Beiträge von kleiner gruener frosch

    Gerade für die Vertretungsplanung muss wirklich niemand vor Ort sein.

    Doch, ist hilfreich / unumgänglich in einer Schule mit einem Puffer, der gegen 0 geht. Auch wenn es dir fremd ist.

    Das ändert ja am Prinzip der Vertretungsplanung nichts.

    Aber an der Art und Weise, wie man es löst.

    Bei dir mag es nicht nötig sein. Aber glaub es mir einfach, dass es je nach Situation und System(-Größe) hilfreich ist. Danke.

    Unsere Vertretungsplaner benötigen dank Edupage nur einen Computer und sind deswegen nicht an der Schule.

    In einer Grundschule mit der Tendenz zu 0 Doppelbesetzungen und auch keinen Stunden, wo mal jemand auf Standby im Lehrerzimmer sitzt und wartet, muss man beim Vertretungsplan immer mal was absprechen. Am besten Vor-Ort. Aus der Ferne lässt sich das kaum machen. IMHO. (Und wir haben auch ein System, mit dem ich den V-Plan theoretisch und praktisch von ZuHause machen kann und er dann direkt allen zur Verfügung steht.)

    Den Stundenplan macht sie aus dem Anteil dieser Arbeitszeit, der in den Ferien liegt, aber kein Urlaub ist.

    Wenn es reicht, einmal im Jahr den Stundenplan zu machen. ;) (Soll ich mal zählen, an dem wievielten Stundenplan ich aktuell sitze? Und das liegt nicht daran, dass ich so gerne Stundenpläne mache. ;) )

    Vertretungsplan: an einer Grundschule mit 250 Schülern brauchst du dafür wahrscheinlich keine Stunde am Tag einplanen. (Auch wenn es sich dabei schon um eine nicht mehr ganz kleine Grundschule handelt.)

    Wenn sie den Vertretungsplan wirklich macht. Denn auch da stimme ich dir zu: mit 4,5 Stunden pro Woche jeden Morgen den Plan zu erstellen und dafür im Idealfall in der Schule zu sein (weil sonst doch wieder irgendwas von der Aufgabe beim Schulleiter, der vor-Ort ist hängen bleibt) halte ich für unrealistisch. Oder anders ausgedrückt: eine Kollegin mit 4,5 Stunden würde ich NIEMALS mit einer täglich vor Ort zu erledigen Aufgabe betrauen und demnach erwarten, dass sie jeden Tag für eine Stunde vor Ort ist. 4,5 Stunden - da kommt man einmal die Woche.

    Zur Info:

    Lies dir doch bitte gerne noch mal den Ausgangsbeitrag durch. Da steht "Wehrübung", nicht "Schiessübung".

    Es ist einmal von einer 4-Wöchigen (bereits vergangenen) Wehrübung die Rede.

    Die aktuelle Frage bezieht sich aber u.a. auf:

    Zitat

    Eine weitere Wehrübung im Juni zur Wiederherstellung/Verbesserung der Schießfertigkeiten des Einzelschützen aka Waffenausbildung mit der Dauer von einer Woche wurde nun von der Schule abgelehnt

    Und davon (Erhalten der Schießfertigkeiten) sprach Karl-Dieter.

    Aber wenn man mal realistischere Zahlen nimmt, eine Konrektorin mit 28 Stunden Vollzeit und z.B. 5 Leitungsstunden, die reduziert auf z.b. 22 Stunden, kann ja problemlos weiterhin fünf Leitungsstunden haben und ist immer noch den überwiegenden Teil im Unterricht. Wüsste ich jetzt auch nicht, was dagegen spricht.

    Da spricht gegen, dass diese Leitungsstunden dann von der Schulleiterin abgezogen werden. Die oben genannte Schule hätte als Grundschule in NRW IMHO 23 Entlastungsstunden für die Schulleitung.

    Wobei man schon hinterfragen kann, wieso bei TZ die SSL-Aufgaben reduziert werden und diese Anrechnungsstunden auf die SL wandern.

