Beiträge von kleiner gruener frosch

    Zitat

    Naja. Gibt ja Lehrer die fahren 50km zur Arbeit. Wenn der Chef dann sagt: Entweder du unterschreibst hier und hier - oder der Laptop wartet an der Schule auf dich, dann wird es sich der ein oder andere sicherlich überlegen. Wenn man dann noch den Stundenplan mit den größten Lücken bekommt, wird die Entscheidung immer leichter. Es steht nirgends geschrieben, dass dir bei Ablehnung des Vertrages keine Nachteile entstehen dürfen.

    Denkfehler: Wenn man einen Stundenplan mit großen Lücken bekommt, ist es doch gut, wenn in der Schule ein Laptop auf einen wartet. Also: zu Hause wäre auch okay.

    Aber zur Beruhigung: der Chef kann dich nicht zwingen. Solltest du nicht unterschreiben, unterschreibst du nicht. Nachteil: du hast kein Dienstgerät. Vorteil: du kannst dein Privatgerät weiter nutzen, solange du die entsprechende Erklärung unterschreibst. (Falls das für dich ein Vorteil ist.)

    kl. gr. Gott

    PeterKa,.

    Eigentlich müsste ich jetzt noch was zu deinem "Die Schulleitung kann dem Schulamt nicht sagen, wer versetzt werden muss" schreiben. Darf ich aber nicht. Dafür müsste ich interna ausplaudern.

    Nur soviel: es geht. Aber es ist natürlich kein Automatismus. Selbst schon erlebt, wie das dann nach so einem Telefonat abläuft.

    Kl.gr.Frosch

    Zitat

    Aus meiner Sicht ja schon, weil ich behaupte(weil es die Wahrheit ist) mit dir gesprochen zu haben

    Im 2. Beispiel hast du nicht mit mir gesprochen.

    Du beziehst dich auf das 1. Beispiel , allerdings unter der Voraussetzung, dass der Schulleiter Die Situation so konstruiert und weitergibt, dass du nicht mit ihm gesprochen hättest (obwohl du mit ihm gesprochen hast). Ist natürlich grundsätzlich nicht komplett unmöglich, aber auf dieses Konstrukt habe ich mich weiter oben schon einmal bezogen. Solltest du so paranoid sein, dass du deinem Schulleiter eine Lüge unterstellst, damit er dich los wird, solltest du ihn unter Zeugen ansprechen.

    Kl.gr.Frosch

    ???

    Hast du mit mir gesprochen und deine Bedenken genannt: dann nein, denn wie ich schon woanders geschrieben hatte, würde ich dir in dem Moment sagen "Ich halte die Anweisung aufrecht, du kannst dagegen jetzt bei meinem Vorgesetzten remonstrieren." (Oder ich würde die Anweisung nicht aufrecht halten.)

    Hast du NICHT mit mir gesprochen: dann ja, denn wie ich woanders schon geschrieben hatte, wäre dann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus meiner Sicht (und scheinbar auch aus deiner Sicht, denn sonst hättest du mit mir gesprochen) nicht mehr möglich.

    Zitat

    Du kannst natürlich immer sagen, weil sie nicht mit dem Schulleiter gesprochen hat. Dabei hätte ich es ja auch haben können, aber du seist der Ansicht, dass es nicht so gewesen wäre. Wie wird das Schulamt entscheiden? Logo... <God-Mode ON>.

    Dazu kann ich nur CDL und andere zitieren: hol dir bitte professionelle Hilfe. Und damit meine ich keinen Rechtsanwalt.

    kl. gr. Gott

    Mir wurde mal gesagt "Eine Schulleitung wird nicht versetzt. Vorher geht der Lehrer." Dürfte also schwer sein, aber vielleicht nicht unmöglich. (Bei der von mir in deinem anderen Thread erwähnten Kollegin habe ich das übrigens auch explizit so gehört.)

    Aber zu deinem Startbeitrag - du hast da was falsch verstanden:

    Zitat

    Die Schulleitung sagt dann - wenn du remonstrierst, lasse ich dich versetzen. Unser Vertrauensverhältnis ist gestört.

