Ganz richtig.
Aber die Lehrer, die dann privat agieren als "unkollegial" zu bezeichnen, geht ein wenig zu weit.
Ganz richtig.
Aber die Lehrer, die dann privat agieren als "unkollegial" zu bezeichnen, geht ein wenig zu weit.
Der Arbeitgeber ist aber nicht der Schulträger. Sondern das Land.
Und das Land sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. De facto haben sie das - da man sein privat Konto im rechtlichen Rahmen nutzen kann.
Wenn das Land (wie in Hessen) die Nutzung verbietet, müssten sie auch eine andere Lösung schaffen.
Und bevor die Thread-Erstellerin jetzt schreibt "So würde ich es gegenüber der Schulleitung nie formulieren", möchte ich mal wieder darauf hinweisen, dass wir uns hier im größten Lehrerforum Deutschlands befinden ... und die Threaderstellerin sich nicht sicher sein kann, dass nicht jemand aus der Schule hier mitliest und den Fall schon erkannt hat.
Wie ich irgendwo oben schon einmal schrieb:
es gibt genauso wenig die Pflicht für den Schulträger, ein Konto zur Verfügung zu stellen, wie für den Lehrer, ein Konto zur Verfügung zu stellen.
Sich hinzustellen und zu sagen "Ich würde ja fahren, wenn ..." funktioniert daher nicht, da man dem Schulträger (mangels Pflicht) nicht die Schuld in die Schuhe schieben kann.
Und wenn man dann noch die Kollegen als unkollegial bezeichnet, die dann (im rechtlichen Rahmen) selber agieren, finde ich etwas ... unkollegial. Vielleicht sollte man da dann einfach mal den Ball flach halten.
Habe ich Sie da richtig verstanden?
Nein
Das sollte sich jeder selbst fragen.
... ist es zu recht.
Zu Hessen: nur weil Hessen das verbietet, ist es nicht automatisch überall verboten oder kritisch. In NRW ist es erlaubt.
Risiko: wir kommen halt zu einer unterschiedlichen Risiko-Bewertung. Nach meinem Dafürhalten gibt es kein Risiko, wenn man das Geld nicht bewusst veruntreut. Und dass man bei der Verwaltung der Rechnungen nicht schludern sollte, habe ich ja weiter oben schon geschrieben.
Praktikabilität: hm, da habe ich gerade drüber nachgedacht. Im Grunde ist es hier ja auch so, wie du es geschrieben hast. Geld der Klassen für Klassenfahrten landen im Briefumschlag auf dem Tisch der Sekretärin, diese (oder ich) zahlt es aufs "Schulkonto" ein. Und ich habe drauf Zugriff und kann das Geld dann weiterleiten. Für die Klassenlehrer ist es also genau praktisch wie für dich. (Hatte es jetzt nur aus meiner Perspektive gesehen, da ich ja auch den Vollzugriff habe und nicht den Umweg über die Sekretärin gehen muss.)
Ich gebe dir aber recht: schöner wäre es sicherlich, wenn der Schulträger ein Konto zur Verfügung stellt. Aber wenn das nicht ist, muss ich das Problem vor Ort lösen. (Was ja rechtlich auch möglich ist.) Aber zumindest für mich kann ich dann sagen, dass ICH das Problem löse. Nicht meine Kolleginnen.
(Danke auch für deine Rückmeldung dazu.)
Nein, verstehe ich nicht, möchte ich auch nicht.
Dachte ich mir.
Also kein Schulkonto.
Du hast die Anführungsstriche gesehen und verstanden? ![]()
- Rechtssicherheit -> 1 zu 0 für die Abwicklung über das Schulkonto
- Praktikabilität -> 2
Rechtsicherheit: 0 zu 0 (Rechtliche Probleme kann es nur bei aktiver Veruntreuung geben. Aber dann ist man als Lehrer auch selbst schuld. (Siehe die Beispiele oben auf meine Frage, warum ein Privates Konto in NRW gegen Recht und Gesetz verstoßen würde.))
Praktikabilität: 0 zu 1 fürs eigene Konto. So kann man es viel besser im Blick und im Griff haben und muss nicht immer wieder auf Dritte (hier die Sekretärin) zugreifen.
Ungeachtet dessen nutzen unsere Kollegen auch kein "eigenes Konto", sondern ein "Schulkonto", welches auf meinen Namen läuft. Schrieb ich ja schon. Also nichts anderes als ein Privatkonto des Schulleiters, welches nur für diese Zwecke da ist.
kl. gr. frosch
Gut dass ich über 13.000 Beiträge habe. Da kann ich ja problemlos anderer Meinung sein, ohne dass man mir vorwerfen muss, ich hätte mich zum Trollen angemeldet. ![]()
ich warte mal ab. Vielleicht gibt es ja noch Kinokenner 😉 zumindest weiß ich, dass ich hier nicht der einzige StarTrek-Fan bin.
Es geht doch nichts über Shakespeare in der klingonischen Originalversion. ![]()
In NRW wird Englisch in der Grundschule dreistündig unterrichtet? Ich kenne es nur zweistündig. Das ist dann natürlich noch einmal ein anderer zeitlicher Rahmen.
Ja. ursprünglich gab es 14 Halbjahr-Wochen.Stunden, da Englisch in Klasse 1 (2. Halbjahr) mit je 2 Stunden losging.
Jetzt sind es 12 Halbjahr-Wochen-Stunden mit je 3 Stunden in Klasse 3 und 4.
Gymshark NRW, demnächst 3 * 20 Minuten Lesen, aber nicht mit "On-Top"-Stunden.
Wenn dann 3 * 45 Stunden in 3 und 4 Wegfallen, hat man dafür dann mehr als genug Zeit.
ich muss leider stullen essen, sonst schimmelt mein brot bei der hitze.
Ich muss leider ein Weizenbier trinken, sonst verdunstet mein Weizenbier bei der Hitze.
Sorry kleiner gruener frosch, aber eine Schulleitung wie dich möchte ich nicht haben
Starke Worte.
Ich nehme mal an, dass dir hier im Forum der ein oder andere widersprechen würde, der mich besser kennt.
Und ich nehme mal an, dass dir mein Kollegium geschlossen widersprechen würde. Zumindest ist bei mir in meiner Dienstzeit noch kein Versetzungsantrag eingegangen. ![]()
Totarbeiten muss sich niemand. Aber auch hier im Forum gibt es in letzter Zeit immer mal wieder Thread, wo User Probleme damit haben, auch nur mal einen Meter aus ihrer Komfortzone rauszugehen und statt dessen nach dem Dienstherrn rufen. (Dessen aktuelle Möglichkeiten ziemlich eingeschränkt sind.)
Zitatund auch du beutest dich letztendlich mit so einer Einstellung nur selbst aus.
Lass das mal meine Sorge sein. ![]()
Werbung