Beiträge von PaPo

    Du als (angeblich) alter Forumshase (in einem anderen Forum) weißt natürlich, dass reale Person und Forumsaccount nahezu deckungsgleich sind, klar.

    Ich hoffe dann, dass du deine Schüler bei einem (auch nur vermeintlichen) Fehler nicht so zuschwallst wie das Forum hier.

    Aber keine Sorge, inhaltlich habe ich gar nichts beizutragen :)

    Dein erster Satz ergibt in diesem Kontext keinerlei Sinn.

    Ich hingegen hoffe, um deinem ad hominem (im Vergleich zu dir allerdings mit sachlicher Begründung) zu begegnen, dass du sachlich-inhaltlichen Einwänden deiner Schüler nicht mit diesem despektierlichen überlegenheitsdünkelnden (ich sehe deine Smileys ja) roten Heringen ohne jede inhaltliche Substanz begegnest, sondern argumentativ etwas entgegenzuhalten hast - ach, schreibst ja selbst, dass du inhaltlich nichts beiträgst (trolling, von 'nem Lehrer... oh man).

    Ich warte derweil auf Argumente gegen die meinerseits vorgebrachten Einwände gegen den Punkteabzug.

    Hm, ausschlaggebendes Argument: Respekt vor dem Menschen, der nicht in eines der beiden Geschlechter passt. (Und dass ein entsprechender Mensch in der Arbeit thematisch im Mittelpunkt stand, hast du ja in Beitrag um vor-vorletzten Beitrag zitiert.

    Ein grundlegender Respekt ggü. anderen Menschen bedingt nicht, dessen Selbstwahrnehmung/-definition unkritisch-affirmativ zu begegnen. Respekt ggü. solchen (und ich meine das wertfrei) Idiosynkrasien wie der gender identity ist auch nicht die Maxime, denn Respekt ist per definitionem “auf Anerkennung, Bewunderung beruhende Achtung” (also auch mehr als Akzeptanz) - hier wird in puncto Weltanschauung und Gewissen etwas verlangt, was (schulseitig) nicht verlangt werden darf (indifferente Toleranz ist hier das Maximum).

    Non-binär also. Damit dürfte das Pronomen ganz klar "they" sein.

    Schade, du hast die Argumentation nicht verstanden(?) oder zumindest ignoriert.

    Gerne nochmal (vielleicht bekomme ich ja mal 'ne inhaltliche Antwort): Definiere "falsche Verwendung von Pronomen" bitte ohne den Fehlschluss, dass evtl. Befindlichkeiten dritter Personen, über die mittels dieser Pronomen kommuniziert wird, unbegründet als gesamtgesellschaftliche, ultimative Orientierungsmaxime definiert werden müssten. Warum ist ein Pronomen, basierend auf einem objektiven Fakt wie dem biologischem Geschlecht (sex) oder einer gesellschaftlich mehrheitlich-konsensualen/-konkludenten Attribuierung von sozialem Geschlecht (gender attribution, die i.d.R. ja auf sex basiert), irgendwie "falsc[h]"?

    Der Punkt ist doch nicht, dass "they", "them" etc. nicht verwendet werden kann, sondern hier offenbar verwendet werden musste.

    Rechtlich hat das keinerlei Bestand.

    They/them wird nicht nur für non-binäre Menschen verwendet, sondern auch wenn man das Geschlecht der Person, über die man spricht nicht kennt. Bspw. bei Partnern von Personen. Und ja, natürlich kennt das jeder Jugendliche (der englischsprachigen Content ansieht) aus dem eigenen Medienkonsum.

    Super112 schrieb wortwörtlich: "Dort musste sie über einen Menschen schreiben, der mehrere Geschlechter hatte - oder so ähnlich. Nun hat sie massiv Punkte abgezogen bekommen, weil sie den jungen Mann nicht mit he , him, his betitteln durfte [...]." Das biologische Geschlecht schien ja irgendwie aus dem Text hervorgegangen zu sein.

