Beiträge von Bolzbold

    Von einem SL erwarte ich so viel Lesekompetenz, dass er fähig ist konkret auf die Ausgangsfrage zu antworten. Mich interessiert nicht, was und wie viel du hinein deutest. Das ist nicht meine Baustelle.
    Mir geht es lediglich darum, wie ich einen Wechsel zu Stande kriege. Um nichts Anderes.

    Lesekompetenz hat nichts mit dem Amt zu tun. Ich habe auf Deine Ausgangsfrage mehrere Vorschläge bzw. Ratschläge erteilt. Was ich aus Nettigkeit gemacht habe, war, zweigleisig zu denken, d.h. auch für den Fall, dass Du dort nicht wegkommst. Ich fürchte nämlich, dass das so kommen wird.

    O Ton: "Ich lasse mich nicht aus dem Bereich verdrängen und werde jede Stunde bei Ihnen hinten in der letzten Bankreihe sitzen. Ich werde meine Stunden bis aufs äußerste verteidigen." Und ja. Das wurde mir so ins Gesicht gesagt.

    Das wäre unter anderen Vorzeichen ein Fall für die Schulleitung, weil der/die KollegIn sich hier extrem unprofessionell verhält.

    Und was hat das Bitte mit der Ausgangsfrage zu tun?

    Schulleiter sollten im Normalfall begreifen, dass sie ihre Quereinsteiger auf Rosen betten, da ihnen sonst das Personal wegläuft, so an meiner Schule geschehen. Man kann sich nicht aufregen, dass die Leute kündigen, wenn man sie schlecht behandelt. Auffällig ist, dass dies erst seit Schulleiterwechsel passiert.

    Die vorherige Schulleiterin hat ihre Quereinsteiger und Lehramtsanwärter mit Respekt behandelt und begriffen, dass sie ihrem Personal auf Augenhöhe begegnen muss.

    Respekt ja, Rosenbettung nein. Zwischen "auf Rosen betten" und "schlecht behandeln" liegen jedoch etliche Graustufen. Vielleicht wird "nicht auf Rosen betten" ja auch schon als "schlecht behandeln" aufgefasst, wenn man mit einer entsprechenden Erwartungshaltung in die Schule kommt.

    Da du offenbar selbst ein Problem mit Quereinsteigern hast und ihnen kritisch entgegen stehst, macht es an der Stelle aber eh keinen Sinn zu diskutieren. Hilft mir einerseits null bei der Problemlösung. Andererseits sind es wilde Spekulationen, die nichts mit dem Problem zu tun haben und auch nicht belegbar sind.

    Doch, es hat eine Menge mit dem Problem zu tun, weil ich Dir die Schulleitungsperspektive zeigen wollte und ein Blick auf eben diese Dir bei der Dir ans Herz gelegten Variante 4 (siehe weiter oben) helfen könnte. Wenn wir jetzt einmal Machtmissbrauch und sonstige psychische Auffälligkeiten bei Deiner Schulleitung für einen Moment außen vor lassen, dann würde mich interessieren, wieso Deine SL so handelt bzw. was ihre Perspektive ist. Niemand steht morgens auf und beschließt dann einfach so, eine Quereinsteigerin zu mobben.

    Für den Fall, dass Du beispielsweise in ein Mediationsverfahren mit der SL einträtest, würde man hier sicherlich anraten, einmal die andere Perspektive einzunehmen. Wenn Du weißt, was die Motive der SL sind, kannst Du dem wahlweise entgegentreten oder damit anders umgehen.

    Was ich hier irritierend finde, ist, dass Du aus einer einzigen (!) Situation auf den Allgemeinfall schließt und daraus Deine Schlussfolgerungen ziehst. Ich habe Dir hier in einem "echten" Szenario zeigen wollen, wie unterschiedlich die Wahrnehmungen sind. Ich habe eine schwache Leistung einer Quereinsteigerin gesehen und ihr dies rückgemeldet. Sie geht dann damit unprofessionell um und deutet dies im Extremfall irgendwann als Mobbing.

