Er wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einfach zurückgehen.
Wieso sollte jemand, der wegen wirtschaftlichen Gründen kommt und diese nicht verwirklichen kann, nicht zurückgehen? Weil er die deutsche Kultur so liebt?
Er sucht sich also einen Job,
gut
mir immer noch lieber als das nächste...
jemand der so etwas tut, bevor er in sein Land zurückgeht, in dem er nicht verfolgt wird, bei dem habe ich sicher kein Mitleid wenn er dies tut. Die Polizei soll ihn verhaften und abschieben.
Dazu gibt es sicherlich auch reichlich nicht anerkannte Flüchtlingen,
Dies sind keine Flüchtlinge.
Es sind Menschen, die nicht unser Problem sind.
Ich meine, welche Firma soll einen ausreisepflichtigen Flüchtling einstellen?
siehe oben.
Wäre das überhaupt erlaubt?
Ist es in so gut wie jedem Land der Erde und ich finde das sollte es auch in Deutschland sein. Wer ist Quelle der Gesetzgebung?
Wenn er arbeitet, darf er dann doch bleiben?
Wenn es eine Vollzeitstelle in einem Mangelberuf ist, ja!
Sozusagen Asyl aus Arbeitsgründen?
Nein. Arbeitsmigration. Besser als "Sozusagen Asyl aus Schwachsinnsgründen wie -Pass weggeworfen- , so wie es jetzt läuft.
Und wenn er arbeitslos wird? Bekommt er dann was? Oder muss er dann ausreisen?
Muss er! Ist weltweit in der Regel so bei Arbeitsmigration. Zum Beispiel bei ihr in einer Episode, weil sie Kanadierin ist und ihren Job verliert: 
Was ist wenn er 6,12,24 Monate arbeitet und dann wieder arbeitslos wird?
Diese Zeitspanne sollte gesetzlich geregelt sein. In vielen Ländern ist, nach einer Zeitspanne von 5-10 Aufenthalts durchgehender Erwerbstätigkeit, eine Einbürgerung möglich. So ist es bei Arbeitsmigration auch jetzt in Deutschland glaube ich. Hier sind viele sehr weiche und nachsichtige Varianten denkbar, die in den meisten Staaten nicht möglich sind: Etwa: Bei Jobverlust innerhalb eines Jahres --> Ausreise. Bei Jobverlust nach 1,5 Jahren: Halbes Jahr Zeit einen Job zu suchen. Bei Jobverlust nach 2,5 Jahren: Ein Jahr Zeit und so weiter.
Und vor allem was ist mit unserem Grundgesetz? Lässt es Artikel 1 zu, dass wir einfach die Leistungen auf 0 kürzen?
Ich finde das kann so ausgelegt werden. Schaffen Franzosen und viele andere ja auch. Ansonsten wäre ich für Artikel 146.
Ist meine Meinung, darfst du anders sehen. Wenn das Verfassungsgericht das anders sieht, beuge ich mich. Ändert nichts an meiner Meinung.
Können wird das in Zukunft auch bei Bürgergeldempfängern? So nach dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar, wenn sie Arbeit haben.
Ich habe hier nur über ausländische Staatsbürger nachgedacht, für die ein anderes Land zuständig ist. Auch bei deutschen Staatsbürgern finde ich nicht, dass es die Würde des Menschen antastet, wenn jemand arbeiten muss, sofern er es kann.