    Da eine Konrektorin auch noch zum weit überwiegenden Teil Unterricht macht, kann man genauso hinterfragen, wieso bei TZ die Lehrer-Aufgaben auf 0 reduziert werden. Oder?

    Ich bezog mich aber tatsächlich auf diesen Beitrag:

    Okay - sorry. Hatte ich falsch verstanden.

    n SH gibt es eine Mindest-Unterrichtsverpflichtung von 4 Unterrichtsstunden und eine Mindest-Deputatsverpflichtung von 8,5 Stunden. Bist du sicher, dass das so geht - ganz ohne Unterricht

    Deswegen wundere ich mich.

    Bei mir hätte Meeva wahrscheinlich eher eine 2 Stunden Unterricht zu 2,5 Stunden Konrektorin-Verteilung.


    ....

    Oh, "Vertretungsplan" hatte ich anders verstanden. Ich dachte, es ginge nur um die technische Vorbereitung des Plans für den Vertretungsplan. Nicht um das tägliche Erstellen.

    Das ist imho mit 4,5 Stunden und nicht täglich vor Ort sein nicht möglich.

    Dann wären es aber ca. 4 Unterrichtsstunden und nur noch ca. eine Wochenstunde Schulleitungstätigkeit. Dann könnte sie die angedachte Tätigkeit doch nur zu ca. 20% übernehmen. Und jemand ohne Kontektorenstelle müsste dann zu 80% übernehmen. Das ergäbe sicherlich ein seltsames Arbeitserhältnis, wenn einer das meiste arbeitet und die andere als Konrektorin bestimmt

    Ja.

    Wobei die 3,5 nicht genutzten Stunden dann höchstwahrscheinlich bei der Schulleiterin lägen.

    Ich denke, dass das machbar sein könnte.

    Was mir bei den Aufgaben gut gefällt: es sind Aufgaben, die nicht "akut und vor Ort" anfallen und geregelt werden müssen, bzw. wo du für die notwendige Orga auch mal außer der Reihe vor Ort sein müsstest.

    Was mich allerdings wundert: bei einer Konrektorin in Teilzeit würde ich die Schulleitungsstunden auch im Verhältnis der Teilzeit anpassen. Sprich: du hättest dann auch noch Unterricht. Finde ich interessant, dass du ausschließlich Schulleitungs-Ermäßigungen hast.

    In den Unterlagen vom, Reservistenverband steht zum Thema "Heranziehen zur Übung":

    2054.

    Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers/der Dienstbehörde

    • bei Überschreiten der Dauer von Übungen von sechs Wochen im Kalenderjahr,

    • nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer bei Übungen,

    • bei der Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung,

    • bei einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Innern,

    • bei einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Ausland erforderlich.


    Sprich: die Schule entscheidet nicht.
    Allerdings wird in einem Forum (wo ich den Link gefunden habe) unisono gesagt, dass die Übungen auch bei kürzerem EInsatz in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen sollten. Im beiderseitigen Einverständnis.


    ---

    Edit: Bin ich zu doof, ein Zitat einzufügen? *seufz*

    Ich hatte ja nie WhatsApp. Und wer wirklich echtes Interesse an dem Kontakt mit mir hat, der nutzt dann halt mir zuliebe Threema oder Signal, auch wenn die Konkurrenz vielleicht bequemer erscheint oder gängiger ist.

    Wie gesagt: dreh das Ganze mal um. Du sagst "Wer echtes Interesse an dem Kontakt mit dir hat, der nutzt dann dir zuliebe die App, die du nutzen willst."

    Wenn ich deiner Argumentation folgen würde, müssten deine Mitmenschen sagen: Hätte Gingergirl echtes Interesse an dem Kontakt mit mir, dann würde sie mir zuliebe Whatsapp nutzen.

    Deswegen verwundert mich diese Argumentation etwas.


    Wobei ich so auch generell nicht argumentieren würde. Whatsapp oder Threema oder Signal oder was auch immer ist eine Möglichkeit, Kontakt zu halten. Aber wenn man diese Möglichkeit nicht nutzt, heißt das nicht automatisch, dass kein echtes Interesse da ist.

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