zum Schulleiter bestellt - wann kommt das richtige Gehalt?

  • Moebius aber in diesem Fall war doch die Stelle ausgeschrieben und er wurde ordnungsgemäß auf diese Stelle gesetzt.

    Nein, war sie nicht:

    Ende 23 wird die Schulleitungsstelle ausgeschrieben und Peter bewirbt sich. Vermerk in der Ausschreibung: "Zunächst nur Übertragung der Funktion (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung"

    Allerdings halte ich die ganze Darstellung für sehr merkwürdig, da Funktionen nicht ausgeschrieben werden, Funktionen werden übertragen, ausgeschrieben werden Ämter. Der Sachverhalt ist für mich ausgesprochen wirr und enthält Aspekte, die definitiv rechtlich fragwürdig bis unmöglich sind, für mich ist aber unklar, ob das an der Darstellung des TE liegt oder daran, dass irgendjemand in der Behörde Lust auf ein juristisches Abenteuer hatte. Daher will ich da gar nicht im Detail einsteigen. Der Gedanke, dass man dadurch, dass man Schulleiter ist, irgendwann auch Anspruch darauf hat, wie ein Schulleiter bezahlt zu werden, ist aber definitiv falsch.

  • Nein, war sie nicht:

    Ah, ja das hab ich irgendwie nicht geschnallt. Vermutlich weil es alles nicht ganz zusammenpasst.


    Der Gedanke, dass man dadurch, dass man Schulleiter ist, irgendwann auch Anspruch darauf hat, wie ein Schulleiter bezahlt zu werden, ist aber definitiv falsch.

    Da gebe ich Dir Recht. Ich meinte auch eher die Sachlage, dass man sich auf eine Schulleitungsstelle bewirbt, genommen wird und dann auch das Amt ausübt.

    Danke nochmal für die Klarstellung und Präzisierung.

  • Allerdings halte ich die ganze Darstellung für sehr merkwürdig, da Funktionen nicht ausgeschrieben werden, Funktionen werden übertragen, ausgeschrieben werden Ämter. Der Sachverhallt ist für mich ausgesprochen wirr und enthält Aspekte, die definitiv rechtlich fragwürdig bis unmöglich sind, für mich ist aber unklar, ob das an der Darstellung des TE liegt oder daran, dass irgendjemand in der Behörde Lust auf ein juristisches Abenteuer hatte.

    Ich kann nur sagen dass im KuU in BW auch aktuell Stellenanzeigen ausgeschrieben sind die den gleichen Wortlaut haben, nur eigentlich immer mit dem Hinweis ab wann dann vermutlich eine Beförderung möglich ist.

    Der Wortlaut der Stellenanzeige zum Rektor war: "PLZ / Ort / Name der Schule / Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschulrektorin/Gemeinschaftsschulrektor, A14+Amtszulage, Zunächst nur Übertragung der Funktion (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung)." In Folge genau dieser Stellenanzeige gab es ein Bewerberverfahren an dem Peter teilgenommen hat. Danach wurde er in 07/24 zum Schulleiter "bestellt", so steht es im Brief, mit der Aussage, die Urkunde könne man ihm nicht geben weil man ihn ja nicht dementsprechend bezahlen kann.

    Ich kenne mich leider viel zu wenig aus als dass ich beurteilen könnte ob das ganze normal oder total abstrus ist, mir kommt es allerdings in Summe mittlerweile etwas abstrus vor....

  • Peter arbeitet seit 2 Jahren freiwillig als Konrektor und freiwillig kommissarisch als Schulleiter zur angegebenen Besoldung. Dass das ausgerechnet jetzt nicht mehr erträglich sein soll, weil eine Kollegin oder ein Kollege mehr verdient, ist interessant, weil Peter sich ja schon längst auf den Deal eingelassen hatte.

    Würdest Du es denn einfach hinnehmen, um nicht als "neidisch" zu gelten? Es wäre für mich sonnenklar, dass ich zwar den Job eine Zeitlang für weniger Geld mache (hab ich auch, Beförderung fehlte aus Laufbahnrechtlichen Gründen), aber irgendwann ist der Zeitpunkt gekommen, an dem man dann mal sagen muss: So gehts nicht. Und das wäre nun der Fall. Ich soll die komplette Verantwortung übernehmen, würde aber geringer bezahlt als der Konrektor. Nein danke.

    Man kann sich drüber streiten, ob Peter nicht eher hätte eingreifen müssen, aber hat er eben nicht. Gründe sind unbekannt. Wenn man vertröstet wird, wartet man ja auch gern, weil man denkt: Bald ists soweit.

    Wie gesagt: Ich wäre jedenfalls nicht bereit, die Verantwortung weiter zu übernehmen ohne monetären Ausgleich.

