Beiträge von Bolzbold

    Alle Jahre wieder ... die exakt gleiche Ausgangslage wie letztens Jahr in meinem Post oben beschrieben, nur noch ein bisschen anstrengender, weil wir zahlreiche Dauerausfälle haben.

    Parallelvertretung wohin man sieht und absolut kein Entfall. Nicht eine einzige winzige Stunde.

    Puh.

    Es gibt Schulen, die sich die Mühe machen und die SuS' dann auf die anderen Klassen händisch verteilen - so an der Schule meiner Frau. Da sitzen dann plötzlich fünf SechstklässlerInnen bei den ZehnerInnen.

    Wir haben hier auch aus Fürsorge für das Kollegium die Regel, dass wir den Nachmittagsunterricht in der Sek I nicht vertreten und ab Klasse 8 die letzte Stunde des Vormittags abhängen (wenn kein Nachmittagsunterricht). Um Betreuungen kommen wir aber auch nicht herum - bislang kenne ich auch keine sinnvolle Alternative.

    Ich empfinde diesen Schreibstil auch als eine Zumutung.

    Wenn eine falsche Information ergangen sein sollte, die zu einem Rechtsnachteil geführt hat, muss man dies belegen. Dann wäre die Behörde gehalten, dies zu heilen.

    Ob da eine Gewerkschaft helfen kann, wage ich zu bezweifeln. Mir scheint, das ist eher eine Sache für einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

    Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
    Genauso wichtig ist es, dass wir hier Beiträge wie Deinen regelmäßiger zu lesen bekommen, damit eben nicht der Eindruck entsteht, dass das Referendariat grundsätzlich die Hölle ist.

    Die wahre Feuertaufe steht Dir gleichwohl bevor - die erste volle Stelle. Ich bin gespannt, was Du von dort berichten wirst.

    Hört sich nett an. Was genau meinst du mit "raubtierkapitalistischen Anlagen"?

    Anlagen, die eben weder nachhaltig sind noch auf ethische Grundsätze Wert legen. Wenn ein Hedgefonds beispielsweise groß bei einem Mietwohnungsunternehmen einsteigt, dann ist das in der Regel nicht zum Vorteil der MieterInnen. Schließlich soll Rendite erzielt werden. Wozu das mitunter führt, kann an in den Medien regelmäßig lesen.

    In dem Moment, wo andere Menschen wegen des Renditestrebens eines Anlageproduktes Nachteile in Kauf nehmen müssen, ist das für mich ethisch nicht mehr vertretbar und fällt für mich unter "Raubtierkapitalismus". (Über binäre Optionen, Leerverkäufe und sonstige Spekulationen auf steigende oder fallende Kurse sowie über Krypto-Mining will ich erst gar nicht reden.)

    Wenn wir unsere SchülerInnen dazu erziehen, selbstständig zu denken, ehrlich zu sich selbst und zu anderen zu sein, sowie neben sich selbst auch andere Menschen wie das Gemeinwohl im Blick zu behalten, zu erkennen, dass sie alleine für ihr Glück verantwortlich sind, dann klappt es auch mit nachhaltigen und nicht raubtierkapitalistischen Anlagen.

    Dass weniger Menschen Lehramt studieren, ist das eine. Wenn aber infolge dessen noch weniger von "den Besten eines Jahrgangs" (wie vor einiger Zeit einmal medienwirksam gefordert) Lehramt studieren und stattdessen eben noch mehr Menschen, denen Arbeitsplatzsicherheit und Beamtenprivilegien wichtig sind, in den Beruf gehen, hat das in meinen Augen noch viel erheblichere Konsequenzen.

    Dann sind wir irgendwann an dem Punkt, wo das untere Mittelmaß aus Angst, in der freien Wirtschaft nicht bestehen zu können, in der Breite in den öffentlichen Dienst strebt - falls das nicht ohnehin bereits der Fall ist. Die Auswirkungen sind teils jetzt bereits erkennbar.

