Beiträge von KaeptnMo

    Ob der Kontakt mit dem Schulamt was bringt? Hatte Peter denn bisher noch nix unternommen?

    er hatte tatsächlich nur mal beim Schulamt nachgefragt weshalb er A13+AZ bekommt und nicht, wie ausgeschrieben A14 für die Konrektorenstelle. Das Schulamt meinte die Ausschreibung wäre falsch gewesen und er hat sich leider damit zufrieden gegeben.

    Das Schulamt will sich jetzt wohl darum kümmern - es bleibt also spannend.


    Wie bei der Angabe "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" der zeitliche Ablauf für Beförderung in das höhere Amt vorzustellen ist, ist mir aber völlig unklar.

    Das scheint mir bei der oben genannten Stellenausschreibung nicht der Fall zu sein.

    das finde ich eben auch so undurchsichtig. In den Stellenanzeigen die diesen Passus sonst drin haben steht immer ein zeitlicher Horizont, zumindest bei allen Anzeigen die ich gelesen habe. Bei dieser Ausschreibung wurde keinerlei Zeithorizont angegeben.


    Es könnte natürlich auch sein, dass die Stelle in der Software-Panne verschwunden ist. :computerrache: Ist bestimmt eine von den 1440. Somit war es nicht möglich, Peter die Stelle zu geben, aber die Funktion darf er haben. Großzügig sind die Leute aus dem Länd wirklich, muss man feststellen! :pfeif:

    Du hast das Rätsel gelöst! :rotfl:So muss es sein, es gibt keine andere Möglichkeit! :lach:

    Wenn bei Peter das Datum fehlte, ist das vielleicht gar keine Schulleiterstelle? Sondern nur eine kommissarische Vertretung?

    Wenn es kommissarisch wäre dann wäre der Zirkus eigentlich unnötig gewesen, denn kommissarisch war er ja VOR dem bewerberverfahren schon, und dann wäre er jetzt nicht "bestellt" und würde weiterhin mit "komissarischer Schulleiter" und nicht mit "Schulleiter" seine Briefe unterschreiben, und dann müsste er ja immernoch die Vertretungszulage bekommen. Das schließe ich deshalb aus.

    Allerdings halte ich die ganze Darstellung für sehr merkwürdig, da Funktionen nicht ausgeschrieben werden, Funktionen werden übertragen, ausgeschrieben werden Ämter. Der Sachverhallt ist für mich ausgesprochen wirr und enthält Aspekte, die definitiv rechtlich fragwürdig bis unmöglich sind, für mich ist aber unklar, ob das an der Darstellung des TE liegt oder daran, dass irgendjemand in der Behörde Lust auf ein juristisches Abenteuer hatte.

    Ich kann nur sagen dass im KuU in BW auch aktuell Stellenanzeigen ausgeschrieben sind die den gleichen Wortlaut haben, nur eigentlich immer mit dem Hinweis ab wann dann vermutlich eine Beförderung möglich ist.

    Der Wortlaut der Stellenanzeige zum Rektor war: "PLZ / Ort / Name der Schule / Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschulrektorin/Gemeinschaftsschulrektor, A14+Amtszulage, Zunächst nur Übertragung der Funktion (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung)." In Folge genau dieser Stellenanzeige gab es ein Bewerberverfahren an dem Peter teilgenommen hat. Danach wurde er in 07/24 zum Schulleiter "bestellt", so steht es im Brief, mit der Aussage, die Urkunde könne man ihm nicht geben weil man ihn ja nicht dementsprechend bezahlen kann.

    Ich kenne mich leider viel zu wenig aus als dass ich beurteilen könnte ob das ganze normal oder total abstrus ist, mir kommt es allerdings in Summe mittlerweile etwas abstrus vor....

    Peter sollte in jedem Falle aufpassen, dass er nicht verbittert wird und einen Groll gegen seinen Kollegen auf der Konrektorenstelle hegt, der sich absolut korrekt verhalten hat. Dann lieber gucken, dass die Arbeit gut verteilt ist und der neue Konrektor sein Soll erfüllt.

    Diesbezüglich kann ich den Wind aus den Segeln nehmen, die beiden arbeiten eng zusammen und Peter hat mehrmals ein gutes Wort für den neuen Konrektor eingelegt um dessen Chance auf die Stelle zu erhöhen, weil sich beide gewünscht haben zusammen die Schulleitung machen zu können.

