriges Verhältnis.

    Fach 1 wurde also statt einer zwei bis drei eine vier, Fach 2 statt einer 4 eine 5. Beides für sich genommen schon schlimm genug. Vor allem, weil ich beabsichtige, in Fach 1 - wie auch bereits zuvor schon - wieder als Vertretungslehrer zu arbeiten.

    Noch schlimmer ist allerdings, dass nun die gesamte Langzeitbeurteilung der Schule (so nennt sich das Zeugnis genau genommen) ebenfalls mangelhaft ist. Meine Rektorin erklärte mir bei der Zeugnisabholung, dass sie mir ja gerne mindestens insgesamt ein ausreichend gegeben hätte, aber ihr leider die Hände gebunden seien, da sie nur ganze Noten geben könnte (statt beispielweise eines ausreichend minus) und die Einzelnoten durch 2 geteilt ja 4,5 und somit ein mangelhaft ergäben. Sie sagte auch, dass die Schulnote immer ein mangelhaft sein müsse, wenn ein Fach mangelhaft sei. Da ich tatsächlich etwas unter Schock stand, während sie mir das erläuterte, bin ich mir nicht mehr ganz sicher, welche dieser Gründe sie hauptächlich meinte.

    Wie immer es auch sein mag: Dieses Zeugnis bedeutet im Prinzip das komplette Ende meiner Tätigkeit als (Vertretungs-)Lehrer. Und das, obwohl ich in Fach 1 - also in dem Fach, in dem ich auch einen universitären Hintergrund habe, von meiner Fachleitung (nach 2 unbenoteten und 2 benoteten UBs) mit einer 2 bewertet wurde und meine Mentorin mir - zu meinem eigenen Gefühl passend - mündlich eine 2-3 ‚versprochen‘ hatte. Mit diesen Noten hätte ich mich - wie von mir geplant - gut als Vertretungslehrer für Fach 1 bewerben können.

    Nun habe ich einmal darüber geschlafen, und bei mir sind viele Fragen aufgetaucht. Zunächst einmal habe ich mich natürlich mit der 5 in Fach 2 beschäftigt und mich gefragt, in welchen Fällen eine solch schlechte Note gerechtfertigt ist. Ich habe ja schon angemerkt, dass ich dort größere Probleme hatte, ich bin also durchaus selbstkritisch. Die absoluten Grundlagen - respektvoller Umgang mit den Kindern, Vorbildrolle, Ritualisierung der Unterrichtsabläufe, Herstellen einer arbeitsförderlichen Atmosphäre (mit Abstrichen) - habe ich aus meiner Sicht aber erfüllt. Fachlich war es dann wahrscheinlich meist eher ‚bemüht‘ als ‚gekonnt‘. Und genau deshalb stößt mir dieser Satz ‚zunehmend seiner Rolle als Vorbild bewusst geworden..‘ (o.ä.) so dermaßen auf. Weil er mir als absolut grundlegend erscheint. Und ich mich frage, ob er als Rechtfertigung für eine 5 genutzt werden könnte bzw. hier so genutzt wurde.

    Da meine Rektorin, die mich in der Langzeitbeurteilung ja auch bewertet, sich für ihre Bewertung größtenteils bei den Einzelbewertungen von Fach 1 und Fach 2 bedient hat, steht dieser unselige Satz nun auch noch mehrmals in meinem Zeugnis. Leider war ich während meiner Zeugnisabholung und -unterschrift nicht geistesgegenwärtig genug, da direkt drauf einzugehen. Das werde ich nächste Woche dann noch nachholen.

    Dieses für mich überraschend schlechte Zeugnis inklusive der beschriebenen Umstände haben mich misstrauisch werden lassen. Zudem an der Schule während meiner relativ kurzen Anwesenheit mehrere Lehrerinnen im Streit und unter seltsamen Umständen gegangen sind.

    Für diejenigen, die noch dabei sind: Danke fürs Mitlesen und Mitdenken! Das ist ja ein ziemlicher Roman hier. Die genauen Umstände sind aber wichtig für meine folgenden Fragen:

    - Was seht ihr für mich für Möglichkeiten, mich gegen dieses Zeugnis zu wehren?

    - Ist ein ‚mangelhaft‘ besonders begründungsbedürftig?

    - Was haltet ihr von dem von mir genannten kritischen Satz über meine fehlende Vorbildrolle?

    - Wird ein Schulamt mir eine Einstellung als Vertretungslehrer trotz Einladung zum Vorstellungsgespräch und positiv verlaufenem Gespräch aufgrund dieses Zeugnisses verwehren?

    - Was haltet ihr von der Aussage, dass meiner Rektorin die Hände gebunden sind hinsichtlich der Gesamtnote?

    Ich freue mich über jegliche Rückmeldung und bedanke mich erneut fürs Mitlesen und Mitdenken.


    Grüße!

    Lehra

  • Ich bin juristisch nicht gebildet, stelle mir aber folgende Fragen:

    Bist du im Rahmen dieser Ausbildung angestellt gewesen?

