Eine gute Bekannte erzählte mir neulich, dass sich ihr Mann, Gymnasiallehrer, für ein neues Amt, nämlich Teil einer Prüfungskommission zu sein, bewirbt. Er hat auch selbst neben Fortbildungen, einen Unterrichtsbesuch und Prüfungen. Wenn er das alles besteht, darf er bei Prüfungen dabei sein. Ich meine, es steckt auch eine Beförderung dahinter. In deiner Verlinkung sieht es so aus, als dürfe/müsse das jede x-beliebige Lehrkraft auch tun können oder verstehe ich da was falsch. Und was stimmt nun?
Beim BBiG handelt es sich um das Berufsbildungs-Gesetz. Wie man da reinberufen werden kann, können hier die Berufs-*-Lehrer:innen sicherlich sagen.
Das was du meinst ist die Prüfungskommission für Lehramtsanwärter. Da kann man meines Wissens (wie du schreibst) nicht reinberufen werden, sondern muss eine entsprechende Qualifikation (Fachleiter, Schulleiter, ...) haben. (Und für mich wäre das ein Graus.)