Beiträge von Bolzbold

    Problematisch finde ich Aussagen wie "das Geld habe ich bereits eingeplant." Da frage ich mich, wie das die LehramtsanwärterInnen in den Jahrzehnten zuvor hinbekommen haben?

    Auf der anderen Seite: Kurzfristige oder als solche wahrgenommene Änderungen in den Bedingungen führen natürlich zu Frustration. Die mittelfristigen Reaktionen werden nicht auf sich warten lassen.

    Das Gesamtklima in den entsprechenden Regionen dürfte für nicht stramm rechtskonservative LehramtsanwärterInnen darüber hinaus wenig erfreulich sein, wenn das Diskussionsniveau über schulische Leistungen oder das Sozialverhalten ähnlich geartet ist wie man es über politische und soziale Themen über verschiedene mediale Kanäle mitbekommt.

    Die großen Fachschaften haben sich die Ermäßigungsstunden selbst zugeschustert. Kleine hatten, obwohl wir die SL überzeugt haben, keine Chance. Ich würde in NRW nie die Chemiesammlung freiwillig übernehmen, hier in Baden-Württemberg wird darauf geachtet, wie lange man für eine Extraarbeit benötigt.

    Die Sammlungsleitung wurde hier durchaus auch mit Entlastung versehen.
    Das Problem, das Du darüber hinaus ansprichst, ist eines, wo das Kollegium einen internen Kampf austrägt - dort würde ich nicht arbeiten wollen. Man hätte als Schulleitung das von Dir angeführte Votum auch beanstanden und eine andere Lösung anstreben können.

    Die Vorgaben für die Anrechnungsstunden sind meiner Wahrnehmung nach dazu gedacht, flexibel auf Belastungen und die Personen, die dies betrifft, zu reagieren. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Schulleitung und Kollegium hier eine einvernehmliche und tragfähige Lösung finden (wollen) - somit also eigentlich ohne, dass es zu den von Dir genannten Entwicklungen kommt.

    Bei uns gibt es auch keine Korrekturentlastung, es gibt ja auch keine speziellen Korrekturfächer. Mündliches Abitur ist im Juli, unsere Schüler haben bis zu diesem Termin Unterricht, Ausfall ist also gering.

    Bei uns gibt es Entlastung für zeitlich definierte Zusatzarbeiten ,,für die Allgemeinheit". Mindestens 72 Zeitstunden pro Jahr für eine Deputatstunde meist deutlich mehr, weil die Stunden auch nicht ausreichen.

    Wenn alles für Korrekturen ausgegeben wird, wer führt dann die Chemiesammlung zuverlässig? Deutschkorrekturen kosten vermutlich nicht mehr Zeit als Chemiekorrekturen und (!) Spüldienst nach Schülerversuchen inkl. Vorbereitung und Aufräumen.

    Bei uns wird zum Glück auch nicht darüber abgestimmt, es wird nachgefragt, wie lange die Aufgabe dauert und dann verteilt.

    Vgl. hierzu für NRW die VO zu §93 Abs. 2 SchulG - hier §2 Abs. 5.

    Ich zitiere: aus den VV:
    Die Zuständigkeit für die Verteilung der Anrechnungsstunden im Einzelnen liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Über die Grundsätze, d.h. den allgemeinen Rahmen, für welche Aufgaben und nach welchen Kriterien die Anrechnungsstunden verteilt werden, entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Findet der Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters nicht die Zustimmung der Lehrerkonferenz, so unterbreitet sie oder er der Konferenz mit dem Ziel der Einigung einen neuen Vorschlag.

    Das Verfahren bei der Verteilung der Anrechnungsstunden sichert die Beteiligung der Lehrerkonferenz in grundsätzlichen Fragen und trägt gleichzeitig der besonderen Verantwortung der Schulleitung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule Rechnung. Wegen der gemeinsamen Verantwortung von Schulleitung und Kollegium für die Schule ist es auf eine Konsensbildung hin angelegt. Dementsprechend soll die Schulleiterin oder der Schulleiter bei ihrem oder seinem Vorschlag Anregungen der Lehrerkonferenz für die Grundsätze berücksichtigen.