    In jedem Fall: Anwalt einschalten. Vielleicht kann mit der Argumentation, dass es sich um ein Arbeitszeugnis handelt, eines gefordert werden, das den Standards eines Arbeitszeugnisses entspricht? Das tut es hier jedenfalls nicht. Ob das anwendbar ist, kann der Anwalt beantworten.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Danke für die Rückmeldung! Ja, ich bin als Seiteneinsteiger angestellt gewesen nach OBAS (Abkürzung für den Seiteneinstieg).

    Ja, meine Gedanken gehen auch bereits in Richtung Anwalt.

    Grüße!

  • Ich denke, du wirst die beiden Sachen unabhängig voneinander bekommen müssen/dürfen. Da du ja in Ausbildung warst, bekommst du auf jeden Fall eine Beurteilung. Es ist auch richtig, wenn eine der beiden Noten mangelhaft ist, dann muss dir die Schulleitung eine 5 geben, egal wie die andere Note lautet. Aber die Einzelnoten gibt auch deine Schulleitung und nicht die Mentoren, da diese nur Beurteilungsbeiträge schreiben. Die Schulleitung darf das übernehmen, muss sie aber nicht.

    Du kannst höchstens die Beurteilung von einer Gewerkschaft prüfen lassen, ob diese formale Fehler enthält. Alles andere packt wohl kein Anwalt an.
    Tut mir sehr leid für dich!

  • Zu meiner Zeit wurde Seminarbeurteilung und Schulgutachten zusammengerechnet und eine Durchschnittsnote gebildet. Ich weiß, dass sich da vor kurzem etwas geändert hat, aber nicht wie genau das nun aussieht. Wenn das Seminar eine 2 gegeben hat, müsste das aber doch auch in die Langzeitbeurteilung einfließen. Oder hat das Schulgutachten nun eine so hohe Wertung, dass es praktisch egal ist, wie das Seminar beurteilt?

  • Sie hatte meine Bewertung des Fachs 1 schon frühzeitig fertiggestellt, sodass ich sie schon zu einem früheren Zeitpunkt hätte unterschreiben können.

    Hier kannst Du vielleicht einhaken. Die Frage ist nämlich, ob eine sehr frühe Beurteilung überhaupt rechtens ist und man nicht die Zeit zur Entwicklung geben muss.

    Wäre ich zu Beginn beurteilt, wäre ich sicher auch nicht so gut beurteilt worden. Ich hatte auch so meine Schwierigkeiten zu Beginn.

  • Zu meiner Zeit wurde Seminarbeurteilung und Schulgutachten zusammengerechnet und eine Durchschnittsnote gebildet. Ich weiß, dass sich da vor kurzem etwas geändert hat, aber nicht wie genau das nun aussieht. Wenn das Seminar eine 2 gegeben hat, müsste das aber doch auch in die Langzeitbeurteilung einfließen. Oder hat das Schulgutachten nun eine so hohe Wertung, dass es praktisch egal ist, wie das Seminar beurteilt?

    Schul- und Seminargutachten sind komplett unabhängig voneinander und zählen jeweils 25% der Gesamtnote bei der UPP. Aber hier sind die beiden Beurteilungen ja nicht für die Gesamtnote entstanden, da doch keine Prüfung stattfindet.

  • Beträgt die Gesamtdauer der Ausbildung denn 18 oder 24 Monate? Da die Ausbildungszeit hier nur 12 Monate umfasste, haben ja wahrscheinlich nicht alle Unterrichtsbesuche stattgefunden. Das Gutachten kann doch dann eigentlich nur eine Art Zwischenbericht sein und keine abschließende Beurteilung ...

  • Schul- und Seminargutachten sind komplett unabhängig voneinander und zählen jeweils 25% der Gesamtnote bei der UPP. Aber hier sind die beiden Beurteilungen ja nicht für die Gesamtnote entstanden, da doch keine Prüfung stattfindet.

    Langzeitgutachten müssen aber doch von beiden Seiten erstellt werden.

  • Langzeitgutachten müssen aber doch von beiden Seiten erstellt werden.

    Ja, genau. Nichts anderes wollte ich damit sagen. Oder meinst du, dass dann daraus eine gemeinsame Note entsteht? Ich habe zwei Langzeitgutachten erhalten, eins vom Seminar und eins von der Schule.

  • Ja, genau. Nichts anderes wollte ich damit sagen. Oder meinst du, dass dann daraus eine gemeinsame Note entsteht? Ich habe zwei Langzeitgutachten erhalten, eins vom Seminar und eins von der Schule.

    Ich auch. Ok dann reden wir wohl vom gleichen. Aber du hast natürlich recht, dass daraus erstmal keine gemeinsame Note gebildet wurde, sondern das einfach in die Upp-Note einfließt. Das ist hier ja nicht der Fall.
    daher meine ich, dass man eine nichteignung hier gar nicht feststellen kann.

  • Hier kannst Du vielleicht einhaken. Die Frage ist nämlich, ob eine sehr frühe Beurteilung überhaupt rechtens ist und man nicht die Zeit zur Entwicklung geben muss.

