Öhm, wollen wir uns nach sieben Jahren wieder einmal im Kreis drehen? Zu dieser Unsitte ist doch eigentlich alles gesagt worden, oder?
Beiträge von Bolzbold
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Womit wir wieder sehen, dass es in der Politik primär um Selbstdarstellung und den ewigen unseligen Kampf von regierungstragenden Parteien gegen die Opposition geht. Es ist schade, dass es in der Politik bei Abstimmungen nicht mehr primär um Sachfragen geht. (Vom Fraktionszwang von wegen Gewissen der Abgeordneten mal ganz zu schweigen...)
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Daher habe ich ja auch noch nie Smartwatches eingesammelt. Habe ich ja auch schon weiter oben geschrieben. Ich vermute, dass ich es meinen Kandidaten geschätzt auch fast immer ansehe.
Nur zur Vorsicht, wer den Verlauf der Diskussion nicht mehr im Kopf hat:
Ausgangspunkt meiner Argumentationskette war die Frage, warum man es (angeblich) nicht verbieten könne(n) (sollte). Und da sehe ich ehrlich gesagt erstmal immer noch keinen Grund, der dagegen sprechen würde (Auch wenn ich das gar nicht mache).
Richtig. Eine Uhr für alle sichtbar vorne platzieren und im Gegenzug alle digitalen Endgeräte einsammeln - da kann eigentlich kaum ein/e SchülerIn etwas dagegen haben. Es sei denn, man möchte wirklich täuschen.
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man kann ja auch ein altes dummy-handy in die handygarage legen und ein der cargohose oder unterm pulli ein anderes haben. die cargohose anfummeln darf ja bestimmt kein lehrer.
Man kann so vieles. Man kann sich auch durch sein ganzes Leben mogeln. Zumindest kann man es versuchen. Irgendwann kommt dann einmal ein Punkt, an dem es nicht mehr geht oder es auffällt. Da bin ich ganz entspannt.
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Gut, dann wäre Deine Frage ja beantwortet.
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Daraus lässt sich ableiten, dass zumindest die Fahrtleitung sich vorab ein genaues Bild über die Teilnehmenden machen muss.
Dass daraus dann entsprechende Konsequenzen vor Ort zu ziehen sind (bei einer 13-Jährigen mit bekannter Diabetes z. B. die eigene aktive (!) Erkundigung, wie es ihr geht), liegt m. E. auf der Hand.
Genau deshalb frage ich mich seit dem tragischen Ereignis, wieso die Lehrkräfte nicht primär dafür zur Rechenschaft gezogen wurden.
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Hallo zusammen,
ich würde hier mal eine Frage anschließen:
Ich befnde mich im Bewerbungsverfahren für eine A15 Stelle mit dem Schwerpunkt im Verwaltungsbereich.
Über den Ablauf des Verfahrens habe ich mich soweit schon informiert. Was mich verunsichert ist die "Beratung eine Kollegen". Diese sind ja nun nicht mehr an Unterrichtsbesuche eines KuK gebunden. Daher frage ich mich, welche Themen sich für solche Beratungen eigenen? Hat jemand hier Erfahren? Da mein Tätigkeitsfeld eher im Verwaltungsbereich liegt, sehe ich hier wenig Anknüpfungsmöglichkeiten.
Gibt es darüber hinaus Beratungskonzepte oder Anforderungen an denen man sich dabei orientieren sollte?
Für die Konferenzleitung sind die Rahmenbedingungen (Einladung, Tagesordnung etc.) ja gut nachzulesen, bei der Beratung fühle ich mich hingegen etwas orientierungslos und würde gerne erste Ideen haben, bevor ich das Gespräch mit dem Dezernenten suche.
Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!Die Beratung kann unterschiedliche Anlässe haben - beispielsweise eine Revision für die Lebenszeitverbeamtung, oder ein Wunsch eines Kollegen oder einer Kollegin, eine solche Beratung wegen eines akuten Problems in Anspruch zu nehmen.
Ich empfehle dringend, Rücksprache mit dem zuständigen Dezernenten oder der Dezernentin zu halten.Dann würde ich mir die Beurteilungsvorgaben des für die Schule zuständigen ZfSL holen - Eure ABB müssten das ja haben. Die SL hat mit Sicherheit auch standardisierte (offizielle) Beobachtungs- oder Bewertungsbögen.