    Dass man keinen persönlichen Groll hegen darf, dürfte klar sein. Der Konrektor kann am wenigsten für die Misere.

  • Ich kann nur sagen dass im KuU in BW auch aktuell Stellenanzeigen ausgeschrieben sind die den gleichen Wortlaut haben,

    Kannst Du mal eine verlinken?


    EDIT: Hab eine gefunden.

    Wenn bei Peter das Datum fehlte, ist das vielleicht gar keine Schulleiterstelle? Sondern nur eine kommissarische Vertretung?

  • Wenn bei Peter das Datum fehlte, ist das vielleicht gar keine Schulleiterstelle? Sondern nur eine kommissarische Vertretung?

    Wenn es kommissarisch wäre dann wäre der Zirkus eigentlich unnötig gewesen, denn kommissarisch war er ja VOR dem bewerberverfahren schon, und dann wäre er jetzt nicht "bestellt" und würde weiterhin mit "komissarischer Schulleiter" und nicht mit "Schulleiter" seine Briefe unterschreiben, und dann müsste er ja immernoch die Vertretungszulage bekommen. Das schließe ich deshalb aus.

  • Ob der Kontakt mit dem Schulamt was bringt? Hatte Peter denn bisher noch nix unternommen? Der hätt au e Kuttle.... Bin auf alle Fälle gespannt. Halte uns auf dem Laufenden! Ich würde trotzdem noch zum Fachanwalt gehen.

  • Vermutlich verstehe ich das falsch, aber in der Ausschreibung stand doch, dass zunächst nur die Funktion (= Arbeit/Aufgaben) übertragen wird.

    Wie bei der Angabe "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" der zeitliche Ablauf für Beförderung in das höhere Amt vorzustellen ist, ist mir aber völlig unklar.

    Und vielleicht habe ich es auch völlig falsch interpretiert. Für richtig halte ich die Trennung jedenfalls nicht.

  • Ich habe in Niedersachsen schon Fälle erlebt, bei dem das hier möglich Blockmodell der Altersteilzeit ich dazu geführt hat, dass Stellen noch längere Zeit blockiert waren, nachdem der Stelleninhaber die Arbeit schon nicht mehr gemacht hat. In der Regel "löst" die Behörde das Problem dadurch, dass das Bewerbungsverfahren in die Länge gezogen wird (manch einer meint auch, dass die Behörde in diesen Fällen einfach nach ihrem natürlichen Tempo arbeitet). Trotzdem wird auch in diesen Fällen bei uns das Amt ausgeschrieben, in der Ausschreibung steht dann ein voraussichtlicher Besetzungstermin der auch schon mal 2 Jahre in der Zukunft liegen kann und alle Bewerber wissen, worauf sie sich einlassen. Das scheint mir bei der oben genannten Stellenausschreibung nicht der Fall zu sein.

  • Es könnte natürlich auch sein, dass die Stelle in der Software-Panne verschwunden ist. :computerrache: Ist bestimmt eine von den 1440. Somit war es nicht möglich, Peter die Stelle zu geben, aber die Funktion darf er haben. Großzügig sind die Leute aus dem Länd wirklich, muss man feststellen! :pfeif:

  • Ob der Kontakt mit dem Schulamt was bringt? Hatte Peter denn bisher noch nix unternommen?

    er hatte tatsächlich nur mal beim Schulamt nachgefragt weshalb er A13+AZ bekommt und nicht, wie ausgeschrieben A14 für die Konrektorenstelle. Das Schulamt meinte die Ausschreibung wäre falsch gewesen und er hat sich leider damit zufrieden gegeben.

    Das Schulamt will sich jetzt wohl darum kümmern - es bleibt also spannend.


    Wie bei der Angabe "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" der zeitliche Ablauf für Beförderung in das höhere Amt vorzustellen ist, ist mir aber völlig unklar.

    Das scheint mir bei der oben genannten Stellenausschreibung nicht der Fall zu sein.

    das finde ich eben auch so undurchsichtig. In den Stellenanzeigen die diesen Passus sonst drin haben steht immer ein zeitlicher Horizont, zumindest bei allen Anzeigen die ich gelesen habe. Bei dieser Ausschreibung wurde keinerlei Zeithorizont angegeben.


    Es könnte natürlich auch sein, dass die Stelle in der Software-Panne verschwunden ist. :computerrache: Ist bestimmt eine von den 1440. Somit war es nicht möglich, Peter die Stelle zu geben, aber die Funktion darf er haben. Großzügig sind die Leute aus dem Länd wirklich, muss man feststellen! :pfeif:

    Du hast das Rätsel gelöst! :rotfl:So muss es sein, es gibt keine andere Möglichkeit! :lach:

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