Beiträge von Bolzbold

    Bolzbold, das reicht für ne 4😀. Mir wäre spontan noch "Reichskirchensystem" eingefallen und die Diskussion über den Begriff. Und dass der Investiturstreit auch dazu geführt hat, dass Italien und die Gebiete nördlich der Alpen sich noch weiter voneinander entfernt haben. Der Investiturstreit entzündete sich ja gerade an der Einsetzung von oberitalienischen Geistlichen. Heinrich IV. ist eigentlich ein recht dankbares Standardthema.

    Ok, darauf wäre ich jetzt nicht unbedingt mehr gekommen, aber wenn es für eine 4 reicht...

    Was war denn das Themengebiet der Klausur?

    Wenn es beschränkt war auf Mittelalter, würde ich Pest und Investiturstreit schon als Mainstreamthemen einordnen.

    Siehe oben. Wieviel könnten wir alten Hasen dazu aus dem Stand schreiben, so ganz ohne fundierte Vorbereitung?

    Ja, ich weiß, dass Heinrich IV. ein Salierkaiser war.
    Ja, ich weiß, welcher Streit der Investiturstreit war. (Einsetzen der Bischöfe mit Ring und Stab).
    Ja, ich weiß, dass Gregor VII. einer der berüchtigten Juristenpäpste war und den Primat des Papstes durchsetzen wollte.
    Ja, ich weiß dass Heinrich IV. vom Papst exkommuniziert wurde und Heinrich IV. anschließend gegen den "falschen Mönch Hildebrand, der nur durch Anmaßung Papst geworden sei" gewettert hat.
    Ja, ich glaube zu wissen, dass mit dem Gang nach Canossa 1077 der Papst zum Einlenken gezwungen wurde und man bis heute spekuliert, wie berechnend das Verhalten Heinrichs IV. war - Verzweiflung wegen drohenden Machtverlusts oder eiskalte Berechnung, weil ein reuiger Sünder Vergebung verdient hatte.
    Ich weiß auch, dass diese Auseinandersetzung zentrales Element in der Schwächung der Zentralgewalt des Kaisers (bzw. röm.-dt. Königs) war und damit eine Stärkung der Partikulargewalten (der Fürsten) einherging.
    Ich erinnere mich auch daran, dass Heinrich IV. einen heftigen Konflikt mit seinem Sohn Heinrich V. hatte, wobei Letzterer seinen Vater zur Abdankung gezwungen hat.
    Ich erinnere mich ferner, dass die Riten und Gesten von Vergebung, Unterwerfung und Huld hier mitunter neu definiert wurden - analog zu Barbarossas Kniefall von Chiavenna.

    Wenn ich drei Stunden Zeit hätte, könnte ich das hier und da noch ausschmücken, aber ich hätte weder die Lebensdaten Heinrichs IV. noch die zentralen weiteren Stationen in seinem Leben auf dem Schirm gehabt - geschweige denn Quellen und Darstellungen. Ob das dann für eine vier oder fünf gereicht hätte? Wer weiß...

    Aus eigener Erfahrung:
    Es geht nicht darum, irgendetwas zur Pest ganz rudimentär zu schreiben. Im Staatsexamen wird da schon deutlich mehr erwartet, teilweise sogar konkrete Quellen- und Autorenbezüge - zumindest war das bei meinem Examen noch so. Da reichte es nicht, die zentralen Fakten und Entwicklungslinien zu nennen bzw. im Falle des TE vermutlich bestenfalls grob zu skizzieren.
    (OK, man kann dann natürlich fragen, wie man sich das zu so vielen, anscheinend beliebigen Themen, in den Kopf knallen soll. Da waren die Themen bei mir tatsächlich griffiger und verbindlicher.)

    Also, die mir bekannte BR interessiert sich da nicht die Bohne für. Das wird dann geprüft und fertig. Das geht normalerweise noch nicht mal auf Dezernentenebene, geschweige denn auf Hauptdezernentenebene oder gar dezernatsübergreifend. Das bleibt (in NRW) auf Ebene der zuständigen Sachbearbeitung und wird von dort entschieden. Und solange man keinen Mist gemacht hat als Schule (hier beraten die Sachbearbeiter sogar, hatte das mal mit der Sachbearbeitung für BKs) bestätigen die einfach nur die Maßnahme und weisen den Widerspruch ab.

