Die rechtlichen Grundlage für deine Ausführungen würde mich interessieren. Wir reden schon vom öffentlichen Dienst?
BEM Gespräch
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Die rechtlichen Grundlage für deine Ausführungen würde mich interessieren. Wir reden schon vom öffentlichen Dienst?
Die rechtlichen Grundlagen sind im öffentlichen und nicht öffentlichen Dienst gleich. Das ist das normale Kündigungsrecht. Im öffentlichen Dienst hast du nur mehr Möglichkeiten dich davor zu schützen. Durch den Personalrat etc. Und die kündigen eh keine Lehrperson, da es zu wenige gibt. Kündigung im öffentlichen oder nicht öffentlicher Dienst ist möglich bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grunds für eine außerordentliche Kündigung. Das gilt aber nicht bei den Beamten. Da gilt wohl nur letzteres.
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im nicht öffentlichen Dienst gibt es genauso das BEM-Verfahren.
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Eine wild zusammengeschriebene Sammlung von viel Bauchgefühl, „ich kenne das so“, null Ahnung und gefährlichem Halbwissen. Bitte sieh davon ab, das als gesicherte Informationen teilen zu wollen. Danke!
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natürlich spielt es eine Rolle (weswegen man zumindest das BEM-Gespräch auch ablehnen kann), aber das kann die Schulleitung offiziell nicht wissen. Du meldest dich krank und nennst ja keinen Krankheitsgrund (und hoffentlich wird auch keiner in Nebennotizen festgehalten à la "Magendarm genannt", "Attest vom Orthopäden"..).
Und auch mit 10 Wochen Krankheit wegen Beinbruch hast du Anspruch auf eine Wiedereingliederung, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.Nicht nur darf man es ablehnen, man kann auch während des Gesprächs entscheiden was man alles über die Krankheit erzählen möchte. Ziel ist es ein möglichst passende Wiedereingliederung zu erstellen.
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Eine wild zusammengeschriebene Sammlung von viel Bauchgefühl, „ich kenne das so“, null Ahnung und gefährlichem Halbwissen. Bitte sieh davon ab, das als gesicherte Informationen teilen zu wollen. Danke!
Ich weiß nicht warum man nicht normal antworten kann, um sich vielleicht auszutauschen. Ich greife dich doch auch nicht an. Habe ganz vernünftig geschrieben. Was möchtest du damit erreichen? -
Im SGB IX steht Folgendes:
"Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt."
Spekulationen also mitnichten vonnöten.
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Ich glaube du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Was willst du damit erreichen?
Das ist kein Kündigungsrecht. 🙄🤣 -
der § 167 SGB IX ist doch die passend Regelung für die BEM-Gespräche. Was hat das denn mit Kündigung zutun?
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Es ging vorher um das Kündigungsrecht. Da wurde mir „null Ahnung“ vorgeworfen.
Ich dachte, der letzte Beitrag Dienst als Beweis dafür. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Ich nehme meinen letzten Beitrag zurück und entschuldige mich für die missverständliche Art und Weise. -
Es ging vorher um das Kündigungsrecht. Da wurde mir „null Ahnung“ vorgeworfen.
Ich dachte, der letzte Beitrag Dienst als Beweis dafür. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Ich nehme meinen letzten Beitrag zurück und entschuldige mich für die missverständliche Art und Weise.Bei Lehrkräfte geht es in der Regel um beamtet Personen und hier gilt kein Kündigungsrecht, es gibt gar keinen Vertrag der gekündigt werden könnte.
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Im öffentlichen Dienst gilt eben nicht allein das übliche "Kündigungsrecht", wie du es bezeichnet. Es gibt wichtige Einschränkungen, z.B. nach einer gewissen Dienstdauer und in fortgeschrittenem Alter bist du praktisch unkündbar. Das dürfte auf die allermeisten chronisch Erkrankten zutreffen.
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