Beiträge von kleiner gruener frosch

    Ich wundere mich, dass man 8 Seiten über etwas diskutieren kann, das so eklatant falsch ist. Die von Silicium als "Argument" angeführte scheinbare Korrelation von Qualifikation und Bezahlung wird hier stillschweigend akzeptiert. Auf dieser Basis streitet man sich dann über das Niveau von Uni-Skripten, was weiter zu nichts führt, weil lediglich die einzelnen Werte-Pyramiden gegeneinander gestellt werden.

    Diese Diskussion kann man dadurch abkürzen, dass man sich diese Grundannahme genauer anschaut. Sie ist schlicht falsch, was sich leicht an Beispielen zeigen lässt.
    1. Generell – d. h. in der freien Wirtschaft – richtet sich die Entlohnung nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Erfolgreich ist, wer nachgefragt wird, nicht wer am höchsten qualifiziert ist. Keiner käme auf die absurde Idee, dass derjenige in den Charts höher stehen sollte, der die komplexeste Musik darbietet. Es ist ja auch in der Regel nicht so.
    2. Neben die Nachfrage tritt bei vielen Berufen noch die Geschichte: es haben sich historisch bestimmte Gehaltsniveaus herausgebildet bzw. sind durch Lobbyarbeit erzeugt worden. Auch diese Entwicklungen haben nur am Rande mit Qualifikation zu tun. (Diese wird allenfalls als nachträgliche Rationalisierungsstrategie ins Spiel gebracht.) Man könnte gewissermaßen sagen, dass die Gymnasiallehrerkaste es bislang geschafft hat, ihre historischen Pfründe zu verteidigen – mehr aber nicht. Objektivierbar ist das jedenfalls nicht.
    3. Schaut man in andere Länder und Kulturen, so stellt man fest, dass die gesellschaftliche Wertschätzung bestimmter Tätigkeiten (etwa der Aufgaben der Primarlehrkräfte), und damit einhergehend ihre Vergütung, höchst unterschiedlich ausfällt. Wenn es eine absolute Korrelation von

    +1

    Zitat

    Silicium argumentiert, dass ein intensiveres, schwierigeres Studium auch eine höhere Bezahlung rechtfertigt.
    Und die Gegenseite kommt (fast) ausschließlich mit dem moralischen Zeigefinger und "argumentiert", dass GS Lehrer eine wichtige Arbeit machen. Äh, ja tun sie, aber das widerlegt doch Siliciums Aussage nicht. Aber das will hier (fast) keiner verstehen.

    Das kann man aber auch umdrehen. Würde genauso passen:
    "Hier wird argumentiert, dass die wichtige Arbeit in der Grundschule auch eine höhere (= angepasste) Bezahlung rechtfertigt.
    Und Silicium kommt (fast= ausschließlich mit einem Hinweis und "argumentiert", dass SEK X-Lehrer ein intensiveres und schwierigeres Studium haben. Äh, ja haben sie, aber das widerlegt doch die andere Aussage nicht. ..."

    *schulterzuck*

    kl. gr. Frosch

    Sprich: die Argumentation dreht sich im Kreis, da jeder die Argumente des anderen kennt, sie aber nicht als ausschlaggebend genug für die entsprechende Bezahlung (angepasste für GS-Lehrer bzw. höhere für Sek X -Lehrer) ansieht.

    Nachtrag: hoffen wir mal, dass die vbe-Unterschriften-Aktion "die da oben" interessiert. Wobei dabei selbst mein angeborerener Lehrer-Optimismus nicht ausreicht. ;)

    Kurzer Hinweis:
    Was Jotto oben sagen wollte war ...
    ... Sonnenkönigin hat versucht, jemandem zu helfen, der schon vor Jahren mit dem Referendariat fertig geworden ist.
    Sicherlich kann man jetzt noch diskutieren und Erfahrungen austauschen. Aber zumindest Rena hilft es nicht mehr.
    (Wobei ich annehme, es geht euch mehr um den Austausch.)

    kl. gr. frosch

    Nachtrag: ich habe gerade gemerkt, dass ein Teil meines editierten Beitrags Nr. 34 nicht übernommen worden war. Ich habe ihn noch einmal editiert und die eben nicht übernommen Änderungen kursiv eingefügt.

    remo, Danae: lest ihn euch bitte noch kurz durch. Evtl. haltet ihr es spätestens dann nicht mehr für polemisch, was ich geschrieben habe. (Wobei ich es auch so nicht als Polemik ansehen würde, sondern nur als Begrüdnung, warum Danae mit ihrer Aussage in Post 30 Unrecht hat.)

    remo:

    Zitat


    Wenn deine Unterstellung, manche würden gerne Schüler mit dem Kopf voran aus dem Fenster hängen, keine Polemik war, du meine Güte, dann war es wohl ernst gemeint?

