zum Schulleiter bestellt - wann kommt das richtige Gehalt?

  • Hallo,

    ich bin neu hier – erstmal viele Grüße aus dem Bundesland das Lehrerstellen nicht berechnen „kann“. ;)

    Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, ich schildere mal den Fall:

    GMS in BW

    Konrektor A verlässt die Schule zum 31.08.22

    Lehrer Peter bewirbt sich in 12/22 auf Konrektorenstelle an eigener Schule, ausgeschrieben mit A14. Ab 9/22 macht er die Arbeit eines Konrektors, ist aber Lehrer. Ab 6/23 wird er als Konrektor bezahlt, aber mit A13+AZ.

    Gleichzeitig verlässt die Schulleitung die Schule und er übernimmt komissarisch ab 6/23 die gesamte Schulleitung.

    Ab 10/23 bekommt er A13+AZ+Vertretungszulage.

    Ende 23 wird die Schulleitungsstelle ausgeschrieben und Peter bewirbt sich. Vermerk in der Ausschreibung: "Zunächst nur Übertragung der Funktion (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung"

    07/24 wird Peter zum Schulleiter bestellt und verliert damit seine Vertretungszulage. → Bis heute Bezahlung A13+AZ.

    Seit 06/25 gibt es einen neuen Konrektor, der mit A14 bezahlt wird.

    Laut Gehaltsabrechnungen gibt es derzeit 2 Konrektoren, wobei der eine zum Schulleiter bestellt ist und „schlechter“ bezahlt wird als der neue Konrektor.

    Begründungen des Schulamts:

    - Das Kultusministerium hat die Stelle des Konrektors und die Stelle des Rektors einfach falsch ausgeschrieben, deshalb schlechtere Bezahlung als angegeben → Pech

    - Die ehemalige Schulleiterin ist ja nur abgeordnet und sitzt noch auf dem Gehaltsposten „Schulleitung“, daher kann nicht nachgerückt werden und Peter bekommt weiter sein „altes“ Gehalt. -> Pech

    Das ganze Spiel läuft auf unbekannte Zeit, solange bis im Schulamt eine bestimmte Person in Rente gehen möchte und die ehemalige Schulleiterin auf deren Gehaltsposten nachrücken kann.

    Bis heute hat Peter 2 Jahre und 1 Monat den Schulleiter gemacht und davon 1 Jahr und 11 Monate lang alleine in der Schulleitung gearbeitet.

    Er wartet noch immer auf das richtige Gehalt.

    Wie lange darf das dauern, hat man nicht irgendwann Anspruch darauf für seine Arbeit bezahlt zu werden?

    Und ist das Land nicht verpflichtet die Besoldung zu zahlen die ausgeschrieben war?

    Wie kann es sein dass 2 Personen gleichzeitig als Konrektor bezahlt werden können, aber nicht 2 Personen als Schulleitung?


    Ich freue mich wenn jemand Tipps oder Wissen zu diesem Thema mit mir teilt - Dankeschön!

  • Was du brauchst ist eine Rechtsberatung, um klären zu können, ob und welche Möglichkeiten du hast abgesehen vom Rücktritt von der Stelle als SL. Bitte wende dich an deine Gewerkschaft oder an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht deines Vertrauens.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • 07/24 wird Peter zum Schulleiter bestellt und verliert damit seine Vertretungszulage. → Bis heute Bezahlung A13+AZ.

    Ab diesem Zeitpunkt würde ich nur noch mit der passenden Besoldung zum Amt arbeiten. Wenn die Stelle so ausgeschrieben war (welche Besoldung ist das in BaWü?) und man sie nicht bekommt, dann muss man sie einklagen.

    Welche rechtlichen Schritte hat Peter denn bis heute unternommen? Da sind ja schon einige Monate und fast Jahre ins Land gegangen...

  • Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

    Leider hat er bisher nicht wirklich etwas übernommen und sich auf die Aussagen des Schulamtes verlassen, dass es eben einfach so ist und nunmal Pech. Mittlerweile (auch im Zuge dessen dass der neue Konrektor ja mehr Gehalt bekommt und jetzt auf diesem Posten wohl plötzlich 2 Personen sitzen können) merkt er aber dass da wirklich etwas nicht stimmen kann.

    Nun ist er in die Gewerkschaft eingetreten und versucht dort jemanden zu erreichen der ihn zumindest mal beraten kann.