    Durch den neuen Konrektor fängt die Sache allerdings deutlicher an zu stinken, da ja nun klar ist dass das Geschwätz des Schulamtes bzgl. "Besoldung falsch ausgeschrieben" und "es kann immer nur eine Person auf einem Gehaltsposten sitzen" nicht stimmen kann, da faktisch nun 2 Personen auf einem Gehaltsposten sitzen UND die Besoldung offensichtlich nicht falsch ausgeschrieben war. Jetzt hat er endlich mal angefangen zu lesen.... :D

    Ich glaube auch dass zu viel "wegducken" die Situation auf Dauer nur schlimmer macht - die Leute checken es ja wenn sie alles mit einem machen können.

    Und man hat sich da viel zu lange vertrösten lassen, das Schulamt hat schon mehrmals behauptet, es dauert bestimmt nicht mehr lang, bestimmt zum Jahreswechsel, vermutlich noch 3 Monate etc. - Alles Schall und Rauch...

    steht ihr der Posten möglicherweise zu und Peter ist wieder im Pisspott bzw. normaler Lehrer. Ich weiß es aber nicht.

    da frage ich mich ob das überhaupt möglich ist, wenn er ja nun "bestellt" ist.


    Ich bin gespannt ob das Schulamt heute erreicht werden kann, als Nächstes kommt dann die Gewerkschaft.

    Ich danke euch auf jeden Fall für euren Input und eure Hinweise, blöd dass man da so lange geschlafen hat, aber irgendwie beruhigend dass es hier einige auch nicht gerecht finden.

    dann darf man das von Gymnasiallehrkräften (Junglehrkräften) wohl erst recht verlangen, die faktisch deutlich weniger Vorerfahrungen im Umgang mit der spezifischen SEK.I-Klientel an GMS und RS mitbringen.

    darum geht es ja nicht. Wäre ja okay gewesen, wäre es so ausgeschrieben gewesen. Aber eine Gymnasiallehrerstelle mit A13 auszuschreiben und dann NACH der Bewerbung zu sagen "Ätsch, doch nicht", das ist nicht okay.

    Was ist denn aus Ba-Wü geworden? Früher war eher alles überkorrekt und rechtlich abgesichert. Wende dich auf jeden Fall an deinen Lehrerverband.

    da muss ich leise kichern.... Vor 7 Jahren hat sich der Peter auf eine Stelle beworben die als Gymnasiallehrer an der GMS ausgeschrieben war mit A13. Nach der Bewerbung hieß es dann: upsi, war nur Spaß, du musst erst Realschullehrer werden, dafür parallel zum Unterrichten Seminare besuchen und am Ende des Schuljahres eine Prüfung ablegen, und bis dahin bekommst du E13, und dann erst Verbeamtung auf Probe.

    Ich verstehe nichtmal was an der aktuellen Situation eine Abordnung ist, "Eine Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle." -> Es gab ja weder einen Wechsel der Dienststelle noch ist das vorrübergehend.


    Witzig finde ich auch, dass er zum Schulleiter "bestellt" ist seit einem Jahr und das Schulgesetz den "Schulleiter" als jemanden definiert, der "bestellt" wurde.


    Ein Schelm wer Böses denkt.

    Morgen darf erstmal das Schulamt ran....

    aber was ist da anders, als in einem anderen Job?

    naja, grundsätzlich ist ja klar dass Wechsel, neue Jobs, neue Arbeitgeber außerhalb des Beamtentums wesentlich flexibler möglich sind als innerhalb.

    verstehe aber auch nicht weshalb meine Frage scheinbar sauer aufstößt... hätte ja sein können es gibt Möglichkeiten, klang auch erstmal einfach als dann in dem eingestellten Auszug.

    Ferien? Was überrascht dich jetzt daran?

    Ferien sind ja maximal 6,5 Wochen, abgezogen der letzten Woche die wieder gearbeitet wird und die erste halbe 5. Das ist ja Urlaub, aber nicht Reisen :D


    du kannst kündigen.
    Die Möglichkeit eines Sabattjahres ist schon nicht so schlecht, oder?

    Das Sabbatjahr muss ja eine ganz bestimmte Zeit angespart werden und dann eine ganz bestimmte Zeit angespart werden. Das ist ja schon was anderes als mal 2-3 Monate weg zu sein.