    Ich habe niemandem unterstellt, dass er seine Schüler mit dem Kopf aus dem Fenster hält. Ich habe nur angemerkt, dass das dann ja auch okay sein müsste. Feiner Unterschied. Oder um es mit dir zu sagen: muss man immer in alles alles reininterpretieren, was nicht gesagt wurde? ;)
    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: ich überlege gerade, ob ich diese off-topic-Meta-Diskussion nicht einfach ausgliedere.

    remo
    Weil es nicht unsachlich ist. Danae hat vorgeschlagen , dass das Abschreiben von Texten laut Paragraph 53 erlaubt sei, weil es nicht verboten ist. (quasi als blacklist. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Nicht unnaheliegend.)
    Mein Beispiel sollte verdeutlichen, dass es sich nicht um eine Blacklist handelt (handeln kann). Daher ist es nicht unsachlich.
    Ich hätte genausogut den einfacheren Fall nehmen können, dass ein lehrer ein Schüler schlägt. Allerdings war ich mir nciht sicher, ob die Prügelstrafe evtl. sogar explizit im NRW-SchG verboten ist. (Habe inzwischen nachgesehen. Sie ist nicht im SInne einer Blacklist verboten, sondern nur im Sinne der Whitelist ebenfalls nicht erlaubt.)
    Ich hätte demnach also genaus gut sagen können:
    Oder willst du mit der Argumentation von dir sagen, dass es z.B. erlaubt sei, den Schüler zu schlagen, nur weil diese Maßnahme nicht explizit verboten ist?

    kl. gr. frosch

    ---

    Nachtrag: das [i]kursiv geschriebene hatte ich eben einmal hier eingetragen. Es wurde aber scheinbar nicht übernommen. MIT dem kursiv geschrieben hätte mein Beitrag vielleicht nicht polemisch ausgelegt werden können.

    remo Die Reaktionen auf das "Bloßstellen" bezogen sich auch nicht darauf, dass sunny davon sprach. Aber Sonnenkonigin kam mit diesen obskuren Tipps an. Deswegen wurde ihr so massiv widersprochen, damit sunny nicht denkt, die Tipps wären so okay.

    kl. Gr. Frosch

    Zum "Gemecker": ich schrieb, dass es auch eine Form der Kritik sei. Diese mit in NRW nicht zulässigen Maßnahmen zu bekämpfen finde ich komisch.

    Ich möchte nicht prinzipiell verurteilen, dass man als Lehrer mal laut wird. Ich hatte mal einen Schüler, der regelmäßig "austickte" (sorry für die wortwahl). Wenn er dann abseits von mir andere Schüler "anmachte", half ein lautes, vernehmliches Ansprechen aus der Ferne. Ich würde es aber nicht als "Allheilmittel" bezeichnen. Und nach dem "Ansprechen" musste natürlich noch was kommen. Prinzipiell stimme ich wohl dem Beitrag von Freising zu dem Thema zu. Man darf auch mal zornig sein. Wobei ich bei "Zornesausbruch" die "Brüllorgien"(siehe Philos Beitrag) (inkl. "heruntermachen") explizit ausklammere.

    Aber:

    Zitat: "wenn ein diffuses Gemecker herrscht, kannst du fragen "Wer sich noch beschweren möchte, meldet sich jetzt mal!" Und alle die sich dann melden. lässt du einen Text abschreiben"

    1. Schau mal im Paragraph 53 des NRW Schulgesetzes nach. Da siehst du, was als "erzieherische Maßnahmen" zugelassen sind. Ein "lässt du einen Text abschreiben" gehört nicht dazu.
    2. Sicherlich muss man sich als Lehrer nicht automatisch vom "Gemecker" der Schüler angesprochen fühlen und sein Fähnchen im Meckerwind des schülers drehen. Aber: gemecker ist eine Form der Kritik. Und ich versuche, meine Schüler zu "kritischen", selbstbewussten Menschen zu erziehen. Wenn die Kinder dann wegen ihrer kritischen äußerung bestraft werden, halte ich das für falsch. (Und einen eklatanten Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. ) Aber wahrscheinlich habe ich dich nur falsch verstanden.