    Bolzbold Ich habe meinen letzten Absatz, den du zitiert hast, nochmals überarbeitet. Aber da warst du wahrscheinlich schon am Schreiben. ;)

    Normalerweise ist das Hierarchiedenken in der Grundschule nicht so ausgeprägt, was die Stellung der Konrektoren betrifft. Konrektor an der Grundschule ist eher ein undankbarer Job, weil man da mit wenigen Deputatsstundenreduzierungen (in der Regel eigene Klasse) verhältnismäßig viel Arbeit hat, vor allem organisatorisch mit dem Schwerpunkt Vertretungen organisieren.

    Die haben auch mit der Beurteilung nichts zu tun. Diese sind eher KollegInnen. Die einzige, die etwas "einsam" an der Spitze steht, ist die Rektorin bzw. der Rektor. Und da kommt es auf das Verhalten der Person an, wie kollegial sie oder er wahrgenommen wird.

    Ich würde vor dem Hintergrund der klaffenden Plausibilitätslücke im Besoldungsgefüge im Zuge der A13-Anpassung im Leben keine KonrektorInnenstelle im GS-Bereich übernehmen. Dasselbe gilt ja für jedwede Beförderungsstelle im Sek I und GS-Bereich. Da hat die Landesregierung sehenden Auges - und anders kann ich mir den hier oft schon zitierten Passus mit der "Prüfung" möglicher Anpassungen nicht erklären - eine erhebliche Gerechtigkeits- und Alimentationslücke geschaffen - und das ohne Not.

    Was die Hierarchien im GS-Bereich betrifft, so habe ich einige GS-Kolleginnen im Bekanntenkreis, die teils abenteuerliche Erlebnisse berichten.

    An kleineren Schulsystemen gibt es leider im Vergleich ähnlich viel Arbeit wie an größeren, aber die Leitungszeit ist deutlich niedriger. Das mag mathematisch plausibel erscheinen, ist aber ähnlich zu kurz gedacht wie das pauschale Vergüten des "Normaufwands" bei Vollzeit- wie bei Teilzeitkräften.

    Das andere wurde schon erwähnt: Wenn sich jemand zu dir so verhält, dann das Gespräch suchen, damit du Klarheit bekommst. Ich würde aber versuchen, mich von einem solchen Verhalten nicht unter Druck setzen zu lassen. Diese Art finde ich unkollegial. Wenn die Kollegin dir etwas zu sagen hat, dann soll sie es klar, sachlich und nett äußern.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Kollegin, vielleicht auch aus der Hierarchie heraus, selbst nicht dazu in der Lage ist zu kommunizieren und möglicherweise ähnlich grübelt, was dann zu der entsprechenden Situation beiträgt.

    Aus verschiedensten Situationen habe ich die Erfahrung gemacht, dass direkte Ansprache zunächst "abschreckend" wirkt. Wenn sich daraus aber ein konstruktives und von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Gespräch ergibt, lässt sich vieles klären - und am Ende fragt man sich, wieso man das nicht schon längst gemacht hat.

    Für die Person, die hierarchisch weiter oben steht, ist das eigentlich leichter im Vergleich zur anderen Person. Dafür muss man aber professioneller sein und sich dessen bewusst sein, dass jedes Gespräch - und sei es tatsächlich primär (fach)kollegial - eben auch vom Gegenüber mit der Brille "da spricht die Schulleitung mit mir" gesehen wird.

    Wir ermutigen in der Regel unsere SchülerInnen dazu, ihre Konflikte oder Probleme mit Lehrkräften selbst zu lösen - und da ist die Angst vor Konsequenzen in Form einer schlechten Note viel begründeter, weil im Unterricht ständig bewertet wird. Das ist auf kollegialer Ebene - auch wenn Schulleitung beteiligt ist - eigentlich nicht der Fall. Wenn wir unsere SchülerInnen dazu ermutigen, mit ihren Lehrkräften das Gespräch zu suchen, dann können wir als Erwachsene ja schlecht sagen, ja aaaber, von miiir kann man das nicht erwarten.