    Das müsste eigentlich immer über Dezernat 48 laufen - da sitzen ja die SchulrechtsexpertInnen. Als Schulleitung ist man gut beraten, bei entsprechenden Maßnahmen im Vorfeld nachzuhören, ob die BR die Maßnahme im Widerspruchsfall mittragen würde. Dann macht man sich nicht unnötig das Leben schwer.

    Da hast du eigentlich absolut recht…! Mein Dozent meinte, dass das Thema nicht mehr so „brennend“ war, also habe ich nachgeguckt wann es zum letzten Mal drankam: 2020… die anderen Herrscherfamilien erschienen viel häufiger… deswegen habe ich die Salier ausgeklammert und eher noch Randthemen gelernt wie zB die angelsächsische Mission

    OK, dann hast Du einerseits "auf Lücke" gelernt und andererseits übermäßig Nischenthemen gelernt. Das ist dann schlichtweg saublöd gelaufen. Was man aber daraus lernen kann, ist, dass reines Spekulieren auf die Themen ebenso reine Glückssache ist. Und ein Thema, das lange nicht drangekommen ist, wäre doch eigentlich prädestiniert dafür, wieder einmal dranzukommen, oder?

    Zitat

    Für mich ist leider trotz fünfmonatiger intensiver Vorbereitung der Worst Case eingetreten: Ich habe die Klausur letztlich leer abgegeben. Die Themen entsprachen überhaupt nicht dem, was ich vorbereitet hatte.

    Mein Schwerpunkt lag ausführlich auf den Merowingern, Karolingern, Ottonen und Staufern. Ergänzend habe ich mich noch mit der angelsächsischen Mission sowie der Christianisierung der germanischen Räume beschäftigt. Diese Themen hatte ich nicht nur inhaltlich erarbeitet, sondern auch mit Blick auf Quellen und Forschungskontroversen vertieft – auch, weil sie im Examenskurs behandelt bzw. zumindest angerissen wurden.

    Wenn ein Schwerpunkt auf den Herrscherfamilien lag, wieso hast Du dann ausgerechnet die Salier (Heinrich IV.) ausgelassen? Du hast Dich von den Merowingern (also vor 800) bis zu den Staufern (effektiv bis 1250) durchgetankt. Da ergibt es wenig Sinn, die Salier auszulassen.

    Die anderen drei Themen erscheinen mir auf den ersten Blick auch sehr speziell.

    War bei uns auch eine Zeit lang ähnlich vom Sprachgebrauch. Irgendwann hat dann ein Großteil einfach gesagt "Ich riskier's" (was überhaupt?) und haben aktiv Maßnahmen eingefordert bzw. die Fälle direkt an die SL/AL weitergegeben. Seit dem läuft es insgesamt besser.
    Dieses diffuse nicht gut konnte uns leider nie genau erläutert werden.

    Das ist eine "urban legend" und völlig irrational. Genauso gut könnte man argumentieren, dass eine Schule, die nicht durchgreift, mittelfristig erst recht einen schlechten Ruf bekommt.

    Ist kein aktueller Fall; nur mal so interessehalber:

    An unserer Schule (großes BK in NRW) wird die Auffassung vertreten, dass alle Maßnahmen nach §53 nur für das jeweilige Schuljahr gelten. Im neuen Schuljahr gilt dann z. B der schriftlich Verweis aus dem Vorjahr nicht mehr. Dieser ist aber Vorrausetzung für die richtigen Ordnungsmaßnahmen (Lehrerteilkonferenz mit Suspendierung, Androhung der Ausschulung oder die Ausschulung von der Schule).

    Das ist sachlich falsch und zeugt von ganz erheblichen mangelnden Rechtskenntnissen. Gleichzeitig wirkt es wie eine selbst auferlegte Beißhemmung, um Ärger und Arbeit zu vermeiden. Wer hier richtig liest, weiß Bescheid.

    Schauen wir ins Gesetz:

    §53 (3) Ordnungsmaßnahmen sind

    1. der schriftliche Verweis,
    2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
    3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
    4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
    5. die Entlassung von der Schule,
    6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
    7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

    § 53 (4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat.

    und
    §53 (6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nummer 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied der Schulleitung nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers.

    Wir halten also fest:
    a) Für eine Suspendierung bedarf es keiner Teilkonferenz. Die Schulleitung kann dies sogar nach eigenem Ermessen vor dem Hintergrund des Fehlverhaltens beschließen.

    b) Die Annahme, dass erst alle Stufen der Maßnahmen durchlaufen werden müssen, ist sachlich schlichtweg falsch. Das ergibt sich aus § 53 (4). Dort werden zwei Bedingungen genannt, von denen wenigstens eine erfüllt sein muss, um Maßnahmen, die über § 53 Abs. 3 (Verweis, Versetzung in parallele Lerngruppe, Suspendierung) hinausgehen, zu beschließen. Eine Bedingung ist ein schweres Fehlverhalten.