    kl. gr. frosch

    Edit: Freising ist "Friesin". Blöde Texterkennnung am TouchPad. ;)

    zu 1.: Du hattest nur ejn "[/quote]" an der falschen Stelle stehen und daher einen Beitrag auch zitiert.

    zu 2.: sicherlich mag es Situationen geben, wo man als Arbeitnehmer nicht fragen sollte, weil es betrieblich unlogisch ist. Aber du hast (wie ich schon schrieb) immer die Chance auf Urlaub. Es ist nicht so, dass per se 40 Wochen im Jahr ausgeschlossen.

    kl. Gr. Frosch

    Nachtrag: wieso das QuoteTag bei dir an der falschen stelle stand, kann ich dir aber auch nicht sagen. Evtl. hattest du erst zitiert und dann vor dem letzten Quot-Tag weitergeschrieben.

    walterh: Ich habe kurz deine Quotings korrigiert, den Text habe ich so gelassen.

    Du hast recht, sie müssen in die betrieblichen Abläufe passen. Klar. Aaaaber: oben hast du geschrieben, dass allein das "Anliegen" zu Lachkrämpfen führen würde. Und das ist (sorry) nun einmal Blödsinn, da man jederzeit fragen kann und jederzeit eine theoretische Chance hat. (Nur nicht als Lehrer in der Schule.)

    kl. gr. Frosch

    Faktisch gesehen hast du als Lehrer (in den Randstunden) immer Bereitschaftsdienst, weil dich der Vertretungsplanmacher ggf. anruft, damit du einspringst, wenn wer fehlt. Bekommt man die dann auch bezahlt?

    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: Sicherlich ist es so, dass diese Stunden "blöd" sind. Aber sie dienen offiziell der Unterrichtsvorbereitung, etc., also dem Teil der Arbeitszeit, der über das reine Unterrichten hinausgeht. Man verbringt diese Zeit nun halt vorbereitenderweise am Arbeitsplatz. Und die wird eh schon bezahlt. Und sollte man einspringen müssen, werden diese Überstunden (je nach Vertrag) ja auch bezahlt.

    Kurze Anmerkung: du fragtest doch nach dem "pädagogischen Zeigefinger":

    Zitat


    1.) Ist es in Ordnung, wenn ich mich bei meinem Freund in Bochum melde und angebe, dass wir eine eheähnliche Gemeinschaft haben, also zusammen wohnen, auch wenn wir das nicht tun?

    Aber da du in Frage 2 fragst, wie lange du umgemeldet sein musst, ist die "rechtliche" Situation eh egal, da du dich ja scheinbar ummelden willst (mindestens mit dem Zweitwohnsitz), und damit wohnst du ja tatsächlich bei deinem Freund. Oder habe ich dich dabei falsch verstanden.

    Kontrolliert wird wahrscheinlich nichts. (Also: es wird keiner vor der Tür stehen und eine Strichliste führen.) Allerdings dürfte die Post an die angegebene Adresse bei deinem Freund gehen. Aber du bist wahrscheinlich eh oft genug da. Daher sollte dort, wenn du offiziell einziehst, auch dein Name stehen. Denn wenn die Post mit dem Stempel "unbekannt" zurückgeht, könnte Arnsberg zumindest nachschauen, was los ist. (Wobei es ja kein Problem ist, wenn sie die Adresse prüfen lassen, da du dort ja offiziell gemeldet sein wirst.)

    Also: meld dich in Bochum in der Wohnung deines Freundes als (Zweit-)Wohnsitz mit an. Dann ist es in sicheren, trockenen Tüchern.

    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: ggf. solltet ihr dann aber auch mit seinem Vermieter sprechen, dass nun 2 Leute in der Wohnung wohnen.

    Nachtrag 2: solltest du nur die ehe-ähnliche Gemeinschaft angeben wollen, ohne dich umzumelden, kommt noch der erhobene Zeigefinger. Da hat Susannea absolut recht.

    Zitat

    Was würdest du einem Schüler antworten, der dich fragt, ob es ok ist, dass er Spickzettel in Arbeiten benutzt?

    Viel Erfolg.

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