Ich hatte bereits bei der Seminarleitung nachgefragt. Dort hieß es, das müsste übers Schulamt gehen. Dafür wären sie nicht zuständig, da ich wie eine angestellte Lehrerin gelte.
Ansage des Seminars war, ich müsste über das Schulamt gehen. Theoretisch müsste ich ja dann einen Versetzungsantrag stellen. Nur der müsste ja wieder vom Schulleiter genehmigt werden, was aufs gleiche Problem hinaus kommt.
Das Seminar sagte mir klipp und klar, für Quereinsteiger sei nur das Schulamt zuständig. Einen Wechsel können sie nur bei Lehramtsanwärtern realisieren.
OK. Also halten wir fest:
Seminar sagt, Schulamt sei zuständig.
Was sagt das Schulamt?
Was sagt der Schulleiter zu einem möglichen Versetzungsantrag?
Die Aussage der Seminarleitung finde ich so nicht in der LVO für Dein Bundesland. Dort ist § 27 einschlägig, der auch besagt, dass im übrigen für Dich die Vorschriften der LVO gelten. Zwischen Angestellten und BeamtInnen wird dort ebenso wenig unterschieden.
Hier könnte es helfen, an einem der drei Tage zu den auf der Seite angegebenen telefonischen Sprechzeiten anzurufen und das Ganze mit Verweis auf die LVO von Frau M. klären zu lassen.
Falls die Seminarleitung wie von mir vermutet für Dich zuständig sein sollte, dürfte ein Schulwechsel, sofern von allen Beteiligten für sinnvoll erachtet werden sollte, grundsätzlich machbar sein. Falls nicht, solltest Du Dir die einschlägigen Paragraphen der für Dich dann geltenden Verordnungstexte nennen lassen.
Bedenke stets, dass die SachbearbeiterInnen, die ans Telefon gehen, mitunter auch nur die allgemeinen Fälle und Konstellationen kennen und dann bei komplizierteren Sachverhalten kapitulieren müssen. Da ist es sinnvoll, nachzuhaken und zu fragen, wer denn dann eine passende Ansprechperson sein könnte.
Eine weitere wichtige Sache ist "Selbstermächtigung". In diesem Fall bedeutet das, dass Du Dich selbst in die für Dich geltenden Rechtsverordnungen etc. einliest und um Deine Rechte und Pflichten und Dein Dienstverhältnis aktiv weißt. Wenn das der Fall ist, kannst Du mit gezielten (kritischen) Rückfragen bei den zuständigen Stellen womöglich eine Menge erreichen.
Gleichzeitig sei Dir dringend noch einmal empfohlen, deeskalierende Maßnahmen an Deiner Schule einzuleiten.