Die DezernentInnen wollen da Rollenklarheit sehen - als A15erIn bist Du Teil der erweiterten Schulleitung und sollst zeigen, dass Du diese Rolle einnehmen kannst. Das Beratungsgespräch sollte somit nicht rein kollegial sein sondern schon etwas "kritischer", wenngleich Du den/die willige/n KollegIn aber auch nicht gleich demontieren sollst.Das Gespräch sollte strukturiert sein und ein klares Ziel haben. In der Tat hat das mit Deinem Tätigkeitsschwerpunkt nicht viel zu tun - aber hier geht es eben um die Rolle als zukünftiges Mitglied der eSL. Diese Brille musst Du aufziehen.
Viel Erfolg im Verfahren. -
Die Aussage, man sei auf der Suche nach einer Stelle als Berufsschullehrer, wirkt angesichts der sehr herablassenden Äußerungen über Lehrkräfte und angesichts des tatsächlichen Anliegens vorgeschoben.
Dies ist kein Rechtfertigungsforum für Lehrkräfte, die an dem Problem keinen Anteil haben. -
Eigentlich muss die Aussage einer Lehrkraft, dass sie die Uhr nie an sich genommen hatte, reichen. Welchen Grund solltest Du auch gehabt haben? Möglicherweise hat das Kind ja Mist erzählt, weil es nicht zugeben wollte, die Uhr verloren zu haben.
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"Remonstration
Lieber Herr Schulleiter,
unter den geschilderten Umständen [...] sehe ich mich nicht im Stande, die sichere Durchführung der Fahrt für den Schüler xxx zu gewährleisten. Da Sie als Schulleiter die Gesamtverantwortung tragen, bitte ich Sie, zu entscheiden, ob xxx unter diesen Umständen an der Fahrt teilnehmen soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Zauberwald"
Schriftlich per Brief, auf eine schriftliche Remonstration muss der Schulleiter schriftlich antworten. Der Begriff muss vorkommen um Missverständnisse aus zu schließen, daraus ergeben sich Rechtsfolgen.
Das würde ich hier in der Tat auch tun. Es gibt Fälle, in denen ich die Verantwortung nicht haben wollte.
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Was meinst du was passiert? Denkst du sie kehren zurück in den aktiven Dienst?
Das Verhalten beider Kolleginnen war inakzeptabel und da habe ich kein Mitleid mit ihnen; weder als Kollege und noch weniger als Vater.
Aber hinter solchen Fällen verstecken sich Kollegen in Zukunft wenn sie erklären, dass sie keine Klassenfahrten unternehmen wollen.
Ja, das Verhalten war inakzeptabel, da bin ich ganz bei Dir. Aber dann gleich küchenpsychologisch mit vorgespielter Dienstunfähigkeit zu kommen, geht mir zu weit.
Wer sich hinter solchen Fällen versteckt, dem muss man eben erklären, dass man keine Probleme bekommt, wenn man elementaren Bestandteilen der Dienstpflicht nachkommt - ich beziehe mich hier auf das Kümmern vor Ort. Wieso die Kolleginnen das nicht getan haben, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. -
Deine Version wird sich ja belegen lassen. Dann würde ich das Gespräch zusammen mit der SL führen und auf Richtigstellung bestehen.
Was das Herumerzählen im Ort betrifft, kann eine Strafanzeige auch zum Bumerang werden. Wenn die Leute auch nur ansatzweise so ticken, wie sie sich bei uns in den lokalen Gruppen der (a)sozialen Netzwerke aufführen, dann ist da nichts mit zu gewinnen. -
Schon bitter für die Eltern. Ich habe diverse Klassenfahrten ins europäische Ausland. Keine Ahnung wie eine 60 Jahre alte Kollegin sich so verhalten konnte.
Nun ja, sie wird jetzt sich wohl krankschreiben lassen und dann ab in den Ruhestand. Die Eltern werden ein Leben lang leiden.
Und die 34 jährige die nicht weiß ob sie den Job noch ausüben kann wird sich schnell in die Dienstunfähigkeit begeben; entspannt zusätzlich mit einer privaten DU falls eine vorliegt.
Die Eltern werden ein Leben lang Leiden.
Keine Ahnung, welches Menschenbild Du hier hast - das ist schon ziemlich daneben.
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Ohne Angabe des Bundeslandes wird es schwierig.