    Rechtliche Schritte unternehmen ist ja erst möglich wenn man weiß was daran rechtens ist und was nicht. Ob das nun schlau war das so lange hinzunehmen sei definitiv mal dahingestellt... :sterne:


    Wenn die Stelle so ausgeschrieben war (welche Besoldung ist das in BaWü?) und man sie nicht bekommt, dann muss man sie einklagen.

    Konrektor war ausgeschrieben A14 und wird bezahlt mit A13+Amtszulage, bei der Rektorenstelle bin ich mir gerade nicht sicher ob sie mit A14+AZ oder A15 ausgeschrieben war und es dann nach dem ganzen Verfahren hieß "nene, war auch falsch, ist eine Stufe drunter".

  • Rechtliche Schritte unternehmen ist ja erst möglich wenn man weiß was daran rechtens ist und was nicht. Ob das nun schlau war das so lange hinzunehmen sei definitiv mal dahingestellt..

    Nun, es ist sicher nicht rechtens, dass jemand die Arbeit einer Schulleitung macht und nicht danach besoldet wird. Ich wundere mich, wieso man denken kann, das sei rechtskonform. Wenn es das sein sollte, wäre mein Hintern schneller aus dem Schulleitungsbüro verschwunden, als man bis 3 zählen kann.

  • Danke, so sehe ich persönlich das eigentlich auch!

    Zunächst nur Übertragung der Funktion (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

    Angeblich bedeutet das das sich die Obrigkeit alle Zeit der Welt lasssen kann, da er nun seit einem Jahr die Funktion hat, aber nicht offiziell versetzt wurde. So zumindest Aussage des Schulamts.

  • Nun ist er in die Gewerkschaft eingetreten und versucht dort jemanden zu erreichen der ihn zumindest mal beraten kann.

    Das wäre auch mein erster Schritt. Ich bin von den Lehrerverbänden - in Ba-Wü von der GEW und später in Bayern vom BLLV - immer gut beraten worden.

    Mein Schulleiter wurde an meiner Schule vom Konrektor zum Rektor befördert. Er musste ca. ein Jahr auf die stellengerechte Bezahlung warten. Das Argument war auch so, dass erst eine Planstelle frei werden muss.

  • Mein Schulleiter wurde an meiner Schule vom Konrektor zum Rektor befördert. Er musste ca. ein Jahr auf die stellengerechte Bezahlung warten. Das Argument war auch so, dass erst eine Planstelle frei werden muss

    Die Differenz muss aber doch bezahlt werden nach der Bewährung, selbst wenn die Beförderung noch aussteht. Man ist ja auch zur Übernahme des Amtes aufgefordert worden.

  • Mehr habe ich leider nicht mitbekommen. Vielleicht muss ich erwähnen, dass er erst Schulleiter war und der Titel "Rektor" auf sich warten ließ. Es war so, dass er erst Schulleiter mit dem alten (Konrektor) Gehalt war (er hatte sich auf die Stelle beworben und sie auch bekommen) und dann nach ca. einem Jahr, als die Gehaltsstelle frei wurde, zum Rektor befördert wurde. Auf jeden Fall hat er erwähnt, dass er die Arbeit eines Rektors macht, aber noch nicht entsprechend bezahlt wird.

  • Mehr habe ich leider nicht mitbekommen. Vielleicht muss ich erwähnen, dass er erst Schulleiter war und der Titel "Rektor" auf sich warten ließ. Es war so, dass er erst Schulleiter mit dem alten (Konrektor) Gehalt war (er hatte sich auf die Stelle beworben und sie auch bekommen) und dann nach ca. einem Jahr, als die Gehaltsstelle frei wurde, zum Rektor befördert wurde. Auf jeden Fall hat er erwähnt, dass er die Arbeit eines Rektors macht, aber noch nicht entsprechend bezahlt wird.

    Das ist nicht ungewöhnlich. Bei uns ist die Bewährungszeit 1 Jahre (soweit ich mich erinnere) für SL. In der Zeit macht man das in der alten Besoldungsgruppe.

  • Was ist denn aus Ba-Wü geworden? Früher war eher alles überkorrekt und rechtlich abgesichert. Wende dich auf jeden Fall an deinen Lehrerverband.

    da muss ich leise kichern.... Vor 7 Jahren hat sich der Peter auf eine Stelle beworben die als Gymnasiallehrer an der GMS ausgeschrieben war mit A13. Nach der Bewerbung hieß es dann: upsi, war nur Spaß, du musst erst Realschullehrer werden, dafür parallel zum Unterrichten Seminare besuchen und am Ende des Schuljahres eine Prüfung ablegen, und bis dahin bekommst du E13, und dann erst Verbeamtung auf Probe.