    Die Aussage mit dem "gestörten Vertrauensverhältnis" bezog sich darauf, wenn man nicht mit dem Schulleiter spricht.

    kl. gr. frosch, der sich darüber freut, dass julia ihm "Allmächtigkeit" andichtet. <GOD-Mode ON>

    Zitat

    Allerdings stochern wir natürlich nach wie vor im Trüben, da sich die TE dazu nicht weiter äußern möchte. Ich bin schulrechtlich eigentlich ganz gut bewandert und könnte auf der Basis einer ausführlicheren Fallschilderung sicherlich auch eine realistische Einschätzung vornehmen - so wie sicherlich diejenigen UserInnen, die in der Schulleitungsebene arbeiten auch.

    HannaV , gerne auch per PN. ich bin Schulleiter an einer Grundschule - ich werde schon nicht dein Schulleiter sein.

    Möglich, aber zumindest hat sie ziemlich am Anfang folgendes geschrieben:

    Zitat von Zitat Threaderstellerin im Beitrag 5 hier im Thread:
    • Es ist konkret so:

      1. Die Schulleitung gibt mir eine Dienstanweisung.

      2. Ich habe der Schulleitung nicht gesagt, dass ich diese Dienstanweisung nicht ausführen möchte, da sie meiner Meinung nach gegen meine Rechte verstößt.

      3. ....

    <Mod-Modus>

    Ja. Es gibt drei Speerstufen.

    1. Stufe: 3 Wochen

    2. Stufe: 6 Wochen

    3. Stufe: 12 Wochen

    4. Stufe: dauerhaft

    In seltenen Fällen, speziell bei Nicht-Schreibberechtigten, springen wir auch direkt zur Stufe 4. Das war hier nicht der Fall.

    kl. gr. frosch, Moderator

    Nachtrag: hey, jetzt habe ich dank cdl was neues gelernt. Ich wusste ehrlich gesagt gar nicht, dass das angezeigt wird. (Im Profil auf das gesperrt-Schloss klicken.) Hatte mich schon ein paarmal überlegt, ob und wie man die Sperrdauer transparent machen kann. Die Überlegung hat sich jetzt dann aber eerledigt. ;)

    Und so viele Möglichkeiten gibt es ja nicht.

    Okay, Schulschließungen und Distanzunterricht mit Notbetreuung.

    Und Schulschließúngen und Distanzunterricht und keine Notbetreuung.

    Und Schulschließungen und Distanzunterricht und Notbetreuung durch die OGS.

    Und Schulschließungen und Distanzunterricht und Notbetreuung durch die Lehrer.

    Und Schulschließungen und Distanzunterricht und Notbetreuung durch die OGS und die Lehrer.

    Und Wechselunterricht, täglich.

    Und Wechselunterricht, wöchentlich.

    Und Wechselunterricht, stundenweise.

    Und Wechselunterricht, täglich mit Notbetreuung durch die OGS.

    Und Wechselunterricht, wöchentlich mit Notbetreuung durch die OGS.

    Und Wechselunterricht, stundenweise mit Notbetreuung durch die OGS.

    Und Wechselunterricht, täglich mit Notbetreuung durch die Lehrer.

    Und Wechselunterricht, wöchentlich mit Notbetreuung durch die Lehrer.

    Und Wechselunterricht, stundenweise mit Notbetreuung durch die Lehrer.

    Und Wechselunterricht, täglich mit Notbetreuung durch die OGS und Lehrer.

    Und Wechselunterricht, wöchentlich mit Notbetreuung durch die OGS und Lehrer.

    Und Wechselunterricht, stundenweise mit Notbetreuung durch die OGS und die Lehrer.

    Und Präsenzunterricht mit Aufhebung der Präsenzpflicht ohne Notbetreuung.

    Und Präsenzunterricht mit Aufhebung der Präsenzpflicht mit Notbetreuung durch die OGS.

    Und Präsenzunterricht mit Aufhebung der Präsenzpflicht mit Notbetreuung durch die Lehrer.

    Und Präsenzunterricht mit Aufhebung der Präsenzpflicht mit Notbetreuung durch die OGS und die Lehrer.

    Und .... habe ich was vergessen?

    Passt, Email am Freitag Nachmittag reicht. ;)

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