    Zu deiner Beruhigung nur so viel: Ich habe mir immer Rat eingeholt und bin aktiv auf ältere Kollegen und auch auf die SL zugegangen. Weil ich eben weiß, dass sie erfahren sind. Wenn im Kollegium dann aber Sachen laufen, dass bei Beratungen offen angesprochen wird wie schlecht das Klima ist, einem nie zum Geburtstag gratuliert wird, obwohl man alle beschenkt, man bei Weihnachtsfeiern ausgeschlossen wird, die SL mit Kurzankündigung einen Abend vorher zu dritt und bei der Prüfung zu viert hospitiert, Quereinsteiger in Gesprächen fertig gemacht werden, die SL beim Gespräch eine Fahne hat und man weiteren Schikanen ausgesetzt ist, die ich hier lieber gar nicht wiedergeben mag., dann muss jemand nicht studiert haben, um zu erkennen, dass der SL, der nun schon an der dritten Schule ist, jede Menge Unfrieden bringt. Es ist ja nicht so, dass es nie funktioniert hätte. Es lief mit der Vorgängerin super. Seit dem Wechsel gibt es nur Unfrieden.

    Dass du jetzt auch SL bist und dich in deiner Funktion da angegriffen bist tut mir leid, hat aber nichts mit meinem Fall zu tun. Ich gehe davon aus, dass du in der Lage bist deutlich kompetenter zu handeln.

    Erst einmal "danke" für den letzten Satz. Ja, Du gehst richtig davon aus. Ich habe mich bewusst gegen meinen spontanen Impuls gewehrt unangekündigt bzw. mit einem Tag Vorlauf in die Stunde der Quereinsteigerin zu gehen, weil ich das als ein viel zu negatives Signal an sie empfunden habe.

    Weil in meinem Vertrag ein Paragraph enthalten ist, der beinhaltet, dass ich einen Großteil des Geldes zurückzahlen müsste. Abgesehen davon zweifle ich nicht an meiner Tätigkeit, sondern an der SL.

    Von Mobbing im Referendariat und Quereinstieg und Machtausnutzung noch nie gehört?

    Doch, natürlich habe ich davon gehört, aber ich habe das weder selbst jemals so erfahren noch selbst so agiert. Gleichwohl wird gerne auch mal eine Entscheidung, die gegen einen geht, als Machtausnutzung gedeutet. (Die SchülerInnen verwenden dafür den Begriff "unfair".)

    Ich würde gerne noch einmal auf Variante 4 zu sprechen kommen. Wenn wir davon ausgehen, dass Deine SL nicht morgens aufsteht und sich überlegt, wie sie Dich am besten schikanieren kann, dann müssten wir andere Motive unterstellen bzw. suchen. Das hilft Dir aber in der konkreten Situation nicht. Was Du tun müsstest, wäre Konflikte zu antizipieren und ihnen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Gleichzeitig solltest Du das Verhalten der SL als "gesetzt" betrachten (was nicht gleichbedeutend damit ist, dass das Verhalten gerechtfertigt wäre) und damit produktiv umgehen.

    Manchmal kann es helfen, sich zu sagen "er/sie ist halt so, dann mache ich es halt so und dann ist das eben so." Wie gesagt, das bedeutet nicht, dass man das Verhalten gutheißen soll oder es gerechtfertigt wäre. Aber vielleicht hilft es, damit dergestalt umzugehen, dass es Dich nicht zu stark emotional belastet.

    Kannst du die konkrete Vorgehensweise hier kurz darstellen, oder verlinken?

    Danke

    Es gab vor kurzem ein OVG Urteil.

    Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 881/25

    Im Zuge dessen hat die BR empfohlen, dass der Prüfling bei Toilettengängen die Klausur bei der Aufsicht abgibt und die Zeit des Toilettengangs an der zuletzt bearbeiteten Stelle notiert wird. Nach Rückkehr holt der Prüfling die Klausur bei der Aufsicht wieder ab. Sollte es im Anschluss Diskrepanzen zwischen der bisherigen Bearbeitung und dem Teil nach dem Toilettengang geben, lässt sich obengenanntes Urteil anwenden über den Beweis des ersten Anscheins.

    Es obliegt dann dem Prüfling darzulegen, wie es zu den Diskrepanzen gekommen ist bzw. zu zeigen, dass er selbst zu den entsprechenden Gedankengängen in der Lage war.

    Ich könnte als Schulleitungsmitglied die Gegenfrage stellen.
    Was macht man mit einer Quereinsteigerin (damit meine ich nicht Millie!), die sich nicht an klare Anweisungen und Regeln hält und diese stattdessen unterläuft? Was macht man mit ihr, wenn sie fachlich nachweislich erhebliche Lücken aufweist und sie im Zuge eines Unterrichtsbesuchs und einer ausführlichen (leider notwendigerweise sehr kritischen) Nachbesprechung anschließend im Kollegium erzählt, man wäre ja so gemein zu ihr gewesen?

    Stellen wir uns jetzt vor, aus welchen Gründen auch immer hätte die Schulleitung von Millie eben diesen Eindruck. Wie sollte die Schulleitung nun vorgehen?

