Beiträge von Bolzbold

    Ob ein Schulleiter selbst unterrichtet, ist mir völlig egal. Eine Schulleitung muss ihre Schule gut managen, nach außen vertreten und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass eine angenehme Arbeitsatmosphäre herrscht und sie ihr Team bei Laune hält. Alles andere ist meines Erachtens absolut sekundär und ich glaube gerne, dass das Vollzeitpensum damit auch bereits gut ausgeschöpft ist.

    Ja, das ist so. Und mein Schulleiter unterrichtet gerade notgedrungen umgerechnet zehn Stunden (zu 45 Minuten). Ich selbst bin aktuell auch spürbar über einer halben Stelle an Unterrichtsverpflichtung.

    Sein Team bei Laune zu halten und die Arbeitsatmosphäre angenehm zu gestalten, ist eine Herausforderung. Ich muss feststellen, dass mich strahlende KollegInnenaugen mittlerweile zufriedener machen als strahlende Kinderaugen. Erstere sieht man deutlich seltener und es ist ungleich schwieriger, dies bei KollegInnen wieder herbeizuführen. Aber es lohnt sich. Und dann strahlen mittelfristig auch noch mehr Kinderaugen.

    Bei uns in NRW obliegt die Notengebung allein dem verantwortlichen Fachlehrer. Die Schulleitung darf den Fachlehrer nur beraten, aber auf gar keinen Fall die Note ändern. Schließlich muss der Fachlehrer die Note ggf. auch verteidigen.

    Das findet sich so in der ADO. Laut Hoegg gibt es in krassen Fällen von Verstößen gegen die Grundsätze der Notengebung ein so genanntes Selbsteintrittsrecht der Schulleitung. In NRW müsste hier die Schulaufsicht ins Boot geholt werden. Das kann natürlich den Druck auf die Lehrkraft erhöhen.

    Och Leute...

    ... ich war jetzt an drei Schulen und in der Behörde. Von "knüselig" bis elegant-schick bzw. Streetwork-Outfit bis Kostüm habe ich dort so ziemlich alles gesehen. Das ist mittlerweile wohl so.

    Ich selbst bevorzuge bekanntermaßen einen eleganten Ethno-Mix, der sicherlich mal etwas overdressed wirken kann. Mir gefällt es, ich fühle mich darin wohl und es passt grundsätzlich zu meiner Tätigkeit.

    Mich auch. Deswegen frage ich.

    Ich könnte mir das nur so erklären, dass das ein wirklich großes System ist mit einer sehr großen Zahl an Lehrkräften, so dass sich daraus eine Leitungszeit ergibt, die die Deputate von SL und stv. SL überschreiten. Das beißt sich dennoch mit dem Passus der ADO, dass die Erteilung von Unterricht auch zu den Aufgaben von Schulleitung gehört.

    Temporär mag ich mir eine solche Konstellation - also dass eine SL gar nicht unterrichtet - vorstellen. Aber dauerhaft sehen die ADO und die Vorgaben der erwähnten VO dann doch etwas anderes vor.

    Wo sind eigentlich die Meldungen aus der Schweiz und Österreich, wie macht man es in den Alpen? Mit Schlitten zur Arbeit wäre ja schon mega 😎

    Ich habe vor einiger Zeit einen Artikel gelesen, in dem beschrieben wurde, dass wir in Deutschland eine Präventiv- und Palliativgesellschaft haben. Das trifft es eigentlich ganz gut.

    Es würde mich wundern, wenn das irgendwo dezidiert aufgeführt würde, weil das einen Widerspruch zur letztlich dynamischen Leitungszeit nach VO zu §93 Abs. 2 SchulG darstellen würde (vgl. https://bass.schule.nrw/6218.htm).

    Die Leitungszeit liegt faktisch immer unter dem addierten Deputat von SL und stv. SL. In sehr großen Systemen mag das anders sein, aber da erhalten die AL in der Regel dann auch Leitungszeit. Wenn die SL gar nicht mehr unterrichten wollen würde, müsste sie

    a) die meiste Leitungszeit für sich beanspruchen und
    b) dafür alle anderen mit Leitungsaufgaben betrauten Personen mehr unterrichten lassen und

    c) darauf hoffen, dass das im Einvernehmen erfolgt oder die erweiterte Schulleitung keine Ahnung von der entsprechenden Verordnung hat und somit die Schulaufsicht außen vor bleibt.

    Kann man als SL machen - aber ob man sich damit Freunde macht?

    Liebes Forum,

    ich habe mich in der Elternzeit aufgrund eines sehr langen Fahrtweges versetzen lassen obwohl es mir an der alten Wirkungsstätte gefiel. Mit Kind, Kegel und Kita wäre der lange Weg sehr umständlich geworden. Leider gefiel es mir an der neuen Schule aus verschiedenen Gründen nicht, wir hatten Glück und endlich eine bezahlbare, größere Wohnung gefunden. Meine alte Wirkungsstätte wäre wieder näher und ich würde gerne wieder zurück. Leider bin ich aufgrund einer schweren Autoimmunerkrankung seit über 6 Monaten krank geschrieben, was jeden SL natürlich abschreckt. Meine Frage ist nun: "Tauschen sich die SL untereinander aus?". Klar, eine Kristallkugel hat niemand, aber vielleicht Erfahrungswerte? Macht es Sinn, sich aus dem Krankenstand um eine Versetzung zu bemühen oder sollte ich erst wieder an meiner neuen Schule starten und mich dann um eine Rückversetzung bemühen?

    Freue mich über Antworten. 😊

    Ich würde mich an die Personalsachbearbeitung wenden, das Problem schildern und fragen, welche Möglichkeiten es in diesem Fall gibt.
    Erfahrungswerte helfen hier nur bedingt weiter, weil sie wahlweise Hoffnung schüren oder zerstören. Da sind Informationen aus erster Hand sicherlich hilfreicher.