    Das für die falsche Verwendung von Pronomen Punkte abgezogen werden, ist normal. Dass für eine nicht-binäre Person oder eine Person, deren Geschlecht nicht bekannt (oder rlevant) ist die Pronomen they/them sind, ist auch normal. Pronomen sind das übliche Mindestmaß des Genderns, das es in den meisten Sprachen gibt. Wenn jemand konsequent als "es" oder "er" über deine Tochter sprechen würde, wäre das für dich sicher auch mindestens merkwürdig.

    Unsinn. Definiere "falsche Verwendung von Pronomen" bitte ohne den Fehlschluss, dass evtl. Befindlichkeiten dritter Personen, über die mittels dieser Pronomen kommuniziert wird, unbegründet als gesamtgesellschaftliche, ultimative Orientierungsmaxime definiert werden müssten. Warum ist ein Pronomen, basierend auf einem objektiven Fakt wie dem biologischem Geschlecht (sex) oder einer gesellschaftlich mehrheitlich-konsensualen/-konkludenten Attribuierung von sozialem Geschlecht (gender attribution, die i.d.R. ja auf sex basiert), irgendwie "falsc[h]"?

    Du gehst zudem davon aus, dass im gegenständlichen Text das Geschlecht der Person nicht bekannt sei - wer behauptet das? Das biologische Geschlecht scheint ja bekannt gewesen zu sein.

    Zitat

    Wenn jemand konsequent als "es" oder "er" über deine Tochter sprechen würde, wäre das für dich sicher auch mindestens merkwürdig.

    Weil es nicht auf dem biologischem Geschlecht (sex) der offenbaren cisgeschlechtlichen Tochter oder einer gesellschaftlich mehrheitlich-konsensualen/-konkludenten Attribuierung von sozialem Geschlecht dieser ggü. basieren würde. Du vergleichst also Äpfel mit Birnen.

    Zitat

    Es bleiben zwei Fragen: Was bedeutet "massiver Punktabzug"? Was ist dein Problem mit der Verwendung von Pronomen?

    Wie viele Punkte abgezogen wurden, ist unerheblich. Das Problem ist, dass überhaupt Punkte abgezogen wurden (s.o.). Das Problem mit dem umstandslosen Abverlangen geschlechtsneutraler Prononem (oder gar von Neopronomen) wurde dir meinerseits erläutert. Weniger Lachsmileys, mehr Argumente... wie wär's?

    Ich bin komplett bei dir.

    Das grundlegende Problem ist, dass hier offenbar pro forma den Schülern die (subjektive) soziale Geschlechtsidentität (gender identity) und nicht das biologische Geschlecht (sex) u./o. die (gesellschaftliche) Zuweisung des sozialen Geschlechts (gender attribution) zum Orientierungspunkt der Kommunikation über eine Person abverlangt wird, was einerseits bereits nicht voraussetzbar ist, wenn dies nicht konkret innerhalb der Frage-/Aufgabenstellung verlangt wurde, insofern dies definitiv keinen allgemeingültigen Orientierungspunkt für Kommunikation über Personen darstellt.

    Andererseits (und mglw. gar problematischer) ist der Umstand, dass eine entsprechende Aufgaben-/Fragestellung auch bereits extrem problematisch ist, weil deiner Tochter damit zudem performativ Akzeptanz (die Affirmation, salopp das 'Gutheißen' also) der gender identity - mglw. auch entgegen(?) ihrer diesbzgl. Weltanschauung - abgenötigt wird, während der Minimalkonsens in unserer pluralistischen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung allerdings lediglich Toleranz (im Rahmen dieser Ordnung) ggü. anderen Menschen ist, nicht (unkritisch-affirmative) Akzeptanz ggü. deren idiosynkratischen Formen der freien Persönlichkeitsentfaltung. Ich sehe hier eine Verletzung der Weltanschauungsfreiheit deiner Tochter (Art. 4 GG) resp. eine Verletzung der entsprechenden weltanschaulichen Neutralität der Lehrkraft.