    Da Du, liebe Sandra, jetzt selbst den Entschluss gefasst hast, dieses Gespräch zu suchen, sollte sich das Ganze eigentlich im Guten klären lassen. Berichte doch mal, wie es gelaufen ist.

    Also wenn die TE seit vier Jahren verbeamtet ist, kann ihr die schlechte Beurteilung, die sie vermutet, sofern sie keine Beförderungsstelle haben möchte, herzlich egal sein.

    Was mich an diesem und an einigen anderen Threads wundert, ist, wieso man so viel Zeit mit Grübeln und Zweifeln ver(sch)wendet, anstatt das Problem direkt anzusprechen. "Hör mal, ich habe den Eindruck, dass wir bisher noch nicht so zusammengearbeitet haben, wie das bei den anderen KollegInnen der Fall ist. Ich nehme außerdem wahr, dass die Atmosphäre zwischen uns beiden angespannt ist. Was können wir tun, um das zu ändern?"

    (Ich hatte tatsächlich neulich ein ganz ähnliches Gespräch, das die Person, die das an mich herangetragen hat, und ich zu unserer Zufriedenheit klären konnten - und ich weiß, dass das der Person nicht leicht gefallen war, auf mich zuzukommen.)

    Einmal abgesehen davon: Von einem Mitglied der Schulleitung kann man da durchaus mehr Souveränität und Professionalität erwarten.

    Hier ist gerade einmal ca. ein halbes Dutzend Perspnen aktiv und ich als offensichtlich als 'Störenfried' empfundene ausschl. Gegenstimme... die allerdings doch erfahrunsgem. (anekdotische Evidenz) in der echten Welt deutlich verbreiteter als hier ist. Der 'Diskurs' hier ist schon äußerst speziell (alleine dessen Homogenität, Hermetisierungsversuche und Fluten an roten Heringen) und nicht repräsentativ (es hilft vielleicht, mal mit Menschen außerhalb der eigenen Blase über derartiges zu kommunizieren - deshalb bin ich hier). Es sind Themen, die durcaus öfter diskutiert werden (müssen), auch weil sie (wie dieser Thread denonstriert) extrem sozio-kulturell und -polit. aufgeladen sind und unser professionelles Handeln betreffen.

    Also ursprünglich ging es um einen angeblichen "massiven Punktabzug" in einer Klausur, in der ein falsches Pronomen verwendet wurde. Die TE gab ferner an, ein Problem mit der Genderdebatte zu haben.
    Die Frage der Bewertung der Klausur ist isoliert betrachtet ein völlig triviales Problem und hätte unter anderen Prämissen auf einer ganz formalen Ebene abgehandelt werden können. Da hätte es vielleicht zehn Beiträge gebraucht, also statt aktuell 27 (mit diesem Beitrag nun 28) Seiten gerade einmal eine.

    Mir scheint jedoch, dass die (selbsternannte) geistige Elite dieses Landes keine anderen Probleme sieht, als solche Themen wie die Frage nach Pronomen bei nicht binären Personen zur Frage des Wohl und Wehes des Abendlandes zu stilisieren. Wer regelmäßig die ZEIT liest, muss zwangsläufig zu diesem Ergebnis kommen.

    Du erachtest Dich als Gegenstimme, siehst den Diskurs hier als zu homogen und nicht repräsentativ und hättest gerne, dass wir mal mit Menschen außerhalb unserer Blase diskutieren, weswegen Du hier bist. Das kann man als anmaßend erachten, insbesondere - und das schrieb ich ja bereits, wenn Dein Duktus dazu geeignet ist, Deinem Gegenüber die vermeintliche diskursive Unterlegenheit zu demonstrieren. Auch wenn das nicht Deine Absicht ist, so kristallisiert sich dennoch immer stärker das so genannte Geisterfahrersyndrom heraus.

