Seph Meine Rückfrage bezog sich konkret auf die Aussage von O. Meier, dass ´man sich "auch mal an Recht und Gesetz halten könne". Diese Aussage stimmt also so (für NRW) explizit nicht.
Denn das Verwenden einen Privatkontos verstößt explizit NICHT gegen Recht und Gesetz. (Wie aus den letzten Beiträgen ja hervorgeht.) Diese "Nebelkerzen-Aussage" ist also nicht nötig.
Was schon stimmt: das Verwenden eines privaten Kontos kann zu Rechtstreitigkeiten in den von dir genannten Fällen führen. Aber eine "Veruntreuung" mag ich in keinem der Fälle sehen. Das würde höchstens auf ein "Herr Lehrer - zahlen Sie das Geld irgendwie zurück" hinauslaufen. Und das wäre ja berechtigt. Es ist ja nicht seins. Eine Veruntreuung und damit eine Straftat wäre es nur, wenn der Lehrer sich von dem Geld ein neues Auto kauft und es nicht zweckgebunden einsetzt.
Was auch stimmt. Man muss das nicht machen. Aber wenn man es nicht macht, kann man sich (in NRW) nicht auf irgendwelche rechtlichen Bestimmungen hinausreden.
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Generell sehe ich aber mal wieder, dass ich anders gestrickt bin. Ich denke mir beim Problemen nicht "Wem kann ich die Verantwortung zur Lösung jetzt zuschieben", sondern denke mir "Wie kann ICH das Problem lösen. Was kann ICH dazu beitragen."
Jeder halt so wie er mag. Aber wenn er es nicht möchte, sollte er es auch explizit so sagen. "Ich will das Geld nicht einsammeln." Nicht "Ich darf das Geld nicht einsammeln."