    Und nein, unabhängig vom konkreten Szenario im Ausgangstext (ob die Person bspw. ihre amtliche Geschlechtsidentität i.S.d. § 2 SBGG hat ändern lassen und entsprechend § 13 SBGG einschlägig wäre, der hier offensichtlich nicht greift) kann hier auch nicht darauf verwiesen werden, dass dies den Erziehungszielen zu bspw. einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit dient.

    Der Lehrplan gibt btw lediglich einen informierenden Umgang mit dieser Thematik her (ich unterrichte das btw ja selbst, kann gerne auch erläutern, wie ich die Thematik konkret im Unterricht behandle), keinen überwältigenden.

    Ich halte einen Punkteabzug für die Nichtnutzung geschlechtsneutraler Pronomen damit für illegitim und würde mich tatsächlich als Betroffene massiv beschweren... dürfte ob der Skandalträchtigkeit des Vorgangs übrigens auch von Erfolg gekrönt sein.

    Für mich die Frage: Vergleich mal die Anzahl der Stundenausfälle von vor 20 Jahren bis heute - ich will keiner Schulform unterstellen, faule Lehrer zu haben und auch keine Diskussion darüber führen, warum so viel ausfällt - ich kann nur sagen, bei uns gibt es nur wenige Tage in der Schule meines jüngsten Sohnes, wo kein Unterricht ausfällt - krass viel.

    Inwiefern beantwortet dies die Frage(n) resp. ist dies ein Argument für Nachmittagsunterricht?

    Die zusätzliche Belastung (und damit einhergehende Verschwendung von Ressourcen) ist doch eher eine weitere Teilerklärung für Unterrichtsausfall.

    Im Krankenstand sollte man sich seiner Gesundheit förderlich verhalten und eigentlich ist die Einschätzung vieler Mediziner, dass so ein Extremsport wie Ironman für niemanden gesundheitlich förderlich ist, egal ob im Krankenstand oder nicht. Auch ich persönlich hätte meine Schwierigkeiten damit, wenn ein langfristig krankgeschriebener Kollege in der Zeit den Ironman läuft, aber vielleicht sollte man sich nicht an solch überspitzten Extrembeispielen festhalten.

    ... oder Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Wenn der Job dich so ausbrennt dann musst du halt damit aufhören.

    Halte ich für 'ne Art gaslighting-Argument... und kontraproduktiv, insb. wenn man bedenkt, wie hoch der Krankenstand in unserer Profession ist (insb. auch psychische Krankheiten, speziell auch Burnout betreffend), wie viele potenzielle Kollegen im Studium beim Blick hinter die Schulkulissen oder in den ersten Jahren nach dem Ref hinschmeissen etc. etc. etc. DIe Konditionen des Jobs müssen einfach besser werden.

    Der Punkt ist aber, dass Depressionen und Burnout nicht z.B: Extremsport o.ä. widersprechen, in keiner Weise sogar.

    Sorry, aber es ist was anderes, wenn man mit 10 Jahren Mal einen Tag 1- 1,5 Stunden alleine zuhause ist, als wenn man in dem Alter jeden Tag 2-4 Stunden alleine zuhause ist.

    Nicht umsonst dürfen Kinder aus den Jahrgängen 1-6 (in NRW) nur zu dem im Stundenplan vorhergesehenen Zeiten nach Hause geschickt werden.

    "Nicht umsonst" - ja, warum denn? Das ist keine Begründung, sondern ein Zirkelschluss, der ja bestätigt, was wir monieren: Es war vor dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 18. Juli 2005 ja offenbar auch kein Problem, Kinder zumindest ab der weiterführenden Schule, also im Alter von i.d.R. 10 Jahren, außerhalb der im Stundenplan vorhergesehenen Zeiten nach Hause zu schicken. Womit wird denn diese BASS 12-08 Nr. 1 ("Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht -") eigtl. begründet? Was unterscheidet 10- bis 12-Jährige ab 2005 von denjenigen in den Zeiten davor bzw. welchen Nachteil sollen die Kinder zuvor gehabt haben, der nun bereinigt wurde?