    Kündigung ist ja nicht wirklich eine Möglichkeit während des Beamtendaseins. :D

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Ich bin ziemlich genervt davon, denn dazu kommen noch die bisher auch schon bekannten Infekte. Ich nehme alles mit, was unser Kind aus dem Kindergarten mit nach Hause bringt und das kommt oben drauf, dem Rest der Familie geht es gut.

    vielleicht klingt es abwegig, ist es aber nicht unbedingt... Ich weiß nicht wie alt du bist, aber du könntest dich mal beim Gyn auf HPV testen lassen, wenn nicht geschehen seit das angefangen hat.

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

    Leider hat er bisher nicht wirklich etwas übernommen und sich auf die Aussagen des Schulamtes verlassen, dass es eben einfach so ist und nunmal Pech. Mittlerweile (auch im Zuge dessen dass der neue Konrektor ja mehr Gehalt bekommt und jetzt auf diesem Posten wohl plötzlich 2 Personen sitzen können) merkt er aber dass da wirklich etwas nicht stimmen kann.

    Nun ist er in die Gewerkschaft eingetreten und versucht dort jemanden zu erreichen der ihn zumindest mal beraten kann.

    Rechtliche Schritte unternehmen ist ja erst möglich wenn man weiß was daran rechtens ist und was nicht. Ob das nun schlau war das so lange hinzunehmen sei definitiv mal dahingestellt... :sterne:


    Wenn die Stelle so ausgeschrieben war (welche Besoldung ist das in BaWü?) und man sie nicht bekommt, dann muss man sie einklagen.

    Konrektor war ausgeschrieben A14 und wird bezahlt mit A13+Amtszulage, bei der Rektorenstelle bin ich mir gerade nicht sicher ob sie mit A14+AZ oder A15 ausgeschrieben war und es dann nach dem ganzen Verfahren hieß "nene, war auch falsch, ist eine Stufe drunter".

    Hallo,

    ich bin neu hier – erstmal viele Grüße aus dem Bundesland das Lehrerstellen nicht berechnen „kann“. ;)

    Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, ich schildere mal den Fall:

    GMS in BW

    Konrektor A verlässt die Schule zum 31.08.22

    Lehrer Peter bewirbt sich in 12/22 auf Konrektorenstelle an eigener Schule, ausgeschrieben mit A14. Ab 9/22 macht er die Arbeit eines Konrektors, ist aber Lehrer. Ab 6/23 wird er als Konrektor bezahlt, aber mit A13+AZ.

    Gleichzeitig verlässt die Schulleitung die Schule und er übernimmt komissarisch ab 6/23 die gesamte Schulleitung.

    Ab 10/23 bekommt er A13+AZ+Vertretungszulage.

    Ende 23 wird die Schulleitungsstelle ausgeschrieben und Peter bewirbt sich. Vermerk in der Ausschreibung: "Zunächst nur Übertragung der Funktion (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung"

    07/24 wird Peter zum Schulleiter bestellt und verliert damit seine Vertretungszulage. → Bis heute Bezahlung A13+AZ.

    Seit 06/25 gibt es einen neuen Konrektor, der mit A14 bezahlt wird.

    Laut Gehaltsabrechnungen gibt es derzeit 2 Konrektoren, wobei der eine zum Schulleiter bestellt ist und „schlechter“ bezahlt wird als der neue Konrektor.

    Begründungen des Schulamts:

    - Das Kultusministerium hat die Stelle des Konrektors und die Stelle des Rektors einfach falsch ausgeschrieben, deshalb schlechtere Bezahlung als angegeben → Pech

    - Die ehemalige Schulleiterin ist ja nur abgeordnet und sitzt noch auf dem Gehaltsposten „Schulleitung“, daher kann nicht nachgerückt werden und Peter bekommt weiter sein „altes“ Gehalt. -> Pech

    Das ganze Spiel läuft auf unbekannte Zeit, solange bis im Schulamt eine bestimmte Person in Rente gehen möchte und die ehemalige Schulleiterin auf deren Gehaltsposten nachrücken kann.

    Bis heute hat Peter 2 Jahre und 1 Monat den Schulleiter gemacht und davon 1 Jahr und 11 Monate lang alleine in der Schulleitung gearbeitet.

    Er wartet noch immer auf das richtige Gehalt.

    Wie lange darf das dauern, hat man nicht irgendwann Anspruch darauf für seine Arbeit bezahlt zu werden?

    Und ist das Land nicht verpflichtet die Besoldung zu zahlen die ausgeschrieben war?

    Wie kann es sein dass 2 Personen gleichzeitig als Konrektor bezahlt werden können, aber nicht 2 Personen als Schulleitung?


    Ich freue mich wenn jemand Tipps oder Wissen zu diesem Thema mit mir teilt - Dankeschön!

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