Beiträge von Andreas231

    Falls das ernst gemeint sein sollte, solltest du dich noch einmal SEHR umfassend mit Fragen der Aufsichtspflicht beschäftigen. Bewusst wegzuschauen bedeutet, dass du Alkoholvergiftungen billigend in Kauf nimmst, womit das nicht nur grob fahrlässig wäre im Zweifelsfall.

    Ich schaue doch nicht weg. Bei mir gibt es keine Jugendlichen, die Alkohol trinken. Ich hatte mal einen Schüler, der auf einer Klassenfahrt schon 18 Jahre alt war. Der hat mich gefragt, ob er ein Bier trinken darf. Das habe ich ihm nicht erlaubt. Aber er wird mit Sicherheit irgendwo heimlich trotzdem ein oder zwei Bier getrunken haben. Da schaue ich doch nicht bewusst weg. Und ich habe auch keine Alkoholvergiftung billigend in Kauf genommen. 😂 Wie machst du das denn? 24 Stunden begleiten und zusammen schlafen? Oder jede 20 Minuten alle Koffer kontrollieren. Sie werden immer irgendwelche Schlupflöcher finden. Das haben wir früher auch gemacht. Das vergessen oft viele.

    Ich kenne das so: Wenn eine angestellte Person, man sagt so, drei Jahre hintereinander 6 Wochen jeweils krank war mit steigendender Tendenz. => Negative Prognose Wenn zusätzlich dazu die BEM-Gespräche abgelehnt wurden, dann kann gekündigt werden. Damit hat der Amtsarzt nicht zu tun. Die Person ist ja nicht krank. Mit BEM-Gesprächen wird es halt teuer für den Arbeitgeber.

    So ein BEM-Gespräch ist auch nichts schlimmes. Das dient zur Vorkehrung, damit du gestärkt wirst. Und falls du eine angestellte Lehrperson bist, dann können die dich auch nicht so schnell mit BEM kündigen. Sonst geht das recht schnell mit einer negativen Prognose. Aber du fehlst ja eh nie. In NRW kann man auf dem Blatt mit den Vereinbarungen ankreuzen, ob der Personalrat über die Inhalte des Gesprächs informiert werden soll.

    Ich finde das absolut in Ordnung.
    Meine Güte, die sollen ja auch ein bisschen Spaß haben.😊

    Aber ich würde vielleicht einfach sagen, es sei nicht erlaubt und dann vielleicht nicht so genau hinschauen. Dann bist du nicht so angreifbar. Bei uns an der Hauptschule in NRW sind in der 10. Klasse eigentlich schon alle mindestens 16 Jahre alt, meist älter. Aber es trinkt kein Schüler und keine Schülerin Alkohol. Sowas gibt es bei uns nicht mehr.

    Ich wünsche gute Besserung!

    Bin leider kein gutes Vorbild. Habe als Mitglied der Schulleitung in den letzten Jahren immer krank von zu Hause weitergearbeitet.

    Im letzten Jahr habe ich für jeden Bereich Vertretungen festgelegt, so dass immer jemand einspringt, wenn ich fehle.

    Das hat super funktioniert. Ich war zwar noch nicht krank, aber bei außerschulischen Terminen und Fortbildungen, hatte ich einfach mal meine Ruhe und musste nicht abends um 19 Uhr noch irgendwelche Sachen für die Schule klären.
    Ich bin absolut dafür, dass auch Mitglieder der Schulleitung sich auskurieren müssen und dürfen.
    Die Schule wird auch ohne eine bestimmte Person nicht untergehen!

    Uns wurde die Änderung der Sitzordnung bei der SLQ in NRW zumindest als mögliche Option für die Lehrpersonenkonferenz vorgeschlagen.🤣

    Das Ziel sollte sein, eine nervige Opposition in der Konferenz ruhig zu stellen oder halt eine Grüppchenbildung zu verhindern.

    Ihr seid vielleicht zu unruhig im Lehrpersonenzimmer und arbeitet nicht richtig.😉

    Wenn du gut ankommst und einen Draht zu den Schüler*innen hast, ist das mehr als die halbe Miete. Meiner Meinung nach ist eine gute Lehrpersonenpersönlichkeit das Wichtigste - und die hast du, deinen Aussagen nach. Das kann man auch nicht lernen. Die fachlichen Fähigkeiten können immer verbessert werden. Einen Lehrpersonencharakter hat man oder nicht. Natürlich ist das Ref. anstrengend und zeitaufwendig, aber bei deinen Voraussetzungen locker machbar. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Es spricht leider nichts dagegen.😊

    Verstehe ich nicht.

    Was soll die Lehrperson, die um ein Rat bat, machen?
    Studien vorantreiben, damit sich vielleicht die Verschreibungsaktivität ändert?
    Irgendwie hast du wohl etwas falsch verstanden.
    Ich habe nie dafür geworben, dass Cannabis mehr verschrieben werden soll oder es sei gut für Jugendliche.