    Es heißt dort btw, dass "Schülerinnen und Schüler [...] der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I [...] auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden [dürfen]. Über Änderungen des Stundenplans und der Öffnungszeiten der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote sind die Eltern rechtzeitig zu informieren." - mit vorheriger Informierung der Eltern ist eine Entlassung also auch vorher möglich.


    P.S.:

    Wir kommen vom Thema ab, BTT bitte.

    elefantenflip

    Vielen Dank für den Input. Dass wir z.B. wegen stundenplantechnischer Gründe (Auslastung der Fachräume etc.) u.U. den Nachmittagsunterricht benötigen könnten, ist ein berechtigter Einwand. Haben wir aber tatsächlich geklärt, das Stundenplanteam meinte, das sei kein Problem.

    Ist ja aber auch alles Wunschdenken, die Kollegen und mich interessiert das grundsätzliche Prozedere. Ich sehe tatsächlich nicht, dass SL und insb. die Kommune da einer Rückabwicklung zustimmen würden. Auch Teile der Elternschaft nehmen uns wohl gerne als Verwahranstalt in Anspruch (wofür ja auch ein offenes Ganztagskonzept tauglich, wenn nicht gar produktiver wäre), weil man heutzutage offenbar keine Kinder ab 10 Jahren mehr unbeaufsichtigt nach Hause lassen kann, ohne zu befürchten, dass sie überfahren, entführt oder Opfer spontaner Selbstentzündung werden o.ä. ;)

    Und das zuvor Gesagte gilt für alle Kollegen. Es gibt aber einen, den hat das Schicksal ganz fürchterlich gestraft, das ist die Angestellte Lehrkraft. Diese bekommt im schlechtesten Fall ab 2026 Eg 10 , hat aber die gleichen Pflichten wie der Kollege neben ihm. Der bekommt aber A13 hat auch zwei Kinder und wohnt meinetwegen auch in Köln (teuerste Wohnstadt in NRW) . Dieser Kollege verdient aber im Jahr ca. 20000 Euro mehr. Ich hätte absolutes Verständnis, wenn der EG 10 Kollege nicht der Erste ist, der sich für Zusatzaufgaben meldet.

    Wenn man nicht bereits bspw. 'zu alt' für einen Wechsel ist.... warum tut man sich das an?

    Ist es sinnvoll, mich zu zitieren, wenn man nicht weiß, was ich meine?

    Ist es sinnvoll, auf die Äußerung, "eine Anwesenheitspflicht mit ausreichend ausgestatteten Arbeitsplätzen wirklich gut" zu finden mit "[d]as geben die Gebäude schon nicht her" zu antworten, aber dann nicht zu meinen, was textsemantisch 'naheliegend' (ich meine exklusiv) ist (nämlich dass die Gebäude bereits keine "ausreichend ausgestatteten Arbeitsplätz[e]" hergeben) und auf Nachfrage hin nicht einfach zu erläutern, wenn man was anderes meinte?! Warum das Rumgeeiere? :(

    Das glaubt niemand. Du kannst das Konzept auch in der Hängematte oder auf dem Klo tippen, das Problem ist offenbar, dass mancher hier annimmt, nur weil er 14 Uhr nach Hause geht, wäre nichts mehr zu tun.

    Nun, das mit dem Zeitfüllen als Dienstpflicht wurde hier ja durchaus auf der Seite zuvor geglaubt.

    Aber: Konkret wer hier nimmt das offenbar an, dass "nur weil er 14 Uhr nach Hause geht, [...] nichts mehr zu tun" wäre?

    Mir wäre wohler in einer Welt, in der Unterricht das Kerngeschäft wäre. Ich meine, das könnte sich auch positiv auf den Wirkungsgrad auswirken.

    Es soll feeerne Orte auf Erden geben, wo dies für Lehrer tatsächlich der Fall ist, wo sie z.B. keine Aufsichten wahrnehmen, wo unnötige, ineffiziente Bürokratie nicht der unnötigen, ineffizienten Bürokratie wegen existiert, Konferzenen, die digital machbar wären, nicht zwangsweise in Präsenz stattfinden etc. etc. etc. *träum*

Werbung