Beiträge von Bolzbold

    Was haltet Ihr in diesem Zusammenhang von Selbstscankassen?

    Ich habe das das allererste Mal in einem E.-Mark im Nachbarort gesehen und genutzt. Als wir im Urlaub in den Niederlanden waren, schienen diese System neben den (ausgedünnten) herkömmlichen Kassen Standard zu sein.

    Einerseits finde ich das recht entspannt, andererseits habe ich immer Angst, dass ich vergesse einen Artikel zu scannen und bei der stichprobenartigen Kontrolle dann Ärger bekomme. Was ich dabei aber wirklich gut fand, das war, dass die Rabatte automatisch ermittelt wurden und man beim Scannen schon sah, wieviel man am Ende bezahlen muss.

    Wie gesagt, man kann über die rechtliche Zulässigkeit streiten - das wäre aber dann eine Absage an Digitalisierung in der Schulverwaltung. Kann man machen.

    Das MSB hat in der Vergangenheit früher oder später entsprechende Regelungen herausgebracht und möglicherweise noch nicht alle Gesetze und Verordnungen aktualisiert.

    Wenn die Schule nicht gutschreiben kann oder will im darauffolgenden Schuljahr, begibt sie sich ins Unrecht. Das weiß nur nicht jede/r KollegIn oder ist hinsichtlich des Einforderns der eigenen Recht eher zurückhaltend.

    Nun möchten wir vor Einführung aber wissen, wie es sich hierbei rechtlich verhält, ob diese Form der digitalen Entschuldigung „vor der Bezirksregierung Bestand hätten“.

    Das hier ist im Grunde die zentrale Frage. Bevor ich darauf antworte, möchte ich vorwegschieben, dass jedes System ausgehebelt werden kann, wenn die beteiligten Personen es darauf anlegen. Und jedes System ist nur so gut wie diejenigen, die es benutzen. Das trifft auch auf die Nutzung von WebUntis zu. Man ist im schulischen Kontext gut beraten, sich Veränderungen bei verwaltungstechnischen Abläufen nicht primär von der Misstrauensebene zu nähern.

    Bei uns gibt es die digitale Krankmeldung jetzt auch seit einem Jahr. Es entlastet vor allem die Sekretärinnen in der Zeit von 7.15 Uhr bis kurz nach 8 Uhr. Gleichzeitig ist aber der Papierkram von jetzt auf gleich weg. Das hat für alle Klassen- und Stufenleitungen durchaus einen Mehrwert - zumal die Gründe für das Fehlen (z.B. "krankgemeldet oder einfach nur "abwesend") dort für alle KollegInnen in ihren Klassen und Kursen ausgewiesen sind.
    Die einzige Falle, die es gibt, ist das Zusammenrechnen der Fehlzeiten, weil aktuell noch die Stunden, in denen die KollegInnen selbst nicht da waren, ebenso als Fehlzeiten in dem jeweiligen Fach gezählt werden. Es müssen also bei kritischen Fällen - und hier käme die BR ja irgendwann ins Spiel - immer die exakten Fehlzeiten händisch nachgerechnet werden. (So zumindest noch bei uns am Ende des letzten Schuljahres.)

    Schauen wir auch nochmal ins Gesetz, konkret § 43 Abs. 2 SchulG:
    (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

    Wenn man Langeweile hat, könnte man nun über die Schriftlichkeit im Zeitalter der Digitalität diskutieren. Das würde seitens der Schulen keinen Sinn ergeben, weil sie dann WebUntis auch gleich wieder einstampfen könnten. Was die BR betrifft, so ist der Behörde wichtig, ob die personenbezogenen Daten der Schüler ordentlich gepflegt sind und die Fehlzeiten, gerade wenn es um die Bewertbarkeit von SchülerInnen oder die Gefährdung von Schullaufbahnen geht.

    Bei dem im Eingangsthread genannten Supermarkt mache ich oft dieselben Erfahrungen - Geisterbahnidylle inklusive.

