Ich bin mit den Bedingungen zufrieden. Mehr als zufrieden.
Nur der "Stempel" und die damit verbundenen Konsequenzen (sprich: Pflichtzugehörigkeit zur kath. Kirche) sind unnötig und meiner Meinung nach rechtlich eigentlich nicht haltbar.
Ich bin mit den Bedingungen zufrieden. Mehr als zufrieden.
Nur der "Stempel" und die damit verbundenen Konsequenzen (sprich: Pflichtzugehörigkeit zur kath. Kirche) sind unnötig und meiner Meinung nach rechtlich eigentlich nicht haltbar.
Dadurch, dass der Trend dahin geht, das Abitur zu vereinfachen, bin ich auf jeden Fall der Meinung, dass man man das Abitur als Voraussetzung zum Studium braucht.
Sorry, ich wollte auch nicht sagen, dass es nicht die Voraussetzung zum Studium (auch zum Lehramt GS) braucht.
Was ich nur sagen wollte: die Note vom Abitur sagt nur wenig über die Fähigkeit als Grundschullehrer aus, weil man dafür eher andere Skills braucht.
Ich stelle mal eine gewagte These auf:
Sehr gute Schüler, die alles einfach können, sind nicht unbedingt die besten Grundschullehrer.
Warum? Sie haben sich nie Gedanken zum Lernen machen müssen, zu Lernproblemen, zu Herangehensweisen. Sie konnten es einfach.
Sich dann in Grundschüler mit Lernproblemen hineinzuversetzen ist möglich, aber schwierig.
Hinzu kommt, dass man in der Grundschule andere Fähigkeiten als "Fachwissen" braucht. Fähigkeiten, die das Abitur nicht wirklich abfragt.
Auch hat die evangelische/katholische Kirche keine Zwangsmitgliedschaft. Du kannst jederzeit austreten. Tun momentan auch viele.
Keine grundsätzlichenZwangsmitgliedschaft ... aber Konsequenzen, wenn man austritt.
Stichwort: Krankenhäuser, Kitas, Pflegedienste in kirchlicher Trägerschaft.
Oder auch (ich wiederhole es immer wieder gerne) bei den "staatlich konfessionellen Schulen". Also "staatliche Schulen mit katholischem oder evangelischem Stempel. Zumindest die Schulleitung muss da der entsprechenden Konfession angehören. Unnötigerweise.
Das empfinde ich schon als Zwangsmitgliedschaft ... und dürfte nach EU-Gesetz eigentlich so nicht erlaubt sein.
Dr. Ribbeck auf Ribbeck im NRW-Land,
ein Attestbaum in seinem Garten stand.
...
So gingen die Jahre, wohlauf, wohlab,
längst wölbt sich ein Attestbaum über dem Grab.
Und vor der goldenen Ferienzeit,
leuchtet das Papier im Baume weit und breit.
Und kommt ein Papa übern Friedhof daher,
so flüsterts im Baume: "Willst du Papier?"
Und kommt eine Mama so flüsterts, "Lütt Dirn,
komm mal rüwer, ich geb dir Papier".
So spendet Atteste noch immer die Hand,
des Dr. Ribbeck auf Ribbeck im NRW-Land.
![]()
Bitte tu aviator da nicht unrecht; die ei-ei-Bemerkung kam nicht von ihm
Ich glaube, dass weiß Flupp.
Trotz des Aviator-Zitates hat er meiner Meinung nach weiter Dr. C. angesprochen.
Aber natürlich denkt jemand an dich, Fröschchen
Danke
*kerzehinstell*
*Meine Kerze dazustell und anzünd*
Ich sitze gerade heulend vorm PC.
Warum? Ich habe mitbekommen, dass ein schulisches Vorbild von mir vor 2 Wochen gestorben ist. Herr H. Schulleiter
Vor 30 Jahren war ich oft an seiner Schule. Habe mit ihm Musik gemacht.
Er hat mir gezeigt, wie wichtig die Musik in der Grundschule ist. Das gemeinschaftliche Singen. Der musikalische Spaß. Singen ohne Druck, nur um Spaß zu haben.
Am meisten sind die Kinder abgegangen, wenn er "Yellow Submarine" sang und er dann ins Deutsche wechselte: "Deutscher Meister wird nur der BVB!!!"
Habt ihr auch schulische Vorbilder?
kl. trauriger Frosch
P.S.: der sich gerade überlegt, ob in 30 Jahren auch jemand denkt - damals, der Frosch, der hat mich beeinflusst. (Nein, das muss nicht sein. Ich frage es mich trotzdem.)
