Hallo zusammen,
ein Schüler meines LKs hat fast 60% der Stunden in diesem Quartal gefehlt, zwar entschuldigt, aber dennoch. Der Oberstufenkoordinator wird nun eine Feststellungsprüfung ansetzen für direkt nach den Ferien. Leider habe ich so eine Prüfung noch nicht durchgeführt und weiß daher nicht genau, wie groß mein Gestaltungsspielraum und der generelle Ablauf ist. In die APO-GOst habe ich schon geschaut, aber nur diesen Passus gefunden §13 Abs. 5:
Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).
Der Verweis auf den §48 macht mich auch nicht schlauer. Grobe Infos habe ich über den Flurfunk bekommen und irgendwie scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Prüfung der mündlichen Prüfung im 4. Abiturfach ähneln soll. Trotzdem reicht mir das nicht als Grundlage, weshalb ich euch mal fragen wollte. Meinen Koordinator erreiche ich wahrscheinlich erst gegen Ende der Ferien wieder, trotzdem würde ich die Zeit gerade nutzen wollen, um das vernünftig vorzubereiten und nicht "kurz vor knapp".