    Irgendwann habe ich bemerkt, dass samstags zwischen 15.15 und 17 Uhr der Markt sehr leer ist, was daran liegt, dass die meisten, die dort einkaufen, wahlweise im nahegelegenen Stadion sind oder im zweiwöchigen Wechsel vor ihrem 70" Fernseher. Das ist für mich der perfekte Zeitraum zum einkaufen - und funktioniert auch beim teureren Supermarkt mit dem E.

    Letzterer hat einen höheren Personalschlüssel, was sich natürlich auch in den Preisen zeigt. Gleichwohl kaufe ich dort gerne ein, weil die Obst- und Gemüseabteilung, besonders aber die Metzgerei um Längen besser sind - man hat auch nicht das Gefühl, in einer abgeranzten Lagerhalle einzukaufen.

    Was die Schlagen betrifft, so habe auch ich das Talent, mich ausgerechnet in die Schlange zu stellen, wo es länger dauert. Gleichwohl habe ich aber auch genauso oft das Glück, dass die Kasse komplett frei ist oder nur eine oder zwei Leute vor mir sind. Zufall.

    Die Diskussion über das Handling der LK (oder Test, oder was auch immer) ist doch im Grunde müßig. Da hat jede/r seine/ihre Vorlieben aufgrund der entsprechenden Erfahrungen und der eigenen Arbeitsorganisation.

    Ich habe verlorene Blätter oder Hefte in 20 Jahren im Beruf nur äußerst selten selbst erlebt. In den wenigen Fällen handelte es sich um von den SchülerInnen eingesteckte Hefte oder Blätter oder um tatsächlich nicht bearbeitete Aufgaben. Dass bei einem Stapel Tests oder Arbeiten ausgerechnet ein einzelnes Blatt verlorengeht - wenn es nicht gerade ganz oben oder unten liegt und aus unerfindlichen Gründen den Weg nicht auf meinen Schreibtisch findet - ist tatsächlich unwahrscheinlich.

    Gleichwohl zweifelt man dann für einen Moment an sich und denkt über die möglichen Folgen nach. Die sind aber letztlich überschaubar, zumal die Optionen zum Heilen des Ganzen für den Fall, dass die Lehrkraft hier geschludert hat, bereits benannt wurden (i.e. Nachschreiben). Weitere Folgen sind letztlich nicht zu befürchten.

    Klingt nach viel Blabla. Die Didaktische Jahresplanung ist ja durch den Bildungsplan sowieso schon so festgezurrt, dass da kaum etwas bewirkt werden kann. Und wenn autoritäre Kräfte erstmal an der Macht sind, ist es ohnehin vorbei damit. Zumal andere demokratische Länder auch verbindliche Lehrpläne mit Stoffverteilung haben. Also, dieses Argument überzeugt überhaupt nicht.

    Es war der Versuch einer Erklärung vor dem Hintergrund unserer Geschichte. Was und wie andere Länder das machen, ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Dass gleichzeitig noch andere Aspekte unseres Staatswesens einer solchen Entwicklung vorbeugen sollen, dürfte evident sein. In der Tat sind aber didaktische Jahresplanungen und schulinterne Curricula letztlich viel Blabla.

    Was die EntwicklerInnen in der Behörde betrifft, so ist das leider ihr Auftrag, nur den Rahmen vorzugeben. Zu Ende denken könnten sie das bestimmt. Aber dann kommt halt wieder die Politik...

    Ich frage ich sowieso warum jede Schule eine didaktische Jahresplanung selber anfertigen soll. Warum kommt sowas nicht gleich aus dem Ministerium und fertig? Das hätte auch den Vorteil, dass Schüler einfacher die Schule wechseln könnten, weil der Stoff wirklich überall identisch ist. Die DDR hat sowas damals hinbekommen, da war Bildung aber auch Bundes- und nicht Länderhoheit.

    Die Dezentralisierung im Rahmen des föderalen Systems soll autoritäre Entwicklungen oder gar eine Wiederholung der Gleichschaltung verhindern. Das ist im Grunde ein lobenswerter Ansatz, wenn die Durchführung letztlich nicht so ineffizient wäre.

    Wenn der TE nicht gerade an einem G8-Gymnasium unterrichtet, was ich für extremst unwahrscheinlich halte, dürfte er an einer Gesamtschule sein.

