Aufsichtspflicht Wandertag

  • Ich bin auch schon allein mit 5. Klassen/10-Jährigen wandern gegangen. Das kann ausreichen.

    Für "besondere" SuS/Gruppen kann man ein Seil dabei haben: Alle müssen es anfassen - und laufen so in der Gruppe. Funktioniert erstaunlich gut (mMn besser als in den "klassischen" Zweierreihen mit Händchenhalten).


    Und im worst case nutzt man das Seil, um einzelne SuS festzubinden und so nicht mehr aus den Augen zu verlieren. /s

  • Wir in Bayern müssen eine sog. "Gefährdungsbeurteilung" vorab schreiben, für die Versicherung. Darin stellen wir Gefährdungspunkte bei einem wie auch immer gearteten Ausflug im Vorhinein fest und legen auch fest, wer mit geht.

    Da könnt man an deiner Stelle jetzt reinschreiben: Beim Überqueren der Straße wird eine zweite Aufsichtskraft benötigt.

    Oder eben auch nicht.

    Zumindest könntest du die Stellen, an denen du gerne zu zweit wärst, im Text farbig hervorheben und dies deiner SL geben.

  • Das stimmt so nicht. Eine Aufsichtsperson pro Klasse reicht in der Grundschule definitiv nicht aus. 6 Personen sind für 4 Klassen (bzw. 100 Schüler) angemessen. Die Frage ist nur, ob die Aufteilung so OK ist.

    Bevor wir uns jetzt wegen verschiedener landesspezifischer Regelungen streiten, wäre die Angabe eines Bundeslandes zielführend. Für NDS gilt ganz klar:

    Zitat von Rd.Erl.d.MK v.01.01.2023 "Schulfahrten"

    7.4 Bei Schulfahrten ohne Übernachtung ist grundsätzlich eine Lehrkraft je Klasse / Gruppe für die Aufsichtsführung ausreichend. Ansonsten sind grundsätzlich zwei Aufsichtsführende erforderlich, es sei denn, es liegen einfache Aufsichtsverhältnisse vor.

    Dass in der Praxis mehr als diese Mindestanzahl notwendig sein kann, hatte ich bereits geschrieben.


    Du bist allerdings frei, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für dein Bundesland zur Mindestanzahl von Begleitpersonen zu zitieren.

  • Bevor wir uns jetzt wegen verschiedener landesspezifischer Regelungen streiten, wäre die Angabe eines Bundeslandes zielführend. Für NDS gilt ganz klar:

    Dass in der Praxis mehr als diese Mindestanzahl notwendig sein kann, hatte ich bereits geschrieben.


    Du bist allerdings frei, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für dein Bundesland zur Mindestanzahl von Begleitpersonen zu zitieren.

    Ich zitiere: "Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich."

    Bundesland ist BaWü (hatte ich geschrieben).

  • Dann ist es doch klar? Du bist mit 25 Kindern alleine und das ist nicht zulässig.

    Müsst ihr irgendein Formular ausfüllen und den Wandertag genehmigen lassen oder an welcher Stelle hat die SL festgelegt, welche Begleitperson welcher Klasse zugeordnet wird? Und warum hat sie das getan, es hätte doch gereicht, je 2 Klassen 1 Menschen mitzuschicken.

    Wie gesagt, ich würde sagen, dass ich für meine Klasse eine zweite Person will, eine zweite Person selbst organisieren oder nicht mitgehen. Was nützt dir die rechtliche Absicherung, wenn dir nicht wohl ist?

  • Ja, die Schulleitung hat einen offiziellen Plan erstellt, der so aussieht:

    Klasse 1: Klassenlehrer
    Klasse 2: Klassenlehrer + Fachlehrer X
    Klasse 3: Klassenlehrer + Fachlehrer Y
    Klasse 4: Klassenlehrer

    Das wirkt nicht besonders koscher. Die SL kann nicht X sagen (alle sechs Lehrer kümmern sich um 100 Schüler) und Y einfordern (s. "offizieller Plan"). Mein Tipp: da sollen wohl zwei Kollegen zur notwendigen Betreuung eingespart werden.

  • Hat das denn wirklich die Schulleitung so festgelegt?

    In BW wird die außerunterrichtliche Veranstaltung doch vom Lehrer beantragt. Hat da vielleicht der Klassenlehrer von Klasse 2 auf seinen Genehmigungsantrag eine Begleitperson genannt und damit beantragt und der Klassenlehrer von Klasse 1 nicht?

    Wenn ich nicht mir einer Klasse alleine fahren möchte, beantragen ich die Fahrt mit zwei Kollegen. Wird sie nicht genehmigt, fahre ich nicht.