    Die Lehrerkonferenz und die Schulleiterin oder der Schulleiter haben bei ihren Entscheidungen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Belastung durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen zu berücksichtigen.
    (Quelle: BASS 2025/2026 - 11-11 Nr. 1 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG))

    Das Problem ist ja diese "der Laden muss laufen"-Einstellung. Aus Schulleitungssicht ist das nachvollziehbar, es ist ihr Job, den Laden am Laufen zu halten. Aus Sicht der Beschäftigten ist das eine Bankrotterklärung, wenn der "Laden" nur durch massive Mehrbelastung der Kollegen am Laufen gehalten werden kann.

    Eine gute Schulleitung wird hier mit Augenmaß agieren trotz der äußeren Vorgaben. Wenn die Aufgaben bisher allesamt verteilt waren und jetzt "nur" die zusätzliche Bezahlung bei den Beförderungsstellen wegfällt, ist zumindest in diesem Fall keine (zeitliche oder energetische) Mehrbelastung vorhanden.

    Der Laden kann nur dann gut laufen, wenn es dem Kollegium halbwegs gut geht. Insofern ist jede Schulleitung gut beraten, dies als eine der zentralen Aufgaben (und Herausforderungen) zu begreifen.

    Inzwischen kommuniziere ich meinem Schulleiter so etwas sehr deutlich. Er ist Pragmatiker und sieht natürlich, dass es gar nicht anders sein kann. Ich würde mir nur wünschen, dass 1. viel mehr Kollegen das machen würden und 2. dies weiter nach oben (oder außen) kommuniziert würde und so 3. eine kritische Masse an Rückmeldungen über den sehr konkret benannten Qualitätsverfall und seine Gründe bei den Dienstherrn und der Öffentlichkeit ankommt. Reines Wunschdenken natürlich.

    Der Qualitätsverfall ist doch jetzt schon sichtbar, nur speist er sich - noch - aus anderen Quellen und Ursachen. Gleichwohl wird der Qualitätsverfall zu einem heftigen Bumerang, weil dieser früher oder später auch von Eltern und SchülerInnen wahrgenommen wird. Das wird in kleinen Systemen dann schnell zur Existenzfrage. Eine kleine Schule muss ohnehin schon immer mehr strampeln als eine große.

    Ich bin davon überzeugt, dass in der Behörde durchaus das Wissen und das Bewusstsein der Beförderungs- bzw. Besoldungsproblematik vorhanden ist. Dass man ungeachtet dessen aber keine Lösung präsentieren kann oder will, wirkt dadurch umso schlimmer.

    Die Frage ist halt: Verlieren viele Kollegen jeweils ein wenig oder verlieren wenige Kollegen alles? Das ist eigentlich nur die Entscheidung zwischen "schlimm" und "noch schlimmer". ich wäre eher dafür, dass viele Kollegen ein wenig verlieren, also das sie weniger Entlastungsstunden bekommen, um den Kollegen im 1. Beförderungsamt, die durch die A13-Bezahlung als Grundgehalt praktisch alles verlieren, zumindest in Form von Entlastungsstunden ein wenig entgegenkommen zu können.

    Das kannst Du nur mit dem aber nicht über das Kollegium entscheiden und eine solche Entscheidung dürfte eine Menge sozialen Sprengstoff enthalten. Als Schulleitung wäre ich froh, wenn ich ein Kollegium hätte, das so solidarisch ist.

    Und ja, bei uns werden sogar 0,5 Entlastungsstunden verteilt, also 1 Stunde in einem der beiden Halbjahre des Schuljahres. Noch kleiner wird es allerdings nicht zersplittert.