    Ich verstehe nichtmal was an der aktuellen Situation eine Abordnung ist, "Eine Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle." -> Es gab ja weder einen Wechsel der Dienststelle noch ist das vorrübergehend.


    Witzig finde ich auch, dass er zum Schulleiter "bestellt" ist seit einem Jahr und das Schulgesetz den "Schulleiter" als jemanden definiert, der "bestellt" wurde.


    Ein Schelm wer Böses denkt.

    Morgen darf erstmal das Schulamt ran....

  • Nun, es ist sicher nicht rechtens, dass jemand die Arbeit einer Schulleitung macht und nicht danach besoldet wird.

    Doch, natürlich kann das rechtens sein.

    Amt und Funktion sind bei Beamten zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge. Bezahlung richtet sich nach dem Amt, die Aufgaben, die man zu erledigen hat, nach der Funktion. Es gibt keinen rechtlich zwingenden Zusammenhang zwischen beidem und es ist Gang und Gäbe, dass jemand jahrelang die Aufgaben einer bestimmten Funktion erledigt und dann bei Ausschreibung der Stelle auf einmal den kürzeren zieht und das damit verbundene Amt ein anderer Bewerber erhält. Ich habe sogar Fälle erlebt, bei denen die unterlegenen Bewerber die eigentlich mit dem Amt ausgeschriebenen Funkionen danach weiter ausgeübt haben und die erfolgreichen Bewerber stattdessen dann andere Aufgaben erhalten haben. Alleine durch Ausübung einer bestimmten Aufgabe erwirbt man keinen Anspruch auf irgendein Amt und die damit verbundene Bezahlung. Grundsätzlich anders ist das bei Zulagen, die an bestimmte Aufgaben gekoppelt sind.

  • Moebius aber in diesem Fall war doch die Stelle ausgeschrieben und er wurde ordnungsgemäß auf diese Stelle gesetzt.


    07/24 wird Peter zum Schulleiter bestellt und verliert damit seine Vertretungszulage. → Bis heute Bezahlung A13+AZ.

    Ist es denn in BaWü so, dass man als Schulleitung während der Bewährung nicht die Besoldung der Stelle bekommt?

    In NRW ist es bei A15 so, dass man erst nach der Bewährung auch so bezahlt wird. Dann gibts auch erst die Urkunde Bei einer A16 Schulleitung dauert die Bewährung 2 Jahre. Die Urkunde gibts aber sofort. Ich gehe daher davon aus, dass dann auch direkt mit A16 besoldet wird.

  • da muss ich leise kichern.... Vor 7 Jahren hat sich der Peter auf eine Stelle beworben die als Gymnasiallehrer an der GMS ausgeschrieben war mit A13. Nach der Bewerbung hieß es dann: upsi, war nur Spaß, du musst erst Realschullehrer werden, dafür parallel zum Unterrichten Seminare besuchen und am Ende des Schuljahres eine Prüfung ablegen, und bis dahin bekommst du E13, und dann erst Verbeamtung auf Probe.

    Joah, das mit dem formal „nicht ausreichend qualifiziert sein für das andere Lehramt“ gilt halt nicht nur für uns SEK.I-ler im Hinblick aufs Gymnasium, sondern auch umgekehrt. Wenn selbst langjährige, heiß begehrte Hauptschullehrkräfte erst eine HoLa machen müssen, ehe sie von E12 auf E13 hochgestuft werden, dann darf man das von Gymnasiallehrkräften (Junglehrkräften) wohl erst recht verlangen, die faktisch deutlich weniger Vorerfahrungen im Umgang mit der spezifischen SEK.I-Klientel an GMS und RS mitbringen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ganz grundsätzlich ist das alles ungerecht und Peter zurecht verärgert und enttäuscht. Interessant finde ich aber doch Folgendes:

    ...

    Laut Gehaltsabrechnungen gibt es derzeit 2 Konrektoren, wobei der eine zum Schulleiter bestellt ist und „schlechter“ bezahlt wird als der neue Konrektor.

    ...

