Es ging vorher um das Kündigungsrecht. Da wurde mir „null Ahnung“ vorgeworfen.
Ich dachte, der letzte Beitrag Dienst als Beweis dafür. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Ich nehme meinen letzten Beitrag zurück und entschuldige mich für die missverständliche Art und Weise.
Beiträge von Andreas231
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Super Konzept: Alles ist verboten und jeder Atemzug wird kontrolliert- wehe einer lacht.🤣
Bucht man sowas bei Klosterreisen?Wer alles verbietet, hat am Ende nur Langeweile erlaubt. (Prof. Dr. Ernst Gähn, 1823)
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Ich glaube du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Was willst du damit erreichen?
Das ist kein Kündigungsrecht. 🙄🤣 -
* PLONK *
PLONK - bitte beim nächsten Mal mit Untertiteln.
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Der beste Umgang mit Risiko ist, es nicht einzugehen. Vorsicht ist der bessere Teil des Mutes.
Das ist deine Meinung. Die Lehrperson hat wohl eine andere Einstellung.
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Eine wild zusammengeschriebene Sammlung von viel Bauchgefühl, „ich kenne das so“, null Ahnung und gefährlichem Halbwissen. Bitte sieh davon ab, das als gesicherte Informationen teilen zu wollen. Danke!
Ich weiß nicht warum man nicht normal antworten kann, um sich vielleicht auszutauschen. Ich greife dich doch auch nicht an. Habe ganz vernünftig geschrieben. Was möchtest du damit erreichen? -
Ich glaube mit dem Risiko können einige ganz gut umgehen.
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Ich weiß nicht, welche Beiträge du als Reden und welche als Wand wahrnimmst.
Ich persönlich bin froh, dass die Regelung in meinem Bundesland mir keinen Freiraum gibt.Ist ja in Ordnung. Und die Lehrperson ist froh, dass sie durch die SL unterstützt wird und lässt halt Alkohol auf der Klassenfahrt zu.
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Du redest dummes Zeug.
Wir sind doch hier, um unsere Meinung zu äußern, um uns auszutauschen und mal andere Ansichten zu lesen. Dazu dummes Zeug zu schreiben finde ich nicht richtig. Das bringt ja nichts.
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Die rechtlichen Grundlage für deine Ausführungen würde mich interessieren. Wir reden schon vom öffentlichen Dienst?
Die rechtlichen Grundlagen sind im öffentlichen und nicht öffentlichen Dienst gleich. Das ist das normale Kündigungsrecht. Im öffentlichen Dienst hast du nur mehr Möglichkeiten dich davor zu schützen. Durch den Personalrat etc. Und die kündigen eh keine Lehrperson, da es zu wenige gibt. Kündigung im öffentlichen oder nicht öffentlicher Dienst ist möglich bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grunds für eine außerordentliche Kündigung. Das gilt aber nicht bei den Beamten. Da gilt wohl nur letzteres.
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Das mit dem "offiziell verbieten", aber dann nicht so genau hinschauen, finde ich sehr schwierig und sendet meiner Meinung nach die Botschaft: "Die Lehrer jucken die Regeln nicht."
Damit kann ich leben. Und ich kann deine Meinung auch nachvollziehen.
Aber völlig an der Realität vorbei auf einer Klassischen alles zu kontrollieren, finde ich eher bedenklich. -
Falls das ernst gemeint sein sollte, solltest du dich noch einmal SEHR umfassend mit Fragen der Aufsichtspflicht beschäftigen. Bewusst wegzuschauen bedeutet, dass du Alkoholvergiftungen billigend in Kauf nimmst, womit das nicht nur grob fahrlässig wäre im Zweifelsfall.
Ich schaue doch nicht weg. Bei mir gibt es keine Jugendlichen, die Alkohol trinken. Ich hatte mal einen Schüler, der auf einer Klassenfahrt schon 18 Jahre alt war. Der hat mich gefragt, ob er ein Bier trinken darf. Das habe ich ihm nicht erlaubt. Aber er wird mit Sicherheit irgendwo heimlich trotzdem ein oder zwei Bier getrunken haben. Da schaue ich doch nicht bewusst weg. Und ich habe auch keine Alkoholvergiftung billigend in Kauf genommen. 😂 Wie machst du das denn? 24 Stunden begleiten und zusammen schlafen? Oder jede 20 Minuten alle Koffer kontrollieren. Sie werden immer irgendwelche Schlupflöcher finden. Das haben wir früher auch gemacht. Das vergessen oft viele.