Die Einrichtung von LK hängt auch von anderen organisatorischen Bedingungen vor Ort ab, z.B. müsste ja auch für WiederholerInnen gesorgt werden, auch wenn es da zumindest in NRW Sonderregeln gäbe. Daneben wirkt sich die Einrichtung dieses LK auch auf die gesamte Kurswahl aus, bis hin zu der möglichen Folge, dass andere Kurse dann nicht zustande kommen.
Kleine LK müssen durch andere größere Kurse "gegenfinanziert" werden, damit die Lehrkräfte-SchülerInnen-Relation im Durchschnitt stimmt.
Da es beispielsweise in NRW keinen Anspruch auf Einrichtung von Kursen außerhalb des Pflichtangebots gibt, reicht das Votum einiger (weniger?) SchülerInnenn nicht aus, um einen solchen Kurs einzurichten. -
Gerechtigkeit ist das Einzige, was man im Nachhinein noch "erreichen" kann. Ich glaube auch, dass es darum geht, ein klares Signal zu senden.
Die wenigen Lehrer, die bis jetzt immer noch nicht schriftlich nach Vorerkrankungen/Medikamenteneinnahme gefragt haben, werden das nach einem solchen Urteil nun hoffentlich tun. Ich kann mir auch vorstellen, dass das Thema an so einigen Schulen noch einmal angesprochen wird.
Mit Gerechtigkeit hat das m.E. nicht viel zu tun. Die Lehrkräfte haben sich falsch verhalten - meines Erachtens wiegt das Verhalten während der Fahrt sogar noch schwerer als die fehlende Abfrage der Vorerkrankungen. DAFÜR hätte ich sie verurteilt sehen wollen. Ich habe mich die ganze Zeit über gefragt, wieso das eigentlich nicht zentraler Gegenstand der Verhandlungen war. (Denkbar wäre natürlich, dass das die BR bereits übernommen hat.)
Aus Trotz jetzt keine Klassenfahrten mehr zu machen, wie in einigen Kommentarspalten zu lesen ist, hat für mich etwas sehr Unprofessionelles. -
Also ich unterrichte lieber LK als GK, weil das für mich auch fachlich in der Regel bedeutet, "reingehen - unterrichten - rausgehen".
Was die Vorbereitung angeht, so darf man den LK nicht auf ein imaginäres Podest heben und in Ehrfurcht davor erstarren. Die Vorbereitung für LK/GK ist vom Grundsatz her dieselbe, nur mit leichten fachlichen und didaktischen Unterschieden. Da Du im LK 5 Stunden pro Woche hast, kannst Du bestimmte Dinge einfach intensiver machen - z.B. im Rahmen des Klausurtrainings die Textanalyse und die Textsorten für Aufgabe 3. Gleichzeitig hast Du auch mehr Spielraum, um ggf. auch einmal handlungs- und produktionsorientierter zu arbeiten. Da in den LK tendenziell die fitteren SchülerInnen sitzen (ich weiß, dass die Vorgaben der APO-GOSt auch bedeuten können, dass E-LK das kleinere Übel von allen anderen war...), ist das Unterrichten dort in der Regel angenehmer - nicht zuletzt weil dort mehr SchülerInnen sitzen, die sich auf Englisch halbwegs ausdrücken können. -
Das ist doch alles Propaganda. Natürlich gab es die arische Rasse schon immer und die Deutschen sind immer schon ein homogenes Volk gewesen.
Wir kehren die Völkerwanderung, diverse andere Irrungen und Wirrungen und später im 19. Jh. den Terminus "germanische Stämme" oder "deutsche Stämme", die ja auch nicht unbedingt auf Homogenität abzielen, unter den Teppich. -
Ok, der Begriff arithmetisch war hier offenbar falsch gewählt. Errechnet oder berechnet wäre hier passender.
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Für die Abiturnote stimmt das eben nicht.
Das ist nicht ganz sauber formuliert, denke ich.
Da 2/3 der Abiturdurchschnittsnote durch die in der Q-Phase erzielten Kursabschlussnoten der einzubringenden Kurse ermittelt wird, setzt sich diese Note auch aus den ursprünglich nicht arithmetisch zu ermittelnden Endnoten zusammen. Lediglich die Abiturprüfung an sich, die ja "nur" 1/3 der Durchschnittsnote ausmacht, wird arithmetisch gebildet. -
Da geht es ja dann auch um den Posten und nicht um die Beförderung. Auch A15er müssen für das Z eine vollständige Revision machen.
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