    Also bei uns hat da nichts zugenommen.
    Aber ich arbeite in der Sekundarstufe 1. Dort sind die Schüler*innen höchsten 18 Jahre alt. Vielleicht ist das ab Klasse 11 anders - oder es fällt mir einfach nicht auf. 😮
    Wie willst du das feststellen? Täglich einen Drogentest durchführen? 😉

    Meiner Meinung nach sollte man da nicht einschreiten. Klar, wenn jemand jetzt völlig bekifft wirkt, dann musst du handeln - Aber so? Sonst müsste man Schüler*innen auch nach Hause schicken, wenn sie nach Zigarettenqualm riechen, unter 18 sind und illegal vor dem Unterricht geraucht haben.
    Was soll die Schulleitung denn da machen?
    Eine Suchtpräventions-Nachsitzstunde nachmittags für alle Verdächtigen anbieten?
    Ich bin kein Fan davon, Personen zu kritisieren, wenn man selbst keinen Verbesserungsvorschlag hat.
    Machen wir uns doch nichts vor: Es gibt wahrscheinlich viele Jugendliche, die zwischendurch mal kiffen - und das war auch schon vor der Legalisierung so.

    Wir sind ein Kollegium mit ca. 50 Lehrern und die Schulleitung kann bei uns mit dem Zuhören nicht aufhören. Eigentlich wollen sie offiziell nie was wissen, aber die Vorgesetzten schauen immer mal überall gerne rein :sofa: . Sie bekommen doch immer recht große Ohren, wenn es um spannende Themen geht :fluester:, z. B. Familienplanung, neue/alte Partnerschaften usw. Dann gibt es anschließend immer wieder einige Schulnews, in denen die eine oder andere Information versteckt wird.

    Oh Gott, das ist ja schrecklich.🙈

    Ich will davon überhaupt nichts wissen.
    Die sollen mich bloß in Ruhe lassen mit solchen Dingen.
    Bei uns ist es eher umgekehrt: Sie involvieren mich - nicht selten - mit ihren privaten Problemen, die in der Schule entstehen und dann soll ich eine Lösung finden.
    Liebes Kollegium, wenn ihr Mist baut, dann klärt das bitte unter euch!😉

    Lass die Schulleitung doch etwas delegieren. Ich glaube es geht nicht um die Zeugnisse. Es geht wohl darum jetzt krampfhaft irgendwelche Dienstvergehen bei der Schulleitung zu finden. Anstatt gemeinsam die Schule voranzutreiben, arbeitet man so gegeneinander und bremst sich nur aus. Möchtest du, dass irgendwelche Personen, den du Weisungsbefugt bist, dich kontrollieren und dir Gesetzestexte zum Beweis vorlegen?

    Ich habe nie geschrieben, dass man krank wieder zur Arbeit gehen soll.
    Ich wollte nur den Hinweis geben, es ist rechtlich nicht verboten.
    Das muss natürlich jeder für sich entscheiden und man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Aber, wenn sich eine Lehrperson morgens krankgemeldet und ihm geht es nachmittags wieder gut, dann darf man auch wieder eine Konferenz besuchen.

    Soll bedeutet juristisch schon zunächst einmal muss. Aber es kann begründet davon abgewichen werden.

    Es ist halt nicht zwingend. Seien wir doch mal ehrlich: Irgendeine Begründung könnte die Schulleitung schon recht einfach finden - und sei es der Personalmangel.
    Aber du hast absolut rech: In diesem Fall benötigen wir wohl keine Begründung, da es wohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Meiner Meinung nach sind sechs Personen ausreichend, aber ich bin auch nicht an einer Grundschule tätig.
    Vielleicht könnt ihr die Eltern fragen, ob sie euch begleiten können. Dann hättet ihr mehr Sicherheit und die Schulleitung muss keine Angst vor zusätzlichem Unterrichtsausfall haben.

    Ich zitiere: "Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich."

    Bundesland ist BaWü (hatte ich geschrieben).

    Also „soll“ und „im Regelfall“ ist aber kein muss.

    Es geht ja um Abschlüsse, die wieder Zugang zur nächsten Schule, Ausbildung oder Hochschule ermöglichen, wo das Schummeln nicht aufhört.

    Die gute Englischnote bringt einem die Zulassung zum Studium, das ein Englisch-Zertifikat erfordert, auch wenn im Anschluss etwas inhaltlich anderes studiert wird.

    Man wird es aber eh nicht komplett verhindern können. Das gab es immer und wird es immer geben.
    Aber ich denke, das hält sich in Grenzen.
    Das ist es ungerecht ist, habe ich auch geschrieben.

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