Hallo zusammen!
Meine Tochter ist in der Jgst. 13, Gesamtschule NRW. Dort musste sie über einen Menschen schreiben, der mehrere Geschlechter hatte - oder so ähnlich. Nun hat sie massiv Punkte abgezogen bekommen, weil sie den jungen Mann nicht mit he , him, his betitteln durfte, sonderm mit they, them usw...! Genauer erklären kann und will ich es nicht.
1. Weil ich es nicht verstehe und
2. Weil mir dann übel wird.
Sind solche Themenstellungen erlaubt, sinnvoll...? Ich persönlich finde das in einer Englisch-Klausur unfassbar deplatziert.
Von mir aus im Pädagogik-LK ...
Wie seht ihr das? Meine Tochter und fast der ganze Kurs sind sauer...
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Ich bin komplett bei dir.
Das grundlegende Problem ist, dass hier offenbar pro forma den Schülern die (subjektive) soziale Geschlechtsidentität (gender identity) und nicht das biologische Geschlecht (sex) u./o. die (gesellschaftliche) Zuweisung des sozialen Geschlechts (gender attribution) zum Orientierungspunkt der Kommunikation über eine Person abverlangt wird, was einerseits bereits nicht voraussetzbar ist, wenn dies nicht konkret innerhalb der Frage-/Aufgabenstellung verlangt wurde, insofern dies definitiv keinen allgemeingültigen Orientierungspunkt für Kommunikation über Personen darstellt.
Andererseits (und mglw. gar problematischer) ist der Umstand, dass eine entsprechende Aufgaben-/Fragestellung auch bereits extrem problematisch ist, weil deiner Tochter damit zudem performativ Akzeptanz (die Affirmation, salopp das 'Gutheißen' also) der gender identity - mglw. auch entgegen(?) ihrer diesbzgl. Weltanschauung - abgenötigt wird, während der Minimalkonsens in unserer pluralistischen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung allerdings lediglich Toleranz (im Rahmen dieser Ordnung) ggü. anderen Menschen ist, nicht (unkritisch-affirmative) Akzeptanz ggü. deren idiosynkratischen Formen der freien Persönlichkeitsentfaltung. Ich sehe hier eine Verletzung der Weltanschauungsfreiheit deiner Tochter (Art. 4 GG) resp. eine Verletzung der entsprechenden weltanschaulichen Neutralität der Lehrkraft.
Und nein, unabhängig vom konkreten Szenario im Ausgangstext (ob die Person bspw. ihre amtliche Geschlechtsidentität i.S.d. § 2 SBGG hat ändern lassen und entsprechend § 13 SBGG einschlägig wäre, der hier offensichtlich nicht greift) kann hier auch nicht darauf verwiesen werden, dass dies den Erziehungszielen zu bspw. einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit dient.
Der Lehrplan gibt btw lediglich einen informierenden Umgang mit dieser Thematik her (ich unterrichte das btw ja selbst, kann gerne auch erläutern, wie ich die Thematik konkret im Unterricht behandle), keinen überwältigenden.
Ich halte einen Punkteabzug für die Nichtnutzung geschlechtsneutraler Pronomen damit für illegitim und würde mich tatsächlich als Betroffene massiv beschweren... dürfte ob der Skandalträchtigkeit des Vorgangs übrigens auch von Erfolg gekrönt sein.