    Die Bezeichnung GK in Jg. 10 mag hier für nicht NRWlerInnen irreführend sein - aber ich tippe auf einen "G-Kurs" in Klasse 10 an einer Gesamtschule. Abhängig von der Art der Kurse (Kurse auf Grundebene, Kurse auf Erweiterungsebene) und der Noten gibt es dann am Ende der Klasse 10 wahlweise den Erweiterten Ersten Schulabschluss, den Mittleren Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk - sprich die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

    So gesehen besteht an der Gesamtschule durchaus noch der Druck, seine SchülerInnen zu einem besseren Sek I-Schulabschluss zu führen als dem mittlerweile so genannten "Ersten Schulabschluss", sprich HS 9.

    Wenn Du schreibst, dass die Lernbereitschaft im Keller ist und auch durch methodische Vielfalt und Dein Engagement nicht mehr rauszuholen ist, dann empfehle ich Dir, Dich von Deinem Anspruch im zweiten Satz Deines Postings dergestalt zu verabschieden, dass Du Dich den Realitäten stellst und es dann so nimmst, wie es ist.

    Wir haben hier viele Stimmen, die das Verschenken von Noten und Abschlüssen kritisieren - und hier musst Du für Dich und Deine SchülerInnen eine Entscheidung treffen. Nicht jede/r Schüler/in muss gut durch das Abschlussverfahren kommen, wenn er/sie nichts dafür tut.

    Ich nehme auch im Leistungskurs in Englisch längst nicht mehr alle SchülerInnen mit. Ich gebe ausführliches Feedback, frage nach den Gründen für die geringe Lern- und Leistungsbereitschaft, versuche Motivationsaufhänger zu finden, ich berate hinsichtlich der möglichen Folgen. Wenn die SchülerInnen dann immer noch nicht wollen, dann kann ich ihnen irgendwann nicht mehr helfen.
    Die meisten werden es dann trotzdem schaffen, weil das Bewertungssystem in NRW ja darauf abzielt, dass jede/r den gewünschten Abschluss erhält.

    Kennt jemand für NRW die Regelung, in welchem Zeitrahmen solche "Bugstunden" erstattet (Geld oder Deputatsreduzierung) werden müssen? Ich hab was von einem Jahr im Kopf, bin aber im Moment zu doof die Quelle zu finden.

    §13 Abs. 2

    BASS 2025/2026 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

    bzw.

    §2 Abs. 4, hier besonders die VV 2.4

    BASS 2025/2026 - 11-11 Nr. 1 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)

    Die Frage wäre hier - rein fachlich betrachtet - ob die Verwendung eines falschen Pronomens eher ein inhaltlicher Fehler ist - weil falsche Anredeform - oder tatsächlich ein grammatikalischer Fehler.

    In beiden Fällen kann und darf das meines Erachtens nicht zu "massivem" Punktabzug führen, da der Fehler an sich eher marginal ist. Ausnahmen könnte man mannigfaltig konstruieren, die helfen uns hier aber nicht weiter.

    Inhaltlich würde man das unterschlängeln, einmal auf das korrekte Pronomen verweisen und dann wäre das erledigt.
    Sprachlich geht es ja eher darum, ob ein Satz grammatikalisch, lexikalisch und orthografisch korrekt ist - da würde mich ein "they" statt einem "he/she" oder was auch immer nur dann interessieren, wenn das 3rd person -s tangiert wäre oder es Einzahl-/Mehrzahl-Fehler gäbe.

    Falls die FachkollegIn das anders gehandhabt hat, wird er/sie sicherlich eine fachlich fundierte Begründung liefern können.

    nur am Rande, weil es hier gerade im Subtext auch um die Wunschschulleitung geht: Ich hab mittlerweile den Eindruck, die schlimmste Eigenschaft, die Personen in Leitungsfunktion haben kann, ist das Bedürfnis der Eitelkeit, also geliebt/ gelobt etc. zu werden und es dafür jedem recht zu machen, um Zustimmung zu bekommen. (Mir fällt grade auf, dass ich da mit Max Weber konform gehe) Es gibt Ausnahmen, bei denen SL tatsächlich eine charismatische Herrschaft ausüben, aber die Verehrung ist in dem Job einfach systemisch nicht angelegt, weil Rollenwechsel, Ambivalenzen, Kommunikation, Menschen. Im Endeffekt haben die von mir erlebten narzisstischen Schul-und Weltverbesserer trotz hoffnungsvollem Start ein unangenehmeres, unsichereres, unmotivierendereses Klima geschaffen, als die verlässlichen "harten Hunde der Alten Schule", weil sie irgendwann entweder bei jeder wahrgenommenen Kränkung um sich geschossen oder sich komplett in den Burnout verabschiedet haben.