    Wenn die Schulleitung nur drei Personen für zwei Klassen gehen lassen möchte und das für die Kollegen passt, kann auch ein Antrag für zwei Klassen und drei Kollegen gestellt werden. Dann würde das auch so genehmigt und der Klassenlehrer von Klasse 1 wäre auch auf dem Papier nicht alleine verantwortlich.

  • Wenn du laut Einteilung alleine mit einer Klasse fahren sollst, bei der du das nicht für machbar hälst, musst du remonstrieren.

    Ich würde aber, mit der schriftlichen Remonstration in der Tasche, vorher den Schulleiter im Gespräch darauf hinweisen, dass du den Ausflug mit der Klasse alleine nicht durchführen kannst, und er doch bitte für deine Klasse eine zweite Begleitperson einteilen soll oder, wenn das für dich so auch durchführbar scheint, drei Personen für deine und eine andere Klassezusammen. Wenn der Schulleiter das ablehnt, dann die schriftliche Remonstration abgeben. Wenn er es zusagt, kurz abwarten (je nach Ausflugstermin zwei Wochen oder kürzer), dann die Remonstration abgeben, wenn nichts passiert ist.


    Und wenn er sagt, dass alle für alle verantwortlich sind, weil eine Gruppe von 100 Schülern mit 6 Kollegen fährt, dann macht es ihm sicherlich nicht aus, das so auch für alle anzuweisen. Es nutzt dir nämlich nichts, wenn sich am Ende unterwegs die Kollegen auf die Einteilung berufen und nicht auf das, was der Schulleiter sich gedacht hat. Es könnte ja auch zu Situationen kommen, wo Klasse 2 tatsächlich zwei Betreuer benötigt hätte, und einem Kind etwas passiert, weil der Kollege gerade bei der anderen Klasse aushilft. Wer weiß, wie ein Gericht dann für den Kollegen entscheiden würde.


    Und natürlich kann man das bei 6 Kollegen und 100 Personen in der Regel problemlos intern regeln. Eine fehlerfreie Einteilung von Begleitungen benötigt man nur in dem Fall, in dem etwas passiert. Dann aber möglicherweise unbedingt.

  • Puh, ich hätte dabei auch kein gutes Gefühl. Ich unterrichte seit vielen Jahren in Klasse 1 und 2 und würde NIE einen Ausflug ohne zusätzliche Begleitperson planen. In der Regel plane ich sogar zwei zusätzliche Begleitungen ein, so dass wir zu dritt sind.

    Klar kann man sich wenn mehrere Klassen den selben Ausflug machen da aufsichtsmäßig mal aushelfen, falls jemand ausfällt oder was unvorhergesehenes passiert, aber dass sowas ohne Not so geplant wird, kann ich absolut nicht verstehen.

  • Ich zitiere: "Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich."

    Bundesland ist BaWü (hatte ich geschrieben).

    Also „soll“ und „im Regelfall“ ist aber kein muss.

  • Soll bedeutet juristisch schon zunächst einmal muss. Aber es kann begründet davon abgewichen werden. Eine Begründung habe ich hier aber noch nicht gelesen.

    Andererseits interpretiere ich die Vorgabe oben so, dass die Gruppengröße für die Veranstaltung genommen wird (hier 100 Schüler, also mehr als 20) und dafür dann 1 Lehrer und 4 weitere Begleitpersonen für mehr als 20, mehr als 40, mehr als 60 und mehr als 80 Schüler notwendig sind. Dann wären sechs Kollegen den Vorgaben nach sogar mehr als die Minimalbesetzung.


    Ohne Gruppe und Ziel zu kennen, halte ich das schon für möglich. Vielleicht sehen es Grundschulkräfte anders. Grundsätzlich ist eine Zuteilung der Kollegen zu den Klassen auch gut, weil nan den Schüler dann sagen kann, in wessen Nähe sie bleiben müssen.

  • Soll bedeutet juristisch schon zunächst einmal muss. Aber es kann begründet davon abgewichen werden.

    Es ist halt nicht zwingend. Seien wir doch mal ehrlich: Irgendeine Begründung könnte die Schulleitung schon recht einfach finden - und sei es der Personalmangel.
    Aber du hast absolut rech: In diesem Fall benötigen wir wohl keine Begründung, da es wohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Meiner Meinung nach sind sechs Personen ausreichend, aber ich bin auch nicht an einer Grundschule tätig.
    Vielleicht könnt ihr die Eltern fragen, ob sie euch begleiten können. Dann hättet ihr mehr Sicherheit und die Schulleitung muss keine Angst vor zusätzlichem Unterrichtsausfall haben.