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Ich kenne das so: Wenn eine angestellte Person, man sagt so, drei Jahre hintereinander 6 Wochen jeweils krank war mit steigendender Tendenz. => Negative Prognose Wenn zusätzlich dazu die BEM-Gespräche abgelehnt wurden, dann kann gekündigt werden. Damit hat der Amtsarzt nicht zu tun. Die Person ist ja nicht krank. Mit BEM-Gesprächen wird es halt teuer für den Arbeitgeber.
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So ein BEM-Gespräch ist auch nichts schlimmes. Das dient zur Vorkehrung, damit du gestärkt wirst. Und falls du eine angestellte Lehrperson bist, dann können die dich auch nicht so schnell mit BEM kündigen. Sonst geht das recht schnell mit einer negativen Prognose. Aber du fehlst ja eh nie. In NRW kann man auf dem Blatt mit den Vereinbarungen ankreuzen, ob der Personalrat über die Inhalte des Gesprächs informiert werden soll.
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Ich finde das absolut in Ordnung.
Meine Güte, die sollen ja auch ein bisschen Spaß haben.😊Aber ich würde vielleicht einfach sagen, es sei nicht erlaubt und dann vielleicht nicht so genau hinschauen. Dann bist du nicht so angreifbar. Bei uns an der Hauptschule in NRW sind in der 10. Klasse eigentlich schon alle mindestens 16 Jahre alt, meist älter. Aber es trinkt kein Schüler und keine Schülerin Alkohol. Sowas gibt es bei uns nicht mehr.
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Ich wünsche gute Besserung!
Bin leider kein gutes Vorbild. Habe als Mitglied der Schulleitung in den letzten Jahren immer krank von zu Hause weitergearbeitet.
Im letzten Jahr habe ich für jeden Bereich Vertretungen festgelegt, so dass immer jemand einspringt, wenn ich fehle.
Das hat super funktioniert. Ich war zwar noch nicht krank, aber bei außerschulischen Terminen und Fortbildungen, hatte ich einfach mal meine Ruhe und musste nicht abends um 19 Uhr noch irgendwelche Sachen für die Schule klären.
Ich bin absolut dafür, dass auch Mitglieder der Schulleitung sich auskurieren müssen und dürfen.
Die Schule wird auch ohne eine bestimmte Person nicht untergehen! -
Wenn die Konferenz im Lehrerzimmer stattfindet, betrifft es beide Sitzordnungen. Ich glaube jedenfalls nicht, dass ein Hausmeister zehnmal im Jahr im Lehrerzimmer Tische und Stühle umstellen möchte.
Das macht bei euch der Hausmeister?
Cool.😎 -
Wow! Solche ‚Techniken‘ lernt man in der SLQ?
Ja.🫣 Ich weiß natürlich nicht, ob es eine allgemeine Vorgabe ist oder nur ein Tipp der Moderatoren war.
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Uns wurde die Änderung der Sitzordnung bei der SLQ in NRW zumindest als mögliche Option für die Lehrpersonenkonferenz vorgeschlagen.🤣
Das Ziel sollte sein, eine nervige Opposition in der Konferenz ruhig zu stellen oder halt eine Grüppchenbildung zu verhindern.
Ihr seid vielleicht zu unruhig im Lehrpersonenzimmer und arbeitet nicht richtig.😉 -
Wenn du gut ankommst und einen Draht zu den Schüler*innen hast, ist das mehr als die halbe Miete. Meiner Meinung nach ist eine gute Lehrpersonenpersönlichkeit das Wichtigste - und die hast du, deinen Aussagen nach. Das kann man auch nicht lernen. Die fachlichen Fähigkeiten können immer verbessert werden. Einen Lehrpersonencharakter hat man oder nicht. Natürlich ist das Ref. anstrengend und zeitaufwendig, aber bei deinen Voraussetzungen locker machbar. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Es spricht leider nichts dagegen.😊
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