Dass junge Menschen mit Fluchthintergrund bisweilen über bestimmte Inhalte und Kompetenzen verfügen, ist zwar korrekt, aber diese Personengruppe wird in der Regel im Rahmen von Vorbereitungsklassen beschult, um sie (auch) sprachlich überhaupt erst einmal auf den Stand zu bekommen, am Regelunterricht teilnehmen zu können. Sobald sie an meinem Unterricht teilnehmen, muss ich davon ausgehen, dass sie die fachlichen Vorkenntnisse mitbringen, meinem Unterricht folgen zu können, und dann unterrichte und bewerte ich nach offiziellen Vorgaben.
Das hängt (in NRW) davon ab, ob sie noch in der Erstförderung sind, die i.d.R. zwei Jahre umfasst, manchmal aber auch drei oder vier (je nachdem ob noch alphabetisiert werden muss und wie schnell der individuelle Lernfortschritt ist). Je nach logistischen/personellen Voraussetzungen und Umsetzungskonzept der Schule kann es sein dass sie diese Zeit separiert in einer Vorbereitungsklasse verbringen oder eben auch von Beginn an - stundenweise - in den Regelklassen, wo sie je nach Können dann auch mehr oder weniger normal am Unterricht teilnehmen, allein schon um sich eine Chance zu erhalten nach der Erstförderung evtl. den Ersten Schulabschluss oder die ZP10 zu schaffen.