    Variante 4, die im Idealfall parallel zu den anderen läuft: Aktiv mit den Beteiligten vor Ort sprechen und konstruktive Lösungen suchen.

    Ich hatte bereits bei der Seminarleitung nachgefragt. Dort hieß es, das müsste übers Schulamt gehen. Dafür wären sie nicht zuständig, da ich wie eine angestellte Lehrerin gelte.

    Ansage des Seminars war, ich müsste über das Schulamt gehen. Theoretisch müsste ich ja dann einen Versetzungsantrag stellen. Nur der müsste ja wieder vom Schulleiter genehmigt werden, was aufs gleiche Problem hinaus kommt.

    Das Seminar sagte mir klipp und klar, für Quereinsteiger sei nur das Schulamt zuständig. Einen Wechsel können sie nur bei Lehramtsanwärtern realisieren.

    OK. Also halten wir fest:
    Seminar sagt, Schulamt sei zuständig.
    Was sagt das Schulamt?
    Was sagt der Schulleiter zu einem möglichen Versetzungsantrag?

    Die Aussage der Seminarleitung finde ich so nicht in der LVO für Dein Bundesland. Dort ist § 27 einschlägig, der auch besagt, dass im übrigen für Dich die Vorschriften der LVO gelten. Zwischen Angestellten und BeamtInnen wird dort ebenso wenig unterschieden.

    Hier könnte es helfen, an einem der drei Tage zu den auf der Seite angegebenen telefonischen Sprechzeiten anzurufen und das Ganze mit Verweis auf die LVO von Frau M. klären zu lassen.

    Falls die Seminarleitung wie von mir vermutet für Dich zuständig sein sollte, dürfte ein Schulwechsel, sofern von allen Beteiligten für sinnvoll erachtet werden sollte, grundsätzlich machbar sein. Falls nicht, solltest Du Dir die einschlägigen Paragraphen der für Dich dann geltenden Verordnungstexte nennen lassen.

    Bedenke stets, dass die SachbearbeiterInnen, die ans Telefon gehen, mitunter auch nur die allgemeinen Fälle und Konstellationen kennen und dann bei komplizierteren Sachverhalten kapitulieren müssen. Da ist es sinnvoll, nachzuhaken und zu fragen, wer denn dann eine passende Ansprechperson sein könnte.

    Eine weitere wichtige Sache ist "Selbstermächtigung". In diesem Fall bedeutet das, dass Du Dich selbst in die für Dich geltenden Rechtsverordnungen etc. einliest und um Deine Rechte und Pflichten und Dein Dienstverhältnis aktiv weißt. Wenn das der Fall ist, kannst Du mit gezielten (kritischen) Rückfragen bei den zuständigen Stellen womöglich eine Menge erreichen.

    Gleichzeitig sei Dir dringend noch einmal empfohlen, deeskalierende Maßnahmen an Deiner Schule einzuleiten.

    Wenn ich das richtig gelesen habe, ist Millie auch als Quereinsteigerin einem Seminar zugeordnet - und die Seminarleitung hat hier die Vorgesetztenfunktion inne. Eine Versetzung oder ein Schulwechsel sieht die Verordnung nicht vor - das lässt zumindest Spielräume, wenn alle Seiten dies befürworten.

    Welche Voraussetzungen wären zu erfüllen?
    Alle beteiligten Seiten müssen zustimmen vor dem Hintergrund der Auswirkungen eines zeitnahen Wechsels wegen der Unterrichtsverteilung und der Stundenplananpassung. Wir reden hier von der Seminarleitung, der Schulleitung der abgebenden Schule sowie der Schulleitung der potenziellen aufnehmenden Schule. Diese Schule wäre vermutlich im Vorfeld noch zu suchen.

    Für Millie ergäbe sich damit die Aufgabe, eine solche Schule zu finden und mittels eines sachlichen Vortrags bei der Seminarleitung wie der aktuellen Schulleitung von der Notwendigkeit eines solchen Wechsels zu überzeugen. Es wird meiner Einschätzung nach keine übergeordnete Stelle geben, die der Schulleitung sowohl eins auf den Deckel gibt als auch in der Folge Millie an eine andere Schule schickt.

    Damit liegt der Ball im Millies Spielfeld. Falls die Seminarleitung und die Schulleitung keine überzeugenden Gründe sehen, hier einen Schulwechsel vorzunehmen bzw. diesem zuzustimmen, wird Millie hier überhaupt nichts "forcieren" können.