    Um mal eine andere Sichtweise in den Raum zu werfen: Bist du dir über das Ausmaß deiner neuen Aufgaben vollumfänglich im klaren? Es kann durchaus sein, dass trotz des Sprunges von A13Z auf A14Z dein realer Stundenlohn sinken wird.

    Das ist in der Tat ein Argument. Ich verdiene mit A15Z sage und schreibe grob etwas mehr als einen Euro pro Stunde mehr im Vergleich zu meiner alten Koordinatorentätigkeit (A15). Auch die 500 Euro von A14 auf A15 sind letztlich nur 4 Euro pro Stunde mehr.

    Diese Tätigkeiten muss man ausüben wollen - mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Das macht man nicht des Geldes wegen.

    Mir fehlt (mal wieder) das Bundesland des TE, aber bei uns sind die Klausuren in Q2 auch zwangsläufig über den Februar bis Anfang März verteilt, da das Semester de facto zum 20.03. bereits endet und irgendwann auch Notenschluss sein muss. Und irgendwie müssen knapp 10 Klausuren pro Schüler auch verteilt sein, wenn höchstens 3 pro Woche geschrieben werden dürfen.


    PS: Wir schreiben bewusst das eigentliche Vorabitur in Umfang und Art der schriftlichen Abiturarbeiten bereits im 3. Halbjahr, um gerade im kurzen 4. Halbjahr nicht ständig klausurbedingte Unterrichtsausfälle zu haben.

    In NRW schreibst Du nur noch Klausuren in Deinen schriftlichen Abiturfächern - also sage und schreibe drei. Ausgehend von dieser Konstellation wirkte das Problem eher hausgemacht. Wären es zehn Klausuren, dann wäre der Zeitplan noch krasser, da wegen der Klausuren auch mit noch mehr Ausfall der Stunden in den anderen Fächern zu rechnen ist.

    Die USA haben das System auch nur bedingt erfolgreich umsetzen können, da es dort ein inzwischen recht fest verankertes Privatschulsystem gibt, das insbesondere von sozioökonomisch bessergestellten Eltern genutzt wird. Soziale Durchmischung lässt sich leider nicht erzwingen.

    Hinzu kommt, dass es in den USA weiterhin große ethnische Segregration gibt - in manchen Bezirken gibt es sowohl "black schools" als auch "white schools". Durch die freie Schulwahl in Deutschlands müssen wir eher darauf achten, dass wir uns nicht auch dahingehend entwickeln - nur mit weniger Fokus auf Hautfarbe, was historisch bedingt in den USA eine größere Rolle spielt als in Deutschland, sondern kulturellem Hintergrund.

    Ich weiß.
    Dennoch brauchen wir eine grundlegende Vereinheitlichung des Schulwesens - die Parallelität aus integriert und dreigliedrig ist ein Beleg für die unterschiedlichen bildungspolitischen Ideologien von CDU und SPD aus den 70er Jahren, die dort unbedingt durchgesetzt werden sollten.

    Das führt wieder zum Thema, dass heutzutage Veränderungen im Bereich Bildung, die eben auch nur Spielball der Politik ist, eher unwahrscheinlich sind.

    Blöde Frage, aber wieso musst du das alles nochmal üben? Mediation bleibt Mediation, das üben die Schüler jahrelang und muss doch nicht brandaktuell vor der Klausur nochmal gemacht werden. Und was ist ein "neues" Hörverstehen? Gehts da um die Inhaltsebene oder das Format? Wenn letzteres, dann würde ich das in der Einzelstunde machen und mit einem klar begrenzten Aspekt des noch ausstehenden inhaltlichen Bereichs verknüpfen, der dann idealerweise für die Klausur auch ausreicht. Alles andere später.

    Es geht um wenigstens ein weiteres Thema, damit in der Klausur unter Abiturbedingungen zwei verschiedene Themen geprüft werden, die beide in Q2.2 drangekommen sind.

    Gab es an meiner kleinen High School (ca. 400 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 4 Klassen) jahrgangsübergreifend. Da saß die sehr intelligente Zehntklässlerin neben dem nicht so leistungsstarken Zwölftklässler in Chemie. Es wurde eine Vielzahl an Kursen angeboten und man konnte frei wählen. Manche Kurse musste man nacheinander besuchen.

    Mathematik und Englischkurse hatten verschiedene Themen z . B Analysis oder Trigonometrie oder amerikanische Literatur oder Rechtschreibung.

    So habe ich es damals auch erlebt. Was die Themen betrifft, so kann man da sicherlich einen Mittelweg aus Niveau und Anzahl an Themenfeldern gehen. Aber die Grundidee ist meines Erachtens nicht verkehrt.
    Das Ganze muss nur von Anfang an funktionieren - und gut funktionieren - weil wir sonst einen Run auf die Privatschulen haben werden - und die Prüfungen beim Externenabitur werden in die Höhe schnellen...

    Bolzbold :

    Soll dann innerhalb einer Klasse vier- bis fünffach differenziert werden oder soll es separate Kurse "Niveau sehr schwach" bis "Niveau sehr stark" geben?

    Nein. Ich meine fünf verschiedene Kurse - beispielsweise von Level 1 (HS-Niveau) bis Level 5 (sehr gutes GY-Niveau).

    Dann muss man in der Tat den Klassenverband auflösen, der entgegen der Meinungen hier nicht immer ein positives soziales Umfeld darstellt. Wie auch in den USA wären das dann Jahrgänge. Dadurch hätten wir vermutlich auch eine größere soziale Durchmischung.

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