    Was hier hilft oder nicht hilft und worüber es sich hier lohnen würde zu diskutieren oder nicht, wird letztlich von den UserInnen hier bestimmt. Dieses Forum dient als Austausch innerhalb einer Blase - und das ist in weiten Teilen genau SO gewollt. Ich unterstelle einmal, dass die meisten UserInnen sich in ihrem Privatleben auch außerhalb dieses Blase bewegen und in einer persönlichen Diskussion anders auftreten. Träfe ich hingegen außerhalb meiner Blase - beispielsweise auf einer Party - in einer Diskussion auf eine Person, die ähnlich aufträte wie Du, dann überlasse ich es der Imagination der UserInnen hier, wie intensiv, wie lang und wohin sich diese Diskussion entwickeln würde. Das Ganze hat in meinen Augen auch einen missionarischen Charakter - und ich mag nicht missioniert werden.

    Fazit:
    Ich glaube, hier passen Angebot und Nachfrage nicht zusammen. Wenn wir nun einmal lautere Motive unterstellen, dann stellt sich für mich dennoch die Frage cui bono?

    Das ist natürlich Unsinn.

    Nicht ganz. Und das ist seit Jahren der Grundtenor nicht nur des OVG NRW. Diesen Passus findet man unter vielen Urteilen, in denen es um ähnliche Streitgegenstände geht.


    Ich zitiere:
    "Insoweit ist bei der Überprüfung schulischer Noten zu beachten, dass die Notenfindung als solche einer Kontrolle durch das Gericht nicht zugänglich ist. Es unterliegt einer dem Prüfer oder Lehrer vorbehaltenen, gerichtlich nicht überprüfbaren prüfungsspezifischen Wertung, welche Noten oder wie viele Punkte er vergibt, wie er den Schwierigkeitsgrad einer Aufgabenstellung einordnet, wie er verschiedene gestellte Aufgaben untereinander gewichtet und auch, wie er Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Überzeugungskraft der Argumentation und die Bedeutung eines Mangels gewichtet.

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    Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2021 – 19 E 815/20 –, juris, Rn. 11, unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Prüfungsrecht.

    Quelle:
    Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 5912/20

    Näheres findet man in der VV zu § 43 APO-GOSt. Diesen Passus sollte jede Lehrkraft kennen, die in der Oberstufe unterrichtet.

    Ich zitiere (Hervorhebungen durch mich):
    43.1 zu Absatz 1

    43.1.1 Auch außerhalb des Abiturverfahrens kann weiterhin gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, bei der Schule Widerspruch eingelegt werden; hierüber sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte schriftlich zu belehren. Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

    Mit Widerspruch angefochten werden können u.a. die Nichtversetzung, das Nichtbestehen der Nachprüfung, die Entlassung aus der gymnasialen Oberstufe wegen Überschreitens der Höchstverweildauer, die Kursabschlussnoten aus der Qualifikationsphase, die Nichtzulassung zur Abiturprüfung, das Nichtbestehen der Abiturprüfung.

    Einzelnoten können nur ausnahmsweise mit Widerspruch angefochten werden, wenn die beantragte Anhebung der Einzelnote auch die Änderung eines Verwaltungsaktes (z.B. Versetzungsentscheidung, Zuerkennung eines Abschlusses, Gesamtqualifikation/Durchschnittsnote im Abiturzeugnis) herbeiführt.

    Gegen Einzelnoten und gegen die Kursabschlussnoten der Einführungsphase, die keine Verwaltungsakte sind, kann in der Regel nur innerhalb von sechs Monaten Beschwerde erhoben werden. Über die Beschwerde entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer nach Beratung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter sowie durch ein Mitglied der Fachkonferenz. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer schriftlich über die Entscheidung und begründet sie. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, entscheidet auf Verlangen der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers die obere Schulaufsichtsbehörde.

    Unberührt bleibt die Befugnis der Schulleiterin oder des Schulleiters, die Notengebung einer Lehrkraft zu beanstanden (§ 21 Absatz 4 ADO - BASS 21-02 Nr. 4).

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