    Wenn man nicht gerade großzügig mit Personal ausgestattet ist, werden die KollegInnen ihre jeweiligen Stundendeputate voll unterrichten. Die Entlastungsstunde wird dann auf das Saldo angerechnet, ob sie dann aber im zweiten Halbjahr in einer Stunde weniger Unterricht mündet, ist nicht garantiert. Bei KollegInnen mit Hauptfächern ist das fast ausgeschlossen. Das Ganze kann dann nur mit einer Entlastung im anschließenden Schuljahr laufen, was je nach UV und Personalsituation auch nicht garantiert ist.

    Die eine Stunde Entlastung macht de facto den Kohl auch nicht fett. Es ist, wenn es schlecht läuft, eine zusätzliche Springstunde im Plan, die Dich nicht sonderlich entlastet und ggf. mit einer Vertretungsbereitschaft gefüllt wird. Es ist somit eine Marginalie.

    Hast du dir meinen Vorschlag bzgl. der Ermäßigungsstunden schon einmal angesehen? Also alle Stunden einkassieren und komplett neu verteilen.

    Habe ich. Aber dadurch verlieren letztlich viele KollegInnen, weil weniger Entlastung auf alle KollegInnen verteilt wird. Wir reden hier selten von drei oder mehr Stunden. In der Regel sind es eine bis zwei. An vielen Schulen geht diese Entlastung fast komplett in die Korrekturentlastung.

    Im Nachhinein war sicher die Forderung "A13 für alle" wenig überlegt, da vergessen wurde, welche Auswirkungen dies auf Arbeitsbelastung, Beförderungen etc. hat - und auch ausgeklammert wurde, wie die Politik diese Forderung (fehl-)interpretieren könnte.

    Das kann man in den beiden anderen Threads dazu diskutieren - sonst wird es wirklich unübersichtlich.

    Ich erwarte mindestens eine Zulage zu A13.

    Kollegen, die an der Gesamtschule -ebenso wie ich- ins 1. Beförderungsamt befördert wurden aber Studienräte mit A13 Z ( Sek 2) waren, bekommen A14 und behalten ihren monetäre Ausgleich weiterhin.

    Was ist das bitte für ein Schwachsinn.?!

    Ja, es ist Schwachsinn. Danke für dieses plastische, aber nicht minder traurige Beispiel. An Gesamtschulen war das insofern immer schon ungerecht, da das erste Beförderungsamt für die Sek I KollegInnen immer A13, für Sek II KollegInnen immer A14 war.

    Für die Schulleitung ist das ebenso ärgerlich, weil sie jetzt vor Ort mit dem Frust der KollegInnen umgehen müssen und Lösungen finden müssen, die allesamt schlecht sind und keine Gerechtigkeit herstellen können, die ja zumindest aktuell vom Dienstherrn expressis verbis nicht so gewollt ist.

    Danke, Palim, ich denke, das fasst es gut zusammen.

    Schulleitungen haben vor diesem Hintergrund im Sek I und im Primarbereich ein ziemliches Problem aufgebürdet bekommen. Es gibt eine Vielzahl an Aufgaben, die erledigt werden müssen - und da geht es dann nicht darum, ob die einzelnen KollegInnen das wollen oder nicht. Der Laden bzw. die Schule muss laufen, um es erneut platt auszudrücken.

    Im Gymnasialbereich ist das grundsätzlich ähnlich, da es auch nicht unbegrenzt A14-Stellen gibt und je nach Stellenkegel auf Jahre hinaus kaum Chancen für StudienrätInnen bestehen, eine Beförderungsstelle zu bekommen. "Keine Chancen für alle" mutet da fast noch fairer an als "wenige Chancen für einige wenige KollegInnen." Das ist zynisch, aber leider sieht die Realität so aus.