    Wäre ich zu Beginn beurteilt, wäre ich sicher auch nicht so gut beurteilt worden. Ich hatte auch so meine Schwierigkeiten zu Beginn.

    Danke. Mit frühzeitig war hier lediglich gemeint, dass die Situation - also die Beurteilung in Fach 1 - noch vor meinem Beschäftigungsende stattgefunden hat. Also einige Wochen, bevor ich die gesamte Langzeitbeurteilung der Schule bei der Rektorin abgeholt habe.


    Und ja, die Langzeitbeurteilung der Schule wird noch mit der Langzeitbeurteilung des ZfsL ergänzt und davon wird dann eine Gesamtnote gebildet. Bei einer 4 und einer 2 von den Fachleiter:innen und guter Mitarbeit im Kernseminar sollte es mindestens eine 3 geben aus meiner Sicht. Das wäre dann bei 50:50-Gewichtung eine 4, da muss ich mir die Rechnung nochmal ansehen. Der Makel einer 5 durch die Schule bleibt natürlich dennoch.

    @alle: Vielen lieben Dank für die rege Teilnahme!

  • Beträgt die Gesamtdauer der Ausbildung denn 18 oder 24 Monate? Da die Ausbildungszeit hier nur 12 Monate umfasste, haben ja wahrscheinlich nicht alle Unterrichtsbesuche stattgefunden. Das Gutachten kann doch dann eigentlich nur eine Art Zwischenbericht sein und keine abschließende Beurteilung ...

    Die Gesamtdauer beträgt 24 Monate, und nach einführenden 6 Monaten beginnt im Prinzip ein Referendariat von 18 Monaten. Davon habe ich 7 Monate absolviert, wenn man meine Krankheitszeit abzieht. Unterrichtsbesuche habe ich 1/5 und 2/5 absolviert, also insgesamt 3/10. Das Gutachten ist auch nicht abschließend, zumindest offiziell, aber ich habe für mich entschieden, es nun als Vertretungslehrer in Fach 1 zu probieren und benötige natürlich ein Zeugnis, mit dem ich mich bewerben kann.

  • - Was seht ihr für mich für Möglichkeiten, mich gegen dieses Zeugnis zu wehren?

    Keine, wenn kein Formfehler passiert ist.

    - Ist ein ‚mangelhaft‘ besonders begründungsbedürftig?

    Wie jede andere Note auch. Mangelhaft ist da kein Sonderfall.

    - Was haltet ihr von dem von mir genannten kritischen Satz über meine fehlende Vorbildrolle?

    Das ist sehr problematisch. Wenn das der Eindruck war, den du erweckt hast, dann ist es richtig, dass das im Gutachten steht. Falls du weiter im Bildungsbereich tätig sein willst, würde ich mir dazu Feedback geben lassen. Vor allem weil du das offenbar nicht so wahrnimmst.

    - Wird ein Schulamt mir eine Einstellung als Vertretungslehrer trotz Einladung zum Vorstellungsgespräch und positiv verlaufenem Gespräch aufgrund dieses Zeugnisses verwehren?

    Von welchem Zeugnis redest du denn?

    Hast du in der Prüfungsphase abgebrochen, sodass die Staatsprüfung mit einem nicht bestanden gewertet wurde?

    War dein Seminargutachten ebenfalls mangelhaft oder nur ausreichend, sodass du deshalb nicht zur Staatsprüfung zugelassen wurdest und diese als nicht bestanden gewertet wurde?

    Hast du vor der Prüfungsphase abgebrochen und jetzt nur so Einzelbeurteilungsbeiträge?

    Letztlich läuft das auf die Frage hinaus, ob du nun ein endgültig nicht bestandenes Staatsexamen hast und deshalb nicht mehr an staatlichen Schulen als Lehrer eingestellt werden darfst. Das ist durchaus kompliziert und da gibt es mit Obas auch Sonderfälle, z.B. wenn du vorher schon unbefristet beschäftigt gewesen bist.

    - Was haltet ihr von der Aussage, dass meiner Rektorin die Hände gebunden sind hinsichtlich der Gesamtnote?

    Das ist so richtig und steht explizit in den Hinweisen zur Langzeitbeurteilungen. Teilnote mangelhaft/ungenügend bedeutet Gesamtnote der Langzeitbeurteilung mangelhaft/ungenügend.

  • Unabhängig von einer Bewertung nach den internen Kriterien, die der internen Verwendung dient, habe ich den Anspruch als Tarifbeschäftigter auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dies ist nach der allgemeinen Rechtsprechung wohlwollend auszustellen. Leider sind die Schulämter und Bezirksregierungen offen sichtlich nicht immer so auf dem Stand der Dinge. Hier rate ich wirklich fachanwaltliche Hilfe zu nehmen und das ggf. durch gerichtliche Überzeugungskraft durchzusetzen.🤣🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich verstehe immer noch nicht, warum nach 7 von 18 Monaten und 3 von 10 Unterrichtsbesuchen überhaupt ein Langzeitgutachten erstellt wird. Vor allem dürften da keine Noten gegeben werden.

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