  • Ja, die Schulleitung hat einen offiziellen Plan erstellt, der so aussieht:

    Klasse 1: Klassenlehrer
    Klasse 2: Klassenlehrer + Fachlehrer X
    Klasse 3: Klassenlehrer + Fachlehrer Y
    Klasse 4: Klassenlehrer

    Was ist das denn für ein Plan?

    Ist das der Plan zur Begleitung nach Klassen getrennter Aktivitäten?

    Oder ist das die Nanny-Planung, weil irgendwer fragte, wie man mit 100 Kindern eine Straße überquert und da die Lehrkräfte verteilt?

  • Aber was spricht denn dagegen, dass du dich selbst um weitere Begleitungen kümmerst? Denn natürlich würde ich in der Regel eben keine zwei weiteren Lehrkräfte als Begleitungen mitbekommen, oft nicht mal eine.

    Die Begleitungen sind bei mir dann in der Regel Referendarin, Elternteile , OGS Betreuerinnen oder ggf. eine Schulbegleitung, die mitkommen. Ganz selten mal eine Fachlehrerin.

    An deiner Stelle würde ich einfach Eltern fragen, ob jemand Zeit und Lust hat den Ausflug zu begleiten. Meist findet sich da jemand.

  • Was ist das denn für ein Plan?

    Ist das der Plan zur Begleitung nach Klassen getrennter Aktivitäten?

    Oder ist das die Nanny-Planung, weil irgendwer fragte, wie man mit 100 Kindern eine Straße überquert und da die Lehrkräfte verteilt?

    Nach Klassen getrennte Aktivitäten gibt es da nicht. Der Plan wird jedes Jahr "einfach so" von der Schulleitung erstellt. Außer mir hinterfragt keiner was. Und wenn ich etwas frage, bekomme ich eine unwirsche Antwort...

  • Aber was spricht denn dagegen, dass du dich selbst um weitere Begleitungen kümmerst? Denn natürlich würde ich in der Regel eben keine zwei weiteren Lehrkräfte als Begleitungen mitbekommen, oft nicht mal eine.

    Die Begleitungen sind bei mir dann in der Regel Referendarin, Elternteile , OGS Betreuerinnen oder ggf. eine Schulbegleitung, die mitkommen. Ganz selten mal eine Fachlehrerin.

    An deiner Stelle würde ich einfach Eltern fragen, ob jemand Zeit und Lust hat den Ausflug zu begleiten. Meist findet sich da jemand.

    Die Wanderung findet schon seit Jahren genau so statt und es ist nicht gewünscht, dass Eltern mitgehen. Natürlich kann man trotzdem eigenmächtig jemanden mitnehmen, wenn es einem nichts ausmacht, den Unmut der Schulleitung auf sich zu ziehen. :-/

  • Kannst ja eine Mail schreiben, dass du bei über 20 Schülern laut Vorschrift eine weitere Begleitung benötigst, aus dem Plan aber hervorgeht, dass du über 20 Schüler alleine betreust. Ich würde auch reinschreiben, dass du um eine schriftliche Rückmeldung bittest, da es Schulleitungen gibt, die ihre Anweisungen persönlich erklären wollen. Dann kann man im Anschluss nichts mehr nachweisen.

    Eine weitere Methode, um dieses Dilemma zu umgehen, ist, nach persönlicher Rückmeldung das Besprochene in einer Mail noch einmal zusammenzufassen und an die Schulleitung (und ggf. weitere Personen) zu schicken und "zu bestätigen".

    Oder du lässt es so, gehst dem Konflikt aus dem Weg und vertraust darauf, dass 6 Lehrkräfte für die ganze Gruppe grdsl. genügt.

    Viel mehr Möglichkeiten gibt es eh nicht. Eine rein mündliche Rücksprache kann man sich schon fast sparen. Im Zweifelsfall gab es dann ein Missverständnis und man hat es einfach falsch verstanden.

    Grundsätzlich sollte das Miteinander aber so - idealerweise - nicht funktionieren. Eine Schulleitung, die deine Sorgen nicht ernstnimmt - gerade bei Dingen wie der Aufsichtspflicht - erfordert aber ein gewisses Vorgehen, die dem Selbstschutz dient.

    Der Plan der SL ist hier nicht unbedingt das Problem. Das Problem ist, wenn deine Bedenken hierzu nicht ernstgenommen werden.

    Dass die SL sich vllt. auf den Schlips getreten fühlt, kann sein. Man muss halt überlegen, was die eigenen Prinzipien sind oder ob man lieber nicht anecken möchte. Wenn du sagst, das ist so nicht okay, ist es auch richtig, das zurückzumelden.

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