    Peter arbeitet seit 2 Jahren freiwillig als Konrektor und freiwillig kommissarisch als Schulleiter zur angegebenen Besoldung. Dass das ausgerechnet jetzt nicht mehr erträglich sein soll, weil eine Kollegin oder ein Kollege mehr verdient, ist interessant, weil Peter sich ja schon längst auf den Deal eingelassen hatte. In vielen anderen Schulen erhalten Schulleitungen A14-A16 und das weiß Peter wahrscheinlich, trotzdem fuchst es ihn, dass ausgerechnet sein Kollege bzw. Kollegin auf der Konrektorenstelle mehr verdient.

    Ich würde zügig Stress machen im Amt und mich nicht mit Blabla abspeisen lassen. Möglicherweise ist der Zustand der Abordnungen von Peter und der alten Schulleiterin auf unbestimmte Zeit das Problem, wenn sie zurück will, steht ihr der Posten möglicherweise zu und Peter ist wieder im Pisspott bzw. normaler Lehrer. Ich weiß es aber nicht.

    Peter sollte in jedem Falle aufpassen, dass er nicht verbittert wird und einen Groll gegen seinen Kollegen auf der Konrektorenstelle hegt, der sich absolut korrekt verhalten hat. Dann lieber gucken, dass die Arbeit gut verteilt ist und der neue Konrektor sein Soll erfüllt.

  • Peter sollte zeitnah zur Gewerkschaft und sich (privat) einen Fachanwalt besorgen, der rechtliche Situation klärt.

    Sollte dieser zur Einschätzung kommen, dass das alles Rechtens ist, würde ich persönlich schleunigst die SL hinschmeißen. Es hilft wahrscheinlich im Vorfeld auf diese Situation aufmerksam zu machen. Solange Peter aber alles mit sich machen lässt, freut sich der Dienstherr.

  • dann darf man das von Gymnasiallehrkräften (Junglehrkräften) wohl erst recht verlangen, die faktisch deutlich weniger Vorerfahrungen im Umgang mit der spezifischen SEK.I-Klientel an GMS und RS mitbringen.

    darum geht es ja nicht. Wäre ja okay gewesen, wäre es so ausgeschrieben gewesen. Aber eine Gymnasiallehrerstelle mit A13 auszuschreiben und dann NACH der Bewerbung zu sagen "Ätsch, doch nicht", das ist nicht okay.

  • Peter sollte in jedem Falle aufpassen, dass er nicht verbittert wird und einen Groll gegen seinen Kollegen auf der Konrektorenstelle hegt, der sich absolut korrekt verhalten hat. Dann lieber gucken, dass die Arbeit gut verteilt ist und der neue Konrektor sein Soll erfüllt.

    Diesbezüglich kann ich den Wind aus den Segeln nehmen, die beiden arbeiten eng zusammen und Peter hat mehrmals ein gutes Wort für den neuen Konrektor eingelegt um dessen Chance auf die Stelle zu erhöhen, weil sich beide gewünscht haben zusammen die Schulleitung machen zu können.

    Durch den neuen Konrektor fängt die Sache allerdings deutlicher an zu stinken, da ja nun klar ist dass das Geschwätz des Schulamtes bzgl. "Besoldung falsch ausgeschrieben" und "es kann immer nur eine Person auf einem Gehaltsposten sitzen" nicht stimmen kann, da faktisch nun 2 Personen auf einem Gehaltsposten sitzen UND die Besoldung offensichtlich nicht falsch ausgeschrieben war. Jetzt hat er endlich mal angefangen zu lesen.... :D

    Ich glaube auch dass zu viel "wegducken" die Situation auf Dauer nur schlimmer macht - die Leute checken es ja wenn sie alles mit einem machen können.

    Und man hat sich da viel zu lange vertrösten lassen, das Schulamt hat schon mehrmals behauptet, es dauert bestimmt nicht mehr lang, bestimmt zum Jahreswechsel, vermutlich noch 3 Monate etc. - Alles Schall und Rauch...

    steht ihr der Posten möglicherweise zu und Peter ist wieder im Pisspott bzw. normaler Lehrer. Ich weiß es aber nicht.

    da frage ich mich ob das überhaupt möglich ist, wenn er ja nun "bestellt" ist.


    Ich bin gespannt ob das Schulamt heute erreicht werden kann, als Nächstes kommt dann die Gewerkschaft.

    Ich danke euch auf jeden Fall für euren Input und eure Hinweise, blöd dass man da so lange geschlafen hat, aber irgendwie beruhigend dass es hier einige auch nicht gerecht finden.

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