    Was bedeutet dies:

    Wenn Fritzchen einen Mitschüler körperlich angreift und ihm die Nase bricht, dann kann dieses Fehlverhalten - eigentlich muss es das sogar - mit mehr als einem bloßen Verweis sanktioniert werden.

    Wenn das zunächst ein einmaliges Ereignis ist und sich das dann wider Erwarten zwei Jahre später wiederholt, dann dürfte es hingegen schwierig sein, die nächste Stufe der Ordnungsmaßnahmen durchzusetzen. Das ergibt sich wiederum aus den indirekten Verjährungsfristen, die es hier tatsächlich zumindest in der Rechtsprechung gibt.

    Warum eine Schule der Ansicht ist, so vorgehen zu müssen, wie vom TE dargestellt, weiß ich nicht. Ich kann mir das nur so erklären, dass eine solche Vorgehensweise den Aufwand und das damit einhergehende Konfliktpotenzial scheut im Vergleich zu rigoroserem (bzw. konsequenterem Vorgehen.) Damit nimmt man in Kauf, dass man mittelbar das Fehlverhalten seitens der SchülerInnen fördert und somit auch die Opfer möglichen Fehlverhaltens nicht nachhaltig schützen kann und/oder will.

    Was wählt man denn für einen positiven Wandel im Bildungswesen?

    Das gibt es keine "gute" Wahl, solange das Bildungswesen Objekt von Ideologie und politischem Opportunismus ist. Ich kann ggf. auf der Basis meiner Schulform mein Kreuzchen setzen, wenn ich beispielsweise für oder gegen das integrierte Schulsystem bin.

    Ich habe es ja hier schon so oft geschrieben. Eine echte Reform wird niemals kommen, da das politisch nicht gewollt ist, unter anderem, weil es fiskalisch als nicht finanzierbar erachtet wird - und weil damit keine Wahlen gewonnen werden können.

    Reformen wären dann ggf. möglich, wenn man zuerst den Beruf des "Berufspolitikers" abschaffen würde - dann würden die Leute ihr Fähnchen nicht stets in den Wind hängen und alles tun, um wiedergewählt zu werden.

    Und dann muss man auch für sich selbst entscheiden, dass man nur das liefert, wofür der Dienstherr bereit ist zu zahlen. Ist ja jetzt eigentlich auch schon so, halten sich aber viele nicht dran.

    Und ich entscheide, seitdem ich diese Verantwortung habe, dass das weiterhin nicht auf Kosten des Kollegiums gehen darf. (Mein Team, das ja bereits vor mir da war, hat das schon vor meiner Zeit so gehalten. Wir sehen uns nicht als MärtyrerInnen oder HeldInnen, aber wir sind uns der Verantwortung und der Folgen der Qualität unserer Arbeit vollauf bewusst.)

    Nun ja, dort war zu lesen, dass es "angemessen" sein soll. Das ist insofern der richtige Ansatzpunkt, da nur Du beurteilen kannst, wie Deine Prüflinge mit dem jeweiligen Text zurechtkommen.
    Was die sprachlichen Mittel betrifft, so muss die Textstelle dann eben etwas hergeben. Zum Argumentationsgang, der Wortwahl und Stilmitteln kann man sicherlich immer etwas sagen (Sachtext), dasselbe gilt für Atmosphäre, Spannung und Charakterdarstellung bei literarischen Texten.

    Wir reden von durchschnittlich 12 Minuten Redezeit. Der Prüfling muss ja auch noch die beiden anderen Aufgaben bearbeiten - wenn er das halbwegs vernünftig macht, darf der Text wirklich nicht viel länger sein.

    gost_klp_e_2023_06_07_0.pdf

    Seite 44

    Eine konkrete Wortzahl findet sich dort nicht. Meiner Einschätzung nach sollte der Ausgangstext bestenfalls ein Drittel der Wortzahl eines Abiturtextes Teil C (Lesen/Schreiben) umfassen, damit das Ganze in einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten gelesen und bearbeitet werden kann.

    Die Seiten der Standardsicherung sollten eigentlich IMMER Dein erster Anlaufpunkt sein, wenn Du diesbezüglich Fragen hast.