Interessant. Aber ist es dann von der Bezirksregierung sinnvoll, Lehrkräfte, die überhaupt keine Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen haben, in genau solche Klassen zu schicken
Wenn sie woanders über sind und man sie anderweitig nicht unterbringen kann: ja. Ein ausgebildeter Lehrer (egal welcher Stufe) ist besser als kein Lehrer.
Das ist ja auch nicht intolerant oder irgendetwas,
Wenn du weiter vorne von "Toleranz" redest, solltest du anschließend nicht den Begriff "Geschwurbel" nutzen. Widerspricht sich - auch wenn du das nicht so siehst. Aber egal. Mach du ruhig.
Das macht doch gerade Toleranz aus, dass man jemand anderer den Glauben lässt, ohne ihn zu verstehen. Wenn zwei die gleiche Ansicht haben, ist Toleranz ja gar keine Leistung
Volle Zustimmung.
Aber wenn du das so siehst, warum bezeichnest du den Glauben der anderen einen Satz weiter als
ZitatGeschwurbel
😉
Da die Klassenarbeiten vor der Zeugniskonferenz zurückgegeben werden müssen und du bei Entschuldigung von geistern frühestens heute hättest schreiben können (was ja nicht mehr ging) gibt es keine Nachschreibmöglichkeit mehr aufgrund selbstverschuldeten Verhaltens der Schüler.
Rechtlich Hilfreich wäre da nur eine Ausschluss-Frist. Ob vom Gesetzgeber oder von der Schule (geht das: aus organisatorischen Gründen bis x Tage vor der Zeugniskonferenz) vorgegeben.
Festnetzanschluss - aber kein Festnetztelefon.
Ab und zu schaue ich in der fritzbox nach, wer da wieder angerufen hat. Alles nur Werbespammer.
Bei so einem Vorschlag muss ich an dieses Posting denken. Sorry.
Plattenspieler: "Märchen" im Sinne von "Ausgedachten Geschichten".
Tatsächlich ist „Schreiben nach Gehör“ eine Bezeichnung, die sich irgendwann eingeschlichen hat. Tatsächlich geht es nicht um das Lernen des Schreibens, sondern um das Lernen des Lesens. Tatsächlich findet bereits in Klasse 1 und vor allem in Klasse 2 und 3 ein strukturierter Rechtschreibunterricht entlang von Rechtschreibregeln und auch Auswendiglernen statt.
Ja und nein.
Es ist eine "Leselern-Methode". Aber mit der Zeit wurde es auch zum Schreiben zweckentfremdet.
Im Idealfall wird dieses Schreiben aber relativ schnell durch den strukturierten Rechtschreibunterricht ersetzt. Es gab aber in den letzten 25 Jahren genug Lehrer/innen, die die Kinder ohne den strukturierten Rechtschreibunterricht die ersten 2 Jahre einfach nach Gehör haben schreiben lassen. Mag auf anwesende aber nicht zutreffen - ich kenne von meiner alten Schule aber einige. U.a.
Weil du Schulleitung bist. Das ist hier aber nicht jeder.
Auch bei einem Nicht-Schulleiter wäre es rechtlich nicht angreifbar.
Aber: ich würde es von einem Nicht-Schulleiter nicht erwarten. Da sollte schon der Schulleiter einspringen. Dafür bekommt er A14.
Bzgl. der Beispiele von Seph: wie du sagst, die Gefahr ist bei sauberer Buchhandlung minimal. Ich würde sogar sagen: ausgeschlossen.
Ich gebe dir aber recht - es geht nicht um die rechtliche Beurteilung. (Da habe ich nur wegen dem falschen Nebelkerzen-Argument von O. Meier drauf rumgeritten.)
a) es geht um eine praktische Lösung vor Ort.
b) es geht um eine generelle Lösung. Aber der Ansatz "Wir machen keine Klassenfahrt mehr, wenn ..." ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz. Ich denke, es ist Aufgabe der Verbände, da für eine generelle, allgemein-gültige Regelung "von oben" zu sorgen und damit Rechtssicherheit (im Sinne von: klare Anweisung an den Träger "stellt ein Konto zur Verfügung") herzustellen. Aber auf politischem Weg und Verbandsebene.
Ist auch nicht nötig. Kann juristisch (im Sinne der Veruntreuung) nicht schief gehen.
Werbung