    Meine Empfehlung geht daher in die Richtung, sich mit den bestehenden Bedingungen zu arrangieren und sich zu überlegen, was man aktiv selbst zur Verbesserung der Situation beitragen kann - ohne sich zu verbiegen oder sich selbst zu verleugnen.

    Was würde eigentlich passieren, wenn man die Schulleitung fragen würde, was beide Seiten tun können, um die aktuelle Situation zu deeskalieren und zu verbessern?

    Solange sich niemand beschwert, kann man das auch durchaus machen. Die Termine müssen für Nachschreiber möglichst unangenehm sein, sonst artet es aus.

    Das habe ich auch lange gedacht - aber das bekämpft letztlich nur die Symptome und nicht die Ursachen.

    Ursachen sind meiner Erfahrung nach, dass die SuS' wahlweise nicht vorbereitet sind und durch den Nachtermin sich bessere Chancen erhoffen, oder dass sie Angst vorm Scheitern haben und daher der Klausur zielgerichtet aus dem Weg gehen.

    Die Nachklausur muss so oder so erstellt werden - dann können die SuS' die Klausur meinetwegen auch am Vormittag schreiben - wenn sie nichts können, reicht die Note als "Konsequenz".

    Wir haben gleichwohl bei selektivem Fehlen in Klausurzeiten immer noch die Möglichkeit, eine ärztliche Bescheinigung einzufordern - im individuellen Einzelfall eben aufgrund des ebenso individuell Einzelfall bezogenen Zweifels, dass der Termin aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde.

    Die Klogänge sind in meinen Augen wegen der Täuschungsmöglichkeiten ein ganz anders Übel als das Versäumen von Klausurterminen. Hier hat uns in NRW ja die Schulaufsicht nun eine konkrete Vorgehensweise an die Hand gegeben. Das sollte dann Täuschungsversuche durch Klogänge halbwegs eindämmen.

    Für die Oberstufe in NRW gilt § 14 Abs. 6 APO-GOSt, hier mit besonderem Blick auf die entsprechende VV:

    14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.

    In der Anlage D der APO-BK habe ich ad hoc keine gleichlautende Regelung gefunden.

    <Mod-Modus>

    Liebe Maria1984,

    ich habe mir erlaubt, Dein Posting zu bearbeiten, weil es keine gute Idee ist, seine privaten Daten hier im Forum zu veröffentlichen. Wer Interesse am Ländertausch hat, kann Dir eine PM schicken, dann kannst Du auf diesem Weg Deine Daten weitergeben.

    Vielen Dank an die UserInnen, die das aufmerksam gemeldet haben.

    Bei sieben Personen ist klar, dass das missbräuchlich ist. Bei zwei Personen kann die eine Person sicherlich auch mal fünf Minuten warten. Künftig kündigt man an, dass immer nur eine Person gehen darf und die SuS' daher ihre Klogänge rechtzeitig anmelden müssen.

    Wenn die Toilette nicht gerade am anderen Ende des Gebäudes liegt und alle vorher gehenden SchülerInnen Verstopfung haben, sollte das eigentlich innerhalb von 15 Minuten gegessen sein.

    Wo ich das so lese, wundere ich mich darüber wieso man für eine A15-Stellen, die keine Schulleitungsstelle ist, irgendwelche "Visionen" haben müsste. Klingt für mich nach der Fortführung der leuchtenden Kinderaugen.

    Zum Thema: Ich kannte es bisher nicht so, dass sich jemand für zwei A15-Stellen bewirbt, aber der Fall, dass gleichzeitig exakt die gleiche Stelle ausgeschrieben ist, scheint mir auch neu.

    Ich hatte auch keine Visionen und musste somit auch nicht zum Arzt... Aber klare Vorstellungen, was man möchte und wie man seine neue Aufgabe ausfüllen möchte, sollte man schon haben - das wird auch gerne im Kolloquium gefragt.

    Ganz offensichtlich ist es den SchülerInnen gelungen mit dem Verweis auf scheinbare Rechte, die Lehrkraft auszutricksen.

    Ich würde künftig folgendes klarstellen:
    a) Es geht immer nur eine Person aufs Klo.
    b) Wer einen so hohen Drang hat und wenn dieser so plötzlich kommt, möge sich dies bitte von einem Facharzt bestätigen lassen.
    c) Warten zu müssen, bis man aufs Klo kann, ist kein Eingriff in die Rechte der SchülerInnen - eine solche Situation kommt oft genug in außerschulischen Kontexten vor - da spricht dann auch keiner von Rechten.

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