    Das ist eine interessante Betrachtungsweise. Je nachdem, wohin ich mich entwickle kann ich in ein paar Jahren ja ein Update in meinem einschlägigen Thread dazu geben. :)

    Spätestens jetzt dürften wir die TE vollends verloren haben.

    Meine Bitte noch einmal an die TE wäre es, die konkreten Folgen dieses vermeintlichen Fehlers bei dem Pronomen auszuweisen. DAS wäre nämlich für die ganze Angelegenheit viel wichtiger als die Meinung der TE, die für die Klärung des von ihr ursprünglich vorgetragenen und von ihr kritisierten Sachverhalts nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat - sie geht an der eigentlichen Sache völlig vorbei.

    Zumindest im Untstat-Forum des Landes NRW existiert dieser Ausgleichstag. Zumindest gibt es da eine Beispiel-Einträge, wenn im Zeitraum der Detailerhebung ein solcher Ausgleichstag liegt.

    Ich würde das gerne aufgreifen, denn der Threadersteller ist Referat 113 des MSB. (Tag der offenen Tür an Schulen / Schulfest / Ausgleichstag - Ministerium für Schule und Bildung)

    Das Ganze wird hier offenbar als so genannte vorgezogener oder nachgeholter Unterricht erachtet.

    Um noch einmal auf die Schafe zu sprechen zu kommen:
    Ich habe mich hier eines Bildes bedient, das in der einen oder anderen Lektüre zu Führung verwendet wird. Der Hirte, der zu diesem Bild dazugehört, hat ebenfalls eine klar definierte Rolle, die aber eben nicht die des despotischen Herrschers ist. Das Schaf, um sich einmal vom einem Extrem klar abzugrenzen, ist nicht das Kalb, das hinter der Trommel her trottet und das Fell für die Trommeln selber liefert.

    In der Lektüre, die mir hierfür als Basis diente, wird eine Führungskraft als Hirte betrachtet, wobei Letzterem eine hohe Verantwortung für seine Herde zukommt. Die Herde wird hier ebenso wenig als trübe Verfügungsmasse erachtet, mit der man machen kann, was man will.

    Ich begreife Führung nicht als "ich sage, wo es lang geht" und erachte mein Kollegium entsprechend auch nicht als Verfügungsmasse. Führung geht für mich in erster Linie mit Verantwortung einher - Verantwortung für die Lehrkräfte und für das Gelingen von Schule.

    Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es hier um bestimmte Mechanismen und Dynamiken innerhalb eines Kollegiums geht, bei denen die Frage nach Schafen oder Dritteln eher irrelevant sind - es sei denn, wir wollen hier primär eine Meta-Diskussion führen.

    Gegen die Wand laufen haben wir schon zweimal einen Kollegen der macht was er will. Beim letzten Mal durfte er die gesamten Kosten für eine Fahrt alleine tragen weil er unbedingt ab und vorher die Verträge für eine Veranstaltung unterschrieben hatte weil er wusste dass er unsere Genehmigung nicht bekommt. Er lernt hoffentlich jetzt mal draus.

    Autsch. Das tut weh. Was hat er denn erwartet, was Ihr im Zuge seiner eigenmächtigen Unterschrift tut? Und wieviel Geld hat ihn das gekostet?

    Ich habe gerade auch eine Situation, wo KollegInnen sich nicht rechtzeitig um die Organisation einer parallel stattfindenden Prüfung gekümmert haben. Damit kann diese Prüfung faktisch nicht stattfinden. Mal sehen, wie das Ganze ausgeht.

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