semantisch müsste schon sehr gut und stichhaltig begründet werden, warum eine Abweichung zwischen dem Stamm im Singular und im Plural erfolgen sollte
Das Problem wird bei Phettberg umgangen: Das Lehry/die Lehrys.
semantisch müsste schon sehr gut und stichhaltig begründet werden, warum eine Abweichung zwischen dem Stamm im Singular und im Plural erfolgen sollte
Das Problem wird bei Phettberg umgangen: Das Lehry/die Lehrys.
Ich finde es total schwierig, wenn jemand die Variante Lehrer:innen im mündlichen Sprachgebrauch verwendet. Egal bei welchem Wort. Ich bin dann immer einen Moment irritiert, warum denn Männer ausgeschlossen werden.
Die Aussprache sollte schon etwas unterschiedlich sein, näherungsweise "Lehre-rinnen" (Lehrerinnen) und "Lehrer-innen" (Lehrer:innen).
Bei Klassenarbeiten versuche ich schon, den Schülern die Möglichkeit zu geben, nachzuschreiben, nötig ist das aber nicht.
An meiner Schule gibt es die Anweisung der SL, auf ein Nachschreiben möglichst zu verzichten wenn bereits zwei schriftliche Noten vorliegen oder diese Anzahl durch ausstehende Arbeiten im weiteren Verlauf des Halbjahres erreicht werden kann.
Die Noten aus dem ersten Halbjahr verfallen ja auch nicht und am Ende des Schuljahres zum Jahreszeugnis gleicht es sich von der Notenanzahl dann auch meist insgesamt aus
Das kommt auf das Bundesland an. In NRW z.B. sollen bei der Notenermittlung für das Jahreszeugnis die "Gesamtentwicklung" und die "Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr" (nicht die Einzelleistungen!) "berücksichtigt" werden. Faktisch wird die Leistung des zweiten Halbjahres ermittelt und dann mal geschaut, ob sie sich vom Halbjahreszeugnis nennenswert unterscheidet. Die Versetzungsentscheidung "beruht auf den Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr". (APO-S I, §§21, 22)
Notfalls kannst du die Kinder am Zeugnistag wohl nur vertrösten, dass ihre Zeugnisse aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten noch nicht fertiggestellt werden konnen weil nicht alle Noten vorlagen. (Ohne Namen zu nennen.) Die erboste Elternschaft kann sich dann ja bei der SL erkundigen was für einen Saftladen sie da eigentlich leitet...
Mit "nicht nachvollziehbar" meinte ich nicht, dass ich es nicht verstehe, sondern das das Vorgehen m.E. inkorrekt ist.
Sorry, Macht der Gewohnheit, auch offensichtliche Fragen zu beantworten... ![]()
Gibt es eine generelle Handhabe, wie das an Schulen läuft die Langstunden (also 67,5 Minuten oder ähnliches) haben? Da habe ich jedenfalls auch erlebt dass gerundet wird, weiß aber nicht ob das lokal festgelegt wird/werden kann.
Also die Spalte "Vergütung ab" ist für mich nicht nachvollziehbar.
Diese Anzahl Stunden muss mindestens geleistet werden, um eine Vergütung für alle geleisteten Stunden (ggfs. nach Anrechnung in derselben Woche angefallener Minusstunden?) freizuschalten. Andernfalls erfolgt die Bezahlung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Landesverfassung per Gotteslohn.
Ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium dürfte das jedenfalls strikt nach Tarifvertrag E12 sein, jedenfalls wenn die verbeamteten Lehrkräfte A13 haben, ansonsten E10 (EntgO-L 2.2; hier auf Seite 11: https://www.tdl-online.de/fileadmin/down…_3_Homepage.pdf ).
Ein geschriebenes oder gar geübtes Konzept gibt es bei uns nicht.
Technisch steht moodle als LMS zur Verfügung, das im normalen Alltag nur von manchen Lehrkräften genutzt wird. Eine Möglichkeit für Videokonferenzen haben wir schulischerseits nicht mehr; wir hatten für den Corona-Distanzunterricht eine BBB-Lizenz, aber die hat der Schulträger schon 21/22 wieder gekündigt weil "Corona vorbei" sei. Wir dürfen zwar ggfs. VKs machen (die SL hat das auch für heute ausdrücklich so kommuniziert), müssen uns das dann aber quasi privat irgendwo zusammenklicken. Tablets gibt es erst ab der Oberstufe, darunter ist also nicht automatisch vom Vorhandensein sinnvoller Endgeräte auszugehen.
Praktisch bedeutet das also für heute: Aufgaben auf moodle hochladen. Die SuS sind in der Nachricht der SL über den Distanzunterricht dazu angehalten worden, nach selbigen Ausschau zu halten.
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