Wenn mich nicht alles täuscht (habe das mal bei einer Dorfversammlung am Schulort gehört), kann es für alte, denkmalgeschützte gebäude "Bestandsschutz" geben.
Wobei ich das nicht verifizieren kann und es schon komisch finde, dass der Denkmalschutz vor dem Personenschutz stehen soll.
Ein Fenster als Notausgang würde übrigens nur dann reichen, wenn man auch dadurch zu Boden gelangen könnte.
Bei uns an der Schule haben sie im Sommer (trotz klammer Kassen) die OGS-Räume und einen Schultrakt mit Außentreppen ausgestattet. Hatte aus feuerpolizeilichen Gründen absolute Priorität bei der Stadt.
kl. gr. Frosch