    Wieso nutzt man nicht lieber die bereits vorhandenen AZ-Studien und legt fest, wofür man wie lange braucht und dann ist endlich die Diskussion vom Tisch? Wer Korrekturfächer hat, benötigt dann mehr Zeit dafür, das muss man doch nicht jeden Tag tracken.

    Das Problem ist eben dieses Festlegen.

    Das.
    Wird.
    Niemals.
    Zu.
    Unseren.
    Gunsten.
    Ausgehen.

    "Aufgefordert, Lehrerarbeitszeiten transparent zu machen, veranschlagt der Berliner Senat 20 bis 25 Minuten Korrekturzeit für eine Oberstufenklausur inklusive der Beurteilung durch ein elektronisches Bewertungsraster. Dieses sogenannte Onlinegutachten hat für bestimmte Klausurformate zum Beispiel im Fach Deutsch zwölf Bewertungskriterien parat. Je nachdem benötigt man für die endgültige kriteriengeleitete Beurteilung einer einzigen Klausur über 50 Klicks."

    Quelle: https://www.fr.de/wissen/arbeite…google_vignette (ohne Bezahlschranke)

    Oder:
    "Tatsächlich geht die Schulverwaltung davon aus, dass man pro Mathe- oder Englischklausur nur 20 Minuten Korrekturzeit braucht. Oft dauert es aber länger. Monatelang hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Bildungsstaatssekretär Mark Rackles (SPD) über die Auflösung der Konten verhandelt. Diese Konten sorgten dafür, dass Lehrer mitten im Schuljahr ausschieden."

    Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropo…rce=chatgpt.com (ohne Bezahlschranke)

    Fairerweise müssten wir festhalten, dass beide Artikel nicht aktuell sind und hier müssten wir noch mehr Kriterien kennen, um die realistische Zeit einer solchen Korrektur nach den Berliner Vorgaben einschätzen zu können. Wovon wir aber ausgehen dürfen, ist, dass diese Zeiten immer am extremsten Rand des im absoluten Idealfall Möglichen (also vermutlich mit 20 Jahren Berufserfahrung und maximaler Konzentration) festgemacht werden, weil alles andere ja Geld kosten würde.

    Wer das will, möchte sich verarschen und ausbeuten lassen.

    Ja, genau das meine ich aber. Ich kann meinen Job in der Zeit machen, wenn ich ihn schlecht mache. Bei einer Arbeitszeiterfassung besteht dann die Gefahr, dass der Dienstherr einfach sagt das schlechte Ergebnis muss reichen...

    Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Der Dienstherr wird es so aussehen lassen, als wären wir alle unfähig - oder er baut nach wie vor darauf, dass wir genug Verantwortungsbewusstsein besitzen, um den leckenden Pott nicht absaufen zu lassen.

    Naja, aber es hindert dich doch auch jetzt niemand daran "Dienst nach Vorschrift" zu machen. Wenn ich nur das nötigste mache, hätte ich sicherlich keine Mehrarbeit. Ich wäre halt nicht wirklich zufrieden mit der Situation.

    Würden mein Team und ich das bei der Stundenplanerstellung tun, gäbe es zum jeweiligen Halbjahr oder anderen Zeitpunkten keinen Stundenplan - oder wahlweise einen wirklich grottigen Stundenplan, der nicht die Bedürfnisse der TZ-Kräfte berücksichtigt.
    Es gibt Arbeitsbereiche, in denen geht das nicht.

    Was ist gewollt? Nicht mal die Republikaner finden es geil, wenn ein Krieg, den sie nicht wollten, plötzlich 200 Milliarden kosten soll. Aber anstatt sich als Kongress durchzusetzen, lassen sie ihn gewähren. Und da für den Großteil der Bevölkerung billiger Sprit das wichtigste Wahlkriterium ist, dürfte das Verhalten des Präsidenten auch dort nicht verfangen.

    Es ist indirekt gewollt, weil die Republikaner noch weniger ihren eigenen Präsidenten und die Zukunft ihrer Partei gefährden wollen, wenn sie ihm jetzt die Gefolgschaft aufkündigen würden.
    Selbst wenn sie den Krieg aktiv nicht wollen, reicht dies noch nicht, um ihren politischen Überlebenswillen zugunsten der Vernunft, des Anstands und der Moral zu überwinden. (Das alles mussten sie ja bereits bei Trumps erster Kandidatur über Bord werfen. Bei der zweiten war davon ja zu diesem Zeitpunkt nicht mehr viel von vorhanden.)

Werbung