Beiträge von kleiner gruener frosch

    Ich will nur an einem Punkt ansetzen und mich ansonsten aus dieser Diskussion heraushalten. Mehr Zeit habe ich leider nicht.


    Du schreibst

    Zitat

    Erstens: Zyklon B wurde nicht zur Ermordung von Menschen erfunden.

    Die Aussage gestehe ich dir zu - und ich gestehe auch Zyklon B zu, dass es nicht zur Ermordung von Menschen erfunden wurde. Demnach gestehe ich es "der Wissenschaft" zu, dass sie Zyklon B nicht zur Ermordung der Menschen erfunden hat. Zyklon B wurde nur benutzt.


    Man kann in deinem Satz aber Zyklon B einfach durch "Christentum" ersetzen.

    Zitat

    Das Christentum wurde nicht zur Ermordung von Menschen erfunden.

    Ich würde mich daher weiterhin einer Pauschalkritik gegen das Christentum verwehren. Es gibt genug zu kritisieren. Als Christ kann man sich natürlich für vieles aus der kirchlichen Vergangenheit schämen. Genauso, wie man sich als Deutscher für vieles aus der deutschen Vergangenheit schämen kann. Oder auch als Wissenschaftler. Oder... . Oder.... . Aber eine Pauschalkritik daran ist mehr als unangemessen.
    Und das was du zu den eigentlichen christlichen Werten schreibst ... trifft vielleicht mal und in Teilen zu. Aber nicht grundsätzlich. Nicht an der christlichen Basis.


    kl. gr. frosch

    Drei neue User, die alle gleichzeitig etwas zu einem Thema zu sagen haben? Zufall?


    <Mod-Modus >


    Dieser Thread ist damit leider geschlossen.


    Kl. Gr. Frosch, Moderator


    Nachtrag: die Werbung war sehr plump. Auch der zweite Anlauf. Da ist man als Moderator fast beleidigt. :)

    <Mod Modus>

    Zitat

    Ach ja - dein Vorschlag an Miss Jones, dass sie sich doch bitte nicht mehr beteiligen möge, hat in mir spontan den Moderator-Wunsch geweckt, diesen Thread zu schließen. Hier kann jeder schreiben, der will. Solange er sich an die Forenregeln hält.

    Den letzten Beitrag von Trapito habe ich entfernt. Er hat mich aber dazu motiviert, den Thread jetzt doch erst einmal dicht zu machen.


    kl. gr. frosch, Moderator

    Trapito: Schau dir die BASS mal in Ruhe an - wenn du dort irgendwo irgendeinen Hinweis darauf findest, dass Schulen die Kleidung vorschreiben können, kann es rechtens sein (Nein - eher ist es dann rechtens.)
    Aber da gibt es keinen entprechenden Passus, der mir bekannt ist. Und ich kenne die BASS recht gut.


    Zum Thema "Argument gegen die Schuluniform":
    Ich gebe zu, dass ich ein "Schul-T-Shirt" zur Herstellung eines Zusammengehörigkeitsgefühls nicht ganz schlecht finde. (Wobei auch ein Schul-T-Shirt kein Zusammengehörigkeitsgefühl bilden kann, wo es dieses nicht gibt. Meiner Meinung nach. Also sollte es eher der Indentifizierung dienen.) Aber was für mich klar gegen eine Schuluniform spricht: ich stehe nicht so darauf, Kinder in "Uniformen" zu packen. Ich habe lieber Individuen.


    kleiner gruener frosch


    <Mod Modus>
    Ach ja - dein Vorschlag an Miss Jones, dass sie sich doch bitte nicht mehr beteiligen möge, hat in mir spontan den Moderator-Wunsch geweckt, diesen Thread zu schließen. Hier kann jeder schreiben, der will. Solange er sich an die Forenregeln hält.


    kl. gr. frosch, Moderator

    Zitat von Valerianus

    nicht ganz so eng, weil die nach Einzugsgebiet und nicht nach Konfession aufnehmen,

    Ähm - das stimmt nicht so ganz.