    Was man auch noch erwähnen sollte, ist, dass kleine Systeme dieselbe Zahl an Aufgaben auf weniger Schultern verteilen müssen als große Systeme. 20 Lehrkräfte mehr oder weniger im Kollegium zu haben, macht eine Menge aus - sowohl an Entlastungsstunden als auch an Leitungszeit. Da sind kleine Systeme in der Regel die gekniffenen, zumal sie sich dann womöglich auch noch im Überlebenskampf um Anmeldezahlen befinden.

    Jetzt kann man argumentieren, dass es nicht die Schuld des einzelnen Schulleiters ist, dass der Dienstherr hier eine offenbar existierende (?) Unterscheidung aufhebt und alle in einem Topf wirft. Es ist aber und kann aber auch nicht Aufgabe des Kollegen im Eingangsamt sein, diese Verfehlung zu schultern.

    Völlig richtig. Die Verantwortung liegt beim Dienstherrn, und selbiger drückt sich um eben diese Verantwortung.

    Was ich einmal recherchieren müsste, wäre, ob das ehemalige Beförderungsamt A13 ausgehend von Laufbahngruppe 2.1 formal nach wie vor als solches zählt, ungeachtet dessen, dass die Eingangsämter jetzt auf A13 angehoben werden. Meiner Rechtsauffassung nach befinden sich die KollegInnen, die bereits nach A13 befördert wurden, in einem solchen Beförderungsamt, was ihnen trotz der Angleichung nicht genommen werden kann.
    Auf dieser Basis könnte man nun argumentieren, dass diese KollegInnen ihre Zusatzaufgaben nicht abgeben dürfen.

    Bei mir entsteht der Eindruck, als sei diese Problematik absichtlich herbeigeführt worden, denn so blind kann doch eigentlich keine studierte Person in Führungsposition sein, um das nicht bei der Besoldungsanpassung direkt mit auf dem Schirm zu haben und infolgedessen dann auch das Gesamtgefüge entsprechend zu gestalten. Angesichts solcher handwerklichen Mängel fällt es schwer, hier nicht niedere Motive zu unterstellen und unsachlich zu werden. "Jetzt habt Ihr alle A13, aber darüber hinaus gibt es jetzt für keine/n ehemalige/n Angehörige/n der Laufbahngruppe 2.1 irgendetwas. Ätsch, bätsch!"

    Wer bearbeitet das denn an Deiner Schule? Bei uns gehen die Mehrarbeitsübersichten alle drei Monate an die BR, die dann abhängig davon, wie früh das in einem Monat dort ankommt, zum nächsten oder dann eben übernächsten Monat auszahlt. Die Anträge werden in der Regel maschinell gelesen, so dass das bei uns genau so läuft wie beschrieben.

    Das glaube/hoffe ich nicht.
    (gemeint ist, dass am Ende doch die gleichen Kollegen weiter ihre Aufgaben machen müssen).

    Denn es bedürfe schon eines gehörigen Maßes an Perfidität in der Schulleitung, just den Kollegen, der die Aufgabe Jahre lang gemacht hat und nun nicht mehr machen möchte, dazu anzuweisen.

    Wie sähe denn die Alternative aus?

    Hätte ich plötzlich zehn KollegInnen an meiner Schule, die ihre Aufgaben zurückgäben im Zuge der Besoldungsanpassung, dann gäbe es eben zehn zusätzliche Aufgaben, für die ich andere KollegInnen finden müsste, ohne dass ich ihnen eine spürbare Entlastung dafür gewähren könnte, da der Entlastungstopf nicht größer wird.

    Mit Perfidität hat das überhaupt nichts zu tun, sondern viel eher mit dem Dilemma, Aufgaben zu verteilen, ohne dafür etwas im Gegenzug zu bieten. Nüchtern betrachtet wäre es sogar effizienter, wenn die Aufgabeninhabenden die Aufgabe weitermachen, weil sie die Erfahrung haben.

    Der Laden muss ja irgendwie laufen. Ich bin für Vorschläge offen.

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