    Staatlich-Konfessionelle Schulen dürfen ablehnen, wenn die Eltern nicht bestätigen, dass ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen soll. Vor fünf Jahren wurde so ein Fall in Münster vorm ein Oberverwaltungsgericht behandelt. (Link) Dabei reicht als Kriterium das Nicht-Unterschreiben, damit das Kind eine bekenntnisfreie Schule im Stadtgebiet aufsuchen muss. Selbst wenn die Schule noch nicht voll ist und noch Schüler aufnehmen würde. Sicherlich kann man sich jetzt fragen, ob das sein muss. Ich weiß auch nicht, ob ich es wirklich so durchziehen würde, wie der Schulleiter damals in Paderborn - aber er war im Recht.


    Was passiert aber, wenn die Schule voll ist? Seit einigen Jahren gibt es in NRW den kommunalen Klassenrichtwert. Schulen dürfen nicht "beliebig" Klassen einrichten, sondern es kann nur eine bestimmt Anzahl Eingangsklassen in einer Kommune geben. Die Anzahl der EInschulungskinder wird dabei durch 23 geteilt und nach festgelegten Kriterien auf- oder abgerundet. So kann es passieren, dass eine Schule mit 31 Anmeldungen (beispielsweise) nur eine Eingangsklasse einrichten darf. Also muss der Schulleiter 2 Kinder ablehnen.


    Wen lehnt er ab? Schauen wir doch einmal in die Bass.


    Zitat

    (2) Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keine Schuleinzugsbezirke für diese Schulart gebildet hat. [Anmerkung: meistens haben die Eltern freie Schulwahl unabhängig von Schuleinzugsbezirken] ...
    (3) Im Rahmen freie Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eine oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß §46 Abs. 2 SchulG heran:

    • Geschwisterkinder
    • Schulwege
    • Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
    • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
    • ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

    Soweit so gut. Religion spielt keine Rolle. Aber ... in der Verwaltungsvorschriften der BASS zu diesem Abschnitt steht explizit:



    Zitat

    Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber anderen Kindern.

    Also: "Lieber Eltern von Franz-Ferdinand. Leider können Sie Ihr Kind nicht auf diese Schule schicken. Ich weiß auch, dass Franz-Ferdinand nur 5 MInuten Fußweg hätte, aber leider sind sie evangelisch. Wir sind eine katholische Grundschule. Sie müssen Franz-Ferdinandalso daher an der 5 Kilometer entfernten Grundschule XY anmelden."


    Daher - leider nehmen Grundschulen in NRW nach Konfession und nicht nach Einzugsgebiet auf.


    kl. gr. frosch

    Ich habe hier gerade eine Testausgabe eines digitalen Wegweises liegen. (Wird aber nicht bestellt, so interessant ist es nicht.)
    Dort wird die Frage geklärt. Es heißt dort, dass auch Dienste mit Bezahlmodell wie amazon Prime vorgeführt werden können, da eine Schulklasse als nicht-öffentlicher Raum gilt. Bei mehren Schulklassen oder im Ramen einer schulweiten Aufführung ist es eine öffentliche Aufführung - das wiederum ist verboten. Im Artikel stehen allerdings keine Quellen und auch der Autor des Artikels wird nicht genannt.


    Aber als Anknüpfungspunkt für eine weitere Recherche kann es dienen.


    kl. gr. frosch

    Beim Antreten meiner Schulleiterstelle (damals noch A13) hatte ich eine Probezeit von 2 Jahren. Bei Nichtbestehen, so sagte mir die Schulrätin, als ich sie wegen dem "Beamter auf Probe" in der Ernennungsurkunde irritiert angesprochen hatte, würde ich auf die alte Funktion zurückfallen. Meine alte Stelle war nach zwei Jahren aber schon längst wieder besetzt gewesen.


    Das ist aber jetzt 3 Jahre her - kann sein, dass dieses "Beamter auf Probe" bei einer Beförderung inzwischen ausgesetzt wurde. Oder dass es nur bei Beförderungen auf eine Schulleiterstelle existiert (halte ich für wahrscheinlicher).


    kl. gr. frosch

    Es müsste sogar noch weniger drauf stehen.

    Zitat

    Frau xyz hat von ... bis ... an der Musterschule als Vertretungslehrerin im Umfang von z Stunden gearbeitet.

    Mehr braucht auf der Bescheinigung nicht stehen. Bei guten Vertretungskräften steht aber in der Regel mehr.


    kl. gr. frosch

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